Info Internet ClubCard

Die sensiblen Daten der Kreditkarte sind für die Mitarbeiter der ... Bezahlung erfolgt die Genehmigung, in weiterer Folge von dieser Kreditkarte die Kosten für ...
49KB Größe 15 Downloads 815 Ansichten
Allgemeine Bestimmungen und häufig gestellte Fragen für ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal Wie bekomme ich meine ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal? Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Internet über unser Bestellformular. Der Käufer registriert sich und trägt im geschützten Bereich des Zahlungspartners Wirecard seine persönlichen Kreditkartendaten ein. Die sensiblen Daten der Kreditkarte sind für die Mitarbeiter der Bergbahnen Oberstdorf-Kleinwalsertal nicht ersichtlich. Mit der Kreditkarte erfolgt eine erstmalige Bezahlung der Initialisierungsgebühr. Durch diese erstmalige Bezahlung erfolgt die Genehmigung, in weiterer Folge von dieser Kreditkarte die Kosten für Tageskarten bzw. Berg- und Talfahrt einzuziehen. Der Widerruf für die Abbuchungsgenehmigung ist jederzeit schriftlich möglich an unsere Mailadresse, hat dann aber eine Sperrung aller zugeordneten ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal zur Folge. Wann erfolgen Abbuchungen von meiner Kreditkarte? Bei jedem ersten Durchgang durch eine Drehsperre an einer der Anlagen in Oberstdorf-Kleinwalsertal erfolgt ein Impuls in unserem System. Wir machen i.d.R. alle 10 Tage eine Abrechnung der ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal aufgrund der Impulse und versenden an ihre angegebene Mailadresse eine Information zu ihren Zutritten verbunden mit einer Abrechnung über ihre gültige Kreditkarte der Ski-Tageskarten im Winter oder der Berg- + Talfahrtpreise im Sommer (jeweils abzüglich variabler Rabatt). Welcher Betrag wird bei der Nutzung einer ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal berechnet? Der abzurechnende Preis basiert auf dem regulären 1-Tageskartenpreis bzw. Berg- und Talfahrtpreis an der Kasse des Ski- oder Wandergebietes, in dem der Aufenthalt bei uns beginnt, abzüglich Rabatt, welcher am Tag der Nutzung gültig ist. Wenn Sie unter tags einen Wechsel des Skigebietes planen, wird der Tagespreis des Gesamtskigebiets Oberstdorf-Kleinwalsertal herangezogen. Im Sommer wird jedes Wandergebiet einzeln berechnet (Ausnahme Fellhorn+Kanzelwand). Nur unsere offizielle Preisinformation dient als Berechnungsbasis für den ermäßigten und gerundeten ClubCard-Preis. Eine Übersicht der aktuellen Preise finden sie auf der Seite für die Anmeldung zur ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, werden alle Club-Cards Oberstdorf-Kleinwalsertal gesperrt, die zu dieser Kreditkarte gehören. Können mehrere ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal mit einer Kreditkarte abgerechnet werden? Ja, es können mehrere ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal über ein und dieselbe gültige Kreditkarte abgerechnet werden. Was passiert, wenn meine Kreditkarte abläuft? Bei der Registrierung geben sie das Gültigkeitsende ihrer Kreditkarte an. Diese Information liegt uns vor und zeitnah bevor die Kreditkarte abläuft, erhalten sie von uns per Mail eine Aufforderung, erneut eine initialisierende Zahlung mit ihrer neuen Kreditkarte zu machen. Mit dieser erneuten Zahlung erfolgt die Genehmigung, in weiterer Folge von dieser Kreditkarte die Kosten für Ski-Tageskarten bzw. Berg- und Talfahrt einzuziehen. Alle ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal, welche über diese neue Kreditkarte abgerechnet werden, sind weiterhin gültig und müssen nicht getauscht werden. Was muss ich tun, wenn sich meine Kreditkartennummer ändert? Bitte senden sie uns in solch einem Fall ein Mail oder wir werden sie auffordern (siehe oben), eine initialisierende Zahlung mit der neuen Kreditkarte zu tätigen. Mit dieser erneuten Zahlung erfolgt die Genehmigung, in weiterer Folge von dieser Kreditkarte die Kosten für Ski-Tageskarten bzw. Berg- und Talfahrt einzuziehen. Alle ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal, welche über diese neue Kreditkarte abgerechnet werden, sind weiterhin gültig und müssen nicht getauscht werden. Stand Juni 2017

Seite 1 von 2

Wie lange ist meine ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal gültig? Vom Tag der Ausstellung an ist eine ClubCard Oberstdorf-Kleinwalsertal für drei Jahre gültig. Die Grundgebühr (derzeit 69,00 Euro) ist jährlich zu bezahlen und wird bei der ersten Nutzung in der zweiten bzw. dritten Saison abgebucht. Was muss ich tun, wenn ich meine Karte verliere? Bei Verlust der ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal muss die Kasse der Fellhornbahn in Oberstdorf umgehend informiert werden, damit die Karte gesperrt werden kann (Telefon: 08322-96002422). Alle Zutritte der ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal werden so lange von der verknüpften Kreditkarte abgerechnet, bis eine Verlustmeldung und eine damit einhergehende Sperre erfolgt. Eine Ersatzkarte für ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal kann zum Preis von 10 Euro erstellt werden. Was passiert bei einem Kartenmissbrauch? Die ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal sind personalisiert und dürfen nicht übertragen werden. Ein Missbrauch von ClubCards Oberstdorf-Kleinwalsertal hat den Entzug und den Beförderungsausschluss zur Folge. Polizeiliche Anzeige bleibt vorbehalten. Missbräuchlich abgerechnete Zutritte können nur nach erfolgter polizeilicher Anzeige rückerstattet werden. Informationen zum Datenschutz: Die persönlichen Daten werden ausschließlich von der Skipassgemeinschaft Oberstdorf-Kleinwalsertal gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Information zu Schadensersatz Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. Information zu Foto- und Videoüberwachung Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und des Seilbahnbetriebs, sowie zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung von Fahrausweisen werden die Zugangsbereiche auch zeitweise mit einer Videoanlage überwacht. Dies wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Der Fahrgast ist mit der Videoüberwachung und der Aufzeichnung von Bildern einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts und der betrieblichen Sicherheitsinteressen. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

Stand Juni 2017

Seite 2 von 2