Messung und Abrechnung für Stromproduzenten

ein Zu- bzw. Abschlag auf die gemessene. Arbeit vorgenommen. Ausrüstung der Messstelle. Die Produktionsanlagen werden mit einer. Doppeltarifmessung mit ...
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TA R I F E

Messung und Abrechnung für Stromproduzenten

Dieses Produkt gilt für Energieerzeugungsanlagen (EEA) für Elektrizität aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien. Die Energieerzeugungsanlagen für ­elektrische Energie sind von der Netznutzung befreit. Die Kosten für ­Messung und Abrechnung gehen zulasten der Produzenten. Allgemeine Bedingungen –– Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden / Produzenten gemessen wird, und umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten. –– Die Messung muss nicht zwingend auf derselben Spannungsebene sein wie die Abgabestelle. –– Der Tarif für Messung und Abrechnung richtet sich nach der Spannung der Messung und nicht nach der Spannung der Abgabestelle. –– Die Tarife sind unabhängig von der Höhe der rückgelieferten Menge in das Verteilnetz. –– Die Tarife werden pro Messstelle und Jahr in Rechnung gestellt.

Ausrüstung der Messstelle Die Produktionsanlagen werden mit einer Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung ausgerüstet. Die Messstelle wird mit einer ¼-h-Lastgangmessung (4 Quadranten) und Fernauslesung ausgerüstet, falls eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

–– Die Anschlussleistung der EEA ist über 30 kVA. –– Die EEA ist nicht in der Bilanzgruppe des Grundversorgers (MC-CH 2016). –– Die EEA ist auf HS oder MS ange­ schlossen. –– Der Kunde wünscht dies ausdrücklich.

Tarifinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

Produktionsanlagen mit Lastgang- und Leistungsmessung (CHF / a) HS-Lastgangmessung

3 000.00 3 240.00

MS-Lastgangmessung

1 140.00 1 231.20

NS-Lastgangmessung

888.00

959.04

NS-Lastgangmessung (direkt)

792.00

855.36

NS-Leistungsmessung

420.00

453.60

NS-Leistungsmessung (direkt)

300.00

324.00

114.00

123.12

Produktionsanlagen ohne Lastgang- und Leistungsmessung (CHF / a) Grundtarif

Zuschlag % Abschlag %

Messstellenkorrektur Messstellenkorrektur (pro Messstelle)

N17D4012

Wenn die Spannungsebenen der Messund der Bezugsstelle nicht übereinstimmen, wird als Ausgleich der Trafoverluste ein Zu- bzw. Abschlag auf die gemessene Arbeit vorgenommen.

BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

HS

Abschlag auf Energie bei MS-Messung

MS

Zuschlag auf Energie bei HS-Messung

0.5 0.5

Abschlag auf Energie bei NS-Messung NS

Zuschlag auf Energie bei MS-Messung

1.5 1.5

Bei den Tarifen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Gültigkeit Tarife gültig ab 1. Januar 2018

Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ­Netzanschluss und Netznutzung der BKW Energie AG. Weitere Informationen unter www.bkw.ch/info