Hellmitzheim 11.Änd FNP Begr PV Fuchsleiten

09.10.2018 - Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (TU) ... Erneuerbarer Energien (EEG) vom 29.03.2000 in der derzeitig gültigen fortgeschriebenen.
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Landkreis Kitzingen Stadt Iphofen

11. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Sonderfläche Freiflächenphotovoltaikanlage „Fuchsleite“ Hellmitzheim

Vorentwurf 09.10.2018

Begründung nach §2a BauGB

11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Inhaltsverzeichnis 1

Anlass und Erfordernis der Planung........................................................................... 3 Einführung ...................................................................................................................... 3

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Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben............................................................ 3 Lage im Raum ................................................................................................................. 3 Lage und Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz .................................................. 4 Vorgaben der Landes und Regionalplanung ................................................................... 4 Lage im Naturraum, Geologie und potentiell natürliche Vegetation ............................... 5

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Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus städtebaulicher und grünordnerischer Sicht . 5 Zu ändernde Fläche ........................................................................................................ 5 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vor der 11.Änderung ................ 6 Schutzgebiete /Biotopkartierung .................................................................................... 7 Planerische Leitlinien....................................................................................................... 8 Städtebauliches Konzept ................................................................................................ 8 Grünordnerisches Konzept.............................................................................................. 8 Verkehrsanbindung ......................................................................................................... 8 Ver- und Entsorgung ....................................................................................................... 8

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Allgemeine Anforderungen und Belange .................................................................. 8 Baukultur, Denkmalschutz und der Denkmalpflege ......................................................... 9 Umweltschutz .................................................................................................................. 9 Örtliche Wirtschaft .......................................................................................................... 9

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Anhang .................................................................................................................. 9

aufgestellt: 09.10.2018 ergänzt: festgestellt: Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Bescheid vom 00.00.000 durch das Landratsamt Kitzingen genehmigt.

Verfasser: Gerhard Horak, Architekt Dipl. Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (TU) Brigitte Horak, Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. (TU)

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

1 Anlass und Erfordernis der Planung Einführung Die Stadt Iphofen beabsichtigt beim Ortsteil Hellmitzheim auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe der Eisenbahnlinie Würzburg - Nürnberg den Bau von Freiflächen –PhotovoltaikAnlagen zu ermöglichen. Diese Planung wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Grundlage für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 29.03.2000 in der derzeitig gültigen fortgeschriebenen Fassung (2017). Dieses Gesetz regelt die Einspeisevergütung und eine grundsätzliche Eignung von Flächen. Eine Einspeisevergütung wird für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf auto- und eisenbahnnahen Flächen in einer Entfernung bis zu 110m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gewährt. Dieser Korridor wird als vorbelastet angesehen. Photovoltaik-Anlagen sind nicht-privilegierte Außenbereichsvorhaben. Ziel dieses Verfahrens ist das konfliktfreie Nebeneinander unterschiedlicher Flächennutzungen und die Planung im Konsens mit der Gemeinde.

2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Lage im Raum

Ausschnitt Straßenkarte, verkleinert Das Planungsgebiet liegt am östlichen Rand des Landkreises Kitzingen, Unterfranken zwischen Hellmitzheim, Markt Einersheim und Markt Bibart südlich der B8 und gehört zur Gemarkung Hellmitzheim, Stadt Iphofen. Kitzingen, die Kreisstadt liegt ca. 17 km nord-westlich von Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Hellmitzheim, Würzburg, das Oberzentrum etwa 35 km nord-westlich von Hellmitzheim. Die Stadt Iphofen gehört zur Region Würzburg (2). Lage und Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz Das Planungsgebiet liegt ca. 1km nord-östlich von Hellmitzheim, Über landwirtschaftliche Wege ist die Fläche an die Staatsstraße ST 2418 von Hellmitzheim zur B8 angebunden. Hellmitzheim ist über die ST 2418 an die B8 Würzburg Nürnberg und damit an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Vorgaben der Landes und Regionalplanung Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan sind diese Ziele und Grundsätze dargestellt und abgewogen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 wurde mehrmals fortgeschrieben. Der letzte Stand ist vom Februar 2018. Nach Punkt 6.2.1 besteht das Ziel, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Nach der Begründung hat dies raumverträglich zu erfolgen. Nach Punkt 6.2.3 besteht der Grundsatz, dass Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen, nach der Begründung z.B. entlang von Infrastruktureinrichtungen. Daneben sind insbesondere die Ziele der Erhaltung und der Fortentwicklung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes und anderer öffentliche Belange zu beachten. Regionalplan für die Region

Ausschnitt aus dem Regionalplan, Karte 3 Natur und Erholung Der Regionalplan der Region Würzburg (2) trat 1985 in Kraft. Nach der Aktualisierung des LEP’s 2018 wird das Gebiet als Raum mit besonderem Handlungsbedarf dargestellt. Die Stadt Iphofen ist ein Grundzentrum. Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Vorranggebiets für Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Gipsabbau. Die Fläche liegt nicht im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Südlich des Planungsgebietes führt die Bahnlinie Würzburg – Nürnberg entlang. Das Plangebiet befindet sich in einem bereits belasteten Landschaftsteil entlang der Eisenbahnlinie Würzburg - Nürnberg. Das angrenzende Waldgebiet ist landschaftliches Vorbehaltsgebiet außerhalb von Naturschutzflächen, in dem den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt. Auf Flächen in der Nähe hat bereits Gipsabbau stattgefunden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden die Anlagen landschaftsgerecht eingegrünt und die Ausgleichsflächen liegen östlich der Anlagenfläche. Es werden dabei Strauchhecken gepflanzt und eine Streuobstwiese angelegt. Damit wird der Erhalt charakteristischer Landschaftsbilder unterstützt. Lage im Naturraum, Geologie und potentiell natürliche Vegetation Das Planungsgebiet gehört zur Naturräumlichen Haupteinheit Mainfränkische Platten in der Untereinheit Steigerwaldvorland. Geologisch stehen in diesem Bereich Schichten des Gipskeupers mit vorwiegend Tonstein mit Steinmergel- und Gipslagen an. Als potentiell natürliche Vegetation lässt sich der Waldlabkraut-Eschen-Hainbuchenwald ansprechen.

3 Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus städtebaulicher und grünordnerischer Sicht Zu ändernde Fläche Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hellmitzheim östlich von Hellmitzheim. Es handelt sich um ein Teilgrundstück der Flurnummer 1348. Plangrundlage ist die digitale Flurkarte. Abgrenzung Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Teilfläche von Flurnummer 1348 Im Westen: Weg Flurnummer 1311 Im Süden: Weg Flurnummer 1101/1 Im Osten: Weg Flurnummer 1346 Fläche Die zu ändernde Fläche hat eine Gesamtfläche von ca. 1,65 ha.

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Lageplan auf der Flurkarte Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vor der 11.Änderung Die überplante Fläche liegt östlich von Hellmitzheim. Die Fläche wird bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Westlich grenzt heutige landwirtschaftliche Fläche auf einer bereits rekultivierten Gipsabbaufläche an. Östlich grenzt Wald in der Schutzzone des Naturparks Steigerwald, hier auch ein FFH-Gebiet an. Diese Planungsfläche liegt innerhalb eines Streifens von 110m Breite zu den südlich gelegenen Gleisen der Eisenbahnlinie und damit innerhalb eines durch die Eisenbahn vorbelasteten Landschaftsteils. Südlich der Bahnlinie sollen Beweidungskonzepte entwickelt werden. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan für diese Fläche aufgestellt.

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Flächennutzungsplan der Stadt Iphofen in der vor der 11.Änderung gültigen Fassung Schutzgebiete /Biotopkartierung

Ausschnitt aus dem Fachinformationssystem FIS der Landesanstalt für Umwelt, kartierte Biotope und Gemeindegrenze, ohne Maßstab

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Mit dem nord-östlichen Waldrand grenzt der Naturpark Steigerwald mit seinen Schutzzonen an. Die Schutzzone deckt sich hier weitgehend mit dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Flächen der EU – Vogelschutzgebiete Südlicher Steigerwald und Südliches Steigerwaldvorland grenzen an. Das zu ändernde Gebiet selbst liegt in keinem Schutzgebiet, weder im Naturpark noch in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Kartierte Biotope sind südlich der Eisenbahnlinie und östlich der Änderungsflächen außerhalb des Änderungsgebietes vorhanden. Es handelt sich um Hutungsflächen. Weitere Schutzgebiete sind nicht bekannt. Im Geltungsbereich sind auch keine Biotope nach § 30 BNatSchG vorhanden. Planerische Leitlinien Ziele dieser Planänderung sind: • • •

Bereitstellung von Flächen für die Nutzung mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen Umnutzung eines bereits durch die angrenzende Nutzung (Eisenbahn) vorbelasteten Landschaftsteils Verringerung und Ausgleich des Eingriffs durch geeignete Maßnahmen

Städtebauliches Konzept Die Fläche wird nach § 11 der Baunutzungsverordnung als „Sonstige Sondergebiete (Photovoltaik)“ ausgewiesen. Diese Fläche liegt innerhalb eines Streifens von 110m Breite zur Gleisanlage der Eisenbahn und damit innerhalb eines durch die Eisenbahn vorbelasteten Landschaftsteils. Die Fläche wird eingezäunt und es sind kleine Betriebsgebäude für technische Einrichtungen notwendig. Die vorhandene Wegerschließung reicht, um die Fläche anfahren zu können. Grünordnerisches Konzept Die Fläche wird eingegrünt. Flächen für die Eingrünung werden am südlichen Rand innerhalb des Sondergebiets bereitgestellt, da sie sehr schmal ist und kaum dargestellt werden können. Die erforderliche Ausgleichsfläche wird als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ am östlichen Rand dargestellt. Die restliche Fläche der Flurnummer 1348 wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Näheres regelt der Bebauungsplan. Verkehrsanbindung Die Flächen sind über Flurwege an das Verkehrsnetz über die Staatsstraße ST 2418 angeschlossen. Die erforderlichen Zufahrten werden im Bebauungsplan festgelegt. Ver- und Entsorgung Die Einspeisung in das Stromnetz kann voraussichtlich über eine Zuleitung entlang des südlichen Flurweges bis zum Einspeisepunkt am Mobilfunkmast erfolgen. Es entsteht kein Müll, Anschluss an die Wasserver- und Wasserentsorgung ist nicht erforderlich.

4 Allgemeine Anforderungen und Belange

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Baukultur, Denkmalschutz und der Denkmalpflege In den vorhandenen Listen und Beschreibungen von Denkmälern sind keine Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsgebiet enthalten.

Ausschnitt aus den Karten des Bay. Landesamts für Denkmalpflege mit Darstellungen von möglicherweise vorhandenen vorgeschichtlichen Siedlungsresten im Bereich von Hellmitzheim. Umweltschutz Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Umweltbericht behandelt. Örtliche Wirtschaft Durch die Ausweisung dieses Sondergebietes für Photovoltaik-Anlagen soll der heimischen Wirtschaft und Landwirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden und regenerative Energien gefördert werden.

5 Anhang Plan Stadt Iphofen, 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Ausschnitt Hellmitzheim „Fuchsleiten“ in der Fassung vom 09.10.2018

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

BEGRÜNDUNG

Castell, den 00.00.000

Stempel und Unterschrift

Gerhard Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner

Iphofen, den ……………………

Stempel und Unterschrift

1.Bürgermeister Josef Mend Stadt Iphofen

Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Castell

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