Haushaltssatzung Stadt Iphofen 2017

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens- haushalt wird auf 2.259.300,00 € festgesetzt. § 3. Verpflichtungsermächtigungen ...
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HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Iphofen Landkreis Kitzingen für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Iphofen folgende

Haushaltssatzung

§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

21.831.200,00€

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.371.000,00 €

und im Vermögenshaushalt ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 2.259.300,00 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2. Gewerbesteuer

300 v.H. §5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.600.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Iphofen, 07.03.2017

Mend 1. Bürgermeister