Hinweis zum Ausfüllen
Abrechnung über die Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und Referenten mit Wohnsitz im Ausland
Register-Nr. Firma/Name Adresse
Sachbearbeiter Telefon
Abrechnungsperiode vom
Name und Vorname des Künstlers, Sportlers oder Referenten bzw. Künstler- oder Gruppenname
Anzahl Personen
Auftrittsort: Gemeinde
Kanton
Tage1
Bruttoentschädigung inkl. aller Zulagen2 Fr.
Abzüglich 20 % Gewinnungskosten3 Fr.
bis
Steuerbare Leistung netto Fr.
Durchschnittliche Tageseinkünfte Fr.
Steuersatz4 %
Quellensteuer Fr.
Total oder Übertrag abzüglich 3% Bezugsprovision 1
Anzahl Probe- und Auftrittstage
2
Als Bruttoentschädigung gelten z.B.: – Lohn, Preisgelder, Honorar, Gage, Trinkgelder (vor Abzug allfälliger Vermittlungsprovisionen); – Sämtliche Zulagen; – Naturalleistungen (Unterkunft, Verpflegung etc.); – Spesenvergütungen (Reisekosten, Auslagen).
3
Höhere Gewinnungskosten sind zu belegen.
4
Der Steuersatz beträgt bei durchschnittlichen Tageseinkünften: von Fr. 1.– bis Fr. 200.– 10,8 %; von Fr. 201.– bis Fr. 1’000.– 12,4 %; von Fr. 1’001.– bis Fr. 3’000.– 15,0 %; von Fr. 3’001.– 17,0 %.
Ort und Datum
ablieferungspflichtiger Betrag Die Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt:
Diese Abrechnung ist bis Ende des Auszahlungsmonats der Entschädigung dem Gemeindesteueramt des Auftrittsortes einzureichen und bis Ende des darauffolgenden Monats zu bezahlen. (Stempel und Unterschrift)
StA eForm. Q 3
4.03
www.steueramt.zh.ch
Alle Eingaben zurücksetzen
Drucken