Hellmitzheim BP PV Fuchsleite Begr

11.03.2019 - Dies belegt das Blendgutachten für diese Anlage vom 28.02.2019 ... Am süd-östlichen Rand der Anlage wird eine Fläche für den erforderlichen ...
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Landkreis Kitzingen Stadt Iphofen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan nach §12 BauGB Sonderfläche Freiflächenphotovoltaikanlage „Fuchsleite“ Hellmitzheim

Entwurf 11.03.2019

Begründung nach §2a BauGB

BEBAUUNGSPLAN

PHOTOVOLTAIK „FUCHSLEITE“

BEGRÜNDUNG

Inhaltsverzeichnis 1

Anlass und Erfordernis der Planung ........................................................................... 3 Einführung ....................................................................................................................... 3

2

Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ............................................................ 3 2.1

Lage im Raum, Verwaltungsraum ........................................................................ 3

2.2 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung ...................................................... 4 Schutzgebiete /Biotopkartierung/ASBP ........................................................................... 4 3

Rahmenbedingungen der Gemeinde......................................................................... 5 Räumlicher Geltungsbereich............................................................................................ 5 Naturraum und Topografie .............................................................................................. 6 Flächennutzungsplan mit Integriertem Landschaftsplan .................................................. 6

4

Geplante Maßnahme ............................................................................................... 7 4.1

Planerische Leitlinien ........................................................................................... 8

4.2 A. Festsetzungen durch Planzeichen ................................................................... 9 1. Art der baulichen Nutzung: ......................................................................................... 9 2. Bauweise, Baulinien, Baugrenze .................................................................................. 9 3. Verkehrsflächen ........................................................................................................... 9 5. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft .................................. 9 6. sonstige Planzeichen ................................................................................................. 10

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4.3

B. Festsetzungen durch Text ............................................................................. 10

4.4

C. Hinweise durch Text ..................................................................................... 11

Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen und Belangen.............................. 12 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ......................... 12 Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und der Landschaftspflege .... 12 Belange der Wirtschaft .................................................................................................. 12

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Anlage .................................................................................................................. 12

Aufgestellt: 09.10.2018 Ergänzt: 11.03.2019 Satzungsbeschluss:

Gerhard Horak, Architekt Dipl. Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (TU), Stadtplaner Brigitte Horak, Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. (TU)

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

1 Anlass und Erfordernis der Planung Einführung Die Stadt Iphofen beabsichtigt bei Hellmitzheim auf einer landwirtschaftlichen Fläche in der Nähe der Eisenbahnlinie Würzburg - Nürnberg den Bau von Freiflächen–Photovoltaik-Anlagen mit maximal 750kW zu ermöglichen. Die Vergütung nach dem Energie-Einspeisegesetz in der Fassung von 2017 ist an die Vorlage eines Bebauungsplanes im Sinne von §30 BauGB gebunden. Diese Planung wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren planungsrechtlich vorbereitet. Hier wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan nach §12 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuches erforderliche Maßnahmen. (§8 (1) BGB). Die Planung erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung. Grundlage der naturschutzfachlichen Beurteilung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Bayerische Naturschutzgesetz. Die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt, soweit notwendig, nach den Vorgaben des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bayer. STMLU) zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (ergänzte Fassung von Januar 2003).

2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.1

Lage im Raum, Verwaltungsraum

Ausschnitt Straßenkarte, verkleinert Das Planungsgebiet liegt am östlichen Rand des Landkreises Kitzingen, Unterfranken zwischen Hellmitzheim, Markt Einersheim und Markt Bibart südlich der B8 und gehört zur Gemarkung Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Hellmitzheim, Stadt Iphofen. Kitzingen, die Kreisstadt liegt ca. 17 km nord-westlich von Hellmitzheim, Würzburg, das Oberzentrum etwa 35 km nord-westlich von Hellmitzheim. Die Stadt Iphofen gehört zur Region Würzburg (2). 2.2 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan sind diese Ziele und Grundsätze dargestellt und abgewogen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 wurde mehrmals fortgeschrieben. Der letzte Stand ist vom Februar 2018. Nach Punkt 6.2.1 besteht das Ziel, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Nach der Begründung hat dies raumverträglich zu erfolgen. Nach Punkt 6.2.3 besteht der Grundsatz, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen, nach der Begründung z.B. entlang von Infrastruktureinrichtungen. Daneben sind insbesondere die Ziele der Erhaltung und der Fortentwicklung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes und anderer öffentliche Belange zu beachten. Regionalplan für die Region (2) Der Regionalplan der Region Würzburg (2) trat 1985 in Kraft. Nach der Aktualisierung des LEP’s 2018 wird das Gebiet als Raum mit besonderem Handlungsbedarf dargestellt. Die Stadt Iphofen ist ein Grundzentrum. Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorbehaltsgebiets GI 17 (15.04.2008) Vorranggebiets für Gipsabbau. Die Fläche liegt nicht im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Südlich des Planungsgebietes führt die Bahnlinie Würzburg – Nürnberg entlang. Das Plangebiet befindet sich in einem bereits belasteten Landschaftsteil entlang der Eisenbahnlinie Würzburg - Nürnberg. Das angrenzende Waldgebiet ist landschaftliches Vorbehaltsgebiet außerhalb von Naturschutzflächen, in dem den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt. Auf Flächen westlich davon hat bereits Gipsabbau stattgefunden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden die Anlagen landschaftsgerecht eingegrünt und die Ausgleichsfläche liegt östlich. Es werden dabei Hecken und Obsthochstämme gepflanzt. Damit wird der Erhalt charakteristischer Landschaftsbilder unterstützt. Schutzgebiete /Biotopkartierung/ASBP Mit dem nord-östlichen Waldrand grenzt der Naturpark Steigerwald mit seinen Schutzzonen an. Die Schutzzone deckt sich hier weitgehend mit dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Flächen der EU – Vogelschutzgebiete Südlicher Steigerwald und Südliches Steigerwaldvorland grenzen an. Das zu ändernde Gebiet selbst liegt in keinem Schutzgebiet, weder im Naturpark noch in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Kartierte Biotope sind südlich der Eisenbahnlinie und östlich der Änderungsflächen außerhalb des Änderungsgebietes vorhanden. Es handelt sich um Hutungsflächen. Weitere Schutzgebiete sind nicht bekannt, insbesondere liegt die Planungsfläche nicht im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bzw. EU-Vogelschutzgebiet, die östlich und nördlich der Planungsfläche angrenzen. Im Geltungsbereich sind auch keine Biotope nach § 30 BNatSchG vorhanden. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Ausschnitt aus dem Fachinformationssystem FIS der Landesanstalt für Umwelt, kartierte Biotope und Gemeindegrenze, ohne Maßstab

3 Rahmenbedingungen der Gemeinde Räumlicher Geltungsbereich

Lageplan auf der Flurkarte

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hellmitzheim östlich von Hellmitzheim. Es handelt sich um ein Teilgrundstück der Flurnummer 1348. Plangrundlage ist die digitale Flurkarte. Abgrenzung Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Teilfläche von Flurnummer 1348 Im Westen: Weg Flurnummer 1311 Im Süden: Weg Flurnummer 1101/1 Im Osten: Weg Flurnummer 1346 Fläche Die zu ändernde Fläche hat eine Gesamtfläche von ca. 1,65 ha. Naturraum und Topografie Das Planungsgebiet gehört zur Naturräumlichen Haupteinheit Mainfränkische Platten in der Untereinheit Steigerwaldvorland. Geologisch stehen in diesem Bereich Schichten des Gipskeupers mit vorwiegend Tonstein mit Steinmergel- und Gipslagen an. Als potentiell natürliche Vegetation lässt sich der Waldlabkraut-Eschen-Hainbuchenwald ansprechen. Flächennutzungsplan mit Integriertem Landschaftsplan Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan liegt in der Fassung der 4.Änderung von 2006 vor. Die überplanten Fläche liegt östlich von Hellmitzheim. Die Fläche wird bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Östlich grenzt Wald in der Schutzzone des Naturparks Steigerwald an. Im Parallelverfahren wird in der 11.Änderung des Flächennutzungsplanes diese Fläche nach § 11 der Baunutzungsverordnung als „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Sonnenenergie dienen“, ausgewiesen. Diese Fläche liegt innerhalb eines Streifens von 110m Breite zu den Gleisen der Eisenbahnlinie und damit innerhalb eines durch die Eisenbahn vorbelasteten Landschaftsteils.

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Ausschnitt ohne Maßstab aus dem Flächennutzungsplan im Planungsstand der 11.Änderung mit der Darstellung des Sondergebiets (Photovoltaik) und der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Bescheid vom 00.00.0000 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt. Der Bebauungsplan wird sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

4 Geplante Maßnahme Im Sondergebiet Photovoltaik werden Photovoltaik-Module auf Gestellen in Reihen ortsfest aufgestellt. Eine Übergabestation in einem kleinen Betriebsgebäude ist notwendig. Um die Anlagenfläche führt ein Grasweg für Wartungsarbeiten (Umfahrungsweg). Die Anlage wird eingezäunt. Zum Wald wird ein Abstand von 30 Metern eingehalten (Baumfallzone). Die Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

erforderlichen Ausgleichsflächen liegen östlich der Anlagen. Die nördliche Fläche des Grundstücks wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. 4.1 Planerische Leitlinien Bei der Planung werden folgende Leitlinien berücksichtigt: Die Anlagenfläche bietet Platz für Anlagen mit einer Leistung bis maximal 750 kW, Nur die Bereiche innerhalb des 110-m-Korridors entlang der Eisenbahnlinie werden für die Photovoltaik-Anlagen genutzt. Die Reihen der Photovoltaik-Module verlaufen möglichst parallel zur Grundstücksgrenze von Ost nach West und die Module sind daher genau nach Süden ausgerichtet, um Blendungen der Züge zu vermeiden.

Abbildung: Anordnung der Solarmodule Ausgleichs- und Eingrünungsmaßnahmen werden auf Flächen am östlichen Rand der Anlagen und am südlichen Rand der Anlagenflächen festgesetzt. Verkehrsanbindung Die Anlage ist über den Flurweg entlang der Bahnlinie im Süden erschlossen. Nach der Bauzeit ist nur noch mit geringem Verkehr für Wartungs- und Unterhaltarbeiten zu rechnen. Ver- und Entsorgung Über eine Zuleitung entlang des Flurweges kann die Anlage im Bereich des westlich gelegenen Verknüpfungspunktes Mobilfunkmast ins Stromnetz eingespeist werden. Es entsteht kein Müll, Anschluss an die Wasserver- und Wasserentsorgung ist nicht erforderlich.

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEBAUUNGSPLAN 4.2

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BEGRÜNDUNG

A. Festsetzungen durch Planzeichen

1. Art der baulichen Nutzung: SO Sondergebiet Photovoltaik (§11 Abs 2 BauNVO). Die PV-Module dürfen nur genau nach Süden ausgerichtet aufgestellt werden. Die Bauhöhe aller Bauteile oder Bauelemente wird auf 3,00m über OK Gelände begrenzt. Umwandlungsstationen, Trafos oder Übergabestationen sind im SO enthalten, sie dürfen eine Traufhöhe von 3,50m über OK Gel. nicht überschreiten. Das Dach ist als Satteldach mit min. 30° Dachneigung und mit roter Dacheindeckung auszuführen. Die Nutzung des Sondergebietes ist auf die Nutzung durch Photovoltaikanlagen beschränkt. Voruntersuchungen zum Blendgutachten haben ergeben, dass bei genau nach Süden ausgerichteten PV-Modulen Blendwirkungen ausgeschlossen werden können, ohne hohe Blendschutzzäune zu bauen. Dies belegt das Blendgutachten für diese Anlage vom 28.02.2019 des Ingenieurbüros IFB Eigenschenk GmbH aus Deggendorf, das Bestandteil dieser Planung ist. Die Höhe der baulichen Anlagen wird beschränkt, um die Wirkung auf das Landschaftsbild zu begrenzen. 2. Bauweise, Baulinien, Baugrenze Baugrenze Nur innerhalb der ausgewiesenen Baugrenze im Sondergebiet sind die Photovoltaik-Anlagen und die für den Betrieb notwendigen Anlagen zulässig. 3. Verkehrsflächen Umfahrungsweg (privat) Dieser Weg dient der Erschließung des Geländes und dem Unterhalt und ist nicht befestigt sondern durch Wieseneinsaat begrünt. Zufahrt Erforderliche Zufahrten zum umzäunten Bereich werden an der südlichen und westlichen Seite festgelegt. 4. Flächen für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung Elektrizität Damit wird die Lage des erforderlichen Trafos festgelegt. 5. Flächen für die Landwirtschaft Da nach der Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsfläche nicht die ganze, dafür vorgesehene Fläche als Ausgleichsfläche erforderlich ist, wird eine kleine Fläche (613m²) am Rand zum nördlichen Acker als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. 6.Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Am süd-östlichen Rand der Anlage wird eine Fläche für den erforderlichen Ausgleich bereit gestellt. Fläche zur Eingrünung der PV-Anlage Am südlichen Rand zum angrenzenden Flurweg mit der davorliegenden Bahnlinie, wird die Anlage eingegrünt, um die Anlage in die Landschaft einzubinden. Pflanzung von Sträuchern Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Eine einreihige Strauchhecke mit einheimischen, standortgerechten, gebietseigenen Sträuchern außerhalb des Zauns grünt die Anlagenfläche ein. Bäume würden zu viel Schatten auf die Module werfen. Pflanzung von Obsthochstämmen In der Ausgleichsfläche werden Obstbäume und / oder Wildobstbäume als Hochstämme gepflanzt um eine Streuobstwiese zu entwickeln. 7. sonstige Planzeichen Grenze des Geltungsbereiches Die Abgrenzung des Geltungsbereiches erfolgt auf der Grundlage der Flurkarte, der Größe der geplanten Anlage innerhalb des 110m-Korridors entlang der Eisenbahnlinie und der sich daraus ergebenden Ausgleichsflächen. Zaun, Abstand zum Boden 0,20 m, Maschendraht h= 2,50m Der Zaun hat keinen Sockel und durch den Abstand des Zauns zum Boden können Kleinsäuger und andere Tiere weiterhin durch das Gebiet wandern. Das Gelände kann von außen besiedelt werden und Austausch ist möglich. Die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen werden verringert. Grundstücksgrenze m. Grenzpunkte 4.3

B. Festsetzungen durch Text

Anlagenfläche und Umfahrungswege Diese Fläche wird als extensiv genutztes Grünland angelegt und 1-2mal im Jahr gemäht. Über Winter bleibt ein Streifen mit höherem Bewuchs (Altgras) zwischen zwei Modulreihen im Wechsel stehen. In den ersten Jahren wird das Mähgut abgefahren. Die Fläche kann auch als Weide genutzt werden. Dadurch wird die Anlagenfläche dauerhaft begrünt und extensiviert. Altgrasstreifen dienen im Winter als Nahrung und Deckungsraum für Tiere. Ausgleichsfläche Ansaat: In der Ausgleichsfläche (Obstbaumwiese) wird eine Saatgutmischung für eine Glatthaferwiese aus gebietsheimischem „RegioSaatgut des Produktionsraum 7 Süddeutsches Berg- und Hügelland (SD)“, Saatstärke 3-5g/m ausgesät. Die Fläche wird als extensive Wiese genutzt und gemäht – die erste Mahd vor dem 15. Juni, die mögliche zweite Mahd ab Ende August. Das Mähgut wird abgefahren. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht gestattet. Pflanzung von Obst- und Wildobsthochstämmen (Stammhöhe mind. 1,80 m) verschiedener Sorten aus einer Auswahl siehe Begründung. Die Obstbäume sind jährlich durch Schnitt zu pflegen. Es werden zwei Sitzstangen für Greifvögel eingerichtet. Fläche zur Eingrünung der Photovoltaik-Anlage 1 – reihige Pflanzung von Sträuchern mit hohem Anteil an Liguster, sowie Hartriegel, Heckenkirsche, Pfaffenhütchen, Holunder, Salweide und wolliger Schneeball. Die Strauchpflanzung ist mit zertifiziertem, gebietseigenem Pflanzmaterial des Vorkommensgebietes 5, württembergisch-fränkisches Hügelland, auszuführen. Der Pflanzabstand ist 1,00m in der Reihe, die Strauchpflanzung wird gemulcht, die Restfläche wie die Ausgleichfläche eingesät. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Biotopbausteine Zwei bis drei Steinhaufen werden im breiten Bereich vor der einreihigen Strauchhecke angelegt. Dafür wird auf eine Länge von ca. 3-5m eine Grube von ca. 0,80m Tiefe und eine Breite von min. 0,50m ausgehoben. Drainschicht aus Sand und Auffüllen mit unregelmäßigen Steinen aus dem nahegelegenen Gipsbruch, davon etwa 80% mit ca. 20-40 cm Durchmesser. Der Aushub kann an der Nordseite angefüllt werden. Die Steinhaufen werden etwa 80cm über OK Gelände aufgeschichtet. Diese Festsetzungen dienen dazu, artenreiche Strauchpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Arten, Streuobstwiesen und extensiv genutztes Grünland zu entwickeln. Dies sind typische Landschaftselemente dieses Landschaftsausschnitts. Die Begrünungsmaßnahmen dienen der Einbindung in die Landschaft und der Verbesserung des Lebensraumangebots im Gebiet. Liefernachweis Regio-Saatgutmischung: Rieger –Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, 74572 Blaufelden-Raboldshausen. Durch die Darstellung im Bebauungsplan sind die Anzahl und der Pflanzabstand für die Obsthochstämme festgelegt. Die Sorten der Obst- und Wildobsthochstämme werden in Anlehnung an die Empfehlungen des Projekts „Erhalt alter Kernobstsorten im Landkreis Würzburg für die Pflanzung in der Ausgleichsfläche auszugsweise empfohlen: Äpfel. Jakob Fischer, Goldparmäne, Rote Sternrenette, Landsberger Renette, Zabergäurennette, Glockenapfel, Gewürzluiken, Brettacher, Rheinischer Bohnapfel, Bittenfelder Sämling, Jakob Lebel, Lohrer Rambur u.a. Birnen: Pastorenbirne, Gräfin von Paris, Alexander Lucas, Gellerts Butterbirne, Mollebusch, Bayerische Weinbirne, Schweizer Wasserbirne u.a. Kirsche, Walnuss, Speierling, Elsbeere und Wildbirne sind möglich. Die Biotopbausteine (Steinhaufen) sollen den Lebensraum für Eidechsen und andere Kleintiere verbessern und Brut- und Überwinterungsquartiere bieten. Vermeidungsmaßnahme Vor Baubeginn ab März bis Ende der Brutzeit Ende Juli ist die Fläche, die für den Bau der PVAnlage in Anspruch genommen wird, durch Bodenbearbeitung in 14-tägigem Turnus zu stören. Die Vermeidungsmaßnahme dient dazu, Tiere und besonders Bodenbrüter von der Anlage von Nestern abzuhalten und um dann beim Bau keine Tiere zu schädigen. Die Tötung von Tieren und Vögeln kann dadurch vermieden werden. 4.4 C. Hinweise durch Text Werden bei Bodenarbeiten Spuren menschlicher Besiedlung entdeckt, so wird unverzüglich die Untere Denkmalschutzbehörde verständigt. Damit wird auf eventuell vorkommende Funde vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Bereich am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs aufmerksam gemacht. Sicherheitsrichtlinien der Deutschen Bahn Vor den Bauarbeiten werden die Sicherheitsrichtlinien der Bahn (RIL 132.0118A01) eingeholt und beachtet.

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Die geplante Anlage ist durch einen Flurweg von der Bahnlinie getrennt, Arbeiten im Bereich von Bahnlinien erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen. Bei der Errichtung von Trafoanlagen wird die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beachtet. Dies dient dem Schutz des Wassers und des Bodens.

5 Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen und Belangen Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege In den vorhandenen Listen und Beschreibungen von Denkmälern sind keine Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsgebiet enthalten.

Ausschnitt aus den Karten des Bay. Landesamts für Denkmalpflege mit Darstellungen von möglicherweise vorhandenen vorgeschichtlichen Siedlungsresten im Bereich von Hellmitzheim. Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und der Landschaftspflege Beeinträchtigungen des angrenzenden Flora-Fauna-Habitat-Gebiets und Flächen der EU – Vogelschutzgebiete Südlicher Steigerwald und Südliches Steigerwaldvorland werden nicht erwartet. Die geplante Maßnahme hat vor allem Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen an den Rändern der Anlage binden die Anlage in die Landschaft ein und verringern den Eingriff in das Landschaftsbild. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden am östlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereichs bereitgestellt. Belange der Wirtschaft Durch die Ausweisung dieses Sondergebietes für Photovoltaikanlagen soll der heimischen Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden und regenerative Energien gefördert werden.

6 Anlage Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Photovoltaik „Fuchsleiten“ Maßstab 1:1000

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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BEGRÜNDUNG

Castell, den 00.00.0000

Stempel und Unterschrift Gerhard Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

Der Bebauungsplan wurde am……………………………. ortsüblich veröffentlicht und bekannt gemacht.

Iphofen, den ……………………

Stempel und Unterschrift

1.Bürgermeister Josef Mend Stadt Iphofen

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

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