Integrale Ansätze in der WRRL und GWRL MAGPlan 2.7.2015 1
Inhalt
Übersicht Vorgaben und Ziele der EU Wasser-
Rahmenrichtlinie Gemeinsame Umsetzungsstrategie (CIS) EU-Regelungen Grundwasser Zusammenfassung
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Integraler Ansatz der EU-WasserRahmenrichtlinie Schutz aller Gewässer: Oberflächengewässer und Grundwasser, Übergangs-
und Küstengewässer sowie Berücksichtigung aller Auswirkungen auf diese Gewässer Ziel: Erreichung “Guter Zustand” – grundsätzlich bis 2015 Zustand – bestimmt durch Biologie, Chemie und Morphologie
(Oberflächengewässer) und durch Chemie und Menge (Grundwasser) Überwachung des Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser Einzugsgebietsbezogener Ansatz für die Bewirtschaftung der Gewässer Ökonomische Instrumente: Wirtschaftliche Analyse, Deckung der Kosten der
Wasserdienstleistungen Verpflichtende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung der
Bewirtschaftungspläne 3
WFD Adopted on 20.12.2000
WFD key elements Need for action
River basin districts Delineation water bodies
Analysis of pressures and impacts
Design of monitoring programmes
RBMP
Characterisation of bodies
Classification of bodies ‘at risk’
Account of classification: þ Surveillance monitoring þ Operational monitoring
6 years cycle / Review
Programmes of
GOOD STATUS
measures
OBJECTIVE
Ph. Quevauviller (EC)
Gemeinsame Umsetzungsstrategie Common Implementation Strategie (CIS) Gemeinsame Strategie zur Unterstützung der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie – entwickelt von EU, Norwegen und EC Ziel: durch Klärung von methodischen Fragen gemeinsames Verständnis der
technischen und wissenschaftlichen Auswirkungen der WRRL zu erzielen Schlüssige und europaweit vergleichbare Umsetzung der Richtlinie zu
gewährleisten
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Grundwasser: ExpertInnen aus den MS, Norwegen, Schweiz, Beitrittskandidaten Länder
(aus Verwaltung und einschlägigen Fach- und Forschungseinrichtungen) VertreterInnen von Stakeholder Organisationen und NGOS 5
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Quelle: EC
EU-Regelungen Grundwasser WRRL GWRL
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Umweltziele Grundwasser WRRL Menge Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung
Chemie Keine Salzwasser- oder andere Intrusionen Übereinstimmung mit Qualitätsnormen
(Art 17 GWRL)
Keine Schädigung vom Grundwasser abh. aquatischer und terrestrischer
Ökosysteme
Trends Umkehr aller signifikanter und anhaltender Trends
(Art 17 GWRL)
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9 Quelle: Europäische Kommission (2008), Grundwasserschutz in Europa
EU Grundwasser-Richtlinie (GWRL)
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Grundwasser Richtlinie (2006/118/EC) Gegenstand (Artikel 1)
Legt spezielle Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung
der Grundwasserverschmutzung fest. Entspr. Art.17 (1) und (2) der WRRL – insbesonders: Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustands Kriterien für die Ermittlung und Umkehrung signifikanter und
anhaltender steigender Trends sowie für die Festlegung der Ausgangspunktefür die Trendumkehr
ergänzt die bereits in der WRRL enthaltenen Bestimmungen
zur Verhinderung und Begrenzung der Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser; und zielt darauf ab, die Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern.
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Trend- und Trendumkehr
Kriterien für chemischen Zustand Quelle: Europäische Kommission (2008), Grundwasserschutz in Europa, mod. J. Grath
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DPSIR - Ansatz
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Quelle: Europäische Kommission (2008), Grundwasserschutz in Europa
Charakterisierung von Grundwassersystemen, Monitoring - Konzeptionelles Modell
Quelle: CIS Guidance Document No 7. Monitoring under the Water Framework Directive. 2003 übersetzt und bearbeitet: Umweltbundesamt
Kriterien und Tests für den chemischen Zustand
Quelle: EC, Umweltbundesamt, Lebensministerium (2009) Leitfaden Nr. 18 zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser
GW Richtlinie– Annex I Qualitäts Standards (QS) für: Nitrat Pestizide Wirkstoffe einschließlich relevanter Stoffwechselprodukte, Abbau- und
Reaktionsprodukte
Referenz zu Pflanzenschutzmittel-Richtlinie, Biozid-RL und Nitrat RL
Vorgabe: sofern erforderlich, sind strengere
Schwellenwerte festzulegen
GW Richtlinie – Annex II Schwellenwerte (SW) für Grundwasserschadstoffe und
Verschmutzungsindikatoren
Teil A: Leitlinien für die Festlegung von Schwellenwerten durch MS Teil B: Mindestliste von Schadstoffen und ihren Indikatoren, die von
MS bei der Festlegung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind (As, Cd, Pb, Hg, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Nitrit, Phosphat, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen, Leitfähigkeit) Teil C: Welche Information zu Schadstoffen und Indikatoren, für die SW festgelegt wurden, ist vorzulegen
SW sind für alle Schadstoffe (und Verschmutzungsindikatoren)
festzulegen, die ein Risikos verursachen, den guten Zustand für einen GWK nicht zu erreichen SW können für verschiedene Ebenen festgelegt werden: National, Flusseinzugsgebiet, GW-Körper
Quelle: EC, Umweltbundesamt, Lebensministerium (2009) Leitfaden Nr. 18 zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser
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Trends und Trendumkehr
19 Quelle: EC, Umweltbundesamt, Lebensministerium (2009) Leitfaden Nr. 18 zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser
Trends
20 Quelle: EC, Umweltbundesamt, Lebensministerium (2009) Leitfaden Nr. 18 zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser
21 Quelle: EC, Umweltbundesamt, Lebensministerium (2009) Leitfaden Nr. 18 zur Beurteilung von Zustand und Trend im Grundwasser
Zusammenfassung Ziele für das Grundwasser in WRRL festgelegt für chemischen Zustand und Trends – weitere
Konkretisierung in GWRL Nicht auf „Grundwasser“ eingeschränkt – sondern unter
Berücksichtigung von Rezeptoren (Ökosysteme, menschliche Nutzungen) formuliert Forderung von Maßnahmen, um guten Zustand zu erreichen bzw.
Trends umzukehren Deadlines für Zielerreichung Vorgaben der WRRL und GWRL ergänzt durch „sektorale Richtlinien“ Zyklische Vorgangsweise – Überprüfung alle 6 Jahre Umfassende Darstellung in „Bewirtschaftungsplänen“
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Contact & Information Johannes Grath Co-Vorsitzender CIS-WG Groundwater
[email protected] Tel.: +43 1 31304 3510
Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.at
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