Die Stadtverwaltung Freiburg sucht Sie zum 01.10.2013 für das ...

01.10.2013 - Beratung von Akteuren sowie Förderung von Projekten und Kooperationen ... kenntnisse in Projektmanagement, Kulturvermittlung und ...
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Die Stadtverwaltung Freiburg sucht Sie zum 01.10.2013 für das Kulturamt als Sachbearbeiter/in Kulturelle Bildung sowie Kinder- und Jugendkultur Ihre Aufgaben: • Konzeption und Leitung der Sachbereiche Kulturelle Bildung sowie Kinder- und Jugendkultur mit Schwerpunkt auf Literatur • Steuerung und Weiterentwicklung des stadtweiten Netzwerks Kulturelle Bildung • Beratung von Akteuren sowie Förderung von Projekten und Kooperationen • Konzeption und Organisation von Veranstaltungen inkl. Drittmitteleinwerbung Ihr Profil: • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Kulturpädagogik, Kulturmanagement oder in einem vergleichbaren Studiengang (Lehramt, Kultur- bzw. Geisteswissenschaften) • Berufserfahrung im Bereich Kinder- und Jugendkultur, möglichst mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliteratur und/oder Berufspraxis im Bereich Kulturelle Bildung • Kenntnisse der aktuellen kulturpolitischen Diskurse über Kulturelle Bildung; Fachkenntnisse in Projektmanagement, Kulturvermittlung und Budgetcontrolling sind erwünscht • Organisationskompetenz, Konflikt-, Kooperations- und Teamfähigkeit Unser Angebot: • Eine unbefristete Teilzeitstelle (50 %) in Entgeltgruppe 11 TVöD • Eine interessante, vielseitige und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen Team Haben Sie Interesse? Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Könneke, Telefon 0761/201-2100. Da die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein personalwirtschaftliches Ziel unserer Stadtverwaltung ist, möchten wir ausdrücklich Frauen auffordern, sich zu bewerben.

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der Kennziffer E3160 bis 01.08.2013 an das Haupt- und Personalamt der Stadt Freiburg im Breisgau, Rathausplatz 2 - 4, 79098 Freiburg. Weitere Informationen finden Sie unter www.freiburg.de. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.