OKV-Fahrcup & Plausch Distanzfahrt/-ritt 12. April 2015 Reitsportanlage Gmeiwerch Turbenthal
Veranstalter: OK-Präsidentin:
Chefin Dienste: Jurypräsident: Parcoursbauer: Tierarzt:
Nr. 1
S
Reitverein Tösstal Sarah König 078 818 26 88 mailto:
[email protected] Susanne Principe 079 383 37 45 Walter Oertle, im Riet 7, 8308 Illnau Beat Auer, Lanzbergstr. 4, 8362 Balterswil Tierarztpraxis im Dorf GmbH, Schulstrasse 25, 8488 Turbenthal
Nennschluss: Nen Nennung Nenngeld:
Abmeldungen: Prov. Zeitplan:
02. März 2015 A-Post mit off. Nennformular an Susanne Principe, im Riet 7, 8308 Illnau Online oder Einzahlung Zürcher Kantonalbank CH 04 0070 0110 0053 5416 3 Reitverein Tösstal „Fahren“ Susanne Principe, 079 383 37 45 Prf. 1 Sonntagmorgen Prf. 2 Sonntagnachmittag Prf. 3 Sonntag
Kategorie
Lizenzen
Hindernis
NG Preise
Bemerkungen
Hindernisfahren Ein-und Zweispänner für Pferde und Ponys Kat. B,L,M,S
FB/FL/FM/FS
Wertung A Mit zwei Umgänge
40.-
10.Sek. Zeitgutschrift für Zweispänner
100/80/60/40/20
Plaketten 30%
Zuschlag L30/M25/S20 cm
2
S
OKV-Fahrcup Stufe 4 Rayon III
Gem. Reglement OKV-Fahrcup
Gem. Reglement OKV-Fahrcup
3
S
Plausch Distanzfahrt /-Ritt 10-15km
FB/FL/FM/FS/RB
Flaches Glände kein Hindernisfahren!!
Gem.Reglement OKV-Fahrcup
40.-
Naturalpreise
Off. Nennformular OKV Fahrcup
Allgemeine Bestimmungen: Generell gelten die Reglemente und Bestimmungen des SVPS sowie allfällige Spezialreglemente OKV. Die Skalmaimpfung ist obligatorisch. Nachweis (Pferdepass) muss vorgewiesen werden können. Der Organisator behält sich vor, Prüfungen mit einer ungenügenden Anzahl Nennungen zusammenzulegen, abzusagen oder die zeitliche Reihenfolge zu ändern. Meldekarte: Die eingesetzten Pferde sind dem Veranstalter mittels offizieller Meldekarte eine Stunde vor dem Start zu nennen. In Stufe 4 ist die Meldekarte nur für Pferdewechsel zu verwenden. Zuwiderhandlung hat Elimination von der Prüfung zur Folge. Nenngeld: Gleichzeitig mit der Nennung Zürcher Kantonalbank CH04 0070 0110 0053 5416 3 Reitverein Tösstal "Fahren" . Um den Verein nicht mit unnötigen Postgebühren zu belasten, bitten wir Sie, wenn möglich, die Zahlungen per Post- oder Banküberweisung und nicht per Direkteinzahlung am Postschalter vorzunehmen. Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Sachschäden und Materialverluste, welche Fahrer, Besitzer, Hilfspersonal oder Pferde betreffen. Gegenüber Dritten besteht nur eine Haftpflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ethik: Nach jeder Handlung oder Serie von Handlungen, die nach Meinung der Jury oder der Richter klar und ohne Zweifel als Tierquälerei bezeichnet werden kann, wird die Disqualifikation ausgesprochen. Vergütungen: Es werden keine Reiseentschädigungen oder andere Vergütungen an Konkurrenten oder Pferdebesitzer ausbezahlt.
Der Jurypräsident:
Registriert: SVPS (2015.8489)