Haushaltssicherungskonzept (HSK) - Stadt Wuppertal

17.11.2009 - kauft werden. ... Die Stadt Wuppertal besitzt noch 2.396 RWE-Aktien, die die Stadt nach dem ... Diese Aktien sollen veräußert werden.
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Stadt Wuppertal

Sparen, um zu gestalten

Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2014

Vorgelegt von Oberbürgermeister Peter Jung und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig am 17.11.2009

2

A.

Grundsätze des Haushaltssicherungskonzeptes

B.

Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. 2. 3. 4. 5.

C.

Analyse des Ist-Zustandes 1. 2. 3.

D.

Derzeitige Haushaltssicherungsmaßnahmen Haushaltsausgleich im NKF Verschuldung der Stadt Wuppertal

Konsolidierungsmaßnahmen nach Themen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14.

E.

Gesamtentwicklung der Kommunen Strukturprobleme des Wuppertaler Haushaltes Externe Störungen Bisherige Haushaltssicherungskonzepte Strukturelle/organisatorische Maßnahmen zur Haushaltssicherung

Personal Gebäudewirtschaft Beteiligungen Ertragssteigerungen Jugend Soziales Bildung Kultur Sport Kosten der politischen Steuerung Interkommunale Zusammenarbeit Technikeinsatz Weitere Konsolidierungsbeiträge Weitere Prüfaufträge

Zusammenfassung

3

A.

Grundsätze des Haushaltssicherungskonzeptes

Nach intensiven Vorbereitungen wird hiermit das neue Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 - 2014 vorgelegt. Dieses HSK ist nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich, vor allem aber angesichts der dramatischen Haushaltskrise zwingend notwendig und ohne Alternative. 1. Der Haushalt der Stadt Wuppertal war seit vielen Jahren durch hohe Fehlbeträge belastet. Gründe hierfür sind zum einen im hohen Maße die Folgen staatlicher Finanzpolitik und die Belastung der Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben, zum anderen die Folgen des wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandels. 2. Trotz dieser Rahmenbedingungen ist es der Stadt Wuppertal gelungen, eine Haushaltsund Finanzplanung 2007 bis 2012 mit stetig abnehmenden Fehlbeträgen darzustellen: 2007 2008 2009 2010 2011 2012

148,9 Mio. € 131,5 Mio. € 121,8 Mio. € 121,3 Mio. € 100,1 Mio. € 82,2 Mio. €

3. Die tatsächlichen bzw. vorläufigen Ergebnisse fielen sogar noch deutlich besser als die Planung aus. Grund hierfür war insbesondere eine strikte Ausgabendisziplin durch restriktive Bewirtschaftungsregelungen: 2007 2008

Verbesserung 22,0 Mio. € Verbesserung 10,7 Mio. €

4. Dabei machte sich bereits im Jahr 2008 die heraufziehende internationale Wirtschaftsund Finanzkrise bemerkbar. Im Laufe des Jahres 2009 traf dann die Krise den Haushalt der Stadt Wuppertal mit voller Wucht. Entw icklung der strukturellen Fehlbeträge von 2007 bis 2012 50

0,00

2007

2008

2009

2010

2011

2012

-50

-100

-82,2

-100,1 -126,9

-120,8

-121,8

-121,3

-131,5

-150 -148,9 -200

-220,5 -250

?

-300

-350

2007

2008

2009

st rukturelles Def izit Ergebnis

2010 strukt urelles Defizit geplant

2011

2012

2008 und 2009 = Jahresergebnisprognose

4

5. Unmittelbar nachdem sich dramatische Einbrüche bei den Steuereinnahmen abzeichneten, haben Oberbürgermeister und Stadtkämmerer Anfang Juni 2009 die Ratsgremien und die Öffentlichkeit informiert; als Sofortmaßnahme verhängte der Stadtkämmerer eine weit reichende Haushaltssperre. Spätestens dadurch ist vollständige Transparenz über die krisenhafte Entwicklung des städtischen Haushaltes geschaffen worden. 6. Für das laufende Jahr wird ein Fehlbetrag von rund 220 Mio. € erwartet, mit einer Besserung ist nicht zu rechnen. Auch im nächsten Jahr ist vor allem wegen der hohen Folgekosten der Arbeitslosigkeit ein ähnlich hoher Fehlbetrag zu befürchten. Die Konsequenzen von Wirtschafts- und Finanzkrise, Strukturwandel und Aufgabenübertragungen durch Bund und Land werden die Stadt noch länger treffen, bevor es wieder aufwärts gehen wird. 7. Die massiven Einbrüche im städtischen Haushalt, die durch die internationale Wirtschaftsund Finanzkrise verursacht werden, können nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen ausgeglichen werden, denn so weit reichende Einsparungen und Einnahmeverbesserungen sind weder realistisch noch zu verantworten. Jetzt geht es darum, die Kräfte zu stärken und zu ermutigen, die Wachstum und Beschäftigung schaffen und sichern. Wirtschaftliches Wachstum führt zu höheren Steuereinnahmen und geringeren Kosten für Sozialleistungen. Nur dadurch kann derjenige Teil des strukturellen Fehlbetrages im städtischen Haushalt ausgeglichen werden, der durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgerufen worden ist. 8. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept enthält Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mehr als 80 Mio. € (über den gesamten Konsolidierungszeitraum 216 Mio. €). Das Volumen des Haushaltssicherungskonzeptes entspricht damit in etwa dem Fehlbetrag 2012 nach der vom Rat beschlossenen und formal noch aktuellen Finanzplanung. Damit wird deutlich, dass die Stadt Wuppertal gewillt ist, große Anstrengungen zu unternehmen, um mit eigener Kraft die zum größten Teil nicht selbst verschuldete Haushaltskrise zu überwinden. Die erheblichen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise machen dieses Ziel jedoch zunichte! 9. Das nachfolgende Schaubild stellt die Zusammensetzung der Fehlbeträge, getrennt nach strukturellem Fehlbetrag, Zinsaufwand für Kassenkredite und geschätzten Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise dar. Das Schaubild beweist im Zusammenhang mit dem vorgelegten HSK, dass die Stadt ohne die Finanzkrise den originären Fehlbetrag hätte abbauen können, sofern der seit langem geforderte Entschuldungsfonds eingerichtet wäre. Zusammensetzung der Fehlbeträge 250 struktureller Fehlbetrag

Zinsaufwand für Kassenkredite

geschätzte Auswirkungen Wirtschaftskrise 220,5

200

Betrag in Mio. €

106,0 150 126,9

120,8 5,0

100

50

40,3

86,6

40,4

42,2

75,4

72,3

2008 (Prognose)

2009 (Prognose)

0 2007 (Ergebnis)

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10. Nichts zu tun bedeutet: Die Verschuldung der Stadt wird ungebremst weiter ansteigen und im nächsten Jahr auf über 2 Mrd. € anwachsen. Das Eigenkapital der Stadt wird voraussichtlich im Jahr 2011 aufgezehrt sein. Die Überschuldung droht und damit das Ende der kommunalen Selbstverwaltung. Zukünftige Generationen werden die Folgelasten des Nichtstuns, nämlich die immer weiter wachsenden Schulden, zu finanzieren haben. 11. Aber auch wenn alle Maßnahmen des HSK beschlossen und umgesetzt werden, wird es nicht gelingen, den strukturellen Fehlbetrag im städtischen Haushalt zu beseitigen. Die hohen Altschulden, die aus den strukturellen Fehlbeträgen der vergangenen Jahre entstanden sind, führen schon jetzt zu enormen Zinsaufwendungen (40 Mio. € Zinsen für Kassenkredite in 2008). Und weil die Verschuldung steigt, steigt auch der Zinsaufwand – und dies bei einem Risiko ansteigender Zinssätze. Aus dieser „Schuldenfalle“ kann kein noch so weit reichendes Haushaltssicherungskonzept herausführen. Hier muss ein Entschuldungsprogramm ansetzen, das vom Land aufgelegt und mitfinanziert wird, um überschuldeten strukturschwachen Städten eine Perspektive aufzuzeigen. Die 19 Großstädte, die im Dezember 2008 am Memorandum „Wege aus der Schuldenfalle“ beteiligt waren, haben hierfür ein überzeugendes Konzept erarbeitet. 12. So notwendig und überfällig dieses Entschuldungsprogramm ist – seine Umsetzung wird mit massiven Auflagen für die Städte verbunden sein, die darin einbezogen werden. Vor allem werden sich nur diejenigen Städte beteiligen dürfen, die alle verantwortbaren eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung umsetzen, und zwar dauerhaft und nachhaltig. Daher ist es eine Illusion zu glauben, durch ein Entschuldungsprogramm allein würde die Haushaltskrise der Stadt Wuppertal beseitigt. Vielmehr gilt: Haushaltssicherungskonzept und Entschuldungsprogramm gehören zusammen, sie bedingen einander. 13. Nach wie vor aktuell sind auch die weiteren Forderungen, die das Memorandum enthält: vor allem die Freistellung von den Zahlungen in den Fonds Deutsche Einheit und die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitslosigkeit (Hartz IV). Doch auch wenn es endlich gelingen würde, diese Forderungen durchzusetzen, würde ein großer Teil des Fehlbetrages bestehen bleiben, der nur durch eigene Anstrengungen beseitigt werden kann – und der auch beseitigt werden muss, um endlich wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt und damit zur finanziellen Handlungsfähigkeit zurückzufinden. 14. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sind realistisch, weil sie intensiv auf Umsetzbarkeit geprüft wurden. Und diese Maßnahmen sind notwendig, um einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag zur Senkung des Fehlbetrages zu leisten. Vor allem aber sind sie verantwortbar, wenn sie auch bis an die Grenze dessen gehen, was mit der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt noch zu vereinbaren ist. 15. Ein wesentliches Instrument des HSK ist und bleibt die Senkung der Personalkosten und der Personalabbau. Dies soll wie bisher sozialverträglich, also ohne betriebsbedingte Kündigungen, nur im Rahmen der Fluktuation umgesetzt werden. Diese Fluktuation nimmt aufgrund des Altersaufbaus innerhalb der Stadtverwaltung zu. Bis 2014 sollen Einsparungen bei den Personalkosten von 12 Mio. € sowie zusätzlich bei den arbeitsplatzbezogenen Sachkosten von 1,95 Mio. € erreicht sein. Die Folgen dieses Personalabbaus werden allerdings deutlich zu spüren sein, denn auch wenn intensiv alle Möglichkeiten zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zum Einsatz neuer Technik genutzt werden – Personalabbau bedeutet im wesentlichen Einschränkung von Leistungen. Dazu gehören die Einschränkung von Öffnungszeiten, die Kürzung von Angeboten sowie die Aufgabe von Einrichtungen und Standorten. 16. Ein weiterer Schwerpunkt dieses HSK ist die weitere Optimierung der Gebäudewirtschaft. Die Gründung des Eigenbetriebes Gebäudemanagement Wuppertal (GMW) hat hervorragende Voraussetzungen für eine effiziente Bewirtschaftung der städtischen Gebäude

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geschaffen. Durch weitere Einsparungen bei den Personalkosten sowie höhere Abführung von Verkaufserlösen wird das GMW weitere Beiträge auch zum neuen Haushaltssicherungskonzept leisten. 17. Auch die städtischen Beteiligungen werden Beiträge zum HSK erbringen. Die „Deckelung“ der Betriebskostenzuschüsse bleibt aufrecht erhalten – und bedeutet angesichts von Kostensteigerungen reale Kürzungen. Darüber hinaus soll das gesamte Beteiligungsportfolio überprüft und bereinigt werden. Das HSK enthält auch einen Beitrag der GWG in Höhe von 10 Mio. €, der in zwei Beträgen zu 5 Mio. € erbracht werden soll, wenn das Sanierungs- und Kostensenkungsprogramm der Gesellschaft in weiten Teilen abgeschlossen ist. Erstmalig wird die Stadtsparkasse einen Beitrag zum HSK in Höhe von 3 Mio. € jährlich leisten; dabei wird jedoch gewährleistet, dass die Ertragskraft und die Eigenkapitalausstattung der Stadtsparkasse nicht beeinträchtigt werden. Denn eine wirtschaftlich leistungsfähige Stadtsparkasse ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherung und Förderung von Wachstum und Beschäftigung - gerade vor dem Hintergrund des nach wie vor anhaltenden wirtschaftlichen Strukturwandels. 18. Angesichts der noch immer anhaltenden Folgen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise haben Maßnahmen, die die Wirtschaftsförderung sichern bzw. stärken, uneingeschränkten Vorrang. Daher werden auch im jetzt vorliegenden HSK die Zuschüsse für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing nicht gekürzt (allerdings auch nicht erhöht). Deutlich gekürzt wird lediglich der Ansatz für die Umsetzung des Masterplans Gewerbeparks; diese Kürzung ist jedoch zu vertreten, weil die Schaffung der Gewerbeflächen und deren Vermarktung bereits relativ weit vorangekommen sind. 19. Aus dem gleichen Grund enthält das HSK auch keinen Vorschlag zur Erhöhung der Grundsteuer. Beim Hebesatz der Grundsteuer liegt die Stadt Wuppertal bereits auf dem gleichen Niveau wie die Nachbarstädte Remscheid und Solingen. Bei der Gewerbesteuer sollte, sofern sich die wirtschaftliche Lage erheblich verbessert, in 2012 geprüft werden, ob eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wirtschaftlich vertretbar ist oder ob auf andere Weise vergleichbare Mehreinnahmen erzielt werden können. 20. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Strukturwandels und der hohen Arbeitslosigkeit führen zu deutlichen Mehrkosten bei den sozialen Leistungen. Wo Pflichtleistungen der Höhe nach erbracht werden, bieten sich keine Möglichkeiten für Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Dies gilt vor allem für die Kosten der Unterkunft, die als Folge der steigenden Langzeitarbeitslosigkeit auf einen Betrag von rd. 120 Mio. € anwachsen werden. Hier wird unverändert die Forderung aufrechterhalten, dass die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung deutlich erhöht werden muss. Gegenüber 2005 – dem ersten Jahr nach der Zusammenfassung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – steigt die für 2010 erwartete Belastung für die Stadt Wuppertal um fast 30 Mio. €. Die dramatische Haushaltskrise und die drohende Überschuldung machen es jedoch erforderlich, bei den anderen sozialen Leistungen, die nur dem Grunde nach pflichtig sind, sowie bei den freiwilligen sozialen Leistungen Kürzungen vorzuschlagen. Dies gilt auch für die Zuschüsse im Jugend- und Sozialbereich. Angesichts der sozialen Probleme, die sich aus der demographischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage ergeben, sollen diese Kürzungen jedoch nur einen Umfang von 10 Prozent ausmachen. Kürzungen gibt es auch für die Einrichtungen der Offenen Tür und für die Spielplatzhäuser. Hinzu kommen die bereits vorgestellten wirtschaftlichen Verbesserungen im Jugendamt, die sich aus der Umsetzung der Ergebnisse der externen Organisationsuntersuchung ergeben, sowie erhebliche wirtschaftliche Vorteile durch die Umsetzung von Vorschlägen des Sozialamtes auf der Grundlage von Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt.

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Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Elternbeiträge in den Tageseinrichtungen für Kinder – ebenso wie in der Offenen Ganztagsgrundschule – vorgeschlagen. Die Wuppertaler Elternbeiträge liegen im interkommunalen Vergleich lediglich im mittleren Bereich. 21. Weil Bildung und Weiterbildung bei der Gestaltung des Strukturwandels hohe Bedeutung haben, konzentriert sich das vorliegende HSK in diesen Bereichen vor allem darauf, die schulische Infrastruktur an den Bevölkerungsrückgang anzupassen. Über die bereits beschlossenen Schließungsmaßnahmen hinaus sollen weitere Einsparungen durch die Schließung der Grundschulen und Hauptschulen erzielt werden, die nicht die vom Rat beschlossenen Mindestbedingungen erfüllen. 22. Wegen der eben dargestellten Prioritätensetzung zugunsten von sozialen Leistungen und Bildung fallen die Kürzungen bei Sport und Kultur wesentlich höher aus. Die Zuschüsse im Sportbereich sollen um 30 Prozent gekürzt werden. Allerdings bleiben die Zuschüsse für den Breitensport erhalten. Außerdem werden nach wie vor keine Benutzungsgebühren für Sporteinrichtungen erhoben. Ein Schwerpunkt des HSK liegt bei der Schließung von drei Freibädern (Mirke, Eckbusch und Vohwinkel). Die Investitionen in Höhe von rd. 10 Mio. €, die erforderlich sind, um die weitere Nutzung dieser Freibäder zu ermöglichen, können angesichts der Haushaltslage auf keinen Fall finanziert werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, das Hallenbad Ronsdorf und das Hallenbad Vohwinkel zu schließen, ebenfalls um dort ansonsten notwendige Investitionen im Umfang von ca. 7 Mio. € einzusparen, aber auch um den insgesamt rückläufigen Besucherzahlen Rechnung zu tragen und dauerhaft Betriebskosten zu senken. Auch im Kulturbereich sollen die Zuschüsse um 30 Prozent gekürzt werden. Der Zuschuss für die Wuppertaler Bühnen soll stufenweise um 2 Mio. € zurückgeführt werden. Das Schauspielhaus soll als Spielstätte aufgegeben werden. Vorgeschlagen werden darüber hinaus Erhöhungen der Eintrittspreise im Zoo und bei den Sinfoniekonzerten sowie eine Erhöhung des Schulgeldes für die Bergische Musikschule. 23. Auch die Kosten der politischen Steuerung sollen deutlich zurückgeführt werden. Daher wird vorgeschlagen, während der laufenden Wahlperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in der nächsten Wahlperiode die Zahl der Ratsmandate um sechs und die Anzahl der Bezirksvertretungen von zehn auf sechs zu reduzieren. Hinzu kommen die bereits vom Stadtrat beschlossenen sofort wirksamen Einsparungen bei den Zuweisungen an die Fraktionen und durch den Verzicht auf geldwerte Leistungen. 24. Einen weiteren deutlichen Schwerpunkt des HSKs nimmt die Vorbereitung und Umsetzung neuer Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit ein. Neben dem Bergischen ServiceCenter und dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind Kooperationsprojekte bei den Gesundheitsämtern, den Forstämtern sowie der Personalabrechnung innerhalb des Dachverbandes Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) geplant. Auch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich soll intensiviert werden. Wegen der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Anforderungen wird es jedoch zunächst erforderlich sein, dass die drei bergischen Städte in gemeinsamen Projekten Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und bewerten. 25. Zu den beschriebenen Vorschlägen des HSKs kommen zahlreiche weitere hinzu, die sich insbesondere auf den Einsatz neuer Technik, die Kürzung von Sachkosten und strukturellen Änderungen der Ablauf- und Aufbauorganisation beziehen. Besonders zu erwähnen sind: - die Schaffung einer Organisationseinheit für Bürgerservice, verbunden mit der Schließung der Bürgerbüros

8

-

die Reduzierung der Zahl der Geschäftsbereiche um zwei innerhalb der laufenden Wahlperiode die weitere Reduzierung der Standards bei der Grünpflege und der Vermessung die Einführung der Selbstverbuchungstechnik bei der Stadtbibliothek.

26. Darüber hinaus sind solche Maßnahmen benannt, die nur für ein Jahr oder für wenige Jahre wirken, aber dennoch erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten, wie beispielsweise -

der Verkauf städtischer Grundstücke im Bereich „Kleine Höhe“ und der Verkauf von GWG-Anteilen

Das HSK wird einen intensiven Diskussionsprozess auslösen, der Zeit brauchen wird. Denn letztendlich geht es darum zu entscheiden, welche Aufgaben die Stadt Wuppertal angesichts der Haushaltskrise zukünftig noch wahrnehmen und finanzieren kann und welche nicht mehr. Diese politische Prioritätensetzung muss intensiv diskutiert, sorgsam abgewogen und verantwortungsbewusst entschieden werden. Wer den Kopf in den Sand steckt, wird seiner politischen Verantwortung nicht gerecht. Eines muss klar sein: Wer eine Maßnahme ablehnt, muss einen gleichwertigen, realistischen Alternativvorschlag machen. Alles andere wäre unglaubwürdig – denn wer nur Nein sagt, verweigert sich der politischen Verantwortung.

9

B.

Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.

Gesamtentwicklung der Kommunen

2.

Strukturprobleme des Wuppertaler Haushaltes

3.

Externe Störungen

4.

Bisherige Haushaltssicherungskonzepte

5.

Strukturelle/organisatorische Maßnahmen zur Haushaltssicherung

10

B. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1. Gesamtentwicklung der Kommunen Die Finanzlage der deutschen Städte und Gemeinden hat sich bis zum Ausbruch der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise positiv entwickelt. Im Jahr 2008 wurde ein positiver Finanzierungssaldo von 7,6 Mrd. € erreicht, wie dem letzten Finanzbericht des Städtetages zu entnehmen ist. Im laufenden Jahr 2009 wird sich jedoch ein Finanzierungsdefizit von 2,88 Mrd. € ergeben, das im Wesentlichen auf die Folgen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen ist. Hinter der bis zum Jahr 2008 günstigen Gesamtentwicklung verbergen sich jedoch gravierende regionale Unterschiede. Nach wie vor sind zahlreiche Städte gezwungen, ihre Ausgaben dauerhaft mit Kassenkrediten zu finanzieren, die eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe dienen sollten:

Die Wirtschafts- und Finanzkrise wird die Finanzentwicklung der Kommunen erheblich belasten. Nach deutlichen Mindereinnahmen im Jahr 2009 wird dieser Trend auch im Folgejahr anhalten.

11

Dieser Einnahmerückgang trifft in erheblichem Maße gerade die Kommunen, an denen bisher der wirtschaftliche Aufschwung „vorbeigegangen“ ist. Die Entwicklung wird sich durch bereits erkennbare Ausgaben-Steigerungen bei Hartz IV als Folge der wirtschaftlichen Krise noch verstärken, so dass mit einer dramatischen Zunahme des Kassenkreditbedarfs in den betroffenen Kommunen gerechnet werden muss. Hinzu kommt noch eine weitere Belastung: Die Länder beklagen ebenso zurückgehende Steuereinnahmen, die im Besonderen den Steuerverbund betreffen. Dadurch sinken die Schlüsselzuweisungen, die die Kommunen für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erhalten. Zur Entwicklung in Nordrhein-Westfalen: Von den 427 Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen befinden sich 59 Kommunen (14 %)1 in der Haushaltssicherung. Bei den Mitgliedskommunen des Städtetages NRW liegt der Anteil bei 36 %. Laut einer Umfrage des Städtetages rechnet jede zweite Mitgliedsstadt des Städtetages NRW damit, im Haushaltsjahr 2010 HSK-Kommune zu werden. Die Stadt Oberhausen ist bereits überschuldet, Duisburg wird es in Kürze sein, andere Städte werden bald folgen. „Aktuelle Haushaltsumfragen der kommunalen Spitzenverbände zeigen, dass nur rd. 10 % der Städte und Kommunen in NRW einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen. Dieser Wert wird sich aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise in den nächsten Jahren noch deutlich verschlechtern“2.

2. Strukturprobleme des Wuppertaler Haushaltes Der Haushalt der Stadt Wuppertal ist geprägt d urch massive Strukturprobleme. Diese sind wesentlich verursacht d urch die Folgen des ökonomischen und soziale n Strukturwandels in unserer Stadt: 

  

Rückläufige Einwohnerzahl Die Einwohnerzahl Wuppertals belief sich am 31.12.1975 auf 405.375 Personen. Nach mehr als 30 Jahren, am 31.12.2008, betrug die Einwohnerzahl nur noch 353.308 Personen. Abbau von Arbeitsplätzen in Industrie und produzierendem Gewerbe Seit 1990 sind in Wuppertal 34.175 Personen weniger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einem Rückgang von 23,1 %. Hohe strukturell bedingte Langzeitarbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote Wuppertals ist seit langem überdurchschnittlich hoch (mehr als 3% über dem Landesdurchschnitt). Veränderte Sozialstruktur Die negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt schlägt sich mit einem deutlichen Anstieg der Transferaufwendungen nieder.

Die Finanzsituation der Stadt Wuppertal ist seit 1993 durchgängig durch strukturelle Fehlbeträge gekennzeichnet; die Jahresrechnungen haben mit den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Fehlbeträgen abgeschlossen (Beträge in Mio. €). Für die Jahre 2008 und 2009 sind Prognosewerte eingesetzt. 1 2

Umfrage des Städtetages „Haushaltssicherung im NKF“ Mail vom 25.08.09 Städtetag NRW „Eckpunkte des GFG/Steuerverbund 2010“ vom 16.07.09

12

Übersicht der Fehlbeträge in Mio. € 250 220 200

150 150

127 108

108

114

110

100

121

89

51

48

41

50

28

25 11

25

12

0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahre

Besonders die Einbrüche bei der Gewerbesteuer sorgten wiederholt für deutliche „DefizitSprünge“. Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens seit dem Jahr 1990 in der Stadt Wuppertal 240 Hypothetische Entwicklung 220

200

Betrag in Mio. €

180

160

140

120 Einbruch durch Unternehmenssteuerreform 2000 100

80 1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

13

Dabei wird deutlich, dass besonders die Unternehmenssteuerreform des Jahres 2000 (mit Wirkung ab 2001), die entgegen der Beteuerungen der damaligen Bundesregierung nicht aufkommensneutral war, die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Wuppertal zunichte gemacht hat. Die Finanzlage der Stadt hat sich nicht nur von dieser Einnahmereduzierung nicht mehr erholt, sie wird vor allem durch den Einnahme-Rückgang bei der Gewerbesteuer aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise noch viel heftiger getroffen werden.

3. Externe Störungen Die negative Finanzentwicklung der Stadt Wuppertal ist nicht nur durch die aufgezeigte Gewerbesteuer-Entwicklung geprägt. Hinzu kommen weitere externe Einflüsse.

3.1 Einheitsbedingte Lasten des städtischen Haushaltes Im Zuge der Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit und des Infrastrukturausbaus in den neuen Bundesländern erbringen auch die nordrhein-westfälischen Kommunen einen Solidarbeitrag. Dies erfolgt durch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage und durch Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich. Seit 1991 hat Wuppertal die nachfolgenden Beträge zu den einheitsbedingten Kosten beigetragen. Aufgrund der schlechten Haushaltslage müssen diese Beträge über Kredite zur Liquiditätssicherung finanziert werden, was wiederum Nachfolgekosten verursacht. Jahr

Belastungen durch erhöhte Belastungen durch verminder- Gesamtbelastung Gewerbesteuerumlage in Mio.€ te Schlüsselmasse in Mio.€ in Mio.€

1991 0,75 1992 0,62 1993 2,96 1994 5,32 1995 12,70 1996 17,08 1997 16,56 1998 13,50 1999 13,51 2000 13,93 2001 11,67 2002 10,92 2003 10,49 2004 8,88 2005 10,25 2006 13,78 2007 11,94 2008** 2009** insgesamt

14,23 8,50 197,58

0,00 12,78 11,30 15,80 10,79 5,66 9,78 7,78 4,71 2,01 4,30 0,34 1,93 4,97 5,85 0,00 0,00 0,00

0,75 13,40 14,26 21,13 23,48 22,74 26,33 21,28 18,22 15,94 15,96 11,26 12,42 13,85 16,10 13,78 11,94 14,23 8,50

97,99

295,57

** vorläufiges Rechnungsergebnis für 2008; der Betrag für 2009 beruht auf Schätzungen

14

3.2 Belastungen des städtischen Haushalts aus dem Bereich Hartz IV Defizit-Entwicklung im SGB II seit 2005 Auswirkung am Beispiel der Stadt Wuppertal - Beträge in Mio. € 2005

2006

2007

2008

88,8

98,3

101,1

99,3 108,9

3,2

5,4

5,0

25,8 29,1% 8,0

28,6 29,1% 8,5

31,5 31,2% 5,7

58,2

66,6

68,9

Kosten der Unterkunft sonst. Leistungen SGB II abzgl. Erstattungen Bundesanteil KdU (Prozentanteil *) Vom Land Wohngeldentlastung

verbleibende Netto-Belastung

2009

2010 120,0

5,9 5,6

7,1

28,6 27,7 28,6% 25,4% 6,0 6,0

70,6

27,6 23,0% 5,7

80,8

93,8

bis 2008 Rechnungsergebnisse; 2009 und 2010 akt. Prognosewerte *) seit 2008 Veränderung in Abhängigkeit der bundesweiten Entwicklung der "Bedarfsgemeinschaften"

3.3 Weitere externe Belastungen In der nachfolgenden Tabelle werden beispielhaft – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wesentliche Entscheidungen von Bund und Land der vergangenen Jahre aufgeführt, die zu den dort genannten Belastungen geführt haben: Maßnahme

Finanzielle Auswirkung

Solidarbeitrag

197,5 Mio. € in den Jahren 1991-2009

Solidarbeitrag

98 Mio. € in den Jahren 1991-2008

98,0

18 Mio. € in den Jahren 1998 - 2008

18,0

Belastung durch erhöhte Gewerbesteuerumlage Belastung d urch vermin derte Schlüsselzuweisungen Abschaffung Gewerbekapitalsteuer unter Berücksichtigung d er Umsatzsteuerbeteiligung u nd d er Ge werbesteuerumlagenerhöhung ab 1998 Mindereinnahmen b eim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer a ufgrund der regelmäßigen Reduzierungen der Schlüsselzahlen

Brutto ha ben si ch hi er i n den Jahren 1991 – 2008 Mindereinnahmen von rd. 200 Mi o. € ergeben. Weil diese bis zu 90 v.H. (= 18 0 Mio. €) a us S chlüsselzuweisungen g egenfinanziert sind, wird nu r der Netto-Verlust von 20 Mio. € eingerechnet. Mindereinnahmen bei den Schlüsselzu- 7 Mio. € für die Jahre 2007 und 2008 weisungen als Folge d es Wegfall s der Grunderwerbssteuer a us der Verbun dmasse ab 2007 Beteiligungen der Gemeinden an de r Kran- 17 Mio. € für die Jahre 2002 - 2008

Mio. € 197,5

20,0

7,0

17,0

15

kenhausfinanzierung du rch die Krankenhausinvestitionspauschale ab 2002 Die Verschlechterung in 2006 betrug rd. 8,4 Hartz IV Mio. €. Bis zum Jahresende 2009 wird sich die (insbesondere) Kosten der Unterkunft Verschlechterung auf einen Betrag von rd. 54 Mio. € aufaddieren. Durch die geringere Bundesbeteiligung und höhere Fallzahlen wird sich das Defizit weiter erhöhen. Landesförderung für den Bereich der Kin- Die fü r 2007 zu ve rzeichnende Verschl echterung vo n rd. 1,7 Mio. € ergibt bis 2 008 hoch dergärten gerechnet eine Belastung von rd. 3 Mio. €. Die für 2006 festzu stellende Bela stung von Offene Ganztagsschule 1,5 Mio. € fü hrt bis 2008 zu Verschlechterungen von insgesamt rd. 5 Mio. €. Die Maßnahme führt zu einem InvestitionsÜbermittagsbetreuung Sekundarstufe I bedarf zwischen 8-10 Mio. €. Die Folgekosten können nicht angegeben werden. Kürzung der Zuschüsse nach dem Weiter- Die in mehreren Teilschritten erfolgte Kürzung gegenüber 1999 von rd. 0,6 Mio. € ergibt für bildungsgesetz den Zeitraum 2000 – 2008 eine Verschlechterung zwischen 3 und 5 Mio. €. (gilt für die Bergische VHS mit Solingen) Kommunalisierung Versorgungsamt und Der städt. Haushalt wird aus beiden Maßnahmen mit rd. 0,5 Mio. € p.a. belastet. BIMSchG ab 2008

54,0

3,0 5,0 8,0 3,0

0,5

3.4 Weitere finanzielle Belastungen der Kommunen:

Gesetz/Regelung

Inhalte und Auswirkungen

2010 Steuerentlastungsgesetze bei Kranken- Ab 01.01.2010 sind Steuerentlastungen durch die und Pflegeversicherung (Bürgerentlas- Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversichetungsgesetz Krankenversicherung) rungsbeiträgen von jährlich rd. 10 Mrd. € beabsichtigt. Dies wird zu einer Verringerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer führen. 2009 Konjunkturpaket II Anhebung des Grundfreibetrages in 2 Stufen: beinhaltet auch Änderung des Einin 2009: 7.834 € in 2010: 8.004 € kommensteuergesetzes sowie geringfügige Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 14 %. Dies führt ebenfalls zu einer Verringerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

Darüber hinaus wird die Reduzierung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft den Haushalt der Stadt Wuppertal mit jährlich bis zu 7 Mio. € belasten. Auch muss befürchtet werden, dass ein weiterer Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen wird.

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3.5 Weitere Belastungen aus der Umsetzung des Koalitionsvertrages Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP zur Gründung der neuen Bundesregierung sind weitere Belastungen für die Kommunen ablesbar. Dies betrifft vor allem noch nicht genau bezeichnete Eingriffe bei der Gewerbesteuer, aber auch geplante Entlastungen bei der Einkommensteuer, die sich über den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ebenfalls unmittelbar im städtischen Haushalt auswirken werden.

4. Bisherige Haushaltssicherungskonzepte Haushaltssicherungskonzepte sollen bewirken, dass der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird bzw. dass in einem angemessenen Zeitraum die aufgelaufenen Defizite abgedeckt werden können. Die Haushaltssicherungskonzepte 1992 bis einschließlich 2001 konnten diese Zielsetzung noch erfüllen und wurden deshalb von der Kommunalaufsicht genehmigt. Dagegen wurden die Haushaltssicherungskonzepte zu den Doppelhaushalten 2002/2003, 2004/2005 und 2006/2007 nicht mehr genehmigt. Das hatte zur Folge, dass die beschlossenen Haushaltssatzungen nicht rechtskräftig werden konnten, und die Bewirtschaftung der Haushaltsansätze nach den einschränkenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen musste. Umfang der bisherigen Haushaltssicherungskonzepte HSK Drucksache 1992/1993 208/91 1994 4001/94 1995 1996/1997 1998/1999 2000/2001

1058/95 1028/96 1088/98

2002/2003 2004/2005 2006/2007

2015/01 2619/04 1519/05

Volumen Hinweis 10,4 Mio. € 32,0 Mio. € Ohne die zunächst vorgesehene Wiedereinführung der Getränkesteuer 52,8 Mio. € 20,1 Mio. € 21,0 Mio. € In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht war kein neues Haushaltssicherungskonzept erforderlich; es reichte die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. 8,2 Mio. € 19,4 Mio. € 7,1 Mio. € Quelle: Abschließender Bericht zur Umsetzung

Die Maßnahmen der Haushaltssicherungskonzepte sind weitestgehend in den folgenden Haushaltsplänen berücksichtigt und auch umgesetzt worden.

5. Strukturelle/organisatorische Maßnahmen zur Haushaltssicherung Die Stadt W uppertal hat sich mit ihr en inneren Abläufen bereits seit Jahren auf die Zwänge der Haushaltskonsolidierung eingestellt.

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5.1 Flächendeckende Aufgabenkritik im Bereich der freiwilligen Aufgaben Mit einem verwaltungsweiten Projekt zur Aufgabenkritik wurde im Jahre 2002 ein methodisches Vorgehen entwickelt und umgesetzt, das die Betrachtung und Priorisierung von Aufgaben/Produkten im Bereich der freiwilligen Leistungen mittels einer Portfolio-Analyse zum Inhalt hatte. Hier wurden bei ca. 110 Produkten der Nutzwert und der Kostendeckungsgrad ermittelt, um zu einer faktengestützten Einschätzung der Produkte zu kommen, die anschließend aufgabenkritisch näher zu hinterfragen waren. 5.2 Flächendeckende Prozessoptimierung Die Ausrichtung auf die Prozessanalyse und –optimierung wurde ebenfalls im Jahr 2002 mit einem verwaltungsweiten Projekt fortgeführt. Hier erfolgte einerseits die Qualifizierung zu einem verwaltungsweit einheitlichen methodischen Vorgehen zur Prozessoptimierung, andererseits aber auch die Festlegung auf insgesamt 119 Prozesse, die danach in dezentraler Verantwortung optimiert wurden. 5.3 Zentral gesteuerte Projekte der Organisationsentwicklung Neben der großen Zahl der in dezentraler Verantwortung zu optimierenden Prozesse wurden 24 besonders bedeutsame Prozesse - die Schlüsselprozesse - identifiziert, deren Optimierung unter zentraler Steuerung (z.B. Bauleitplanverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Überwachung des ruhenden Verkehrs) oder unter zentraler Projektleitung (z.B. Einführung des elektronischen Beschaffungswesens, Entwicklung und Umsetzung einer I+K-Strategie, Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, Aufbau des ServiceCenters) erfolgte. 5.4 Lenkungsausschuss zur Steuerung der Aufgabenkritik und der Prozessoptimierung Zur Steuerung der verwaltungsweiten Prozessoptimierung und Aufgabenkritik wurde ein Lenkungsausschuss unter der Leitung des Stadtdirektors eingerichtet. Die unter den o.a. Gesichtspunkten der Aufgabenkritik und der Prozessoptimierung zu betrachtenden Bereiche/Prozesse wurden über Zielvereinbarungen verbindlich zwischen dem Stadtdirektor und den Leistungseinheiten vereinbart und sind so kontinuierlich in die Haushaltskonsolidierung eingeflossen. 5.5 Zielvereinbarungssystem zur Haushaltskonsolidierung Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 wurden Zielvereinbarungen zur Personalkostenreduzierung abgeschlossen, die verpflichtend auch die im Zielvereinbarungszeitraum abzuarbeitenden Projekte der Aufgabenkritik und der Prozessoptimierung beinhalteten. Für den Zeitraum der jeweiligen Doppelhaushalte wurde darüber hinaus vereinbart, in welchem Umfang Personalfluktuation zur Stelleneinsparung und Personalkostenreduzierung genutzt wird. Diese Zielvereinbarungen wurden auch in den Doppelhaushalten 2006/2007 und 2008/2009 abgeschlossen. Sie waren die Grundlage für die Umsetzung der vom Stadtkämmerer gesetzten Einsparungsvorgabe von 1 Mio. € jährlich im Bereich Personalkosten.

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5.6 Zentralisierung von Querschnittsaufgaben Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Jahren in mehreren Bereichen durch Zentralisierung die Grundlagen für die wirtschaftlichere Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben geschaffen. So sind mit der Einrichtung des Zentraleinkaufs die Beschaffungsprozesse verwaltungsweit reorganisiert worden und über Mengenbündelung und Rahmenverträge die Einkaufskonditionen verbessert worden. Im Rahmen der Umsetzung der neuen gesamtstädtischen IuK-Strategie ist die zuvor dezentral geprägte IT-Struktur unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zentral neu geordnet worden. Mit der Zentralisierung von Organisationsaufgaben zum 01.07.2009 sind weitere Schritte zur Unterstützung der städtischen Konsolidierungsbemühungen vollzogen worden (z.B zentrale Prüfung aller Stellenbesetzungen, zentrale Funktionen in der Vorbereitung und Umsetzung des HSK).

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C. Analyse des Ist-Zustandes 1.

Derzeitige Haushaltssicherungsmaßnahmen

2.

Haushaltsausgleich im NKF

3.

Verschuldung der Stadt Wuppertal

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C. Analyse des Ist-Zustandes

1. Derzeitige Haushaltssicherungsmaßnahmen 1.1

Angesichts der dramatischen Haushaltssituation wurden bereits zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres durch Verfügung des Stadtkämmerers die Grundsätze für die restriktive Bewirtschaftung der Haushaltspläne 2008 und 2009 nach den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung festgelegt.

1.2

Am 15.09.2008 hat der Rat der Stadt Wuppertal weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen (VO/0675/08):    

1.3

Einrichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper – CVUA RRW Programm zum Personalabbau ServiceCenter – Auswirkungen der Bergischen Lösung mit den Städten Remscheid und Solingen Bündelung der IT im KDN-Verbund

Unmittelbar nachdem sich als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise abzeichnete, dass das bisher im Haushaltsplan mit rd. 129 Mio. € ausgewiesene Defizit sich auf rd. 218 Mio. € erhöhen wird, hat der Stadtkämmerer am 03.06.2009 eine Haushaltssperre mit noch strengeren Maßstäben zur Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2009 verfügt:  Freigaben aus bereits mit Verfügung vom 15.12.2008 zur Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2009 gesperrten Haushaltsausgabeansätzen werden jetzt noch wesentlich strenger als bisher gehandhabt.  Darüber hinaus dürfen Auszahlungen im konsumtiven Bereich nur noch vorgenommen werden, wenn die Stadt hierzu verpflichtet ist oder bereits verbindliche Zusagen eingegangen ist.  Jede Wiederbesetzung von freigewordenen Stellen wird besonders intensiv geprüft und bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Stadtkämmerers. Grundsätzlich gilt nun eine externe Wiederbesetzungssperre von zwölf Monaten.  Im investiven Bereich muss nun die Durchführung jeder vorgesehenen Maßnahme beim Stadtkämmerer beantragt werden. Freigaben für kreditfinanzierte Maßnahmen werden nur noch für pflichtige Maßnahmen erteilt.

1.4

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene Haushaltsverfügung vom 03.09.2009 schränkt den Handlungsspielraum der Stadt Wuppertal noch weiter ein. Die Bezirksregierung behandelt die Stadt Wuppertal nach dem Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministers NRW als Stadt mit drohender Überschuldung.

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Daraus resultieren konkret die nachfolgenden Einschränkungen für die Bewirtschaftung des Haushaltes: 

Kein Kreditrahmen Eine Kreditaufnahme ist nur noch auf Antrag mit erfolgter Einzelfallgenehmigung für unabweisbare, pflichtige Investitionen zulässig. Vor Genehmigung der Einzelkreditaufnahme müssen die bisher durchgeführten Investitionsmaßnahmen dargestellt werden.



Keine neuen freiwilligen Leistungen Die Übernahme von neuen freiwilligen Leistungen oder die Ausweitung von bereits bestehenden freiwilligen Leistungen wird nicht mehr geduldet. Die Notwendigkeit bestehender freiwilliger Leistungen ist nach strengsten Maßstäben zu prüfen, evtl. kann dies die Kündigung bestehender Verträge bedeuten.



Keine Eigenanteile zu Fördermitteln Kommunale Eigenanteile zu Fördermitteln des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union dürfen nur noch für Maßnahmen erfolgen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist und die unaufschiebbar sind.



Vermögenserlöse zur Schuldentilgung Vermögenserlöse sind ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden.

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2. Haushaltsausgleich im NKF Die bisherige kamerale Planung ist zum 01.01.2008 flächendeckend auf das doppische Rechnungswesen NKF umgestellt worden. Nach dem neuen Haushaltsrecht ergibt sich mit dem erstmals ausgewiesenen Eigenkapital und dem Ressourcenverbrauch eine neue Bezugsgröße zur Frage des Haushaltsausgleichs. Der Haushaltsplan gilt als ausgeglichen, wenn die Summe der Erträge die Summe der Aufwendungen nicht unterschreitet oder – bei defizitären Haushalten – der Verzehr des Eigenkapitals im Gesetz definierte Grenzen nicht überschreitet. In letzterem Fall ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. Im neuen Haushaltsrecht wird erstmals deutlich, dass die jährlichen Fehlbeträge das Eigenkapital nicht nur vollständig aufzehren, sondern sogar zu einem negativen Eigenkapital also zur Überschuldung führen können. Nach der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushaltsplan 2008/2009 ergab sich zunächst folgende Entwicklung:

Eigenkapital Fehlbedarf verbleibendes Eigenkapital

2008 2009 2010 in Mio. € in Mio. € in Mio. € 729,8 598,3 469,5 348,2 248,1 131,5 128,8 121,3 100,1 598,3

469,5

348,2

2011 in Mio. €

2012 in Mio. € 82,2

248,1

165,9

Zu diesem Zeitpunkt konnte noch davon ausgegangen werden, dass das Eigenkapital bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums ausreicht. Diese Annahme ist nach dem aktuellen Stand nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass das Eigenkapital der Stadt Wuppertal schon im Jahr 2011 aufgezehrt sein wird. Damit gehört die Stadt Wuppertal zu den Kommunen, denen die Überschuldung (Verbrauch des Eigenkapitals) droht, und die deshalb unter besonders einschränkende Regelungen der Kommunalaufsicht fallen.

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3. Verschuldung der Stadt Wuppertal Die strukturellen Defizite werden über Kassenkredite finanziert. Die dramatische Entwicklung der Kassenkredite wird in der nachstehenden Übersicht dargestellt. 1.400,0

Kassenkreditbestand der Stadt Wuppertal

1.306,2

1.200,0

1.115,8 1.019,0

1.000,0

912,9

Betrag in Mio. EUR

763,6 800,0 652,3

600,0

497,9 428,8 363,1

400,0 228,3 144,3

200,0 56,2 0,0

10,2

79,3

180,9

78,9

18,8

0,0 1992 1993 1994 Stand jeweils zum 31.12.

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008 2009 Stand zum 30.10.09

Zur Verschuldung gehören auch die Kredite zur Finanzierung von Investitionen. Im Gegensatz zu den Kassenkrediten ist die Entwicklung hier recht konstant, in einigen Jahren sogar rückläufig, wie die nachstehende Tabelle zeigt. 600,0

Investitionskredite der Stadt Wuppertal inklusive Eigenbetriebe

466,0 474,2 468,0

463,2

456,1

396,4

381,4

400,0

381,7

483,2 480,9

498,6

482,3

451,0

375,5

Betrag in Mio. EUR

358,3 344,8

357,1

200,0

0,0 1992

1993

1994

Stand jeweils zum 31.12.

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

= inkl. der von Gewerbeimmobilien und Klinikum W. übernommenen Darlehen (102 Mio.€)

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Bei der Gesamtverschuldung, die sich aus den Komponenten Kassenkredit und Investitionskredit zusammensetzt, liegt die Stadt Wuppertal nach einem überörtlichen Vergleich noch im Mittelfeld (Basis: Pro-Kopf-Verschuldung)

Schulden und Kassenkredite in €/je Einwohner, Stand: 31.12.07

8.000

6.759

7.000

6.000 5.417

5.314 4.972 4.558

4.364

4.288

4.246

4.000 3.367

3.128

3.146

3.000

2.655

2.000

1.000

n

m Bo ch u

up p W

Städte

Bo n

er ta

l

n ag e H

Es se n

g ui sb ur D

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R

be r

ha u

se n

0

O

Betrag in €

5.000

25

D.

Konsolidierungsmaßnahmen nach Themen

1.

Personal

1.1 Rahmenbed 1.1.1

ingungen

Bisherige Maßnahmen

1.1.2 Restriktive Stellenbesetzungspraxis, keine externen Einstellungen 1.1.3

Konsequenzen der aufsichtsbehördlichen Vorgaben für die Personalwirtschaft

1.1.4

Dienstvereinbarung zur Sicherung des sozialen Friedens

1.1.5

Fluktuationsanalyse für 2010 – 2014

1.1.6

Möglichkeiten und Grenzen der Reduzierung des Personalbestandes durch Fluktuation

1.2

Beiträge zur Haushaltskonsolidierung

1.2.1

Strukturelle Senkung der Personalkosten -

Nutzung aller Möglichkeiten der Personalfluktuation

-

Personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

1.2.2

Bewirtschaftung der Kantine

1.2.3

Parken für städtische Mitarbeiter

1.2.4 Kommunale Fortbildung

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1. Personal 1.1 Rahmenbedingungen 1.1.1. Bisherige Maßnahmen Die Stadt Wuppertal hat bereits seit langem erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Personalkosten zu senken. Hierzu zählen insbesondere die personelle Umsetzung der Maßnahmen der Prozessoptimierung und der Aufgabenkritik, die seit dem Jahr 2004 in Zielvereinbarungen festgehalten und in Zusammenhang mit dem HSK zum Doppelhaushalt 2004/2005 (Drucksache VO 2619/04) ab 2006 mit einer Einsparungsvorgabe von 1 Mio. € jährlich versehen sind. Die Realisierung kann anhand der monatlich erhobenen Daten aus dem Gehaltsabrechnungsverfahren zur Entwicklung des Beschäftigungsvolumens belegt werden. Enthalten sind hier alle Vollzeitkräfte (VK) einschließlich der in VK verrechneten Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse (ohne Eigenbetriebe): Jahr Beamte Tariflich Gesamt ATZ Gesamt Beschäftigte ohne aktiv mit ATZ ATZ aktiv 01 1044 2863 3907 77 3984 02 1059 2789 3848 123 3971 03 1056 2771 3827 132 3959 04 1082 2732 3814 123 3937 05 1065 2781 3846 104 3950 06 1086 2701 3787 126 3913 07 1080 2571 3651 138 3789 08 1094 2571 3665 144 3809 09 1058 2483 3541 158 3699 Okt 1063 2452 3515 167 3682 09

ATZ frei 9 25 39 66 79 81 95 103 101 95

(Anmerkung: ATZ : Altersteilzeit)

Wenn die Ausgliederungen Marketinggesellschaft (2005), Bergische VHS (2006), Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (2009), Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (2010) und die Übernahme von Landesaufgaben (Umweltschutz, Versorgungsverwaltung (2008) = gesamt –116 VK herausgerechnet werden, reduziert sich die Zahl der eingesparten VKs von 302 auf 186. Ohne diesen Personalabbau wären die Personalkosten der Kernverwaltung im Jahr 2009 um 9,3 Mio. € höher (bei 50.000 € durchschnittliche Kosten VK/Jahr). Der Rat hat am 15.09.08 „weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ (VO 0675/08) beschlossen, die unter anderem vorsehen, ab 2009 jährlich bei den Personalkosten 2 Mio. € einzusparen. Die Umsetzung der Vorgabe wird anhand der VK-Daten aus dem Abrechnungsverfahren zeitnah monatlich controllt. 1.1.2 Restriktive Stellenbesetzung, keine externen Einstellungen Stellenwiederbesetzungen - intern Die Besetzung von Stellen erfolgt bereits seit vielen Jahren unter Anwendung restriktiver Maßstäbe. In den vergangenen Jahren wurden interne Wiederbesetzungen, die oft an konkrete Einsparvorgaben gekoppelt waren, mit Hilfe von Zielvereinbarungen zwischen dem Stadtdirektor und den Ressort- und Stadtbetriebsleitungen gesteuert. Mit der Haushaltssper-

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re im Juni 2009 muss jede einzelne interne und externe Stellenbesetzung und jede Arbeitszeiterhöhung durch den Stadtdirektor freigegeben werden. Zuvor erfolgt stets eine intensive Prüfung der Anträge durch das Personalmanagement und die Organisationsentwicklung. Dabei wird analysiert, ob -

auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden kann, Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich sind, die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden kann, der bisherige Stellenwert gerechtfertigt oder eine Senkung des Wertes möglich ist.

Vorrangig sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gleichwertige Stellen vermittelt werden, um Höhergruppierungs- oder Beförderungsansprüche möglichst zu vermeiden. Um freigesetzte oder anderweitig bevorrechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel in einer neuen Verwendung einsetzen zu können, wird die bisherige Entscheidungskompetenz bei der Personalauswahl im Bedarfsfall entsprechend eingeschränkt. Stellenwiederbesetzungen - extern Um Personalkosten einzusparen, wurde bereits vor Jahren ein externer Einstellungsstopp verfügt. Sollte im Ausnahmefall doch eine externe Einstellung zwingend erforderlich sein, so ist diese stets nach vorheriger gründlicher Prüfung (s.o.) durch den Stadtdirektor zu genehmigen. Externe Einstellungen erfolgen – wenn überhaupt - mit mindestens 6-monatiger (inzwischen 12-monatiger) Verzögerung. 1.1.3 Konsequenzen der aufsichtsbehördlichen Vorgaben für die Personalwirtschaft Zu den personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gehört neben der vom Kämmerer am 03.06.2009 verfügten Haushaltssperre auch die Haushaltsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.09.2009, die den Handlungsspielraum der Stadt Wuppertal im Bereich der Personalwirtschaft erheblich einschränkt und damit zu den wesentlichen Rahmenbedingungen der Personalarbeit zählt. Daraus resultieren konkrete einschränkende Auswirkungen: Die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen sind grundsätzlich nicht mehr zulässig. Bei der Wahrnehmung nicht aufschiebbarer, pflichtiger Aufgaben kann die Bezirksregierung auf einen entsprechend begründeten Antrag hin im Einzelfall eine Ausnahme zulassen: -

Neueinstellungen (generell gilt hier eine 12-monatige Wiederbesetzungssperre). Verlängerung von zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Übernahmen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitszeitaufstockungen (auch bei Vorliegen eines Deckungsvorschlags). Der Genehmigungsvorbehalt bei externen Neueinstellungen gilt auch für Auszubildende und Praktikanten/-innen.

Durch die Besetzung von Stellen dürfen grundsätzlich keine Höhergruppierungsansprüche entstehen bzw. Beförderungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher ist für entsprechende Umsetzungen die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich. Auch vor der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die nach einem Monat die Gewährung einer Zulage auslöst, ist die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen. Die Genehmigung einer vorzeitigen Rückkehr aus der Beurlaubung oder Elternzeit ist nur dann möglich, wenn dadurch eine Stelle im Bereich pflichtiger Aufgaben zu besetzen ist. Bei der Übernahme freiwilliger Aufgaben kommt eine vorzeitige Rückkehr nicht in Betracht.

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Sofern eine Stellenbesetzung zulässig ist, ergeben sich für das Stellenbesetzungsverfahren konkrete Auswirkungen. Bei der internen Besetzung von Stellen genießen zunächst Personen aus dem „bevorrechtigten Personenkreis“ oberste Priorität. Hierzu gehören: - Beschäftigte, deren Stellen entfallen können oder Einzelfälle, bei denen sich der Stellenwert verändert, - Mitarbeiter/innen, die planmäßig aus Beurlaubungen /Zeitrenten zurückkehren, - Personen, die aus zwingenden Gründen umgesetzt werden müssen, - Nachwuchskräfte, für die eine Weiterbeschäftigung genehmigt wurde, - Beschäftigte, die aus Ausgliederungen mit Rückkehroption zurückkehren. Der Abgleich, ob eine bevorrechtigte Person für eine freie Stelle, die zur Wiederbesetzung freigegeben wurde, ausreichende Vorkenntnisse und auch persönliche Eignung mitbringt und ein probeweiser Einsatz versucht werden kann, erfolgt durch die Personalverwaltung. Erforderliche Einarbeitung, bisherige Fehlzeiten oder Nachschulungsbedarf können kein Ablehnungsgrund für die Leistungseinheiten sein – andernfalls bleibt die Stelle unbesetzt. Eine interne Ausschreibung von Stellen im Mitteilungsblatt kann erst dann erfolgen, wenn nach gründlicher Prüfung aus dem bevorrechtigten Personenkreis niemand in Betracht kommt. Ausschreibungen richten sich dann zunächst an Beschäftigte, deren Wechsel keine Höhergruppierung oder Beförderung auslöst. Die bisher verwaltungsintern geltenden „Standards/Regeln für Stellenbesetzungsverfahren“ mussten als Folge der aufsichtsbehördlichen Vorgaben außer Kraft gesetzt werden. Das in den Vorjahren durch die Bezirksregierung bewilligte Personalausgabenbudget wird nicht mehr gewährt, somit sind Beförderungen von Beamten nicht mehr gestattet. In den Fällen, in denen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde eingeholt werden müssen, wird von dort vor Antragstellung eine intensive verwaltungsinterne Prüfung mit abschließender Entscheidung des Kämmerers erwartet. Alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang werden daher, nach Prüfung durch die Organisationsentwicklung und das Personalressort, durch den Kämmerer persönlich getroffen. 1.1.4 Dienstvereinbarung zur Sicherung des sozialen Friedens Zu den Rahmenbedingungen der Personalarbeit bei der Stadt Wuppertal zählt die „Dienstvereinbarung zur Sicherung des sozialen Friedens“, die erstmalig im Jahr 1994 abgeschlossen worden ist. In der Dienstvereinbarung verzichtet die Verwaltung auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen sowie auf betriebsbedingte Änderungskündigungen zum Zwecke der Reduzierung arbeitsvertraglich vereinbarter Arbeitszeit. Im Gegenzug erklärt sich der Gesamtpersonalrat mit einem gestuften Verfahren einverstanden, um den internen Personaleinsatz nach Aufgabenänderung oder –wegfall zu flexibilisieren. Ihre Kündigung ist bis zum 31.12.2011 ausgeschlossen. 1.1.5 Fluktuationsanalyse Kernverwaltung 2010 – 2014 Eine wichtige Grundlage für die Reduzierung des Personalbestandes ist der Umfang der kurz- und mittelfristigen Fluktuation, die nachfolgend analysiert wird. Die folgenden Angaben beziehen sich nicht auf VK, sondern auf die Anzahl der Mitarbeiter und allein auf die Kernverwaltung (ohne Eigenbetriebe) – unabhängig von der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit. Ca. 30% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wuppertal sind teilzeitbeschäftigt. Deren Wochenarbeitszeit variiert erheblich und kann zwischen 1 und 40 Wochenstunden betragen, so dass diese Angaben noch keine Auskunft über die damit einhergehende Personalkosteneinsparung geben.

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Verlässliche Planungsgrundlage für die Personalfluktuation ist derzeit allein das Erreichen der Altersgrenze und bei abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen der Beginn der Freistellungsphase. Alle anderen Gründe wie Arbeitnehmerkündigung, Arbeitgeberkündigung, Wechsel des Dienstherrn, Ausscheiden wegen Krankheit, vorzeitiger Renteneintritt oder eine eventuell zukünftige Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind durch den Arbeitgeber nicht beeinflussbar und hinsichtlich des Zeitpunkts oder ihrer Anzahl nicht planbar. Die Daten für die nicht planbare Fluktuation werden aus Erfahrungswerten abgeleitet, die aus dem Jahresdurchschnittswert der Jahre 1998 – 2008 gebildet werden. I. Planmäßige Fluktuation II. Unplanmäßige Fluktuation Gesamt

2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt 139 74 86 81 82 462 113 113 113

113

113

565

252 187 199

194

195

1027

1.1.6 Möglichkeiten und Grenzen der Reduzierung des Personalbestandes durch Fluktuation Für die nächsten Jahre ergibt sich damit ein erhebliches Potenzial für Personalabbau und Stelleneinsparungen. Eine Kommunalverwaltung ist durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben gekennzeichnet. Sie werden durch Beamte und Tarifbeschäftigte mit sehr vielfältigen Berufen und oftmals mit ausgeprägter fachlicher Spezialisierung wahrgenommen. Durch diese Struktur sind die Handlungsmöglichkeiten des Personalmanagements häufig begrenzt. Scheiden Beschäftigte mit einem Spezialberuf aus, so kann es erfahrungsgemäß problematisch sein, die Stelle intern wiederzubesetzen. Häufig löst eine interne Besetzung eine Lücke an anderer Stelle aus. Zudem ist sie nicht selten nur unter Hinnahme von Qualitätsverlusten möglich. Der Einsatz in gänzlich berufsfremden Aufgaben ist in der Regel problematisch und wird bislang nur eingeschränkt praktiziert. Künftig wird es jedoch vermehrt erforderlich werden, vorhandenes Personal für neue Aufgaben „zu entwickeln“. Dieses gestaltet sich i.d.R. aufwändig und beinhaltet sowohl für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Verwaltung selbst Chancen und Risiken und erfordert Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten. Grundsätzlich gilt es, immer dann, wenn eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter ausscheidet, auf die Wiederbesetzung der freigewordenen Stelle zu verzichten. Alle Bemühungen der Verwaltung müssen daher darauf ausgerichtet sein, -

auf die bisher in dieser Stelle wahrgenommenen Aufgaben zu verzichten, oder durch organisatorische Änderungen Aufgaben neu zu verteilen und so die Wiederbesetzung entbehrlich zu machen, oder in einer Besetzungskette dort Personal einzusetzen, das für diesen neuen Einsatz geeignet ist und dessen bisherige Aufgabe weggefallen ist. Dies erfordert eine besondere Flexibilität und stellt sowohl für die Betroffenen selber als auch für die beteiligten Organisationseinheiten und das Personalmanagement eine besondere Herausforderung dar.

Die Einsparung von Stellen setzt in der Regel voraus, dass zuvor organisatorische Entscheidungen der zuständigen Entscheidungsebene – u. U. auch des Rates – über das „Ob“ und das „Wie“ der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung getroffen worden sind.

30

Besonderes Augenmerk ist auf die Verwaltungsbereiche zu richten, in denen auch zukünftig freiwerdende Stellen in jedem Fall 1 : 1 wiederbesetzt werden müssen (z.B. Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen, Feuerwehrbeamte, Schulsekretärinnen). Ohne entsprechende (politische) Beschlüsse oder Änderungen von gesetzlichen Vorgaben gibt es bei dortiger Personalfluktuation derzeit keine Möglichkeiten, den Personalbestand und damit die Personalkosten zu reduzieren. Dies reduziert die für Einsparungen in Betracht kommenden Bereiche deutlich. 1.2 Beiträge zur Haushaltskonsolidierung 1.2.1 Strukturelle Senkung der Personalkosten Die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen (insbesondere der Umfang der prognostizierten Fluktuation) bieten erhebliches Potenzial für Einsparungen. Daher sind einerseits alle Möglichkeiten der planbaren Fluktuation zu nutzen, darüber hinaus sind Möglichkeiten zu schaffen und zu nutzen, um die Fluktuation zu verstärken. Besondere Vorsorge ist dafür zu treffen, dass die Zufälligkeit der Fluktuation nicht dazu führt, dass die Personalausstattung in einzelnen Aufgabenbereichen wegbricht, während sie in anderen Bereichen, ebenso zufällig, bestehen bleibt. Künftig wird daher sicherzustellen sein, die personelle Ausstattung von Aufgaben anhand von noch zu erarbeitenden Prioritäten zu steuern und die Mitarbeiter flexibel dort einzusetzen, wo sie nach den festgelegten Prioritäten am dringendsten benötigt werden. Dies erfordert entsprechende Vorbereitungen durch die Organisationsentwicklung und eine darauf abgestimmte gezielte Intensivierung der Personalentwicklung. Für die Jahre 2010 bis 2014 sind pauschal Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 12 Mio. € (jährlich 2 bzw. 3 Mio. € additiv) vorgesehen, die sich durch verstärkte Nutzung aller Möglichkeiten der Personalfluktuation ergeben werden. Zusätzlich sind die Stelleneinsparungen zu berücksichtigen, die in Maßnahmen dieses HSKs konkret beschlossen sind. Personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Um Anreize für eine Beschleunigung der Fluktuation und damit der Reduzierung des Personalbestandes zu bieten, wird das vorzeitige Ausscheiden von Tarifbeschäftigten und Beamten durch verschiedene Instrumente unterstützt: Altersteilzeit Die Möglichkeiten des Tarifvertrages Altersteilzeit (TV ATZ) werden bereits jetzt umfassend genutzt, um Tarifbeschäftigte zu motivieren, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Die Verwaltung hat darüber hinaus der Kommunalaufsicht vorgeschlagen, künftig das bisherige Altersteilzeitangebot für Beamte auszuweiten, um ein vorzeitiges Ausscheiden auch für Beamte in größerem Umfang als bisher zu ermöglichen. Die Kommunalaufsicht hat ihre grundsätzliche Zustimmung dazu erklärt. Danach wird - zunächst im Rahmen einer Pilotierung für die Jahrgänge 1946 bis 1950 - den Beamtinnen und Beamten ein erweitertes Altersteilzeitmodell angeboten. Dies allerdings nur unter bestimmten Rahmenbedingungen, wozu vor allem die Vorgabe der dauerhaften Stelleneinsparung gehört. Nach Auswertung eines Erfahrungszeitraums wird die Kommunalaufsicht über eine Fortführung entscheiden.

31

Vorzeitiger Rentenbeginn / Vorzeitiger Ruhestand Ein vorzeitiger Rentenbeginn oder vorzeitiger Ruhestand ist nur freiwillig auf Antrag möglich. Hierbei sind Abschläge bei der späteren Rente / den Versorgungsbezügen hinzunehmen (3,6% pro Jahr dauerhaft). Teilzeit Alle Formen von Arbeitszeitreduzierungen werden großzügig genutzt. Programm „Kurze Vollzeit“ Die Verwaltung hat Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat aufgenommen, um das Programm „Kurze Vollzeit“ einzuführen. Mit Hilfe dieses Programms sollen künftig Personalkosten eingespart werden, indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Anreize dafür erhalten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und auf einen entsprechenden Anteil ihres Entgelts zu verzichten. Beurlaubungen Durch eine großzügige Bewilligungspraxis bei Beurlaubungen soll eine Entlastung des Personalkostenhaushalts bewirkt werden. Auflösungsverträge und Abfindungszahlungen Auflösungsverträge und Abfindungszahlungen können immer dann genutzt werden, wenn hierdurch Stellen dauerhaft eingespart werden können. Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten Um die Leistungsfähigkeit und die Leistungsmotivation der verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, besteht auch weiterhin Handlungsbedarf bei der Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten. Hierbei gilt es, die begonnenen Arbeitsansätze weiterzuführen und auszubauen. Förderung von Entgeltumwandlung Durch das Angebot von Entgeltumwandlung werden 138.000 € / Jahr (2008) von ansonsten anfallenden Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung eingespart. Das bedeutet, dass in den Jahren 2010 – 2014 hier die Gesamtsumme von 690.000 € eingespart werden wird.

32

Nr. 1.2.1 Produkt:

R/SB/Amt:

404

alle

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Strukturelle Senkung der Personalkosten um jährlich 2 bzw. 3 Mio. €, additiv 12 Mio. €, über 5 Jahre bis 2014 Senkung der Arbeitsplatzkosten um 1,95 Mio. € ( x ) freiwillige Aufgaben

( x ) Pflichtaufgaben

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Personalkosten Nutzung aller Möglichkeiten, den Personalbestand und die Personalkosten zu reduzieren  Ausnutzung der Fluktuation  Erzeugung und Beschleunigung nicht planbarer Fluktuation, z.B. durch - Ausbau der Altersteilzeit für Beamte - Nutzung aller Möglichkeiten des Altersteilzeitgesetzes für Tarifbeschäftigte - Flexible Absenkung der Arbeitszeit (z.B. Programm „Kurze Vollzeit“) Die planbare (konkret ermittelt) und die nicht planbare (aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt) Fluktuation für die Jahre 2010 bis 2014 umfasst über 1.000 Stellen in der Gesamtverwaltung. Dieses Potenzial muss genutzt werden, um die Reduzierung der Personalkosten in dem oben genannten Umfang zu realisieren. Die durchschnittlichen Kosten pro Stelle sind auf der Grundlage der aktuell für die Jahre 2010/2011 vorgenommenen Personalkostenbudgetierung mit 50.000 € bemessen. Die Einsparungen durch Personalabbau im Rahmen konkreter Maßnahmen dieses HSKs sind hier nicht enthalten. Arbeitsplatzkosten Die Reduzierung des Stellenbestandes muss auch zur Senkung der Arbeitsplatzkosten führen. Ausgehend von ca. 50 Stellen pro Jahr bzw. ca. 250 Stellen bis zum Jahr 2014 ergeben sich pauschal 1,95 Mio. € an eingesparten Arbeitsplatzkosten. Grundlage: KGSt, Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2009/2010. Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes mit IT-Ausstattung werden von der KGSt mit 15.600 € beziffert, die Kosten für nicht-administrative Arbeitsplätze mit 10% der Gehaltskosten = 5.000 €. Ausgehend von jeweils 125 einzusparenden administrativen (= 1,95 Mio. €) und nicht-administrativen (= 625.000 €) Arbeitsplätzen errechnet sich ein Einsparvolumen von 2,575 Mio. €. Da in diese pauschale Berechnung der Arbeitsplatzkosten auch die Raumkosten einbezogen sind, wird die für die Abmietung von Büroflächen bis 2014 kalkulierte Einsparung von 620.000 € (siehe Maßnahme 13.18) in Abzug gebracht. Damit verbleiben ca. 1,955 Mio. € an einzusparenden Arbeitsplatzkosten bis 2014, = ca. 390.000 € pro Jahr. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

33

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 3.000.000

- 390.000

3.390.000

- 5.000.000

-780.000

- 8.000.000

- 1.170.000

5.780.000 9.170.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

Reduzierung um ca. 50 pro Jahr

- 10.000.000

- 1.560.000

11.560.000

- 12.000.000

- 1.950.000

13.950.000

12.000.000

- 1.950.000

13.950.000

34

Nr. 1.2.2 Produkt:

R/SB/Amt:

404

1.11.24.01.0

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bewirtschaftung der Kantine ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch die Kündigung des bisherigen Pachtvertrages (zum 30.06.2010) und ein anschließendes Ausschreibungsverfahren soll sichergestellt werden, dass der Betrieb der Kantine im Rathaus Barmen ohne städtische Zuwendungen erfolgen kann. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 90.000

90.000

2012

- 180.000

2012

2013

- 180.000

2012

180.000

2012

- 180.000

2013

180.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 180.000

2014

180.000

2014

nach 2014

- 180.000

nach 2014

180.000

nach 2014

180.000

35

Nr. 1.2.3 Produkt:

R/SB/Amt:

404

1.11.28.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Parken für städtische Mitarbeiter ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Parktickets, die der Stadt Wuppertal aus dem Vertragsverhältnis mit dem Betreiber des Parkhauses Große Flurstraße zustehen, werden zu einem erheblichen Teil an die städtischen Beschäftigten verkauft. Mit der Erhöhung der Preise für die Tickets zu 0,50 € auf 1,00 €, der Tickets zu 1,50 € auf 2,00 € und der monatlichen Zahlung für Dauerkarteninhaber, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen, von 10,00 € auf 15,00 €, erhöhen sich die Gesamteinnahmen von 52.000 € um 30.000 € auf 82.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme setzt eine Änderung der bestehenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat voraus. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 30.000

2012

+ 30.000

2012

30.000 30.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 30.000

30.000

2014

2014

+ 30.000

30.000

nach 2014

+ 30.000

nach 2014

30.000

36

Nr. 1.2.4 Produkt:

R/SB/Amt:

404

1.11.14.02 bzw. alle

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Reduzierung des Aufwandes für die Fortbildung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die zentrale Qualifizierungsplanung der Kommunalen Fortbildung für die folgenden Jahre sieht die Reduzierung des Aufwandes um 20.000 € vor. Darüber hinaus entsteht Minderaufwand in Höhe von 20.000 € im Bereich Software-Miete. Die dezentral zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel werden um weitere 60.000 € reduziert. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 100.000

100.000

2012

- 100.000

2012

2013

- 100.000

2012

100.000

2012

- 100.000

2013

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 100.000

2014

100.000

2014

nach 2014

- 100.000

nach 2014

100.000

nach 2014

100.000

37

2.

Gebäudewirtschaft

2.1 Rahmenbed

ingungen

Das „Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW)“ wurde am 01.01.2000 als Eigenbetrieb gegründet. Aufgabe des GMW ist die Verwaltung und Bewirtschaftung aller im Eigentum der Stadt Wuppertal stehenden oder von ihr angemieteten Gebäude und Räumlichkeiten einschließlich der dazu gehörenden Grundstücke zum Zwecke der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und Dienstleistungsbereiche der Stadt Wuppertal. Mit dieser Neustrukturierung der städtischen Gebäudewirtschaft gelang eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen, über mehrere Organisationseinheiten verstreute, Verwaltung der Gebäude und Räumlichkeiten. Eine der entscheidenden qualitativen Veränderungen ist die Einführung des Mieter/Vermieter-Modells, wodurch die Ressourcenverantwortung der Mieter verdeutlicht wird. Durch die Bündelung und zentrale Steuerung von Maßnahmen in den Bereichen Bauunterhaltung, Umbau, Ausbau und Modernisierung traten zwangsläufig Kostenvorteile gegenüber der bisherigen dezentralen Organisation ein. Ein weiterer Vorteil ist die Schaffung von Transparenz durch die klare Zuordnung von Kosten bzw. Umlagen auf die nutzenden Dienststellen im Rahmen des Verursacherprinzips, was das Kostenbewusstsein der Leistungseinheiten geweckt bzw. verstärkt hat. Erstmalig sind alle unterlassenen Instandhaltungen dokumentiert und eine entsprechende Aufwandsrückstellung gebildet worden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ständig ein genaues Bild der Gebäudesubstanz und der dazugehörenden mittelfristigen finanziellen Verpflichtungen aufgrund der Schadensbilder vorhanden ist.

2.2

Beiträge zur Haushaltskonsolidierung

2.2.1 Einsparung bei den Personalkosten 2.2.2 Einsparungen aus energetischer Erneuerung 2.2.3 Einsparungen im Reinigungsbereich 2.2.4

Zusätzliche Abführung der Verkaufserlöse aller verkauften Immobilien

38

Nr. 2.2.1 Produkt:

R/SB/Amt:

GMW

1.11.26.01.0

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 200.000 € über 5 Jahre ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Der Eigenbetrieb GMW stellt durch restriktive Stellenbesetzung sicher, dass ein Beitrag zum HSK erbracht wird. Zwischen GMW und Stadt wurde eine Vereinbarung geschlossen, mit der hieraus eine zusätzliche Gewinnabführung im Umfang von 200.000 € erreicht werden kann. Diese Vereinbarung ist zunächst befristet für die Jahre 2009 bis 2014. Die im Wirtschaftsplan zusätzlich vereinbarte Gewinnausschüttung bleibt davon unberührt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 200.000

200.000

+ 200.000

200.000

2012

2012

+ 200.000

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 200.000

200.000

2014

2014

+ 200.000

200.000

nach 2014

nach 2014

39

Nr. 2.2.2 Produkt:

R/SB/Amt:

GMW

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen aus energetischer Erneuerung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Sowohl bei Vorhaben, die im Rahmen des Konjunkturprogramms durchgeführt werden, als auch bei sonstigen Projekten, werden schwerpunktmäßig energieeffiziente Maßnahmen umgesetzt. Damit wird ein erheblicher Beitrag zu einem geringeren Energieverbrauch geleistet, der sich zwangsläufig auch im Haushalt bei den Betriebskosten an das GMW kostensenkend auswirkt. Auf Basis heutiger Energiepreise kann aus der Umsetzung solcher Maßnahmen ein jährliches Einsparvolumen von ca. 500.000 € abgeleitet werden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 250.000

2012

2013

- 500.000

2012

250.000

2012

- 500.000

2013

500.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 500.000

2014

500.000

2014

nach 2014

- 500.000

nach 2014

500.000

nach 2014

500.000

40

Nr. 2.2.3 Produkt:

R/SB/Amt:

GMW

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen im Reinigungsbereich ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der Prüfung des GMW auch den Bereich Reinigung untersucht. Dabei ist positiv festgestellt worden, dass die Stadt Wuppertal den vom Rat der Stadt beschlossenen sukzessiven und sozialverträglichen Ausstieg aus der Eigenreinigung konsequent umsetzt. Der Umstieg in die wirtschaftlichere Fremdreinigung wird fortgeführt. Unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der GPA wird ein Betrag von 100.000 € für weitere Optimierungen im Bereich der Gebäudereinigung angesetzt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 100.000

100.000

2012

- 100.000

2012

2013

- 100.000

2012

100.000

2012

- 100.000

2013

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 100.000

2014

100.000

2014

nach 2014

- 100.000

nach 2014

100.000

nach 2014

100.000

41

Nr. 2.2.4 Produkt:

R/SB/Amt:

GMW

1.11.26.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Zusätzliche Abführung der Verkaufserlöse aller veräußerten Immobilien ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem GMW und der Stadt Wuppertal über den Umgang mit Verkaufserlösen aus Grundstücksveräußerungen ist für die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 angepasst worden. Der Stadt Wuppertal fließen die gesamten Verkaufserlöse aller veräußerten Immobilien abzgl. der Aufwendungen des GMW zu. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 800.000

800.000

+ 800.000

800.000

2012

2012

+ 800.000

800.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 800.000

800.000

2014

2014

+ 800.000

800.000

nach 2014

nach 2014

42

3.

Beteiligungen

3.1 Beschreibung des städtischen Beteiligungsportfolios Der Gesamtbereich der öffentlichen Aufgaben, die der Stadt zugewiesen sind, wird in Wuppertal inzwischen von einer Vielzahl von Aufgabenträgern wahrgenommen. Neben der eigentlichen Stadtverwaltung sind rechtlich selbstständige Gesellschaften mit städtischer Beteiligung sowie organisatorisch und wirtschaftlich weitgehend selbstständige Eigenbetriebe tätig. Die Tätigkeit der städtischen Unternehmen ist an kommunalen, am Gemeinwesen orientierten Zielen ausgerichtet. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die Bevölkerung mit Leistungen und Gütern in den Bereichen Energiewirtschaft, öffentlicher Nahverkehr, Wasserver- und –entsorgung, Abfallbeseitigung, Gesundheits- und Alteneinrichtungen sowie mit Kultur- und Bildungseinrichtungen zu versorgen. Alle Maßnahmen zur wirtschaftlichen Betätigung müssen berücksichtigen, dass die Verselbständigung von Teilaufgaben des öffentlichen Bereichs richtig und vorteilhaft ist, die damit verbundenen Nachteile und Risiken jedoch zu minimieren sind. Daher wird die Verselbständigung mit einer angemessenen Steuerung verbunden. Die Vertretung der städtischen Interessen und die Betreuung der städtischen Gesellschaften werden vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen. Der Konzern Stadt umfasst insgesamt 58 Gesellschaften. Die Stadt Wuppertal ist an 26 Gesellschaften direkt beteiligt und verfügt über vier Eigenbetriebe. Die am stärksten vertretene Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei neun direkten Tochtergesellschaften liegt die Beteiligungsquote zwischen 98,6% und 100%. Eine Übersicht über den Konzern Stadt ist beigefügt. Nachfolgend einige ausgewählte Kennzahlen per 01.01.2008: Stadt Wuppertal Konzern WSW Konzern GWG

Bilanzsumme Mitarbeiter 3,3 Mrd. € 5.963 1,0 Mrd. € 3.021 329,8 Mio. € 100

Im Jahr 2007 hat sich die WSW-Unternehmensgruppe neu strukturiert. Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH fungiert als Holding u.a. für die Konzerngesellschaften WSW Energie & Wasser AG und WSW mobil GmbH. Die Neuausrichtung verfolgt die Ziele der Stärkung der Ertragskraft des WSW-Konzerns, und zwar sowohl im Bereich Verkehr als auch im Bereich Versorgung, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der Finanzierungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs. Die o.g. Konzerngesellschaften haben mit der Holding Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, so dass die Holding sicher stellt, dass der ÖPNV ohne Belastung des städtischen Haushalts finanziert wird. Die Stadt Wuppertal erwartet, dass die WSW dies auch zukünftig gewährleistet. Die WSW müssen also wie bisher jährlich Anpassungsmaßnahmen im ÖPNV definieren und umsetzen, um die notwendigen Ergebnisverbesserungen zu erreichen.

43

44

3.2

Beiträge zur Haushaltskonsolidierung

3.2.1

Überprüfung und Bereinigung des gesamten Beteiligungsportfolios

3.2.2

Gewinnabführung Stadtsparkasse

3.2.3

Veräußerung von Anteilen an der GWG

3.2.4

Verkauf von RWE-Aktien

3.2.5

Wirtschaftsförderung (Position Gewerbeparks)

3.2.6

Bergische Volkshochschule – Zuschussreduzierung

45

Nr. 3.2.1 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.57.04.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bereinigung des städtischen Beteiligungsportfolios ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die geringfügigen Beteiligungen (z.B. Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft des Amtes Gruiten e.G., Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Wuppertal Mitte e.G.) sollen verkauft werden. Durch die Verkäufe wird eine einmalige Zahlung von insgesamt 35.000 € erwartet. Aufgrund von Kündigungsfristen sind diese Maßnahmen für 2011 vorgesehen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Anteile an der Barmer Wohnungsbau AG von der Stadt weiterhin gehalten werden sollen.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

+ 35.000

35.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

46

Nr. 3.2.2 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.57.04.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Beitrag der Stadtsparkasse zur Haushaltskonsolidierung ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bisher wurde der Gewinn der Stadtsparkasse der Sicherheitsrücklage zugeführt. Zur Konsolidierung sollen dem städtischen Haushalt jährlich 3,0 Mio. € zugeführt werden.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

+ 3.000.000

3.000.000

+ 3.000.000

3.000.000

+ 3.000.000

2012

3.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

+ 3.000.000

2013

3.000.000

+ 3.000.000

2014

3.000.000

+ 3.000.000

nach 2014

3.000.000

47

Nr. 3.2.3 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.11.26.02

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Veräußerung von Anteilen an der GWG ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Das Vorhalten von Wohnungen zählt nicht mehr zum Kerngeschäft der öffentlichen Verwaltung. Deshalb sollen Anteile der GWG veräußert werden. Durch Beteiligung Dritter an der Wohnungsbaugesellschaft kann darüber hinaus ggf. sogar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GWG langfristig gestärkt werden.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

5.000.000

5.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

5.000.000

5.000.000

nach 2014

nach 2014

48

Nr. 3.2.4 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.57.04.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Verkauf von RWE-Aktien ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Stadt Wuppertal besitzt noch 2.396 RWE-Aktien, die die Stadt nach dem Zusammenschluss von RWE und VEW in 2008 aufgrund eines Vergleichs erhalten hat, der von der VEW erwirkt wurde. Diese Aktien sollen veräußert werden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

+ 200.000

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

49

Nr. 3.2.5 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.57.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Zuschussreduzierung Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Position Gewerbeparks ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Weil die Schaffung neuer Gewerbeflächen und deren Vermarktung schon weit fortgeschritten sind, kann auf die Fortschreibung der Haushaltsmittel auf dem bisherigen Niveau verzichtet werden. Es werden ab 2010 lediglich Ansätze von 200.000 €/Jahr berücksichtigt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 300.000

300.000

2012

- 300.000

2012

2013

- 300.000

2012

300.000

2012

- 300.000

2013

300.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 300.000

2014

300.000

2014

nach 2014

- 300.000

nach 2014

300.000

nach 2014

300.000

50

Nr. 3.2.6 Produkt:

R/SB/Amt:

Berg. VHS

1.25.12.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bergische Volkshochschule – Zuschussreduzierung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Städte Solingen und Wuppertal haben den Zweckverband beauftragt, einen Konsolidierungsvorschlag zu erarbeiten. Der Zweckverband wird in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 12 Stellen und hierdurch Personalkosten von bis zu rd. 750.000 € einsparen. Durch ergänzende Maßnahmen – insbesondere jährliche Erhöhungen der Entgelte - soll erreicht werden, dass sonstige Ausgabesteigerungen beim Zweckverband (insbesondere Tariferhöhungen) kompensiert werden und der Personalabbau zu einer „echten“ Einsparung für die beiden Städte führt. Für Wuppertal wird sich hieraus nach kompletter Umsetzung ein Volumen von rd. 500.000 € (ab 2015) ergeben.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 100.000

- 200.000

2012

2013

2012

2013

100.000 200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

- 300.000

- 400.000

2014

300.000

2014

- 500.000

nach 2014

400.000

nach 2014

500.000

Durch die derzeit durchgeführte Sanierung des VHS-Gebäudes an der Auer Schulstraße werden sich ab 2012 höhere Mietkosten für den Zweckverband ergeben, die nach den Veranlagungsregeln zu einer höheren Zahlungsverpflichtung für die Stadt Wuppertal führen wird. Veränderung der VK-Zahlen

51

4.

Ertragssteigerungen

4.1

Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

4.2

Erhöhung der Hundesteuer

4.3

Erhöhung der Vergnügungssteuer

Der Hebesatz bei der Grundsteuer B mit 490 v. H. liegt im Vergleich der nordrhein-westfälischen Großstädte im mittleren Bereich. Das alleine würde vielleicht eine moderate Erhöhung rechtfertigen. Aber mit Rücksicht darauf, dass die gemeinsam mit der Grundsteuer erhobenen Benutzungsgebühren (Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren) insgesamt eine erhebliche Belastung für die Grundstückseigentümer und über das Umlageverfahren für die Mieter darstellen, wird eine Grundsteuererhöhung bis auf Weiteres nicht für vertretbar gehalten.

52

Nr. 4.1 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.61.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch geeignete Maßnahmen, z. B. Intensivierung und Schwerpunktsetzungen bei der Gewerbesteueraußenprüfung in Zusammenarbeit mit der staatlichen Betriebsprüfung und noch weiter verbesserter Durchsetzung der Ansprüche sollen Mehreinnahmen in Höhe von 3 Mio. € generiert werden. Sofern sich die wirtschaftliche Lage erheblich verbessert, sollte in 2012 geprüft werden, ob eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wirtschaftlich vertretbar ist oder ob auf andere Weise vergleichbare Mehreinnahmen erzielt werden können. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

+ 1.000.000

+ 2.000.000

1.000.000 2.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

+ 3.000.000

3.000.000

+ 3.000.000

2014

3.000.000

+ 3.000.000

nach 2014

3.000.000

53

Nr. 4.2 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.61.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Hundesteuer ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Aufgrund der Steuersätze in anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen ist eine Erhöhung bisheriger Steuersätze bei der Hundesteuer in Wuppertal angezeigt. Die Hundesteuer soll erhöht werden, und zwar - wenn nur ein Hund gehalten wird von 114 € auf 144 € pro Hund und - wenn zwei Hunde gehalten werden von 174 € auf 186 € pro Hund.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 360.000

2012

+ 360.000

2012

360.000 360.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 360.000

360.000

2014

2014

+ 360.000

360.000

nach 2014

+ 360.000

nach 2014

360.000

54

Nr. 4.3 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.610.1.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Vergnügungssteuer ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bei den Apparaten mit Gewinnmöglichkeit soll eine Erhöhung des Maßstabes bei der Vergnügungssteuer von bisher 12 v. H. auf 15 v. H. erfolgen.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 500.000

2012

+ 500.000

2012

500.000 500.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 500.000

500.000

2014

2014

+ 500.000

500.000

nach 2014

+ 500.000

nach 2014

500.000

55

5.

Jugend

5.1

Wirtschaftliche Verbesserungen im Jugendamt im Bereich Hilfe zur Erziehung; Umsetzung der Ergebnisse der externen Beratung

5.2

Erhöhung Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen

5.3

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Jugendbereich um 10%

5.4

Einsparungsvorgaben im Bereich der Einrichtungen der Offenen Tür und der Spielplatzhäuser

5.5

Nutzung wirtschaftlicher Vorteile im SB Kindertageseinrichtungen durch Schaffung von Tagespflegeplätzen

56

5.1

Wirtschaftliche Verbesserungen im Jugendamt im Bereich Hilfe zur Erziehung; Umsetzung der Ergebnisse der externen Beratung

Der Bereich Hilfe zur Erziehung im Jugendamt ist durch ein externes Beratungsunternehmen untersucht worden. Die Arbeitsweise der Berater, die Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten und die Ergebnisse sind beispielhaft. Ausgangssituation und Zielsetzung Die externe Organisationsuntersuchung durch die Firma con_sens im Aufgabenbereich der Gewährung von Hilfen zur Erziehung sowie der Umsetzung des Schutzauftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde aus verschiedenen Gründen (z.B. Anstieg der Fallzahlen, Aufgabenzuwachs, Überlastungsanzeigen aus den Bezirkssozialdiensten, Frage nach der ausreichenden personellen Ausstattung sowie der Qualität der Arbeit) erforderlich. Die Untersuchung wurde mit folgenden Zielen durchgeführt: - Arbeitsabläufe und Schnittstellen optimieren, - bedarfsgerechte und sichere, rechtlich überprüfbare Prozessketten und fachliche Standards festlegen, - (Weiter)Entwicklung einer Grundausrichtung des Jugendamtes, - Empfehlung zur Personalausstattung in den zu untersuchenden Aufgabenbereichen auf der Basis eines fortschreibungsfähigen Instrumentes zur Personalbemessung. Vorgehen Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden zunächst (Phase 1) die fachliche Prozessorganisation und die Ablauforganisation in den Bezirkssozialdiensten (inkl. dem Fachdienst Eingliederungshilfe), dem Fachdienst Pflege- und Adoptionsdienst (PfAD), sowie dem Fachdienst Vormundschaften für Minderjährige geprüft. Dabei wurden die Schnittstellen der o.a. Fachbereiche und ihre Bearbeitungsstandards betrachtet, Dokumente (wie Organisationsverfügungen, Arbeitsplatzbeschreibungen) analysiert, sowie Gespräche und Workshops mit Mitarbeitern aus allen Ebenen (Ressortleitung, Fachbereitsleitung, Experten, Fachkräfte) geführt. Die Personalbedarfsbemessung (Phase 2) erfolgte auf Basis der in Phase 1 optimierten Aufgabenzuordnungen und Abläufe. Die Aufgabenkataloge wurden kleinschrittig gegliedert, um eine Schätzung der Tätigkeiten und eine Aufschreibung der Zeitwerte zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden Datenanalysen zu Fallzahlen und Leistungsarten durchgeführt. Ergebnis Die Analyse hat gezeigt, dass die Prozesse in der Einzelfallbearbeitung grundsätzlich in sich konsistent und fachlich fundiert sind. Empfehlungen zur Modifizierung der Ablauforganisation sind in Zusammenhang mit der Personalbemessung erarbeitet worden. Mindeststandards und Richtwerte für die Bearbeitung wurden festgelegt und sollen im Rahmen eines Fachcontrollings überprüft werden. Die Ansätze zur Optimierung liegen im Wesentlichen in einer Optimierung der Schnittstellen und der Aufbauorganisation. Insbesondere wird empfohlen: - Die Führungsverantwortung der BSD-Leitungen zu stärken.

57

-

Die Linie insgesamt stärker im St euerungskreislauf zu verankern, und die Entscheidungsabläufe deutlich zu straffen. Die Aufgabenteilung zwischen Fa chreferat au f der einen Seite und d er Bezirkssozialarbeit auf der anderen Seite zu präzisieren. Das operative Geschäft eindeutig organisatorisch anzubinden. Schnittstellen so weit wie möglich zu reduzieren.

Für die Aufgabenfelder „Fachkräfte KJE, PfAD, Fachdienst § 35a ambulant und Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften“ wurde ein Stellenmehrbedarf von 8,5 VK ermittelt. Diese sollen dem R 208 bei gleichzeitiger Einsparung von 8,5 VK im GB 2 und der Gesamtverwaltung (jeweils zu 50 %) zur Verfügung gestellt werden. Inwiefern die angestrebte Ausweitung der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII - ermittelter Mehrbedarf 2 VK) durch freie Träger übernommen werden kann, muss noch geklärt werden. Die Details der Umsetzung wurden in einer Zielvereinbarung zwischen dem GB 2.1 und dem Stadtdirektor festgehalten. Einsparvolumina und deren Zeiträume Folgende Maßnahmen werden zu finanziellen Einsparungen führen: - Reduzierung der Verweildauern nach § 42 SGB VIII (innerhalb von 12 Monaten)  Einsparung: 190.999 € - Reduzierung der Maßnahmenwechsel und dadurch der Betreuungszeiten in erzieherischen Hilfen insgesamt (innerhalb von 12 Monaten)  Einsparung: 1.763.880 € - Erhöhung des Anteils der stationär betreuten jungen Menschen, die in Pflegefamilien nach § 33 leben können. Drei-Phasensteuerung mit mittelfristiger Perspektive (2-5 Jahre)  Einsparung: 5.543.915 € Maßnahme Einspa-

Einsparung rung 2011 2010 Basis Basis 2008 2008 + 10 Pfle- + 30 Pflegefamilien gefamilien

Erhöhung Anteil Un- 550.000 terbringung in Pflegefamilien

Einsparung 2012 Basis 2008 + 50 Pflegefamilien

Einsparung 2013 Basis 2008 + 70 Pflegefamilien

1.650.000 2.750.000 3.850.000

Reduzierung Maß- 1.763.880 1.763.880 1.763.880 1.763.880 nahmewechsel un d Betreuungszeiten

Einsparung 2015 ff Basis 2008 +100 Pflegefamilien 4.950.000 5.500.000 Einsparung 2014 Basis 2008 + 90 Pflegefamilien

1.763.880 1.763.880

190.999 190.999 190.999 190.999 190.999 190.999 Reduzierung Verweildauer § 42 SGB VIII Einsparung insge- 2.504.879 3.604.879 4.704.879 5.804.879 6.904.879 7.454.879 samt

58

Nr. 5.1 Produkt:

R/SB/Amt:

208

1.36.05.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen aus der Umsetzung des Organisationsgutachtens im Bereich Hilfe zur Erziehung ( ) freiwillige Aufgabe

(x) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2009 (VO/0495/09) zur Kenntnis gegeben. Insbesondere durch eine Ausweitung der Zahl der Pflegefamilien wird gegenüber dem Status quo ein erhebliches Einsparpotential aufgezeigt. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird allerdings eine Personalaufstockung um 10,5 Stellen benötigt, die nur z. T. aus dem eigenen Ressort rekrutiert werden kann. Dieser zusätzliche Personalaufwand wird haushaltsneutral durch Umschichtungen umgesetzt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

- 2.500.000

2.500.000

- 3.600.000

3.600.000

- 4.700.000

2012

4.700.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

+ 10,5 VK, personalkostenneutral

- 5.800.000

2013

5.800.000

- 6.900.000

2014

6.900.000

- 7.450.000

nach 2014

7.450.000

59

Nr. 5.2 Produkt:

R/SB/Amt:

202

1.36.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen um 10% ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sind die Elternbeiträge in Wuppertal derzeit auf einem unterdurchschnittlichen Niveau. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt muss eine Erhöhung der Beiträge spätestens zum Kindergartenjahr 2011/2012 vorgenommen werden. Dabei wird eine zusätzliche Einnahme in Höhe von rd. 750.000 € für angemessen gehalten. Die konkrete Umsetzung bei den einzelnen Einkommensgruppen wird im Rahmen der Beitragssatzung festgelegt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

Ergebnis 2010

2011

+

2011

200.000

200.000

2012

2012

+ 750.000

750.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 750.000

750.000

2014

2014

+ 750.000

750.000

nach 2014

+ 750.000

nach 2014

750.000

60

Nr. 5.3 Produkt:1.36.03.01

R/SB/Amt:

208

/ 1.36.05.01 / 1.36.10.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Jugendbereich um rd. 10% ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Hilfen für junge Menschen und ihre Familien werden derzeit Zuwendungen an Träger im Umfang von rd. 5,6 Mio. € gewährt. Durch Reduzierung und Aufgabe von Förderungen bzw. Angeboten wird eine Reduzierung um 500.000 € erreicht. Die Fachverwaltung wird dem Fachausschuss bis zum II. Quartal 2010 eine konkrete Maßnahmenliste vorlegen, die mit Wirkung zum 01.01.2011 die Zielvorgabe erfüllt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 150.000

2012

2013

- 500.000

2012

150.000

2012

- 500.000

2013

500.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 500.000

2014

500.000

2014

nach 2014

- 500.000

nach 2014

500.000

nach 2014

500.000

61

Nr. 5.4 Produkt:

R/SB/Amt:

208

1.36.03.06

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen im Bereich der OTs und der Spielplatzhäuser ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die den Einrichtungen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Mittel werden um rd. 25 % gekürzt. Hierdurch können Minderausgaben im Umfang von 91.500 € realisiert werden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 91.500

91.500

2012

- 91.500

2012

2013

- 91.500

2012

91.500

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 91.500

2013

91.500

2013

2014

nach 2014

- 91.500

2014

91.500

2014

nach 2014

- 91.500

nach 2014

91.500

nach 2014

91.500

62

Nr. 5.5 Produkt:

R/SB/Amt:

202

1.36.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die von der GPA empfohlene Intensivierung der Tagespflege wird konsequent umgesetzt. Die wirtschaftlichen Vorteile der Tagespflege gegenüber der Tagesbetreuung liegen bei 3.655 € pro Platz. Das von der GPA gesetzte Ziel der Umwandlung von 735 Plätzen wird zum Kindergartenjahr 2012/2013 angestrebt und war zum 18.05.09 im Umfang von 378 Plätzen erreicht. Unter Einbeziehung des zusätzlichen Personalaufwandes führt die Maßnahme zu wirtschaftlichen Verbesserungen in Höhe von 2,255 Mio. €. Die Umsetzung geschieht „haushaltsneutral“ im Zusammenhang mit dem Ausbau der Betreuung der unter 3-jährigen unter Ausnutzung rückläufiger Nachfrage bei den Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

1.500.000

1.750.000

2012

2.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2.255.000

2014

2.255.000

nach 2014

2.255.000

63

6.

Soziales

6.1

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sozialbereich um 10%

6.2

Einsparungen bei Ressort 201 im Bereich Hilfe zur Pflege im Rahmen von „ambulant vor stationär“

6.3

Weitere Einsparungen innerhalb des Ressorts 201

64

Nr. 6.1 Produkt:

R/SB/Amt:

201

1.31.13.01 – 1.31.13.04

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sozialbereich um 10% ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Im Bereich der Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII werden derzeit laufende Zuwendungen an Träger im Umfang von rd. 4,5 Mio. € gewährt. Durch Reduzierung und Aufgabe von Förderungen bzw. Angeboten soll eine Reduzierung um 450.000 € erreicht werden. Dem Fachausschuss wird bis zum II. Quartal 2010 eine konkrete Maßnahmenliste vorgelegt, die die Umsetzung der Zielvorgabe mit Wirkung zum 01.01.2011 darstellt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 450.000

2012

2013

- 450.000

2012

450.000

2012

- 450.000

2013

450.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 450.000

2014

450.000

2014

nach 2014

- 450.000

nach 2014

450.000

nach 2014

450.000

65

Nr. 6.2 Produkt:

R/SB/Amt:

201

1.31.13.02.0

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Umsetzung „ambulant vor stationär“ im Bereich Hilfe zur Pflege ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Auf Basis der Prüfergebnisse der GPA wurde bereits in 2009 eine Quote „ambulant“ von 39 % erreicht (gegenüber rd. 34 % noch in 2007). Hierdurch konnte in den Jahren 2006 – 2008 bereits ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Umfang von rd. 517.000 € realisiert werden. Durch weitere Maßnahmen, die allerdings einen zeitlichen Vorlauf benötigen, können zusätzliche Verbesserungen im Umfang von netto rd. 1,38 Mio. € erreicht werden, die ab 2012 in vollem Umfang wirksam werden sollen. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt. Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

Ergebnis 2010

- 250.000

250.000

2012

2013

2014

nach 2014

2012

2013

2014

nach 2014

2011

2012

2013

2014

nach 2014

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 500.000

500.000

- 1.380.000

1.380.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

- 1.380.000

1.380.000

- 1.380.000

1.380.000

- 1.380.000

1.380.000

66

Nr. 6.3 Produkt:

R/SB/Amt:

201

1.31.13.01 – 1.31.13.05

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Weitere Einsparungen innerhalb von Ressort 201 ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Neben den Einsparungen im Bereich „ambulant vor stationär“ hat R 201 ein umfangreiches Paket weiterer Sparmaßnahmen bei den Personal- und Sachkosten entwickelt, das in den Jahren 2010 bis 2015 ein Volumen von 868.000 € bis 1.485.000 € umfasst. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 145.000

- 723.000

868.000

- 356.000

- 953.000

2012

2012

-433.000

- 953.000

2012

1.309.000

2012

2013

- 480.000

- 953.000

2013

1.386.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

2014

2014

- 498.000

- 953.000

2014

1.433.000

2014

nach 2014

- 532.000

nach 2014

- 953.000

nach 2014

1.451.000

nach 2014

1.485.000

67

7.

Bildung

7.1

Einsparung von Betriebskosten und Miete durch Schließung von Grundschulen

7.2

Einsparung von Betriebskosten und Miete durch Schließung von weiterführenden Schulen

7.3

Schließung von weiteren Grundschulen und Schließung von weiteren Hauptschulen bzw. Dependancen, die nicht die vom Rat beschlossenen Mindestanforderungen erfüllen

7.4

Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Offenen Ganztagsschule OGS (10% analog Erhöhung Kita)

7.5

Verzicht auf Förderung der Schulbibliotheken

68

Nr. 7.1 Produkt:

R/SB/Amt:

206

1.21.11.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schulschließungen Grundschulen (Auswirkungen bereits beschlossener Schließungen) ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss bereits erfolgt

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch Schließung der Grundschulen Elfenhang zum 31.07.2009 und Engelbert-Wüster-Weg (Franziskusschule) zum 31.07.2011 reduzieren sich die Betriebs- und die Mietkosten. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 245.000

245.000

2012

- 316.000

2012

2013

- 415.000

2012

316.000

2012

2013

2014

- 415.000

2013

415.000

2013

2014

nach 2014

- 415.000

2014

415.000

2014

- 415.000

nach 2014

415.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Erlöse aus der Vermarktung der Immobilien sind noch nicht berücksichtigt. Veränderung der VK-Zahlen

nach 2014

nach 2014

415.000

69

Nr. 7.2 Produkt:

R/SB/Amt:

206

1.21.12.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schulschließungen weiterführender Schulen (Auswirkungen bereits beschlossener Schließungen) ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss bereits erfolgt

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch Schließung der Hauptschulen Rödiger Straße und Berghauser Straße zum 31.07.2013 reduzieren sich die Betriebs- und die Mietkosten. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

2014

- 284.000

284.000

2014

nach 2014

- 682.000

682.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Erlöse aus der Vermarktung der Immobilien sind noch nicht berücksichtigt. Veränderung der VK-Zahlen

nach 2014

- 682.000

682.000

70

Nr. 7.3 Produkt:

R/SB/Amt:

206

1.21.11.01/12.1.12.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung von weiteren Grundschulen und Schließung von weiteren Hauptschulen bzw. Dependancen, die nicht die vom Rat beschlossenen Mindestanforderungen erfüllen ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Aufgrund der weiterhin rückläufigen Schülerzahlen ist bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung die Schließung weiterer Standorte vorzusehen. Zur konkreten Umsetzung wird der Fachbereich in Abstimmung mit dem GMW geeignete Schulen vorschlagen. Da nur eine auslaufende Auflösung möglich ist, wird ein Konsolidierungsbeitrag erst im Zeitraum nach 2014 wirksam. Im Durchschnitt wird die Schließung einer Schule zu Einsparungen im Umfang von rd. 200.000 €/Jahr führen. Es wird von der Schließung von fünf Schulen ausgegangen.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

- 1.000.000

1.000.000

71

Nr. 7.4 Produkt:

R/SB/Amt:

206

1.21.11.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich Offene Ganztagsschule ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule werden im gleichen Umfang wie die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen um 10% erhöht.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 70.000

2012

+ 150.000

2012

70.000 150.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 150.000

150.000

2014

2014

+ 150.000

150.000

nach 2014

+ 150.000

nach 2014

150.000

72

Nr. 7.5 Produkt:

1.21.12.0, 1.21.13.0, 1.21.14.0 und 1.21.15.0

R/SB/Amt:

206/214

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Verzicht auf Förderung der Schulbibliotheken ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bisher werden jährlich Zuwendungen in Höhe von 80.000 € an Schulen für die Betreuung der Schulbibliotheken (insbesondere zum Einsatz von Honorarkräften) ausgezahlt. Aufgrund der verschärften Haushaltssituation ist eine Weiterführung dieser freiwilligen Leistung nicht mehr vertretbar. Der Zuschuss soll ab 2011 ersatzlos wegfallen.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 80.000

2012

2013

- 80.000

2012

80.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 80.000

2013

80.000

2013

2014

nach 2014

- 80.000

2014

80.000

2014

nach 2014

- 80.000

nach 2014

80.000

nach 2014

80.000

73

8.

Kultur

8.1

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Kulturbereich um 30 %

8.2

Kürzung des Zuschusses für die Wuppertaler Bühnen. Folge: Völlige Aufgabe des Schauspielhauses als Spielstätte ab Mitte 2012 (bis dahin 3 Jahre als kleine Spielstätte); Prüfung organisatorischer Verbundlösungen mit anderen Städten

8.3

Erhöhung des Schulgeldes in der Bergischen Musikschule

8.4

Erhöhung der Eintrittspreise für den Zoo

8.5

Schließung von zwei Stadtteilbibliotheken

8.6

Erhöhung der Eintrittspreise für das Sinfonieorchester und Mehreinnahmen durch erhöhte Zahl von Gastspielen

74

Nr. 8.1 Produkt:

R/SB/Amt:

GB 2.2

1.25.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Streichung/Kürzung der Zuschüsse im Kulturbereich um rd. 30% ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Das Kulturbüro fördert derzeit mit Zuwendungen von rd. 230.000 € die „freie Kulturszene“ (Aktivitäten des Kulturbüros) und gewährt darüber hinaus verschiedenen Vereinen etc. institutionelle Zuschüsse im Umfang von rd. 268.000 €. Angesichts der Finanzlage sollen diese Mittel um insgesamt 150.000 € gekürzt werden. Die anteilige Kürzung bei den Aktivitäten wird im Haushaltsplan berücksichtigt. Zur konkreten Kürzung der separat ausgewiesenen Zuschüsse – mit Wirkung zum 01.01.2011 – wird die Fachverwaltung bis zum II. Quartal 2010 berichten.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 70.000

70.000

2012

- 150.000

150.000

2012

2013

- 150.000

150.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 150.000

150.000

2014

nach 2014

- 150.000

150.000

nach 2014

- 150.000

150.000

75

Nr. 8.2 Produkt:

R/SB/Amt:

Wuppertaler Bühnen

1.25.06.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kürzung des Betriebskostenzuschusses an die Wuppertaler Bühnen ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Den Wuppertaler Bühnen wird derzeit ein Zuschuss in Höhe von rd. 10,9 Mio. € gewährt. Dieser Zuschuss soll stufenweise um 2 Mio. € reduziert werden. Mit diesen und sonstigen Einnahmen ist dauerhaft das bisherige Angebot nicht aufrecht zu erhalten und eine zusätzliche Bespielung des Schauspielhauses völlig ausgeschlossen. Die Bühnen sind aufgefordert, ihr Angebot künftig hierauf auszurichten und dabei u.a. Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 250.000

2012

- 750.000

2012

250.000

2012

750.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

nach 2014

2013

2014

nach 2014

2013

2014

nach 2014

- 1.250.000

2013

1.250.000

- 1.750.000

2014

1.750.000

- 2.000.000

nach 2014

2.000.000

76

Nr. 8.3 Produkt:

R/SB/Amt:

212

1.25.03.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung des Schulgeldes ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die derzeitigen Entgelte sind seit 2002 gültig. Zum Schuljahrsbeginn 2010/2011 soll aufgrund der inzwischen gestiegenen Kosten und zur Reduzierung des Zuschussbedarfs der Einrichtung eine Erhöhung des Schulgeldes vorgenommen werden. Es wird dabei eine Ertragssteigerung – in mehreren Schritten – um insgesamt rd. 15 % angestrebt. Dem Rat wird die neue Entgeltordnung im II. Quartal 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 30.000

30.000

+ 80.000

80.000

2012

2012

+ 100.000

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 150.000

150.000

2014

2014

+ 200.000

200.000

nach 2014

+ 200.000

nach 2014

200.000

77

Nr. 8.4 Produkt:

R/SB/Amt:

215

1.25.13.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Aufgrund eingetretener Kostensteigerungen und des verbesserten Angebots (nach Inbetriebnahme neuer bzw. sanierter Anlagen und Gehege) wird eine Erhöhung der Eintrittsentgelte für notwendig und sachgerecht gehalten. Dem Rat der Stadt wird im II. Quartal 2010 eine neue Entgeltordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei soll der Einzeleintritt von derzeit 8 € auf künftig 10 € angehoben werden. Die neue Preisgestaltung soll zum 01.07.2010 wirksam werden.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

+ 250.000

250.000

+ 600.000

600.000

2012

+ 600.000

600.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

+ 600.000

600.000

2014

+ 600.000

600.000

+ 600.000

nach 2014

600.000

78

Nr. 8.5 Produkt:

R/SB/Amt:

214

1.25.04.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung von zwei Stadtteilbibliotheken ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Der Gesamtaufwand bei den Stadtteilbibliotheken (ohne Zentralbibliothek und Barmen) für Personal- und Gebäudekosten liegt bei rd. 880.000 € = durchschnittlich rd. 110.000 € pro Standort. Die Schließung von zwei Stadtteilbibliotheken führt zu einer Einsparung von pauschal 220.000 € ab 2011. Die Fachverwaltung wird beauftragt, konkrete Vorschläge vorzulegen, welche Einrichtungen geschlossen werden.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 165.000

- 55.000

2012

2012

- 165.000

- 55.000

2012

220.000

2012

2013

- 165.000

- 55.000

2013

220.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

2014

2014

- 165.000

- 55.000

2014

220.000

2014

nach 2014

- 165.000

nach 2014

- 55.000

nach 2014

220.000

nach 2014

220.000

79

Nr. 8.6 Produkt:

R/SB/Amt:

211

1.25.08.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Eintrittspreise für das Sinfonieorchester und Mehreinnahmen durch erhöhte Zahl von Gastspielen ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Das Orchester erhöht den Deckungsbeitrag durch zusätzliche Gastspiele. Darüber hinaus wird es aber auch für zwingend notwendig gehalten, die Entgeltordnung anzupassen und die seit der Saison 2005/2006 unveränderten Preise mit Beginn der Saison 2010/2011 anzuheben. Die Maßnahme wird teilweise im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 50.000

50.000

+ 100.000

100.000

2012

2012

+ 100.000

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 100.000

100.000

2014

2014

+ 100.000

100.000

nach 2014

+ 100.000

nach 2014

100.000

80

9.

Sport

9.1

Kürzung/Streichung der Zuschüsse im Sportbereich um rd. 30%

9.2

Schließung von drei Freibädern

9.2.1 Freibad

Mirke

9.2.2 Freibad

Eckbusch

9.2.3 Freibad

Vohwinkel

9.3

Schließung von zwei Hallenbädern

9.3.1 Hallenbad

Ronsdorf

9.3.2 Hallenbad

Vohwinkel

9.4

Übertragung der Stadion-Unterhaltung

81

Nr. 9.1 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kürzung/Streichung von Zuschüssen im Sportbereich um rd. 30% ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bisher wurden Bauvorhaben von Sportvereinen sowohl mit städtischen Mitteln (in Höhe von jährlich 150.000 €) als auch aus der Sportpauschale finanziert. Der städtische Finanzierungsanteil muss ersatzlos wegfallen. Der Zuschuss an den Förderkreis Leistungssport wird ab 2011 um rd. 50 % (rd. 4.000 €) reduziert. Die sonstigen Zuschüsse für den Breitensport bleiben auf dem bisherigen Niveau bestehen. Die Maßnahme wird weitgehend im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 150.000

150.000

2012

- 154.000

2012

2013

- 154.000

2012

154.000

2012

- 154.000

2013

154.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 154.000

2014

154.000

2014

nach 2014

- 154.000

nach 2014

154.000

nach 2014

154.000

82

Nr. 9.2.1 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.03.01.2

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung Freibad Mirke ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Mit VO/0799/08 wurde dem Sportausschuss am 27.11.2008 ein Bericht über den technischen und baulichen Zustand der Wuppertaler Bäder vorgelegt. Auch aufgrund der für einen Weiterbetrieb des Freibades Mirke notwendigen erheblichen Investitionen mit einem Volumen von rd. 4 Mio. € sieht die Verwaltung keine Alternative zur Schließung des Bades ab 2011.

Personalkosten 2010

Sachkosten 2010

Einnahmen 2010

Ergebnis 2010

-

-

-

2011

2011

2011

2011

65.000

150.000

40.000

175.000

2012

2012

2012

2012

- 65.000

- 300.000

- 40.000

325.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

2013

2013

2013

2013

- 65.000

- 300.000

- 40.000

325.000

2014

2014

2014

2014

- 65.000

- 300.000

- 40.000

325.000

nach 2014

- 65.000

nach 2014

- 300.000

nach 2014

- 40.000

nach 2014

Vermarktung des Grundstücks wird angestrebt; Erlös-Höhe nicht quantifizierbar Veränderung der VK-Zahlen

325.000

83

Nr. 9.2.2 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.03.01.1

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung Freibad Eckbusch ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Mit VO/0799/08 wurde dem Sportausschuss am 27.11.2008 ein Bericht über den technischen und baulichen Zustand der Wuppertaler Bäder vorgelegt. Auch aufgrund der für einen Weiterbetrieb des Freibades Eckbusch notwendigen erheblichen Investitionen mit einem Volumen von rd. 3,6 Mio. € sieht die Verwaltung keine Alternative zur Schließung des Bades ab 2011.

Personalkosten 2010

Sachkosten 2010

Einnahmen 2010

Ergebnis 2010

-

-

-

2011

2011

2011

2011

20.000

60.000

28.000

52.000

2012

2012

2012

- 20.000

- 100.000

- 28.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

92.000

2013

2013

2013

2013

- 20.000

- 100.000

- 28.000

92.000

2014

2014

2014

2014

- 20.000

- 100.000

- 28.000

92.000

nach 2014

- 20.000

nach 2014

- 100.000

nach 2014

- 28.000

nach 2014

92.000

Vermarktung des Grundstücks wird angestrebt; zusätzlicher Verkaufserlös ist realistisch. Veränderung der VK-Zahlen

84

Nr. 9.2.3 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.03.01.4

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung Freibad Vohwinkel ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Mit VO/0799/08 wurde dem Sportausschuss am 27.11.2008 ein Bericht über den technischen und baulichen Zustand der Wuppertaler Bäder vorgelegt. Auch aufgrund der für einen Weiterbetrieb des Freibades Vohwinkel notwendigen erheblichen Investitionen mit einem Volumen von rd. 3 Mio. € sieht die Verwaltung keine Alternative zur Schließung des Bades in 2011.

Personalkosten 2010

Sachkosten 2010

2011

-

2011

2012

50.000

2012

2013

- 72.000

2013

2014

- 72.000

2014

nach 2014

- 72.000

nach 2014

- 72.000

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

50.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

72.000

72.000

72.000

72.000

Vermarktung des Grundstücks wird angestrebt; zusätzlicher Verkaufserlös ist realistisch. Veränderung der VK-Zahlen

85

Nr. 9.3.1 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.03.02.2

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung Hallenbad Ronsdorf ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bei mittelfristig anstehendem Sanierungsbedarf im Umfang von 2 – 4 Mio. € (vgl. Berichtsdrucksache VO/0799/08 im Sportausschuss am 27.11.2008) und insgesamt rückläufigen Besucherzahlen im Bäderbereich sowie unter Berücksichtigung der Angebote anderer grundlegend sanierter Bäder im Stadtgebiet wird die Schließung von zwei weiteren Hallenbädern im Jahr 2012 vorgeschlagen. Die Schließung soll erst nach den in den Hallenbädern Cronenberg und Uellendahl durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Das Personal wird zum Betrieb der Schwimmoper und der übrigen Bäder eingesetzt.

Personalkosten 2010

2011

2012

Sachkosten 2010

2011

2012

Einnahmen 2010

2011

2012

Ergebnis 2010

2011

2012

- 380.000

- 300.000

- 170.000

510.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

2013

2013

2013

2013

- 380.000

- 350.000

- 170.000

560.000

2014

- 380.000

2014

2014

2014

- 350.000

- 170.000

560.000

nach 2014

- 380.000

nach 2014

- 350.000

nach 2014

- 170.000

nach 2014

560.000

Vermarktung des Grundstücks wird angestrebt; zusätzlicher Verkaufserlös ist realistisch. Veränderung der VK-Zahlen

86

Nr. 9.3.2 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.03.02.3

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schließung Hallenbad Vohwinkel ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bei mittelfristig anstehendem Sanierungsbedarf im Umfang von 3 – 5 Mio. € (vgl. Berichtsdrucksache VO/0799/08 im Sportausschuss am 27.11.2008) und insgesamt rückläufigen Besucherzahlen im Bäderbereich sowie unter Berücksichtigung anderer grundlegend sanierter Bäder im Stadtgebiet wird die Schließung von zwei weiteren Hallenbädern im Jahr 2012 vorgeschlagen. Die Schließung soll erst nach den in den Hallenbädern Cronenberg und Uellendahl durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Das Personal wird zum Betrieb der Schwimmoper und der übrigen Bäder eingesetzt.

Personalkosten 2010

2011

2012

Sachkosten 2010

2011

2012

Einnahmen 2010

2011

2012

Ergebnis 2010

2011

2012

- 500.000

- 500.000

- 220.000

780.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

2013

2013

2013

2013

- 500.000

- 560.000

- 220.000

840.000

2014

- 500.000

2014

2014

2014

- 560.000

- 220.000

840.000

nach 2014

- 500.000

nach 2014

- 560.000

nach 2014

- 220.000

nach 2014

840.000

Vermarktung des Grundstücks wird angestrebt; zusätzlicher Verkaufserlös ist realistisch. Veränderung der VK-Zahlen

87

Nr. 9.4 Produkt:

R/SB/Amt:

209

1.42.04.02

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Übertragung der Stadion-Unterhaltung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Stadt hat schon eine Reihe von Sportstätten den Vereinen zur Unterhaltung übergeben. Es ist beabsichtigt, dies auch mit dem Stadion am Zoo durchzuführen. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

Sachkosten 2010

2011

2012

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

- 200.000

- 100.000

300.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

- 200.000

- 100.000

2014

nach 2014

2014

nach 2014

- 200.000

- 100.000

2014

300.000

2014

- 200.000

- 100.000

nach 2014

300.000

nach 2014

300.000

88

10.

Kosten der politischen Steuerung

Die GPA hat in ihrem Bericht festgestellt, dass die Stadt Wuppertal bei den Kosten für die politische Steuerung den Maximalwert in ihrer Größenklasse erreicht. Über Veränderungen muss im Verlauf dieser Wahlperiode entschieden werden, damit eine Umsetzung für die nächste Ratsperiode sicher gestellt werden kann.

10.1

Reduzierung der Zahl der Ratsmandate um sechs

10.2

Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

10.3

Reduzierung der freien BV-Mittel um 50%

10.4

Zuweisungen an die Fraktionen

10.5

Verzicht auf geldwerte Leistungen

10.6

Reduzierung der Zahl der Geschäftsbereiche um zwei innerhalb der laufenden Wahlperiode

89

Nr. 10.1 Produkt:

R/SB/Amt:

000

1.11.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Verzicht auf sechs Ratsmandate ab 2014 ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Kosten pro Ratsmandat (bestehend aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Verdienstausfallentschädigungen, Zuwendungen pro Mandat an Fraktionen/Gruppen) liegen bei durchschnittlich 15.000 € pro Jahr. Die Reduzierung der Zahl der Ratsmandate um sechs führt zu Einsparungen von 90.000 € pro Jahr. Die Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate ist erst im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 möglich.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

- 90.000

90.000

90

Nr. 10.2 Produkt:

R/SB/Amt:

000

1.11.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Gemeindeordnung sieht in kreisfreien Städten die Einteilung des Stadtgebietes in mindestens sechs, maximal zehn Stadtbezirke vor. Die von der Gemeindeprüfungsanstalt für Wuppertal angeregte Festlegung auf die Mindestzahl von Stadtbezirken führt zur Reduzierung von zehn auf sechs Stadtbezirke und zur Einsparung von 232.000 € jährlich (Aufwandsentschädigungen, Fraktionsgelder, Personalkosten Geschäftsführung, Sachkosten). Die Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirke ist erst im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 möglich.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

- 50.000

- 182.000

232.000

91

Nr. 10.3 Produkt:

R/SB/Amt:

000

1.11.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Reduzierung der freien BV-Mittel ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die „freien Mittel“ der Bezirksvertretungen müssen aufgrund der drohenden Überschuldung der Stadt deutlich reduziert werden. Die Verwaltung hält eine Reduzierung von bisher 259.000 € auf künftig 130.000 € für erforderlich und schlägt eine Änderung der Berechnungsgrundlage (Verzicht auf Sockelbetrag) vor. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans mit Wirkung zum 01.01.2010.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 129.000

129.000

2012

- 129.000

2012

2013

- 129.000

2012

129.000

2012

- 129.000

2013

129.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 129.000

2014

129.000

2014

nach 2014

- 129.000

nach 2014

129.000

nach 2014

129.000

92

Nr. 10.4 Produkt:

R/SB/Amt:

000

1.11.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Zuweisungen an die Fraktionen ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss liegt vor.

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Der Rat der Stadt hat eine Reduzierung der Fraktionszuweisungen beschlossen. Damit wird ein Konsolidierungsbeitrag von 157.000 € erbracht; die Reduzierung ist im Haushalt 2010/2011 berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 157.000

157.000

- 157.000

- 157.000

2012

157.000

2012

2013

157.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

- 157.000

2013

- 157.000

2014

157.000

2014

- 157.000

nach 2014

157.000

nach 2014

157.000

93

Nr. 10.5 Produkt:

R/SB/Amt:

000

1.11.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Verzicht der Fraktionen auf geldwerte Leistungen ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss liegt vor.

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch den Verzicht auf bisher gewährte geldwerte Leistungen an die Fraktionen des Rates der Stadt wird ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von rd. 180.000 €/Jahr erzielt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 180.000

180.000

2012

- 180.000

2012

2013

- 180.000

2012

180.000

2012

- 180.000

2013

180.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 180.000

2014

180.000

2014

nach 2014

- 180.000

nach 2014

180.000

nach 2014

180.000

94

Nr. 10.6 Produkt:

R/SB/Amt:

400

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Reduzierung der Zahl der Geschäftsbereiche um zwei innerhalb der laufenden Wahlperiode ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Zahl der Geschäftsbereiche wird im Verlaufe der laufenden Wahlperiode von sieben auf fünf reduziert. Neben dem Wegfall der Geschäftsbereichsleitungen erfolgt die Auflösung der Geschäftsbereichsbüros (Sekretariat, Büroleitung, Innenrevision, weitere Fachkräfte). Insgesamt wird ein Einsparvolumen von pauschal 300.000 € pro Geschäftsbereich angesetzt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 150.000

150.000

- 300.000

300.000

2012

- 300.000

300.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

- 450.000

450.000

2014

- 600.000

600.000

nach 2014

- 600.000

600.000

95

11.

Interkommunale Zusammenarbeit

Zusammenarbeit der Bergischen Großstädte Remscheid, Solingen und Wuppertal Das Schwergewicht der interkommunalen Zusammenarbeit liegt auf der Kooperation der Stadt Wuppertal mit den Städten Remscheid und Solingen. Bereits seit dem Jahr 2002 gibt es verbindliche Verabredungen der drei Oberbürgermeister zur Stärkung der bergischen Zusammenarbeit. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den Stadtkämmerern, Vertretern der OB-Büros und den Kämmereileitern der drei Städte, hat die Aufgabe, die Umsetzungsprojekte zu steuern. Die Stadträte erhalten regelmäßig Berichte über die Sachstände der bergischen Projekte. Mit der gemeinsamen „Feuerwehr-Leitstelle“ und der gemeinsamen Weiterbildungseinrichtung „Bergische Volkshochschule“ sind zwei Projekte der Zusammenarbeit zwischen den Städten Wuppertal und Solingen erfolgreich und mit wirtschaftlichen Vorteilen für beide Städte (strukturell 145.000 € im Bereich Leitstelle und 200.000 € im Bereich Weiterbildung) zum Abschluss gebracht worden. Die Bemühungen zur bergischen Zusammenarbeit der drei Städte zeigen auch in anderen Bereichen Erfolge. Der „Bergische Datenring“ schafft die Leitungsvoraussetzungen zwischen den Städten für alle mit Datenaustausch verbundenen Kooperationsprojekte. Er hat sich als Ringverbindung zwischen den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal sowohl unter technischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr bewährt. Auf dieser Basis wird z.B. das IT-Verfahren im Einwohnermeldewesen (MESO) in Remscheid verwaltet und gemeinsam von den Städten Remscheid und Wuppertal genutzt. Das Sozialhilfeverfahren für Remscheid und Wuppertal wird inzwischen in Paderborn verwaltet und betreut. Wuppertal konnte daher den aufwändigen BS 2000-Betrieb aufgeben. Remscheid kann durch den Bergischen Datenring auf eine eigene Verbindung nach Paderborn verzichten, nutzt vielmehr die Wuppertaler Verbindung. Solingen nutzt den Datenring als Transportverbindung der Bergischen Volkshochschule und der gemeinsamen Feuerwehrleitstelle zwischen Wuppertal und Solingen. Dies sind nur einige Beispiele für die erfolgreichen Bemühungen der bergischen Städte um gemeinsame wirtschaftliche Vorgehensweisen im IT-Bereich. Die Stadt Remscheid bedient sich seit August 2009 des ServiceCenters der Stadt Wuppertal für die Abwicklung ihrer Telefondienstleistungen. Mit der Stadt Solingen steht ein vergleichbarer Vertragsabschluss bevor. Damit werden deutliche Deckungsbeiträge und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Wuppertaler ServiceCenters erreicht. Mit dem Projekt Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden – mit wirtschaftlichen Vorteilen für alle drei Städte - zum 01.01.2010 die bisherigen Ämter organisatorisch und räumlich in Solingen zusammengeführt. Die Forstämter der Städte Remscheid und Solingen sollen fusionieren, die Forstabteilung des Wuppertaler Ressorts für Grünflächen und Forsten wird mit dem fusionierten Betrieb eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Für alle drei Städte ergeben sich daraus Optimierungs- und Einsparungsmöglichkeiten. Für folgende weiteren Arbeitsfelder sind Projektgruppen eingerichtet worden, die die Möglichkeiten der bergischen Zusammenarbeit prüfen. Ergebnisse der Projektarbeit werden bis Ende des Jahres 2009 erwartet. Sie werden zunächst in der Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit zu beraten sein, danach schließt sich ggfls. die Beratung in den Verwaltungsvorständen und in den Ratsgremien an. Konsolidierungsbeiträge aus diesen Projekten können daher jetzt noch nicht konkret beziffert und in die Haushaltssicherungskonzepte der drei bergischen Städte aufgenommen werden.

96

Rechnungsprüfungsämter Die Projektgruppe untersucht Möglichkeiten der Steigerung der Effizienz und Effektivität der kommunalen Rechnungsprüfung, die Bündelung von Fachkompetenzen in der Prüfung, die Bildung von fachbezogenen Prüfgruppen und die Möglichkeiten zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für die drei Städte. Gesundheitsämter Die Projektgruppe untersucht die Möglichkeiten der Zusammenlegung der Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal in einer Organisationseinheit unter Beibehaltung dezentraler Versorgungsstrukturen, die Steigerung der Effizienz und Effektivität des kommunalen Gesundheitswesens und die Bündelung von Fachkompetenzen. Für dieses Projekt ist bereits jetzt eine Einsparungserwartung in Höhe von 200.000 € in das HSK aufgenommen worden. Rechtsämter Die Projektgruppe untersucht die optimale Form einer zukünftigen Kooperation in der Rechtsberatung und –vertretung der drei bergischen Großstädte. Ziele sind die Reduzierung des Ressourceneinsatzes (Personal- und Sachkosten) der Rechtsabteilungen/Rechtsämter, die Reduzierung der Rechtsstreitkosten und die Aufrechterhaltung einer guten Qualität der Rechtsberatung und –vertretung. Personalabrechnung Die Projektgruppe untersucht die Voraussetzungen für die zentrale, gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in den Aufgabenfeldern Personalabrechnung und Beihilfe. Mit dem Wechsel der Stadt Wuppertal auf das Personalwirtschaftssystem SAP-HCM sind alle drei bergischen Städte Vertragspartner unterschiedlicher IT-Dienstleister aus dem KDN-Verbund. Zu prüfen ist, ob der Wechsel zu einem IT-Dienstleister der KDN und damit zur Nutzung eines einheitlichen Personalwirtschaftssystems im Städtedreieck weitere wirtschaftliche Vorteile bringt. Gebäudemanagement Die Situation der kommunalen Gebäudewirtschaft im bergischen Städtedreieck soll einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Zu prüfen sind die Vermögenszuordnung (wobei die Eigentümerfunktion bei den Städten verbleiben soll), Rationalisierungspotentiale (z. B. bei Dienstleistungen), Rechtsformen, Steuerungsbeziehungen/ Entscheidungsprozesse und die Personalzuordnung. Die Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund, dass durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden das höchstmögliche Maß an Wirtschaftlichkeit und Rationalisierung, z.B. durch die optimale Auslastung aller vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen, erreicht werden soll. Die Projektgruppe wird ihre Arbeit Ende 2009 aufnehmen, der Abschluss ist zum Ende 2010 geplant. Auch die Zusammenarbeit zwischen den beiden Sinfonieorchestern soll intensiviert und – soweit möglich – organisatorisch abgesichert werden. Wegen der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Anforderungen wird es jedoch zunächst erforderlich sein, dass die drei bergischen Städte in einem gemeinsamen Projekt die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und bewerten. In diesen Prozess soll auch das Land Nordrhein-Westfalen einbezogen werden. Zusammenarbeit mit dem KDN Neben der Zusammenarbeit im bergischen Städtedreieck ist insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnologie über den Dachverband Kommunaler ITDienstleister (KDN) zu nennen. Der KDN ist eine Leistungsgemeinschaft aus Kommunen, Landkreisen und Datenzentralen, die die konsequente Optimierung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der kommunalen IT-Dienstleistungen zum Ziel hat. Der KDN bildet auch für alle

97

IT-Themen der bergischen Städte den Rahmen. Die Stadt Wuppertal nimmt in folgenden Bereichen bereits Leistungen der KDN ab:  Bergische Zusammenarbeit Die drei bergischen Städte sind KDN-Mitglieder. Alle IT-Aktivitäten zwischen Remscheid, Solingen und Wuppertal sind über den KDN organisiert. Neben den oben beschriebenen gibt es noch zahlreiche kleinere Verfahren, die über den KDN gemeinsam von Wuppertal und Remscheid betrieben werden.  Betrieb des Sozialhilfeverfahrens in Paderborn Das Sozialhilfeverfahren aKDn-Sozial wird über den KDN beim KDN-Mitglied GKD Paderborn betrieben.  Gemeinsame Beschaffung von IT-Komponenten Über den KDN werden insbesondere Arbeitsplatzausstattungen gemeinsam beschafft, bedarfsweise aber auch z.B. Komponenten für die Rechenzentrumsausstattung, sowie Softwareausstattungen. Mit dem Wechsel auf ein im KDN-Verbund betriebenes Personalwirtschaftssystem ab 2011 ist ein nächstes IT-Projekt bereits konkret in Vorbereitung. Außerdem arbeitet die Stadt Wuppertal daran, ab Anfang 2010 den revisionssicheren Archivspeicher des KDN am Standort Köln zu nutzen. Die Stadt Wuppertal bietet aber auch dem KDN zunehmend Leistungen an.  Seit mehreren Jahren verzichtet die Stadt Remscheid auf eigene externe Zugänge (Internet, DOI). Vielmehr nutzt die Stadt Remscheid die Zugänge gemeinsam mit der Stadt Wuppertal. In diesem Zusammenhang bezieht die Stadt Remscheid auch die Leistungen Betrieb des email-Gateways und der zentralen Sicherheitskomponenten (WEB-Filter, SPAM-Filter, Virenschutz etc.).  Seit Anfang 2009 wird für die GKD Paderborn das Management des SAN-Speichers und des Sicherungssystems durch Wuppertaler Mitarbeiter übernommen.  Im Moment ist der KDN dabei, seine Aktivitäten im Bereich Rechenzentrum Bergisch Land am Standort Wuppertal zu verstärken. Hierbei handelt es sich um einen abgetrennten Bereich innerhalb des Wuppertaler Rechenzentrums. Die Technik wird vom KDN für mehrere KDN-Mitglieder aufgebaut, die Dienstleistung wird durch Mitarbeiter der Stadt Wuppertal erbracht. Im Moment handelt es sich hierbei um Infrastrukturkomponenten. Die nächsten Schritte sind erste IT-Verfahren (z.B. zur Verschlüsselung des email-Verkehrs und für die Langzeitarchivierung).  In der Planung ist auch, das neue Verfahren ALKIS vom Standort für einige KDNMitglieder zu betreiben. Erste Tests laufen. Hierbei arbeiten zwei Wuppertaler Ressorts zusammen. Vom IT-Dienstleister wird die Technik zur Verfügung gestellt und betreut, während vom Ressort, Vermessung und Geodaten das Verfahren betreut wird. Neben dem effektiveren und günstigeren gemeinsamen Betrieb steht für Wuppertal und die anderen KDN-Mitglieder vor allen Dingen die Möglichkeit im Mittelpunkt, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen und durch die Aktivitäten Einnahmen zu erzielen.

98

11.1

Service-Center

11.2

Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

11.3 Forstämter 11.4 Gesundheitsämter 11.5

Weitere Bergische Projekte

11.5

Personalabrechnung im KDN-Verbund

99

Nr. 11.1 Produkt:

R/SB/Amt:

401

1.11.23.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

ServiceCenter – Kostendeckungsbeiträge aus Remscheid und Solingen. ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Mit der Einrichtung des ServiceCenters hat die Stadt Wuppertal einerseits eine deutliche Verbesserung des Bürgerservices erreicht, andererseits durch Aufgabenverlagerung Stelleneinsparungen im finanziellen Umfang von 350.000 €/jährlich realisiert. Das ServiceCenter ist seit dem 01.02.2008 erfolgreich für die Stadt Wuppertal in Betrieb. Bei der Konzeptentwicklung und räumlichen Gestaltung des ServiceCenter ist die Erbringung von Leistungen für andere Städte oder Kunden berücksichtigt worden. Ab dem 01.08.2009 hat das ServiceCenter Leistungen für die Stadt Remscheid übernommen. Dies bietet der Stadt Remscheid die Möglichkeit der Prozessoptimierung und Stelleneinsparung, zusätzlich aber darüber hinaus der Stadt Wuppertal einen erheblichen Deckungsbeitrag zu den Betriebskosten des ServiceCenters. Für die Stadt Solingen steht die Übernahme von Leistungen durch das ServiceCenter für Anfang 2010 an. Der Deckungsbeitrag kann in Abhängigkeit vom Umfang des Personals variieren, das von den Städten Remscheid und Solingen eingebracht wird. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt. Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 190.000

190.000

+ 160.000

160.000

2012

2012

+ 160.000

160.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 160.000

160.000

2014

2014

+ 160.000

160.000

nach 2014

+ 160.000

nach 2014

160.000

100

Nr. 11.2 Produkt:

R/SB/Amt:

302

1.2.01.03.5

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal führen zum 01.01.2010 die Aufgaben Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der Stadt Solingen in einem eigenständigen „Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)“ zusammen. Die kommunale Zusammenarbeit ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Die Bündelung zu einem bergischen Amt führt für alle drei Städte zu Verbesserungen in Höhe von 335.000 €, davon entfallen ca. 90.000 € auf die Stadt Wuppertal. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

90.000

90.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

90.000

90.000

90.000

90.000

101

Nr. 11.3 Produkt:

R/SB/Amt:

103

1.55.03.01.1

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Optimierung im Forstbereich ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal haben die Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Forstämter untersucht. Die Strukturen unterscheiden sich insoweit, als Remscheid und Solingen eigenständige Forstämter haben, während in Wuppertal der Bereich Forst ohne eigenen Verwaltungsbereich als Abteilung des Ressorts Grünflächen und Forsten geführt wird. Die Städte Remscheid und Solingen bereiten zur Zeit die Fusion ihrer Forstämter vor, für die Stadt Wuppertal ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem fusionierten Forstbetrieb zu vereinbarten Feldern der Zusammenarbeit wirtschaftlicher. Dies ermöglicht die Einsparung einer Stelle in der Wuppertaler Forstabteilung. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

- 50.000

50.000

- 50.000

50.000

2012

- 50.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

50.000

2013

2013

- 50.000

50.000

2014

2014

- 50.000

50.000

nach 2014

- 50.000

nach 2014

50.000

102

Nr. 11.4 Produkt:

R/SB/Amt:

305

1.41.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kooperation im kommunalen Gesundheitswesen ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit hat eine Projektgruppe mit der Prüfung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der bergischen Gesundheitsämter beauftragt. Zu prüfen sind die Möglichkeiten der Zusammenlegung der Gesundheitsämter der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal in einer Organisationseinheit unter Beibehaltung dezentraler Versorgungsstrukturen, die Steigerung der Effizienz und Effektivität des kommunalen Gesundheitswesens und die Bündelung von Fachkompetenzen. Ergebnisse der Projektarbeit liegen noch nicht vor. Als Einsparungsvorgabe für dieses Projekt werden 200.000 € angesetzt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

200.000

2012

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

200.000

2014

200.000

nach 2014

200.000

103

Nr. 11.5 Produkt:

R/SB/Amt:

mehrere

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Weitere bergische Projekte ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Neben den zuvor aufgeführten Projekten der bergischen Zusammenarbeiten gibt es nach dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und auch darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie z. B. beim Theater und Orchester. Die einzelnen Bereiche werden in Übereinstimmung mit den Städten Remscheid und Solingen definiert und in Projekten umgesetzt. Für noch nicht vereinbarte bergische Projekte und für noch nicht bezifferte Erfolge aus bereits laufenden oder vereinbarten Projekten (z.B. GMW) wird eine Einsparung in Höhe von 1 Mio. € ab 2012 vorgegeben.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

1.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

1.000.000

2014

1.000.000

nach 2014

1.000.000

104

Nr. 11.6 Produkt:

R/SB/Amt:

400/402/404

1.11.17.0 u.a.

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Personalabrechnung im KDN-Verbund ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

(

Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Das derzeit im Einsatz befindliche Personalabrechungsverfahren IPW/PAISY wird vom ITDienstleister nicht weiter gepflegt. Deshalb und auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der fachlichen Zukunftsfähigkeit erfolgt der Wechsel auf das Personalwirtschaftssystem SAP-HCM. Damit steht eine sehr verbreitete zukunftssichere Standardsoftware zur Verfügung, die in die strategische Ausrichtung der Stadt Wuppertal auf SAP und auf den KDN als zentralen Erbringer von IT-Dienstleistungen passt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen führen zu einem Kostenvorteil von 60.000 € pro Jahr ab 2013. Die Option einer einheitlichen bergischen Lösung auf SAP-Basis durch den KDN wird geprüft. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt. Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 100.000

100.000

- 200.000

+ 240.000

2012

2012

- 250.000

+ 240.000

2012

- 40.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

170.000 € „Migrationskosten“ in 2010 Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

- 300.000

+ 240.000

2013

10.000

2013

2014

2014

- 300.000

+ 240.000

2014

60.000

2014

nach 2014

- 300.000

nach 2014

+ 240.000

nach 2014

60.000

nach 2014

60.000

105

12.

Technikeinsatz

12.1

Bündelung der IT im KDN-Verbund und zentrale Betreuung von Verfahren

12.2

Einführung der Selbstverbuchungs (RFID)Technik in der Stadtbibliothek

106

Nr. 12.1 Produkt:

R/SB/Amt:

402

1.11.17

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bündelung der IT im KDN-Verbund und zentrale Betreuung von Verfahren ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Einsparpotentiale liegen in folgenden Bereichen:  Wechsel der Verfahren Hundesteuer und Grundabgaben vom Großrechnerverfahren BS 2000 bei der GKD Paderborn hin zu modernen Serveranwendungen  kritische Überprüfung der Wartungs- und Pflegeverträge für Hard- und Software  Tarifoptimierung der Handykosten durch Trennung von Gerätebeschaffung und laufenden Vertragskosten (weg vom subventionierten Gerät)  Reduktion der Druckertypen und der Druckeranzahl durch den Einsatz von Etagen-/ Netzwerkdruckern (Gerätebeschaffung und Verbrauchsmaterial)  erzwungenes, konsequentes Ausschalten der PC-Endgeräte in den arbeitsfreien Zeiten  zunehmender Einsatz von kostenloser Open Source Software Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 300.000

300.000

2012

- 600.000

2012

2013

- 600.000

2012

600.000

2012

- 600.000

2013

600.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 600.000

2014

600.000

2014

nach 2014

- 600.000

nach 2014

600.000

nach 2014

600.000

107

Nr. 12.2 Produkt:

R/SB/Amt:

214

1.25.04.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einführung der Selbstverbuchungstechnik in der Stadtbibliothek ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Einführung der Selbstverbuchungstechnik in der Stadtbibliothek erfordert Investitionen in Höhe von ca. 270.000 €, die in den Jahren 2010 und 2011 aus den zentralen TUI-Mitteln und über eine anteilige Landesförderung in Höhe von 100.000 € aus Bibliotheks-Fördermitteln aufgebracht werden. Die laufenden Kosten für die Hard- und Software-Pflege werden von SB 214 aus dem eigenen Haushalt aufgebracht. Dem einmaligen Investitionsaufwand stehen dauerhaft Stelleneinsparungen im Umfang von 6,2 Stellen bis zum Jahr 2012 gegenüber Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 162.000

+ 12.000

150.000

- 190.000

+ 12.000

2012

2012

- 310.000

+ 12.000

178.000 298.000

2013

2013

- 310.000

+ 12.000

298.000

2014

2014

- 310.000

+ 12.000

298.000

nach 2014

- 310.000

nach 2014

+ 12.000

298.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

159.000 € (2010) und 108.000 € (2011) für die notwendige TUI-Beschaffung; hierzu werden Landeszuschüsse von je 50.000 € erwartet. Veränderung der VK-Zahlen

108

13.

Weitere Konsolidierungsbeiträge

13.1

Verkauf der städtischen Grundstücke Kleine Höhe zur individuellen Bebauung

13.2

Schaffung einer Leistungseinheit „Bürgerservice“ (Bündelung von Meldebehörde, ServiceCenter, Schließung von Bürgerbüros etc.)

13.3

Differenzierte Kürzungen im Sachkostenbereich

13.4

Standardreduzierung bei Pflichtaufgaben

13.5 Einsparung

von Arbeitsplatzkosten

13.6 Regionalbüro (000.5) Auflösung des Regionalbüros und Übertragung der Aufgaben auf die Bergische Entwicklungsagentur 13.7

Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten (102) Einsparungen durch Umsetzung von GPA-Maßnahmen

13.8

Ressort Grünflächen und Forsten (103): Ermittlung von Konsolidierungspotenzialen durch Standardreduzierung in der Grünflächenunterhaltung Ressort Straßen und Verkehr (104):

13.9

Energieersparnis im Bereich der öffentlichen Beleuchtung durch Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln ab 2012

13.10 Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung 13.11 Ressort Bauen und Wohnen (105) Einsparung der Mittel für den „Erhalt des städtebaulichen Wertes von Gebäuden“ 13.12 Ressort Umweltschutz (106) Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Neandertal Ordnungsamt (302): 13.13 Einsatzzeiten der Radarwagen durch 302-interne Personalumschichtung ausweiten 13.14 Bestattungen auf Veranlassung des Ordnungsamtes 13.15 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Stadtbetrieb Gesundheitsamt (305): 13.16 Einsparungen im zahnärztlichen Dienst 13.17 Einsparung des Zuschusses an das ASER-Institut 13.18 Ressort Allgemeine Dienste (401)

109

Flächenreduzierung/Schließung von Einrichtungen/Aufgabe von Mietobjekten im Bereich der Verwaltungsgebäude (nur Räume, nicht Arbeitsplatzkosten) Ressort Finanzen (403): 13.18 Einsparungen durch Umsetzung von GPA-Vorschlägen 13.20 Zinsoptimierung durch Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Pool) 13.21 Personalressort (404): Einsparungen durch Umsetzung von GPA-Vorschlägen

110

Nr. 13.1 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.11.25.01.1

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Verkauf städtischer Grundstücke „Kleine Höhe“ ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die als Gewerbegebiet vorgesehenen Grundstücke „Kleine Höhe“ sollen als Wohngebiet ausgewiesen und anschließend veräußert werden. Unter Beachtung der zeitlichen Dauer für die entsprechenden Beschlüsse und der Erschließung der Grundstücke kann mit einer Veräußerung frühestens ab 2012 gerechnet werden. Bei den unten aufgeführten Einnahmen handelt es sich jeweils um den Nettoertrag aus der Vermarktung.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

+ 2.000.000

2.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

+ 5.000.000

2013

5.000.000

+ 5.000.000

2014

5.000.000

nach 2014

111

Nr. 13.2 Produkt:

R/SB/Amt:

diverse

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Schaffung einer Leistungseinheit „Bürgerservice“ ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Zur effektiven und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung werden wesentliche BürgerDienstleistungen in einer neu zu bildenden Leistungseinheit „Bürgerservice“ unter Einbeziehung von Meldebehörde und ServiceCenter bei gleichzeitiger Schließung der Bürgerbüros gebündelt. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung sollen die konkreten Aufgabeninhalte festgelegt und die organisatorischen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Die mit der Schließung der Bürgerbüros und der Bündelung weiterer Aufgabenbereiche zu erzielenden Einsparungen werden mit 750.000 € ab Mitte 2011 vorgegeben.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

375.000

2012

750.000

2013

750.000

2014

750.000

nach 2014

750.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Notwendige Investitionen (baulich, Ausstattung) erfolgen ausschließlich im Rahmen vorhandener Mittel. Veränderung der VK-Zahlen

112

Nr. 13.3 Produkt:

R/SB/Amt:

diverse

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Differenzierte Kürzungen im Sachkostenbereich ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Bei verschiedenen Sachkosten wurden die Ansätze ab 2010 gegenüber den Vorjahren reduziert. Dies betrifft mit einem nennenswerten Betrag von rd. 160.000 € das Porto für die Gesamtverwaltung, mit 55.000 € das Sachkosten-Budget beim SAP Customer Competence Center, mit rd. 65.000 € Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (z. B. bei der Gleichstellungsstelle, beim Presseamt und dem Zoo) und mit rd. 45.000 € den Beschaffungs-Etat der Bücherei. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 350.000

350.000

2012

- 350.000

2012

2013

- 350.000

2012

350.000

2012

- 350.000

2013

350.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 350.000

2014

350.000

2014

nach 2014

- 350.000

nach 2014

350.000

nach 2014

350.000

113

Nr. 13.4 Produkt:

R/SB/Amt:

diverse

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Umsetzung von Standardreduzierungen bei Pflichtaufgaben ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Sukzessive sollen alle Bereiche, in denen die Stadt Pflichtaufgaben durchführt, daraufhin geprüft werden, ob und ggf. wie die Aufgabenerledigung künftig erfolgen soll. Es ist insbesondere der Umfang der Leistungen zu hinterfragen und zu prüfen, ob die Erfüllung dieser Aufgaben wirtschaftlicher und damit kostengünstiger erfolgen kann. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

500.000 1.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2.000.000

2014

3.000.000

nach 2014

3.000.000

114

Nr. 13.5 Produkt:

R/SB/Amt:

alle

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparung von Arbeitsplatzkosten ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Unter Zi. 1.2.1 ist die Reduzierung der Arbeitsplatzkosten für den Personalabbau, der sich aus der Nutzung der Fluktuation ergibt, kalkuliert. Daneben sind die Arbeitsplatzkosten einzusparen, die sich aus der personellen Umsetzung konkreter HSK-Maßnahmen ergeben. Ausgehend von ca. 50 Arbeitsplätzen, die aus konkreten HSK-Maßnahmen bis zum Jahr 2014 abzubauen sind, ergibt sich auf der Grundlage des KGSt-Berichtes Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2009/2010, folgende Berechnung: Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes mit IT-Ausstattung werden von der KGSt mit 15.600 € beziffert, die Kosten für nicht-administrative Arbeitsplätze mit 10% der Gehaltskosten = 5.000 €. Ausgehend von jeweils 25 einzusparenden administrativen (= 390.000 €) und nicht-administrativen (= 125.000 €) Arbeitsplätzen errechnet sich ein Einsparvolumen von 515.000 € = ca. 100.000 € pro Jahr von 2010 bis 2014.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

Ergebnis 2010

2011

2012

- 100.000

2012

- 100.000

100.000 100.000

2012

2013

- 100.000

- 100.000

2013

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

2014

100.000

2014

nach 2014

- 100.000

nach 2014

- 100.000

nach 2014

nach 2014

100.000 100.000

115

Nr. 13.6 Produkt:

R/SB/Amt:

000.5

1.57.06.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Auflösung des Regionalbüros und Übertragung der Aufgaben auf die Bergische Entwicklungsagentur (BEA) ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Mit der Gründung der BEA ist eine zentrale Organisation im Bergischen Städtedreieck für die Erlangung von Fördermitteln aus dem EU-Ziel2 Strukturprogramm (EFRE) gebildet worden. Neben dem Programmbereich Ziel2/EFRE soll in der BEA der Programmbereich Europäischer Sozialfonds (ESF) aufgebaut werden. Die bisher im Regionalbüro/in der Regionalagentur hauptsächlich wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der ESF-Förderung werden mit der Folge der Auflösung des Regionalbüros auf die BEA übertragen.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

- 25.000

25.000

2012

- 50.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

50.000

2013

2013

- 50.000

50.000

2014

2014

- 50.000

50.000

nach 2014

- 50.000

nach 2014

50.000

116

Nr. 13.7 Produkt:

R/SB/Amt:

102

1.51.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen im Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die von der GPA für R 102 ermittelten Einsparungsmöglichkeiten sind mit insgesamt 12,4 Stellen beziffert. Im Umfang von 6,6 Stellen wurden diese Einsparungsmöglichkeiten bereits durch R 102 bestätigt (davon sind 3,8 Stellen bereits eingespart, weitere 2,8 Stelleneinsparungen werden bis 2013 umgesetzt). Für die Themen - Personalbedarf für Vermessungsleistungen nach Abschluss der Arbeiten Döppersberg - Stellenabbau im vermessungstechnischen Außendienst - Verfahren zur Erneuerung des Liegenschaftskatasters - Geoinformationssystem, Kartenherstellung und Reproduktion sind die Einsparungsmöglichkeiten noch nicht konkretisiert, da über ressortinterne Projektarbeit zunächst die Grundlagen aufzuarbeiten sind. Hierfür werden - neben den o.g. 140.000 € (für 2,8 Stellen) - weitere 200.000 € angesetzt. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

100.000

150.000

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

250.000

340.000

340.000

117

Nr. 13.8 Produkt:

R/SB/Amt:

103

1.55.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Reduzierung von Standards in der Grünflächenunterhaltung ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die GPA hat für den Bereich der Grünflächenunterhaltung ein Konsolidierungspotenzial von ca. 537.000 € gesehen. In einer Projektgruppe werden die Standards für die Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Grünflächen und Parkanlagen aufgearbeitet. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten und die Folgen der Reduzierung dieser Standards dargestellt. Die Ergebnisse der Projektarbeit liegen bis Mitte 2010 vor. Für zu erwartende Einsparungen werden 100.000 € angesetzt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 50.000

50.000

- 100.000

100.000

2012

- 100.000

100.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

- 100.000

100.000

2014

- 100.000

100.000

nach 2014

- 100.000

100.000

118

Nr. 13.9 Produkt:

R/SB/Amt:

104

1.54.02.02

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Energieeinsparungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die GPA hat die Einsparung von Energiekosten in der Straßenbeleuchtung durch Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln angeregt und ein Potenzial von 95.000 € ermittelt. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II können in einem über die GPA-Anregungen hinaus gehenden Umfang Leuchtmittel ausgetauscht werden, so dass ab 2012 Energiekosten in Höhe von 200.000 € jährlich eingespart werden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 35.000

35.000

2012

- 145.000

145.000

2012

2013

- 200.000

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 200.000

200.000

2014

nach 2014

- 200.000

200.000

nach 2014

- 200.000

200.000

119

Nr. 13.10 Produkt:

R/SB/Amt:

104

1.54.01.01.2

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die derzeitige Parkraumbewirtschaftung wird zeitlich und räumlich ausgeweitet. Räumlich: Erweiterung um die Innenstadtbereiche von Cronenberg, Langerfeld, Ronsdorf und Vohwinkel Zeitlich: Erweiterung auf die Zeiträume montags – freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ( + 4 Stunden) und samstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (+ 4 Stunden)

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 500.000

500.000

2012

2012

+ 500.000

500.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 500.000

500.000

2014

2014

+ 500.000

500.000

nach 2014

+ 500.000

nach 2014

500.000

120

Nr. 13.11 Produkt:

R/SB/Amt:

105

1.52.03.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparung der Mittel „Erhalt des städtebaulichen Wertes von Gebäuden“ ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die bisher berücksichtigten Mittel in Höhe von 128.000 € für die freiwillige Aufgabe „Erhalt des städtebaulichen Wertes von Gebäuden“ werden in vollem Umfang eingespart. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 128.000

128.000

2012

- 128.000

2012

2013

-128.000

2012

128.000

2012

- 128.000

2013

128.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

2013

2014

nach 2014

- 128.000

2014

128.000

2014

nach 2014

- 128.000

nach 2014

128.000

nach 2014

128.000

121

Nr. 13.12 Produkt:

R/SB/Amt:

106

1.55.02.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Neandertal ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Mitgliedschaft der Stadt Wuppertal im Zweckverband Neandertal wird gekündigt. Dies führt zur Einsparung von 11.250 € jährlich.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 11.250

2012

2013

- 11.250

2012

11.250

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 11.250

2013

11.250

2013

2014

nach 2014

- 11.250

2014

11.250

2014

nach 2014

- 11.250

nach 2014

11.250

nach 2014

11.250

122

Nr. 13.13 Produkt:

R/SB/Amt:

302

1.12.01.02.2

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Optimierung der Einsatzzeiten der Radarwagen ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch Personalumschichtung innerhalb des Ressorts 302 wird sicher gestellt, dass dauerhaft mehr Personal für die Besetzung der vier Radarwagen im Zwei-Schicht-Betrieb zur Verfügung steht. Durch die Erhöhung der Einsatzzeiten sind Einnahmesteigerungen in Höhe von 300.000 € zu erwarten. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

+ 300.000

300.000

+ 300.000

300.000

2012

2012

+ 300.000

300.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

+ 300.000

300.000

2014

2014

+ 300.000

300.000

nach 2014

+ 300.000

nach 2014

300.000

123

Nr. 13.14 Produkt:

R/SB/Amt:

302

1.12.01.01

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Bestattungen auf Veranlassung des Ordnungsamtes ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Bestattungsleistungen für ordnungsbehördliche Bestattungen sind neu auszuschreiben. Ressort 302 schlägt vor, diese Bestattungen ausschließlich auf dem städtischen Friedhof in Ronsdorf durchführen zu lassen. Mit der Umsetzung dieses Einsparungsvorschlages ist ein Einsparpotenzial von 60.000 € verbunden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

- 60.000

60.000

2012

- 60.000

2012

2013

- 60.000

2012

60.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 60.000

2013

60.000

2013

2014

nach 2014

- 60.000

2014

60.000

2014

nach 2014

- 60.000

nach 2014

60.000

nach 2014

60.000

124

Nr. 13.15 Produkt:

R/SB/Amt:

302

1.12.01.02.2

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (A 1 und A 46 sowie L 74, L 418 und L 419). ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( x ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

+ 500.000

500.000

+ 1.000.000

+ .000.000

1.000.000 1.000.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

+ 1.000.000

1.000.000

+ 1.000.000

2014

1.000.000

+ 1.000.000

nach 2014

1.000.000

125

Nr. 13.16 Produkt:

R/SB/Amt:

305

1.41.01.03

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparungen im zahnärztlicher Dienst ( ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch die Vergabe von zahnärztlichen Leistungen, die im Rahmen des KiBiz zu erbringen sind, werden Personalkosten in Höhe von 92.000 € und Sachkosten in Höhe von 28.000 € eingespart. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 92.000

- 28.000

120.000

- 92.000

- 28.000

120.000

2012

2012

- 92.000

- 28.000

120.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2013

- 92.000

- 28.000

120.000

2014

2014

- 92.000

- 28.000

120.000

nach 2014

- 92.000

nach 2014

- 28.000

120.000

126

Nr. 13.17 Produkt:

R/SB/Amt:

305

3.41.01.01.1

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Einsparung des Zuschusses für das ASER-Institut ( x ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Das ASER-Institut (Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie) an der Gesamthochschule Wuppertal wird mit 30.700 € bezuschusst. Diese freiwillige Leistung der Stadt Wuppertal muss eingestellt werden. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

Ergebnis 2010

2011

2012

- 30.700

2012

2013

- 30.700

2012

2013

2012

2013

30.700 30.700

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 30.700

2014

nach 2014

- 30.700

2014

30.700

2014

nach 2014

- 30.700

nach 2014

30.700

nach 2014

30.700

127

Nr. 13.18 Produkt:

R/SB/Amt:

401

diverse

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Flächenreduzierung/Schließung von Einrichtungen/Aufgabe von Mietobjekten (nur Räume, keine weiteren Arbeitsplatzkosten) ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Durch Aufgabe der Mietobjekte Bundesallee 243, Am Clef 58-62, Neumarkt 2, Gemarker Ufer und Viehhofstraße 121 a werden in den Jahren 2010 bis 2013 Mietkosten in Höhe von 464.000 € und Betriebskosten in Höhe von 160.000 € eingespart. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 35.000

35.000

2012

- 150.000

150.000

2012

2013

- 202.000

202.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

2014

- 202.000

202.000

2014

nach 2014

- 624.000

624.000

nach 2014

- 624.000

624.000

128

Nr. 13.19 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.11.16.0

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Stellenabbau in Umsetzung von GPA-Vorschlägen ( x ) freiwillige Aufgabe

( x ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat für das Ressort 403 Stelleneinsparungen in unterschiedlichen Bereichen angeregt und ein Einsparpotenzial von mindestens vier Stellen gesehen. Der Stellenabbau im Steueramt ist bereits vollzogen, für den Bereich Kasse geschieht dies in den Jahren 2010 und 2011. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

- 54.000

54.000

- 166.000

166.000

2012

- 200.000

200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

2013

- 200.000

200.000

2014

- 200.000

200.000

nach 2014

- 200.000

200.000

129

Nr. 13.20 Produkt:

R/SB/Amt:

403

1.61.04

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Zinsoptimierung durch Bündelung der liquiden Mittel (Cash-Pool) ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Es ist beabsichtigt, dass der städtische Haushalt und die Haushalte der Eigenbetriebe unter Federführung des Ressorts Finanzen hinsichtlich der Steuerung der liquiden Mittel gebündelt (Cash-Pool) und dadurch optimiert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Cash-Pool-Lösung auch auf städtische Beteiligungen ausgeweitet werden kann.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

100.000 200.000

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

200.000

200.000

200.000

130

Nr. 13.21 Produkt:

R/SB/Amt:

404

1.11.15.0

Kurzbezeichnung der Maßnahme

Stellenabbau in Umsetzung von GPA-Vorschlägen ( ) freiwillige Aufgabe

( ) Pflichtaufgabe

( ) Gremienbeschluss erforderlich?

Konkrete Beschreibung des Konsolidierungsansatzes

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat für das Ressort 404 Stelleneinsparungen in unterschiedlichen Bereichen angeregt. Der Stellenabbau im Personalressort ist teilweise bereits vollzogen, es sind noch Einsparungen im Umfang von rund 150.000 € umzusetzen. Davon ist die Umsetzung der Stelleneinsparungen durch den Systemwechsel im Personalabrechnungsverfahren mit 100.000 € bereits unter Maßnahme 11.6 erfasst. Es verbleibt die Realisierung von rund 50.000 €. Die Maßnahme wird im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung berücksichtigt.

Personalkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Sachkosten 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Einnahmen 2010

2011

2012

2013

2014

nach 2014

Ergebnis 2010

2011

50.000

2012

Notwendige Investitionen/zusätzliche Erlöse

Veränderung der VK-Zahlen

50.000

2013

50.000

2014

50.000

nach 2014

50.000

131

14.

Weitere Prüfaufträge

Maßnahmen, die noch geprüft und beziffert werden müssen und ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt in das HSK einfließen:

002

Reduzierung des Personalaufwandes für die Rechnungsprüfung Überprüfung der gesamten Prüfungsorganisation Stellenwertniveau Einbeziehung der Innenrevision

201

Maßnahmen aus dem GPA-Bericht, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.  Integration des Aufgabengebietes Wohnen in das R 201  Untersuchung des Bereiches Unterhaltseinnahmen  Wahrnehmung von regelmäßig durchzuführenden Prüfungen kommunaler SBG-II-Leistungen durch das städtische Rechnungsprüfungsamt  Ermittlung und Analyse der Ursachen für die hohen Ergebnisse des Zuschussbedarfes je Bedarfsgemeinschaft durch R 201 und ARGE

APH

Prüfung der Möglichkeiten der Übernahme städtischen Personals

KIJU

Prüfung der Möglichkeiten der Übertragung zusätzlicher städtischer Aufgaben

E. Zusammenfassung Haushaltssicherungskonzept

Fundstelle

1.2.2 1.2.3

R/SB alle alle 404 404

1.2.4

404

2.2.1 2.2.2 2.2.3

GMW GMW GMW

2.2.4

GMW

3.2.1

403

3.2.2 3.2.3 3.2.4

403 403 403

3.2.5 3.2.6 4.1 4.2 4.3

403 VHS 403 403 403

5.1

208

5.2

202

5.3

208

5.4 5.5

208 202

6.1

201

6.2 6.3

201 201

7.1

206

7.2

206

7.3 7.4

206 206

7.5

206

8.1 8.2

200 200

8.3

212

1.2.1

Maßnahme strukturelle Senkung der Personalkosten Senkung der Arbeitsplatzkosten Bewirtschaftung der Kantine Parken für städtische Mitarbeiter Reduzierung des Aufwandes für die Fortbildung Gebäudewirtschaft, Einsparung Personalkosten 200.000 Einsparung aus energetischer Erneuerung Einsparung im Reinigungsbereich Gebäudewirtschaft, zusätzliche Gewinnabführung Überprüfung und Bereinigung des städtischen Beteiligungsportfolios Beitrag der Sparkasse zur Haushaltskonsolidierung 3.000.000 Veräußerung von Anteilen an der GWG Verkauf von RWE-Aktien Wirtschaftsförderung, Masterplan Gewerbeparks Bergische VHS - Zuschussreduzierung Mehreinnahmen Gewerbesteuer Erhöhung Hundesteuer Erhöhung Vergnügungssteuer Wirtschaftliche Verbesserungen im Jugendamt Erhöhung Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen Kürzung/Streichung d. Zuschüsse im Jugendbereich Einsparvorgaben im Bereich der Einrichtungen der offenen Tür und der Spielplatzhäuser Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze Kürzung/Streichung d. Zuschüsse im Sozialbereich Einsparungen bei R 201 im Bereich Hilfe zur Pflege ("ambulant vor stationär") Weitere Einsparungen bei R 201 Umsetzung beschlossener Schulschließungen, Grundschulen Umsetzung beschlossener Schulschließungen, weiterführende Schulen Schließung von weiteren Grundschulen und Hauptschulen bzw. Dependancen Erhöhung der Elternbeiträge OGGS Verzicht auf Förderung der Schulbibliotheken Streichung/Kürzung d. Zuschüsse im Kulturbereich Kürzung Zuschuss Wuppertaler Bühnen Erhöhung des Schulgeldes in der Bergischen Musikschule

Zu erzielende Ergebnisverbesserung spätestens zum 31.12.2014

Gesamtvolumen HSK über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2010 - 2014

12.000.000 1.950.000 180.000 30.000

38.000.000 5.850.000 810.000 120.000

100.000

500.000

500.000 100.000

1.000.000 1.750.000 500.000

800.000

4.000.000

35.000

35.000

10.000.000 200.000

15.000.000 10.000.000 200.000

300.000 400.000 3.000.000 360.000 500.000

1.500.000 1.000.000 9.000.000 1.440.000 2.000.000

6.900.000

23.500.000

750.000

2.450.000

500.000

1.650.000

91.500 2.255.000

457.500 9.760.000

450.000

1.800.000

1.380.000 1.451.000

4.890.000 6.447.000

415.000

1.806.000

682.000

966.000

0 150.000

0 520.000

80.000

320.000

150.000 1.750.000

670.000 4.000.000

200.000

560.000

zusätzlich ab 2015

100.000

550.000

34.000

1.000.000

250.000

E. Zusammenfassung Haushaltssicherungskonzept

Fundstelle 8.4 8.5 8.6 9.1 9.2.1 9.2.2 9.2.3 9.3.1 9.3.2 9.4 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 12.1 12.2

R/SB 215 214

Maßnahme

Erhöhung der Eintrittspreise im Zoo Schließung von Stadtteilbibliotheken Erhöhung der Eintrittspreise für das 211 Sinfonieorchester Kürzung/Streichung d. Zuschüsse im 209 Sportbereich 209 Schließung Freibad Mirke 209 Schließung Freibad Eckbusch 209 Schließung Freibad Vohwinkel 209 Schließung Hallenbad Ronsdorf 209 Schließung Hallenbad Vohwinkel 209 Übertragung der Stadion-Unterhaltung 000 Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate Reduzierung der Anzahl der 000 Bezirksvertretungen 000 Reduzierung der freien BV-Mittel 000 Zuweisungen an die Fraktionen 000 Verzicht auf geldwerte Leistungen Reduzierung der Anzahl der 400 Geschäftsbereiche 401 Service-Center Bergisches Veterinär- und Lebensmittel302 überwachungsamt 103 Optimierung im Forstbereich 305 Gesundheitsämter mehrere Weitere Bergische Projekte 404 Personalabrechung im KDN-Verbund 402 Bündelung der IT im KDN-Verbund Einführung der Selbstverbuchungs-Technik in 214 der Stadtbibliothek

13.1

403

13.2

mehrere

13.3

diverse

13.4 13.5 13.6

mehrere diverse 000.5

13.7

102

13.8 13.9 13.10

103 104 104

13.11

105

13.12

106

13.13

302

13.14

302

Verkauf städtischer Grundstücke Kleine Höhe Schaffung einer Leistungseinheit "Bürgerservice" Differenzierte Kürzungen im Sachkostenbereich Umsetzung von Standardreduzierungen bei Pflichtaufgaben Einsparung von Arbeitsplatzkosten Auflösung Regional-Büro Einsparungen im Ressort Vermessung, Kataster, Geodaten Reduzierung von Standards in der Grünflächenunterhaltung Energieersparnis bei Straßenbeleuchtung Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung Einsparung der Mittel "Erhalt des städtebaulichen Wertes von Gebäuden" Kündigung Mitgliedschaft im Zweckverband Neandertal Optimierung der Einsatzzeiten der Radarwagen Bestattungen auf Veranlassung des Ordnungsamtes

Zu erzielende Ergebnisverbesserung spätestens zum 31.12.2014

Gesamtvolumen HSK über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2010 - 2014

600.000 220.000

2.650.000 880.000

100.000

450.000

154.000 325.000 92.000 72.000 560.000 840.000 300.000 0

766.000 1.150.000 328.000 266.000 1.630.000 2.460.000 900.000 0

0 129.000 157.000 180.000

0 645.000 785.000 900.000

600.000 160.000

1.800.000 830.000

90.000 50.000 200.000 1.000.000 60.000 600.000

450.000 250.000 800.000 3.000.000 150.000 2.700.000

298.000

1.222.000

12.000.000

12.000.000

750.000

2.625.000

350.000

1.750.000

3.000.000 100.000 50.000

6.500.000 500.000 175.000

340.000

1.040.000

100.000 200.000 500.000

450.000 780.000 2.000.000

128.000

640.000

11.250

45.000

300.000

1.500.000

60.000

300.000

zusätzlich ab 2015

90.000 232.000

E. Zusammenfassung Haushaltssicherungskonzept

Fundstelle 13.15

R/SB 302

13.16

305

13.17

305

13.18 13.19

401 403

13.20 13.21

403 404

Maßnahme

Zu erzielende Ergebnisverbesserung spätestens zum 31.12.2014

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Einsparungen im Bereich Zahnärztlichen Dienst Einsparung des Zuschusses für das ASERInstitut Flächenreduzierung / Schließung von Einrichtungen / Aufgabe von Mietobjekten im Bereich der Verwaltungsgebäude Einsparungen im Ressort Finanzen Zinsoptimierung durch Bündelung der liquiden Mittel Einsparungen im Personalressort Summe

Ergebnisverbesserung bis 2014 Ergebnisverbesserung 2015 Summe

77.760.450 2.256.000 80.016.450

Gesamtvolumen HSK über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2010 - 2014

1.000.000

4.500.000

120.000

600.000

30.700

122.800

624.000 200.000

1.213.000 820.000

200.000 50.000 77.760.450

700.000 200.000 215.974.300

zusätzlich ab 2015

2.256.000