Honorare, Seminarbeiträge und Datenschutz

01.01.2014 - 85,- inkl. Pausenverpflegung. eheLEBEN – family. 63,- inkl. Kinderbetreuung während Seminarzeiten u. Pausenverpflegung. eheLEBEN – EPL.
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Honorare, Seminarbeiträge und Datenschutz Honorarsätze ab 1.1.2014 Pauschale Aufwandsentschädigung für Referent/innen 2014 Dauer

Seminarform

pro Std. 8 Std. 8 Std. 16 Std. 16 Std. 18 Std.

--1 Tag bzw. mehrteiliges Seminar (2 Referent/innen) 1 Tag bzw. mehrteiliges Seminar (3 Referent/innen) 2 Tage bzw. mehrteiliges Seminar (2 Referent/innen) 2 Tage bzw. mehrteiliges Seminar (3 Referent/innen) EPL-Seminar (2 EPL-Trainer/innen)

Betrag pro Person in EUR 13,123,103,185,154,300,-

inkl. WeiterbildungsZuschlag (5,7%) in EUR -----130,109,196,163,317,-

Die Sätze der Pauschalen Aufwandsentschädigung beruhen auf der Annahme, dass alle Referenten/innen die gesamte Zeit des Seminars entsprechend der angegebenen Dauer anwesend und tätig sind. Ist ein/e Referent/in (z.B. Priester/Diakon) nicht die gesamte Seminarzeit anwesend, wird der Satz pro Stunde zur Ermittlung des Betrages herangezogen. Ist der 3. Referent (Priester/Diakon) weniger als 50% der Seminarzeit anwesend, gilt für das Referenten-Paar der Satz »2 Referent/innen«. Der Weiterbildungs-Zuschlag versteht sich als Honorierung bzw. finanzielle Entschädigung an Referent/innen für absolvierte Weiterbildungen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1) Die Weiterbildung ist für die Qualität der diözesanen Eheseminare förderlich und entspricht in Methode und Inhalt erwachsenenbildnerischen Kriterien. 2) Innerhalb der letzten beiden Jahre wurde eine bzw. wurden mehrere Weiterbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 4 Einheiten (1 Einheit = 45 Minuten) besucht. 3) Schwerpunkt(e) sind theologische Inhalte, die in Zusammenhang mit den Inhalten der Ehevorbereitung stehen, und/oder erwachsenenbildnerisch-didaktische und/oder beziehungsfördernde bzw. -bildende und/oder persönlichkeitsfördernde bzw. -bildende Inhalte. 4) Jede Weiterbildung muss durch eine schriftliche Bestätigung (z.B. Teilnahmebestätigung) nachgewiesen werden oder auf eine andere geeignete Art glaubhaft gemacht werden. Der/die Referent/in muss die Information von sich aus ans Fachbereichsbüro weitergeben. Für die vom Fachbereich Ehevorbereitung veranstalteten und durchgeführten Weiterbildungen ist keine schriftliche Bestätigung erforderlich, da die Teilnahme an diesen Veranstaltungen automatisch in der Mitarbeiter/innen-Datenbank erfasst wird. Sonstige Zuschläge Kinderbetreuung: Nimmt ein Referenten-Paar eine zusätzliche, bezahlte Kinderbetreuung für die eigenen Kinder in Anspruch, steht der Zuschlag pro Team und Seminar zu. Seminarort-Betreuung: Übernimmt ein/e Referent/in zusätzlich die Seminarort-Betreuung, steht dieser Zuschlag pro Team und pro Seminar zu.

ERZDIÖZESE WIEN

Kategoriale Seelsorge – Ehevorbereitung

Stephanspatz 6/625 • 1010 Wien • T: +43 (0)1/515 52-3330 • F: DW 2330 • M: [email protected] kirchliche-hochzeit.at • DVR-Nr.: 0029874(101)

55,50,-

Steuer und Sozialversicherung Für die korrekte Versteuerung trägt jede/r Referent/in selbst Verantwortung. Gemäß § 109a EStG 1988 erfolgt durch die Erzdiözese Wien automatisch eine Meldung ans Finanzamt, wenn die Beträge der Pauschalen Aufwandsentschädigung (inkl. Verpflegung und Fahrtkostenersatz) pro Person EUR 450,pro Leistung oder insgesamt EUR 900,- im Kalenderjahr übersteigen. (Bei der Ermittlung der Meldepflicht werden alle von Einrichtungen der Erzdiözese Wien geleisteten Entgelte für eine Person summiert.) Gemäß der Verordnung über die beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung (BGBl. II Nr. 409/2002) erfolgt für Lehrende in der Erwachsenenbildung eine Meldung an die Sozialversicherung (Beitragspflicht), wenn das im Halbjahr (Jän.-Juni und Juli-Dez.) errechnete durchschnittliche Entgelt pro Person und pro Monat EUR 537,78 (exkl. Fahrtkostenersatz) übersteigt. Dienstnehmer/innen der Erzdiözese Wien bzw. Priester und hauptamtliche Diakone (ausgenommen jene, die einkommenssteuerpflichtig sind) erhalten den Betrag mit ihrer Gehalts-/ Lohnauszahlung. Im Zuge dessen werden auch alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben geleistet. Aufgrund dieser Abzüge werden mit den Betroffenen Sonderregelungen für die Pauschale Aufwandsentschädigung getroffen.

Honorar für Seminarort-Betreuer/innen 2014 Leistung durchgehende Anwesenheit beim Ganztages-Seminar bzw. mehrteiligen Seminar teilweise Anwesenheit beim Ganztages-Seminar bzw. mehrteiligen Seminar zzgl. Pauschalbetrag pro betreuter Seminargruppe

Betrag 53,38,24,-

Spesen für die Pausenverpflegung (Kuchen, Kaffee, etc.) und evtl. Materialien werden gesondert abgerechnet. Das Aufstellen von sog. Spendenkörbchen für evtl. »Trinkgeld« ist nicht erwünscht.

Honorar für Kinder-Betreuer/innen bei Veranstaltungen 2014 Leistung pro Std. und pro Person zzgl. pro betreutem Kind und pro Veranstaltung (Beim Einsatz mehrerer Betreuer/innen pro Veranstaltung wird der entsprechende Betrag auf diese aufgeteilt.)

Betrag 9,3,-

KM-Geld und Fahrtspesen 2014 Fahrzeug PKW Moped und Motorrad Mitfahrer/in Fahrrad und zu Fuß (ab mehr als 2 km) Öffentliche Verkehrsmittel

pro Mitfahrer/in

Betrag pro km 0,25 0,14 0,11 0,23 lt. günstigstem Tarif

Entsprechend der Honorarordnung der Erzdiözese Wien beträgt das KM-Geld 60% des amtlichen KM-Geldes. Ebenfalls entsprechend der genannten Honorarordnung kann für Fahrten, die auf das Wiener Stadtgebiet beschränkt sind, kein KM-Geld geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Materialtransporte oder derart ungünstige Verbindungen, dass die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wäre. KM-Geld inkl. des Zuschlages für den/die Mitfahrer/in kann nur vom Fahrer / von der Fahrerin geltend gemacht werden.

Seminarbeiträge für die diözesanen Eheseminare 2014 Form eheLEBEN eheLEBEN – intensiv eheLEBEN – family eheLEBEN – EPL amPULSderLIEBE beziehungsweiseGOTT

Betrag pro Paar 47,85,63,200,127,47,-

Betrag enthält inkl. Pausenverpflegung inkl. Pausenverpflegung inkl. Kinderbetreuung während Seminarzeiten u. Pausenverpflegung inkl. Pausenverpflegung und Mittagessen inkl. Pausenverpflegung

Der Beitrag versteht sich pro Paar und inklusive der angeführten Leistungen. Das Aufstellen von Spendenkörbchen am Seminarort ist nicht erwünscht. Durch den Teilnehmer/innen-Beitrag wird ein Teil der Kosten abgedeckt. Der andere Teil wird durch die Erzdiözese Wien (aus Kirchenbeitragsmitteln) sowie durch Subventionen abgedeckt.

Erzdiözese Wien – Kategoriale Seelsorge – Ehevorbereitung: Honorare, Seminarbeiträge und Datenschutz 2014

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Information für alle Mitarbeiter/innen zum Datenschutz Für alle Mitarbeiter/innen der diözesanen Ehevorbereitung, denen personenbezogene Daten der SeminarTeilnehmer/innen zugänglich sind (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum…), gelten die Datenschutzbestimmungen der Erzdiözese Wien. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten: 1) Keine Verwendung von Teilnehmer/innen-Daten über das konkrete Eheseminare hinaus! Die erhobenen Teilnehmer/innen-Daten dienen ausschließlich zur Organisation der Eheseminare (z.B. zum Erstellung einer Anwesenheitsliste). Jegliche Verwendung darüber hinaus ist untersagt. 2) Geheimhaltung und keine Weitergabe an Dritte! Ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dürfen Daten nicht an Dritte weitergeben werden. Das ist unabhängig von der Form (z.B. als Teilnehmer/innen-Liste, auf Papier, auf Datenträgern, etc.). Davon ausgenommen ist die Datenweitergabe an den/die Seminarortbetreuer/in und/oder die Referenten/innen und/oder das Büro des Fachbereichs Ehevorbereitung zum Zweck der Seminarorganisation. 3) Diese Bestimmungen gelten auch nach Beendigung der Tätigkeit.

f.d.R. Mag. Johannes Ojak

Wien, 5. September 2013

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