Gespräch - Deutsches Lackinstitut

01.06.2015 - gewinnen. Berliner Chemiepolitik ..... ter längerfristig ans Unternehmen zu bin- den. .... größten Umwelt- und Gesundheitsaus- wirkungen ...
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Lack im

Gespräch

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Nr. 123 Juni

I n f o r m a t i o n s d i e n s t D e u t s ch e s L a ck i n s t i t u t

2015

VdL-Mitgliederversammlung 2015

Klaus Meffert bleibt VdL-Präsident Klaus Meffert wird den Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) weitere drei Jahre als Präsident führen. Meffert, der seit 2012 VdL-Präsident ist, wurde von der VdL-Mitgliederversammlung in Hamburg am 20. Mai 2015 in seinem Amt bestätigt. Ihm zur Seite stehen zwei neue Vizepräsidenten: Dr. Renate Bork-Brücken und Robert Fitzka.



VdL-Präsident Klaus Meffert

Der bisherige Vizepräsident Berndt Fritzsche kandidierte nicht wieder, da er aus dem operativen Geschäft seiner Firma ausgeschieden ist. Thomas Lothar Hensel, bislang 2. Vizepräsident, hat die Branche vor einigen Monaten verlassen. Auch die anderen sechs Mitglieder des VdL-Präsidiums wurden bei der Mitgliederversammlung in Hamburg neu gewählt. Für die Amtszeit 2015 bis 2018 gehören dem VdLPräsidium als weitere Mitglieder an: die wiedergewählten Dr. Rainer Frei, Thomas Kopp und Dr. Ralf Murjahn sowie die neu ins Präsidium gewählten Rainer Hüttenberger, Dagmar Schmidt und Michael Schulz.

Lack- und Druckfarbenindustrie in Deutschland

Acht Milliarden Euro – aber das Wachstum ist woanders! Das Jahr 2014 war für die deutsche Lack- und Druckfarbenindustrie ein eher durchschnittliches Jahr. Insgesamt wurden im letzten Jahr im Inland zwei Millionen Tonnen Lacke und Farben sowie 537.000 Tonnen Druckfarben produziert. Diese Zahlen nannte Verbandspräsident Klaus Meffert bei der Mitgliederversammlung des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) am 20. Mai 2015 in Hamburg. „Damit hat die Branche die Marke von acht Milliarden Euro erreicht,“ sagte Meffert. Die Produktion in der Lack- und Druckfarbenindustrie sei 2014 insgesamt um 2,6 Prozent gestiegen, die Gesamtumsätze um vier Prozent.

Als erfreulich wird die Entwicklung bei den Industrielacken bewertet. Die Prognose für das Jahr 2015 sei insgesamt positiv, da sich die Konjunktur der Abnehmerbranchen als recht robust erweise. Die Binnenkonjunktur sei nach wie vor stark, und das Europageschäft belebe sich – mit Ausnahme von Russland – spürbar. Auf den Herstellern von Industrielacken laste aber ein merklicher Globalisierungsdruck: Die Kunden fordern eine weltweite Verfügbarkeit ihrer Lacklieferanten ein. Das bedeute natürlich auch einen steigenden Kostendruck, da die Aufwendungen für die Internationalisierung des Geschäftes anfänglich hoch seien.

Der ökonomische Ausblick auf das Jahr 2015 bleibe mit Unsicherheiten behaftet, so Meffert weiter. Die Wirtschaftsexperten des VdL gingen zwar von einem leichten Wachstum der Produktionsmengen und einem ebenfalls leicht steigenden Inlandsgeschäft aus, allerdings eher im zweiten Halbjahr 2015.

Bei den Druckfarben erlebte die Branche im Jahr 2014 in allen Marktsegmenten des Publikationsdrucks weiterhin Rückgänge, was begleitet war von entsprechendem Preisdruck zur Auslastung der bestehenden Kapazitäten. Im Verpackungsbereich war dieser Trend nach Angaben des VdL nicht so deutlich ausgeprägt. Gegenwärtig bestehe ein deutlicher Trend hin zu Firmenzusammenschlüssen und Konsolidierungsmaßnahmen bei den Kunden in allen Printsegmenten, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Druckfarbenlieferanten.

Im Bereich der Bautenanstrichmittel hat das Jahr 2015 nach Verbandsangaben erwartungsgemäß etwas schwächer begonnen als das Vorjahr. Vor dem Hintergrund einer robusten volkswirtschaftlichen Gesamtlage sei damit zu rechnen, dass die Hersteller von Bautenanstrichmitteln den leichten Rückstand der ersten Monate in der zweiten Jahreshälfte nicht nur aufholen, sondern auch ein gewisses Wachstum erzielen werden, das im Rahmen der allgemeinen Zunahme des Bruttoinlandsproduktes liegen sollte.

Wenig Entlastung durch Euroschwäche und Ölpreisverfall Ein billiger Euro fördere möglicherweise die Exporte von Lacken, Farben und Druckfarben. Auch die Produkte der Abnehmerindustrien in das außereu

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ropäische Ausland könnten von einem schwachen Euro profitieren, hieß es aus Verbandskreisen. Andererseits verlaufe das Wachstum in großen Absatzmärkten, wie z. B. China, längst nicht mehr so dynamisch wie in den letzten Jahren. Natürlich setzen die Lack- und Farbenhersteller eine gewisse Hoffnung in den niedrigeren Ölpreis. Sie verbinden damit die Hoffnung, dass rohölabhängige Rohstoffe sich im Jahr 2015 nicht erheblich verteuern werden. Aber gerade der Ölpreis, so die Warnung der Wirtschaftsexperten des VdL, sei ein Beispiel dafür, dass nicht Angebot und Nachfrage, sondern vielfach politische Entwicklungen für den Preis verantwortlich seien. Unsinnige Kleinstaaterei Allgemein beklagt wurde bei der Mitgliederversammlung die ständig zunehmende Bürokratisierung sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein krasses Beispiel sind nach Auffassung des VdL der politische Umgang mit der Nanotechnologie und die Definition von Nanopartikeln. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der sich aus Sicht der Industrie als ausgesprochen problematisch erweist: Im Grunde werden fast alle Produkte der Lack- und Druckfarbenproduktion zu Nanoprodukten erklärt, urteilt der VdL. Das werde von der Branche als „unsinnig“ angesehen, und darauf habe der Verband auch energisch hingewiesen. Jedes Verbandsmitglied wurde dazu aufgerufen, sich die Verbandssichtweise zu Eigen zu machen und bei Politik und Behörden auf eine pragmatische Definition zu dringen. Als weiteres Beispiel für Überregulierung wurde die geplante deutsche Druckfarbenverordnung zitiert. Mittlerweile liegt ein 5. Entwurf vor, der sich nach Angaben des VdL aber nur unwesentlich von den älteren Entwürfen unterscheide und für die deutschen Hersteller keinesfalls eine vernünftige Regelung darstelle. „Eine solche Kleinstaaterei mache im 21. Jahrhundert keinen Sinn mehr,“ urteilt der Verband. Einen europäischen Markt, wie den Druckfarbenmarkt, mit einzelstaatlichen Regelungen zersplittern zu wollen, führe nur zu Handelshemmnissen und unsinnigen Mehrbelastungen für die Branche.

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Dr. Dietmar Kopp vom Bundeswirtschaftsministerium sprach über die Chemiepolitik der Bundesregierung.

Der VdL nutze alle Kontakte auf nationaler und europäischer Ebene, um die Politik für eine europäische Lösung zu gewinnen. Berliner Chemiepolitik In seinen Ausführungen über die Chemie-Politik der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erläuterte Dr. Dietmar Kopp aus dem Bundes-

wirtschaftsministerium insbesondere die aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Kopp zog ein durchaus positives Fazit der neuen Chemikalienpolitik. Zwar gebe es Änderungsbedarf bei REACH. Eine Novellierung der EU-Verordnung werde aber nicht angestrebt. Vielmehr sollten die Empfehlungen für eine verbesserte Durchführung zügig umgesetzt werden. Kopp ging auch auf die Kritik von Nichtregierungsorganisationen an der Möglichkeit der Zulassung von gefährlichen Stoffen ein. Selbst wenn es Alternativstoffe gebe, sei es trotzdem das Recht jeder Firma, einen solchen Antrag auf Zulassung zu stellen, machte Kopp klar. Dr. Michael Hilt stellte die Geschichte der Forschungsgesellschaft für Pigmente und Lacke dar. Auch nach der Fusion des Forschungsinstituts für Pigmente und Lacke mit dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) sei die Gesellschaft nach wie vor für die Lack- und Farbenindustrie tätig, wenn auch nicht mehr als Träger eines eigenen Instituts. Hilt stellte die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am IPA vor und die Möglichkeiten, dort Forschungsaufträge aus der Industrie bearbeiten zu lassen.

Der wiedergewählte Präsident Klaus Meffert und der langjährige VdL-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietmar Eichstädt bei der Mitgliederversammlung 2015 in Hamburg.

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Lackindustrie weltweit (2008 bis 2018) Volumen-Wachstum pro Region 2008 29 Milliarden Liter

LateinAmerika 10%

Naher Osten und Afrika 8%

2013 37 Milliarden Liter

LateinAmerika 9%

Asien 39%

Naher Osten und Afrika 7%

2018 V 46 Milliarden Liter Naher Osten und Afrika 7%

LateinAmerika 9%

Asien 50%

NordAmerika 13%

Asien 54%

NordAmerika 12%

NordAmerika 16%

Europa 21%

Europa 27%

Europa 18%

Lackvolumen j.W. 2008 bis 2013 Region

Lackvolumen j.W. 2008 bis 2018

Bautenfarben

Industrie

Insgesamt

Bautenfarben

Industrie

Insgesamt

Asien

10,8%

9,1%

9,8%

Asien

5,2%

6,7%

6,0%

Lateinamerika

3,6%

3,6%

3,6%

Lateinamerika

4,5%

4,0%

4,4%

Naher Osten und Afrika

2,9%

2,0%

2,6%

Naher Osten und Afrika

3,4%

4,1%

3,6%

Nordamerika

0,9%

0,4%

0,7%

Nordamerika

2,5%

1,1%

1,9%

Europa

-0,2%

-0,7%

-0,4%

Europa

1,6%

2,3%

1,9%

Weltweit

4,6%

5,1%

4,8%

Weltweit

3,8%

5,1%

4,4%

Das Wachstum ist woanders! Bis zum Jahr 2018 wird der weltweite Lack- und Farbenmarkt auf 46 Milliarden Liter anwachsen. Der Weltmarktanteil Asiens wird dann mit 54 % größer sein als der aller anderen Regionen zusammen. Diese Prognose gab der Marktforscher Marten van der Meer von der Beratungsgesellschaft Orr & Boss. Der weltweite Markt für Lacke und Farben ist nach Angaben des Marktforschers zwischen 2008 und 2013 jährlich durchschnittlich um 4,8 % gewachsen. Allerdings fanden 60 % des Zuwachses in Asien statt. Europa hat kaum zum weltweiten Wachstum beigetragen. Deutschland hat in diesem Zeitraum an Produktionsmenge verloren, konnte die Umsätze aber halten. Damit hat die deutsche Lackindustrie besser abgeschnitten als die der meisten anderen europäischen Staaten. Für die nächsten Jahre wird das europäische Wachstum im Wesentlichen in Zentral- und Osteuropa stattfinden, sagte van der Meer. 2013 wurden weltweit insgesamt 37 Milliarden Liter Lacke und Farben im Wert von 130 Milliarden US-$ verkauft. Die Durchschnittspreise für Lacke sind in Nordamerika am höchsten, in Afrika und dem Nahen Osten am niedrigsten.

Region

Gebäude wie Bäume Eigentlich sei Nachhaltigkeit ziemlich langweilig. Viel spannender seien dagegen Innovationen und die Qualität der Neuerungen. Das war eine der verblüffenden Thesen von Professor Dr. Michael Braungart in seinem Vortrag „Cradle to Cradle als Innovationschance“, die er auch für die Lack- und Druckfarbenindustrie sieht. Von der Lackindustrie wünschte sich der Professor Beschichtungen, die „aktiv die Luft reinigen und Feinstaub binden.“ Gebäude müssten wie Bäume werden, die aktiv ihre Umwelt verbessern. „Wir verlieren vier Jahre unseres Lebens durch Feinstaub.“ Da sei doch ein weites Feld für Innovationen, die Abhilfe bei der Umweltverschmutzung schaffen. „Innovation kann nicht nachhaltig sein, sonst ist sie keine Innovation,“ sagte Braungart. Innovationen überwinden das Altbekannte und geben Hinweise darauf, wie man anders als herkömmlich arbeiten kann. Und solche Innovationen zeigen sich seiner Meinung nach daran, dass Produkte von Anfang an so konzipiert und designt werden,

Quellle: Orr & Boss Inc.

dass sie immer wieder verwendet werden können und nicht als Abfall enden. „Ein Produkt, das Abfall wird, ist ein schlechtes Produkt, es hat eine schlechte Qualität,“ urteilte Braungart. Braungart kritisierte die jüngsten Entwicklungen, Drucksachen in Asien fertigen zu lassen, um sie dann per Flugzeug nach Europa zu bringen. Die Kostenersparnis belaufe sich zwar auf 40 Prozent, aber man habe hierzulande keinerlei Kontrolle mehr über die beim Druck in Fernost verwendeten Chemikalien. Sehr kritisch befasste sich Braungart auch mit der Umweltbewegung. Das Umweltthema werde häufig als Moralthema verstanden. Leider vergäßen Menschen die Moral sofort, wenn es ihnen schlecht gehe. Beim Umweltschutz gehe es aber um Wirtschaft, nicht um Moral. „Der Ökologismus ist nicht ökologisch, er hält uns nur beschäftigt,“ sagte der Umweltforscher. Reduzierungsforderungen helfen seiner Meinung nach nicht weiter. Es nütze der Umwelt nichts, 10 Prozent weniger schlecht zu sein. „Moderne Produkte sollen nützlich sein, nicht nur weniger schädlich,“ forderte Braungart.

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VdL auf der ECS

Begegnungen Interessante Gespräche, Begegnungen mit Bekannten aus ganz Europa, Kontakte zu Firmen und Verbänden – zufriedene Gesichter bei den Verantwortlichen des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL). Die Messebeteiligung auf der European Coatings Show 2015 war ein Erfolg! Zum dritten Mal war der VdL mit einem Stand in Nürnberg vertreten. Die VdL-Mitglieder nutzten den Stand, um kurze Gespräche zu führen. Vor allem aber waren Delegationen anderer Lack-und Druckfarbenverbände aus ganz Europa zu Gast. „Es waren ständig Besucher auf unserem Stand,“ erzählt Christoph Maier, beim VdL verantwortlich für Wirtschaft, Finanzen und die Osteuropa-Kontakte. Die Besucher-Frequenz sei besser gewesen als bei den früheren Messebeteiligungen des VdL. Ein weiteres Highlight der VdL-Aktivitäten auf der ECS war die Beteiligung am Symposium zu wasserbasierten Beschichtungsmitteln, das vom Messeveranstalter exklusiv für eine große chinesische Delegation durchgeführt wurde.

Informationsgespräch in kleiner Runde.

Eine Delegation des slowakischen Lackverbandes auf dem Stand des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie bei der ECS 2015.

Hoher Besuch: Der VdL-Präsident Klaus Meffert im Gespräch mit Christoph Maier und VdL-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietmar Eichstädt (von links nach rechts).

Zahlen, Daten, Fakten: Die Vertreter des türkischen Lackverbandes BOSAD diskutieren mit dem VdL über die wirtschaftliche Entwicklung der Farbenindustrie in der EU und den Nachbarstaaten.

Die Teilnehmer des Wasserlack-Symposiums für die Delegation des chinesischen Lackverbandes CNCIA

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Umstellung auf CLP

Die Zubereitungsrichtlinie ist am Ende Ein Beitrag von Aline Rommert, Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Ab 1. Juni 2015 gelten für Lacke, Farben und Druckfarben endgültig neue Kennzeichnungsvorschriften. Für alle Gemische tritt die europäische CLP-Verordnung aus dem Jahr 2008 verpflichtend in Kraft und beendet die Möglichkeit der Etikettierung gemäß Zubereitungsrichtlinie (DPD) von 1999. Gemische, die nach dem 1. Juni 2015

In einer ECHA Leitlinie1 wird bestätigt, dass vom Hersteller bereits ausgelieferte Gebinde mit alter Etikettierung in der Lieferkette weiter verkauft werden dürfen, sofern das Produkt oder seine Verpackung beim Weiterverkauf nicht verändert werden, was ohnehin eine Neuetikettierung notwendig machen würde. Was passiert mit den Gebinden, die sich am 1. Juni 2015 noch im Lager befinden? Die „Frequently Asked Questions“ zu CLP auf der ECHA Webseite2 machen deutlich, dass ein Eigentumsübergang ebenfalls als “Inverkehrbringen” zählt und somit unter die Übergangsregelung fällt, auch wenn sich die Ware physisch noch auf dem Firmengelände des Herstellers befindet. Was passiert mit nach DPD etikettierten Produkten, die nach der 2-Jahres-Frist noch im Regal stehen?

in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, müssen entsprechend der CLP-Verordnung etikettiert und verpackt sein. Laut CLP-Verordnung umfasst “Inverkehrbringen” jede Form von Zuliefern oder Bereitstellen - ob gegen Bezahlung oder kostenfrei - gegenüber Dritten. Auch der Import wird als „Inverkehrbringen“ angesehen. Was passiert mit nach Zubereitungsrichtlinie etikettierten Gemischen, die sich bereits in der Lieferkette befinden? Die CLP Verordnung sieht eine Übergangsregelung vor: Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 mit alter Etikettierung in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch zwei Jahre lang mit den alten Etiketten verkauft werden.

Alle nach der alten Regelung etikettierten Produkte, die am 1. Juni 2017 noch in der Lieferkette zum Verkauf

Auslegung „Inverkehrbringen“ und „Bereitstellung für Dritte“ in Deutschland In Deutschland hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als ergänzende Notiz zur FAQ 4.263 klargestellt, dass nach Ansicht des Helpdesks und der Vollzugsbehörden in den Bundesländern der Eigentumsübergang nicht das einzige Kriterium ist, um festzustellen, ob ein Stoff im Lagergebäude des Herstellers bzw. Formulierers als in Verkehr gebracht gilt. Maßgeblich ist, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Stoff bzw. das Gemisch von einer natürlichen oder juristischen Person zur anderen wechselt oder wechseln soll.

bereitstehen (dies bezieht sich also auf Groß- oder Einzelhändler, nicht jedoch auf Produkte, die sich bereits beim Endnutzer oder Endverbraucher befinden), müssen neu etikettiert werden, um der CLP-Verordnung zu entsprechen. Die Neuetikettierung ist durch denjenigen vorzunehmen, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der Ware ist und sie ab dem 1. Juni 2017 in Verkehr bringen wird. Inverkehrbringen ist definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Der Begriff „Bereitstellung für Dritte“ bedeutet, dass Stoffe dann als in Verkehr gebracht gelten, wenn diese im verkaufsfertigen Zustand bereitgehalten werden, also Stoffe, die fertig verpackt und gekennzeichnet sind. Eine Bereitstellung für Dritte liegt auch vor, wenn ein Kunde durch einfaches Ausfüllen eines Formulars oder durch ein Telefonat die Möglichkeit hat, direkt eine Ware zu erwerben. Lagerbestände von Gemischen müssen spätestens ab dem 1. Juni 2017 nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Weitergehende Informationen zum Thema Classification and Labelling (CLP): 1 Guidance on Labelling and Packaging in accordance with Regulation (EC) No 1272/2008, April 2011 2 FAQ Nr. 234, Version 1.0, verfügbar unter http://echa.europa.eu/support/qassupport 3 FAQ 4.26 Version 2.3 – 19.12.2014, verfügbar unter http://www.reachclp-biozid-helpdesk.de/de/Downloads/ FAQ-CLP-Deutsche-Gesamtliste.pdf?__ blob=publicationFile&v=14

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VdL-Nachhaltigkeitstag 2015

Nachhaltigkeit ist kein Charity-Projekt In seinem Vortrag über die Lieferkette der Metallverpackungen beleuchtete Thomas Stock von der Firma Huber Packaging die Anforderungen der Kunden an Lacke und Farben. Metalle seien für die Ewigkeit geschaffen, ein nahezu unendliches Recycling sei möglich. Die Recyclingquote von Weißblech liege in Deutschland bei 94 Prozent. „Weltmeister im Recycling von Verpackungen sind die Blechdosenhersteller,“ sagte Stock.



Dr. Anja Behrens erläuterte die Ergebnisse der Mitgliederbefragung des VdL zum Thema Nachhaltige Entwicklung in der Lack- und Druckfarbenindustrie.

Ernstgemeinter Nachhaltigkeit geht es darum, mit guten Produkten gute Geschäfte zu machen. Nachträglich aus den Gewinnen profitabler Geschäfte gute Taten zu finanzieren, ist nicht nachhaltig. Unternehmen, die materielle Produkte herstellen, haben eine besonders hohe Verantwortung für ein nachhaltiges Wirtschaften, wenn sie nicht-erneuerbare Ressourcen beanspruchen. Insofern – und darin waren sich alle Teilnehmer des VdL-Nachhaltigkeitstages 2015 einig – gibt es ihn, den „Business Case“ zur Nachhaltigkeit. Mächtige Megatrends – die demographische Entwicklung, der Wertewandel in den Gesellschaften, der Klimawandel und das Gesundheitsthema – beschleunigen weltweit die Durchsetzung der Ideen und Konzepte nachhaltiger Entwicklung. Das waren zentrale Ergebnisse des Nachhaltigkeitstages 2015, den der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) am 25. März 2015 in Frankfurt durchführte.

Am Beispiel der Teppichfliese erläuterte Laura Cremer von der Firma Interface, wie man Nachhaltigkeit auf der Produktebene verankern kann und wie eine radikal „andere, nachhaltige Produkt-Zukunft“ aussehen könnte: Eine konsequente Verantwortung für das Produkt auch nach dem Verkauf erfordert die Rücknahme gebrauchter Teppichfliesen am Ende ihrer Lebensdauer und ein Recycling aller Wertstoffe. Durch das Setzen von hohen Produktstandards sowie die Einführung neuer Produkte und Verfahren entsteht ein echter Mehrwert für die Kunden, den sie auch honorieren. Insofern sei Nachhaltigkeit durchaus ein positiver Wettbewerbsfaktor für Unternehmen.

Thomas Stock referierte über die Anforderungen der Metallverpackungshersteller an die Beschichtungen von Dosen und Fässern.

Mitarbeiter, Innovationen und Wissensmanagement Zentrale Ergebnisse einer Mitgliederbefragung wurden beim VdL-Nachhaltigkeitstag vorgestellt: Fachkräfte für die Industrie zu gewinnen und die Mitarbeiter längerfristig ans Unternehmen zu binden. Weitere wichtige Zukunftsaufgaben sind die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter und die Einführung eines Wissensmanagements und einer geeigneten Nachfolgeregelung, um die Kenntnisse im Betrieb zu erhalten, wenn Mitarbeiter ausscheiden.

Der „Mount Sustainability“ sei höher als der Mount Everest, verglich Laura Cremer nachhaltige Entwicklung mit einer anstrengenden Bergbesteigung.

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Die sieben Fronten der Nachhaltigkeit l Abfall vermeiden – in jeder Hinsicht l Schädliche Emissionen vermeiden l Erneuerbare Energien nutzen l Kreisläufe schließen – gebrauchte Produkte in den Kreislauf zurückführen l Transporte effizienter gestalten l Stakeholder sensibilisieren l Neue Wege des Wirtschaftens finden – radikale Innovationen umsetzen

Gefordert wurden auch ein Nachhaltigkeitsmanagement in der Unternehmensführung und eine verstärkte Nutzung von Innovationen. Hier schloss sich auch der Kreis zu den Forderungen von Wissenschaft und NGOs nach mehr Innovationen: die Nachhaltigkeit soll bereits bei der Produktentwicklung durch die Anwendung entsprechender Neuerungen mitgedacht werden. Darin waren sich Unternehmensvertreter und alle „Stakeholder“ der Industrie einig. Vertreter aus Wissenschaft und Behörden, Verbänden und Umweltorganisationen waren im Rahmen von sogenannten „Stakeholder-Workshops“ zu ihren Anregungen und Forderungen an die Lackund Druckfarbenindustrie bereits 2013 und 2014 interviewt worden.

Mit dem VdL-Nachhaltigkeitstag 2015 sollte den Teilnehmern aus der Lack- und Druckfarbenindustrie auch ein Überblick über die verschiedenen, bereits vorhandenen Instrumente geboten werden, die bei der Umsetzung des Themas Nachhaltigkeit oder einzelner Aspekte in die betriebliche Praxis genutzt werden können. Vorgestellt wurden der Chemie³-Nachhaltigkeits-Check, die verschiedenen Umweltzeichen in Deutschland und auf europäischer Ebene, elektronische Plattformen für technische Regelwerke, die VdL-Vorschriftensammlung, die Beiträge des Responsible Care Programms, aber auch das betriebliche Gesundheitsmanagement der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie oder das Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie.

Nachhaltigkeit erfolgreich umsetzen Um die nachhaltige Entwicklung in der Lack- und Druckfarbenbranche umzusetzen, hat der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) für seine Mitglieder mehrere Instrumente, vor allem für die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit, entwickelt. Anknüpfungspunkt war dabei Responsible Care, eine weltweit einzigartige Initiative der chemischen Industrie, mit der sich Unternehmen zum „verantwortlichen Handeln“ gegenüber Mensch und Umwelt verpflichten. In den offiziellen VdL-Leitlinien „Umwelt, Gesundheitsschutz und Sicherheit“1 wird dies bereits seit 1995 umgesetzt. Neben sicheren Anlagen und Verfahren, Minimierung der Umweltbelastung, Ressourcenschonung, Verzicht auf gesundheitsgefährdende Stoffe, Verwendung und Entsorgung der Produkte stehen die Mitarbeiter und Kunden im Mittelpunkt der Leitlinien. Mitglieder, die diese Leitlinien umsetzen, erfüllen bereits zum Teil die Anforderungen des Öko-Audit-Leitfadens des VdLs. Dieser Leitfaden bietet eine praktische Hilfestellung für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems (EMAS) im Sinne der EG-Verordnung Nr. 1836/93. Ein wesentlicher Bestandteil des Audits ist die Überprüfung der umweltrechtlichen Regelungen, denen

das Unternehmen unterliegt. Die dazu anwendbare VdL-Vorschriftensammlung listet u.a. neben den relevanten Umweltrechtsvorschriften auch Gesetzestexte, Richtlinien und Regelungen zu anderen Bereichen der Branche auf. Auch die seit 1996 immer wieder aktualisierten VdL-Richtlinien2 dienen der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung. Richtlinien, die ausdrücklich das Thema Nachhaltigkeit berühren, wurden für Bautenlacke, Holz- und Möbellacke und Korrosionsschutzbeschichtungsstoffe erstellt. Die Umweltwirkungen von Produkten können mit Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) entsprechend EN 15804 nachgewiesen werden. Der VdL hat dazu Muster-EPDs3 für Reaktionsharze auf Polyurethan- und Epoxidbasis, Innenwand- und Fassadenfarben sowie verwandte Produkte auf Dispersionsbasis und organische Putze und Armierungsmassen vorgelegt. Zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung in der Lack- und Druckfarbenbranche wurden vom VdL hohe Ziele für die Mitglieder gesteckt. So beinhalten die VdL-Branchenziele 20204 die weitere

Verbesserung von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, die Minimierung des Einsatzes von gesundheitsgefährdenden Stoffen, den verantwortungsvollen Einsatz von Nanomaterialien und die Erhöhung der Transparenz der gesamten Branche. Zur erfolgreichen Umsetzung wurden bereits Maßnahmenpakete initiiert. Weitere Informationen: 1 VdL-Leitlinien „Umwelt, Gesundheitsschutz und Sicherheit“, zu finden unter http://www.lackindustrie.de/Publikationen_/Technische%20Veroeffentlichungen/Seiten/VdL-Leitlinien.aspx 2 VdL-Richtlinien 01 -17, zu finden unter http://www.lackindustrie.de/Publikationen_/VdL-Richtlinien/Seiten/Uebersichtsseite.aspx 3 Umwelt-Produktdeklarationen Reaktionsharze, Dispersionsfarben, Putze, zu finden unter http://www.lackindustrie.de/Themen/ Zukunftstechnologien/Seiten/UmweltProduktdeklarationen.aspx 4 VdL-Branchenziele 2020, in einem Artikel zusammengefasst unter http://www.lackindustrie.de/Presseund-Medien/News-Archiv/Seiten/VdLBranchenziele-2020.aspx

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Luftreinhaltung in Europa

Für’s Versagen belohnt? Deutschland hat seine Ziele bei der Luftreinhaltung für das Jahr 2010 verfehlt und die Vorgaben der EU erst 2012 erfüllt. Bis zum Jahr 2020 kann nun bei den Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen nachgebessert werden. Die EU-Kommission legt die Messlatte für Deutschland dabei niedriger an, als zu erwarten gewesen wäre. Das klingt nach Entgegenkommen, könnte sich aber als Bumerang erweisen. Brüssel arbeitet nämlich schon an den Zielwerten des Jahres 2025 oder sogar 2030; erste Entwürfe der EU-Kommission zeigen, dass auf Deutschland nochmals teure VOC-Emissionsminderungsmaßnahmen zukommen.

Saubere Luft über Europa Ein Beitrag von Kathrin Mohr, Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. Die Bemühungen um eine saubere Luft haben in Europa eine lange Geschichte und sind in zahlreichen internationalen Abkommen geregelt. Mit Unterzeichnung des völkerrechtlichen Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, LRTAP) haben viele europäische Staaten, die USA, Kanada und die Sowjetunion im Jahr 1979 erstmals schädliche Auswirkungen weiträumiger grenzüberschreitender Luftverunreinigung anerkannt. Die Vertragsparteien sind mit der Unterzeichnung die Verpflichtung eingegangen, die Emissionen dieser Luftverunreinigungen zu bekämpfen sowie Überwachungsnetze und Gremien für die weitere Entwicklung und den Vollzug

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des Übereinkommens einzurichten. Derzeit haben 51 Staaten als Vertragspartner die Konvention unterzeichnet. Die Einhaltung des Übereinkommens wird von der UN-Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), überwacht. Konkretisiert wurden die Ziele der Konvention in acht Protokollen; dem Helsinki Protokoll zur Reduzierung der Schwefelemissionen, dem Sofia Protokoll zur Kontrolle der Stickoxidemissionen, dem Genfer Protokoll über flüchtige organische Verbindungen, dem Genfer Protokoll über die langfristige Finanzierung des Programms, dem Aarhus Protokoll über die Schwermetalle, dem Aarhus-Protokoll über langlebige bzw. persistente organische Schadstoffe, dem Oslo Protokoll über die weitere Verringerung von Schwefelemissionen und dem sogenannten Multikomponentenprotokoll, dem Göteborg Protokoll zur Vermeidung von Versauerung und Eutrophierung sowie des Entstehens von bodennahem Ozon.

Für die Lack- und Druckfarbenindustrie bedeutsam: Genf und Göteborg Das Genfer Protokoll (Protocol concerning the Control of Emissions of Volatile Organic Compounds or their Transboundary Fluxes) aus dem Jahr 1991 hat das Ziel, effektive Maßnahmen zur Kontrolle und Verminderung von VOCEmissionen umzusetzen. Damit sollen die grenzüberschreitende Verteilung von flüchtigen organischen Verbindungen und daraus entstehende sekundäre photochemische Oxidationsprodukte vermieden werden. Hierzu werden in dem Protokoll verschiedene Möglichkeiten der Emissionsreduktion angegeben, aus denen die Vertragspartner wählen konnten. Die erste Option sah eine 30-prozentige Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 1999 vor, wobei ein frei wählbares Jahr zwischen 1984 und 1990 als Basis dienen sollte. Für diese

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Vertragspartner

VOC-Emissionen im Referenzjahr 1990 [Kilotonnen]

Emissionsverpflichtung für das Jahr 2010 gegenüber 1990 [%]

VOC-Emissionen im Referenzjahr 2005 [Kilotonnen]

Emissionsreduktionsverpflichtung für das Jahr 2020 gegenüber 2005 [%]

Frankreich

2.975

63

1.232

43

Deutschland

3.195

69

1.143

13

Irland

197

72

57

25

Italien

2.213

48

1.286

35

502

62

182

8

1.094

39

809

22

Niederlande Spanien Vereinigtes Königreich Europäische Union

2.555

53

1.088

32

15.353

57

8.842

28

Möglichkeit haben sich unter anderem Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien (Basisjahr 1988), Dänemark (Basisjahr 1985), die Schweiz und die USA (Basisjahr 1984) sowie Italien, Luxemburg und Monaco (Basisjahr 1990) entschieden. In Ländern, in denen die Emissionen im Jahr 1988 die festgelegten Werte nicht überschritten haben, konnten sich die Länder dafür entscheiden, bis 1999 die Emissionen stabil auf diesem Level zu halten. Beispielländer für dieses Option bilden Bulgarien, Griechenland und Ungarn.

International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA) zu nennen.

Das andere für die Lack- und Druckfarbenindustrie bedeutende Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention bildet das Göteborg Protokoll (Protocol to abate acidification, eutrophication and ground-level ozone) aus dem Jahr 1999. Es gab für das Jahr 2010 nationale Emissionszielwerte für die vier Schadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOX), flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Ammoniak (NH3) vor. Als Basis der Zielvorgaben dienten die Emissionswerte des Jahres 1990. Die Ziele wurden anhand von wissenschaftlichen Analysen der Minderungspotentiale der Länder erstellt. Konkret ist hier der Thematic Strategy on Air Pollution # 16 Report des

Im Jahr 2012 wurden bei einer Revision des Protokolls zusätzlich Emissionsziele für das Jahr 2020 und erstmals Emissionsobergrenzen für Feinstaub und Ruß aufgenommen. Als Basis dienen hier die Emissionswerte aus dem Jahr 2005, zu denen ein zu erreichender Prozentsatz angegeben wird.

Länder, deren Emissionen die größten Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen haben und deren Emissionen wirtschaftlich am einfachsten zu verringern sind, erhalten dabei höhere Emissionsminderungsziele als andere Länder. Das Protokoll verpflichtet die Vertragspartner weiterhin dazu, ihre Emissionen jährlich zu berichten und bei der UNECE Prognosen zu ihren künftigen Emissionen einzureichen.

Minderungsziele für Deutschland Deutschland konnte das Ziel einer Verringerung der VOC-Emissionen um 69 Prozent (Reduzierung von 3 195 000 t auf 995 000 t) im Vergleich zu den Emissionen des Jahres 1990 erst im Jahr 2012 erreichen. Schärfere Vorgaben galten bis 2010 nur für Irland mit 72 Prozent (Reduzierung von 197 000 t auf 55 000 t). Als Konsequenz des Nichterreichens des Ziels für 2010 erhielt Deutschland für das Jahr 2020 mit dem gleichen Zielwert wie für 2010 nur sehr geringe Minderungsvorgaben; eine Reduktion der

VOC-Emissionen um 13 Prozent (Reduzierung von 1 143 000 t auf 995 000 t) im Vergleich zu den Emissionen des Jahres 2005, welches nun als Basisjahr dient. Damit hat Deutschland für das Jahr 2020 eine der geringsten Minderungsvorgaben aller Vertragspartner, lediglich zwei kleine Länder mit geringen Emissionen, Estland mit 10 Prozent (Reduktion von 41 000 t auf 37 000 t) und die Niederlande mit 8 Prozent (Reduktion von 182 000 t auf 167 000 t) haben geringere Vorgaben. Durch dieses Nichterreichen der Zielvorgaben 2010 wird Deutschland jedoch nur scheinbar mit niedrigen Zielvorgaben für 2020 belohnt. Ziele für 2030 werden bereits diskutiert In der EU werden die Vorgaben des Göteborg Protokolls in der Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen (sogenannte NECRichtlinie) für bestimmte Luftschadstoffe umgesetzt. Ähnlich zu den genannten Protokollen hat die Richtlinie das Ziel, die Emissionen versauernder und eutrophierender Schadstoffe sowie Ozonvorläufer zu begrenzen, um in der EU den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gegen die Risiken der Versauerung, der Eutrophierung des



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Bodens und des bodennahen Ozons zu verbessern. Hier galten zunächst die Zielvorgaben des Göteborg Protokolls für das Jahr 2010. Seit 2013 arbeitet die EU-Kommission an der Überarbeitung der Richtlinie. In erster Linie sollen hier die Vorgaben für das Jahr 2020 aus dem Protokoll übernommen werden. Als eine

Neuerung beabsichtigt die EU-Kommission jedoch auch die Aufnahme weiterer Emissionsvorgaben über 2020 hinaus. In einem offiziellen Entwurf von Ende 2013 waren neben den Zielwerten für das Jahr 2020 auch Zielvorgaben für das Jahr 2030 zu finden. Begründet wurde dies von der EU-Kommision damit, dass so die Luftbelastung deutlich verringert werden und man dem langfristigen Ziel einer sauberen und gesunden Luft in der Euro-

päischen Union näher kommen könnte. In dem Entwurf war für Deutschland für das Jahr 2030 ein Wert von 652 000 t und damit eine deutliche Minderung von 43 Prozent im Vergleich zu 2005 vorgesehen. Scheinen die Vorgaben für Deutschland für das Jahr 2020 also sozusagen als eine Belohnung für das Nichterreichen des Zielwertes für 2010, werden für die darauffolgenden Jahre wesentlich

Island

Kanada

Grossb und No

Vereinigte Staaten von Amerika

Irland

Portugal



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Vertragspartner der Genfer Konvention seit 1979 (blau) sowie später beigetretene Staaten (lila).

Spanien

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ambitioniertere Vorgaben gegeben, die innerhalb der fünf, oder zehn Jahre nur schwer machbar sein werden. Dass auch die Lack- und Druckfarbenindustrie hiervon betroffen sein wird, zeigt sich beispielsweise an dem Vorhaben des Umweltbundesamtes, eine Studie zu dem Minderungspotential der VOC-Emissionen im Bereich Drucken zu erstellen.

Ende des letzten Jahres wurde der Entwurf jedoch ohne offizielle Begründung von der EU-Kommission zurückgezogen. Sollte sich die EU-Kommission in den weiteren Diskussionen auf Zielwerte für das Jahr 2025 oder 2030 einigen, bleibt abzuwarten, wie die Kommission darauf reagieren wird, wenn nach Erfüllung der Zielvorgaben für das Jahr 2020 auch in das Göteborg Protokoll neue

Zielvorgaben aufgenommen werden und diese nicht den beabsichtigten Zielen der überarbeiteten europäischen NEC-Richtlinie entsprechen. In diesem Fall würden für die europäischen Vertragspartner entweder strengere Vorgaben gelten, als sie in dem Übererinkommen bestimmt sind, oder die Richtlinie müsste erneut überarbeitet werden.

Schweden

Russland

Finland Norwegen

Estland

britannien ordirland

Lettland

Dänemark

Niederlande

Litauen

Polen

Weissrussland

Deutschland Belgien

Tschechien Luxembourg Ukraine Slovakei Liechtenstein Österreich Moldavien Ungarn Frankreich Schweiz Slovenien Rumänien Kroatien Italien San Marino Bosnien Herzigowina Monaco MontenegroSerbien Bulgarien Mazedonien Albanien n Griechenland Türkei Malta

Kasachstan

Georgien Armenien Aserbaidschan

Kirgisistan

Zypern

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VdL-Mitgliederversammlung 2015

Neuer Hauptgeschäftsführer beim VdL Dr. Martin Engelmann wird zum 1. November 2015 neuer Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Lack und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL). Der 42-jährige Jurist Engelmann wird die Nachfolge von Dr. Dietmar Eichstädt antreten, der Ende Oktober 2015 in den Ruhestand gehen wird. Diese Personalentscheidung wurde vom VdL-Präsidenten Klaus Meffert bei der Mitgliederversammlung des Verbandes am 20. Mai 2015 in Hamburg bekanntgegeben. Engelmann wird am 1. Juli dieses Jahres seine Arbeit beim VdL zunächst als Geschäftsführer aufnehmen. Nach Studium und Referendariat begann Martin Engelmann seine berufliche Laufbahn beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft. Danach arbeitet er in der Rechtsabteilung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI); von 2006 bis 2011 leitete er das Büro des VCI-Hauptgeschäftsführers.

Der Kommentar

Patchwork… …ist hübsch, wenn es als DesignPrinzip für Bettdecken, Wandbehänge oder andere Wohnaccessoires angewendet wird. Als Vorlage für die Gesetzgebung in Europa ist auch ein noch so hübscher Flickenteppich aber denkbar ungeeignet. Aber nationale Gesetzgeber und Behörden sind recht einfallsreich, wenn es darum geht, die eigene Bevölkerung vor Gefahren und Risiken zu schützen. Zwei aktuelle Beispiele: die Bauproduktenverordnung – und früher schon die Bauproduktenrichtlinie – dienten vielen Behörden, die für die Zulassung von solchen Materialien zuständig sind, als Steil-Vorlage für nationale Alleingänge.

Gegenwärtig ist Engelmann als Director EU & Governmental Affairs bei PlasticsEurope, dem europäischen Verband der

kunststofferzeugenden Industrie, in Brüssel tätig. Engelmann ist verheiratet und hat zwei Kinder.

VdL-Präsident Klaus Meffert (Mitte) mit dem langjährigen Hauptgeschäftsführer, Dr. Dietmar Eichstädt (links), und dem designierten Nachfolger, Dr. Martin Engelmann (rechts).

Dem wurde jetzt durch ein höchstrichterliches europäisches Urteil ein Riegel vorgeschoben. Aber das Gegrummel der Behörden, die nun in ihrem Regulierungswahn beschränkt sind, ist laut und deutlich zu vernehmen. Da wird es noch manches Nachhutgefecht geben, bis wirklich eine europäische Harmonisierung bei Bauprodukten und ein freier Warenverkehr erreicht sein werden. Ein zweites Beispiel ist die deutsche Druckfarbenverordnung, ein Vorhaben des Verbraucherschutzministeriums, mit dem die Deutschen vor den vermeintlichen Gefahren von Brötchentüten und Getränkeverpackungen bewahrt werden sollen. Warum die Deutschen hier empfindlicher sind als Dänen, Franzosen oder Polen, bleibt dem normalen Betrachter verborgen. Und wie man einen gemeinsamen Markt in Teilen abschotten und kontrollieren möchte, können sich wohl auch nur die Bürokraten in Berlin ausmalen.

Von „unsinniger Kleinstaaterei“ sprach der VdL-Präsident Klaus Meffert bei der Mitgliederversammlung in Hamburg. Die sollten wir in Europa im 21. Jahrhundert eigentlich überwunden haben. Vielleicht erleben wir es ja noch, dass Patchwork wirklich nur als DesignVorlage benutzt wird. Das wäre vielfältig schön. Ihr Michael Bross

Impressum Herausgeber: Deutsches Lackinstitut GmbH Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt/Main Telefon: (0 69) 25 56 1412 Fax: (0 69) 25 56 17 12 http://www.lacke-und-farben.de Redaktion: Michael Bross (verantw.) Fotos mit freundlicher Genehmigung von: response, Nicole Schröder, DLI, VdL, manolo press Printed in Germany

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