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Kreditkarte abgerechnet werden. Wie lange ist meine Superschneekarte und Allgäu Gletscher Card gültig? Die Saisonkarte Superschnee und die Allgäu ...
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Allgemeine Bestimmungen und häufig gestellte Fragen für Superschneekarte und Allgäu Gletscher Card Wie bekomme ich meine Superschneekarte oder Allgäu Gletscher Card? Der Verkauf erfolgt entweder online im Internet oder an den Kassen der beteiligten Bergbahnen und Skilifte. Wenn der Verkauf auf dieser Seite im Internet erfolgt, registriert sich der Käufer und trägt im geschützten Bereich des Zahlungspartners Wirecard seine persönlichen Kreditkartendaten ein. Die sensiblen Daten der Kreditkarte sind für die Mitarbeiter der Bergbahnen Oberstdorf-Kleinwalsertal nicht ersichtlich. Mit der Kreditkarte erfolgt die Bezahlung. Können mehrere Karten mit einer Kreditkarte gekauft werden? Ja, es können mehrere Superschneekarten oder Allgäu Gletscher Cards über ein und dieselbe gültige Kreditkarte abgerechnet werden. Wie lange ist meine Superschneekarte und Allgäu Gletscher Card gültig? Die Saisonkarte Superschnee und die Allgäu Gletscher Card ist ab dem Zeitpunkt des Kaufes für eine Wintersaison gültig. Die Jahreskarte Superschnee ist ab Kaufdatum für 365 Tage gültig. Ab 01.10.2017 kann die Saison- und die Jahreskarte Superschnee genauso wie die Allgäu Gletscher Card im Herbstbetrieb einmalig pro Tag und Bergbahn für eine Berg- und Talfahrt während der regulären Betriebszeiten genutzt werden. Beim Gebietswechsel zwischen einzelnen Unternehmen ist eine "Wartezeit" von 180 Minuten zu beachten, bis die Karte am zweiten Unternehmen gültig ist. Was muss ich tun, wenn ich meine Karte verliere? Bei Verlust der Karte muss einer der Verkaufsstellen umgehend informiert werden, damit die Karte gesperrt werden kann. Eine Ersatzkarte kann zum Preis von 15 Euro erstellt werden. Was passiert bei einem Kartenmissbrauch? Die Saison- und Jahreskarten sind personalisiert und dürfen nicht übertragen werden. Ein Missbrauch von Saison- oder Jahreskarten hat den Entzug und den Beförderungsausschluss zur Folge. Polizeiliche Anzeige bleibt vorbehalten. Die Mitarbeiter der Bergbahnen sind berechtigt, die Saisonkarten auch während der Wintersaison zu kontrollieren. Für alle ermäßigten Tarife ist die Vorlage eines entsprechenden gültigen Ausweises mit Lichtbild und Altersangabe erforderlich (z.B. Studentenausweis ohne Bild nur in Verbindung mit Personalausweis). Der Grund für einen vergünstigen Tarif muss zum Zeitpunkt des Verkaufes vorliegen. Informationen zum Datenschutz: Die persönlichen Daten werden ausschließlich von der Allgäu-Tirol-Bergwelt GmbH gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Information zu Schadensersatz Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. Information zu Foto- und Videoüberwachung Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und des Seilbahnbetriebs, sowie zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung von Fahrausweisen werden die Zugangsbereiche auch zeitweise mit einer Videoanlage überwacht. Dies wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Der Fahrgast ist mit der Videoüberwachung und der Aufzeichnung von Bildern einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt Stand Juni 2017

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ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts und der betrieblichen Sicherheitsinteressen. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

Stand Juni 2017

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