Deutschland-Mainz: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:393047-2014:TEXT:DE:HTML

Deutschland-Mainz: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 2014/S 222-393047 Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadtwerke Mainz AG, Firmengruppe Richter, Ten Brinke Projektentwicklung Rheinallee 41 Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mainz AG Zu Händen von: Frau Martina von Stallenberg 55118 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 6131127172 E-Mail: [email protected] Fax: +49 6131126023 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stadtwerke-mainz.de Weitere Auskünfte erteilen: scheuvens+wachten Friedenstraße 18 Zu Händen von: Martin Ritscherle 44139 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23118998716 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse: http://www.scheuvens-wachten.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: scheuvens+wachten Friedensstraße 18 Zu Händen von: Martin Ritscherle 44139 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23118998716 E-Mail: [email protected] Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: scheuvens+wachten Friedensstraße 18 Zu Händen von: Martin Ritscherle 44139 Dortmund DEUTSCHLAND Telefon: +49 23118998716 18/11/2014 S222 http://ted.europa.eu/TED

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E-Mail: [email protected] I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Grundstückseigentümer/Investor

1.3)

Haupttätigkeit(en)

1.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Heiligkreuz-Areal in Mainz.

II.1.2)

Kurze Beschreibung: Zweiphasiger städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013. Im Stadtgebiet Mainz, nicht weit der Innenstadt und nahe der innerstädtischen Parkflächen Volkspark und Stadtpark Rosengarten, liegen derzeit gewerblich genutzte Flächen, die nach dem Wegfall der bisherigen Nutzungen neu geordnet und mit neuem, städtischen Leben gefüllt werden sollen. Hauptziel ist es, auf dem Heiligkreuz-Areal ein attraktives Angebot an bezahlbarem Wohnraum in der Landeshauptstadt zu schaffen. Es soll ein gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Wohnformen und Qualitäten entstehen, bei dem neben hochwertigen Eigentums- und Mietwohnungen auch freifinanzierte, preisgünstige Mietwohnungen, preisgünstige Eigentumswohnungen sowie öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden sollen. Möglich sind zudem ergänzende Angebote für Senioren und Baugemeinschaften. Den Kern der Umstrukturierungsflächen bilden Flächen für den Wohnungsbau, entlang der Haupterschließungsstraßen schließen sich MI- und GEE-Flächen an, die in das Konzept eingebunden werden sollen.

II.1.3)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71400000

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Eine Bewerbung um die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausschließlich mit dem entsprechenden Bewerbungsformular möglich (Download unter www.scheuvens-wachten.de). Darüberhinaus gehende Informationen werden nicht zur Kenntnis genommen. Das ausgefüllte Formular ist via Post zu richten an: scheuvens+wachten Friedensstraße 18 44139 Dortmund Der Eingang muss bis zum 15.12.2014, 16:00 Uhr erfolgen. Insgesamt sollen 25 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden von der Auslobergemeinschaft in dem Verfahren gesetzt. Von den verbleibenden 20 Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen ca. 15 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „erfahren“ und ca. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften in der Kategorie „kleine Büroorganisation/junges Büro“ zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. Erfüllen mehr Bewerber als auszuwählen sind gleichermaßen die Anforderungen des Bewerbungsverfahrens, werden die weiteren Teilnehmer durch ein Losverfahren ermittelt.

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Die Auswahl der Teilnehmer für den Wettbewerb nach RPW 2013 erfolgt durch die Auswahl des Stadtplanungsbüros des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft auf der Basis von formalen, qualitativen und quantitativen Kriterien. 1. Formale Kriterien: a. Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (ausgefülltes Bewerbungsformular, Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung, max. 3 DIN A 3-Seiten als Referenzen für Stadtplaner); b. Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen; c. Nachweis der Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer und z. B. der letzten Beitragsrechnung oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form; d. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß VOF § 4, Abs. 2, 6 und 9 gegen sie vorliegen; e. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied des Büros oder der Arbeitsgemeinschaft bewirbt. Der Punkte c muss von den genannten Berufsgruppen, die Punkte d, e müssen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. 2. Qualitative Kriterien: — Die ausgewählten Referenzprojekte sollten mindestens einen der folgenden Punkten beinhalten: – Projekte mit einer Fläche von über 10 ha, – Revitalisierung eines altindustriellen Areals oder einer Konversionsfläche, – Nutzung als Wohnquartier oder gemischte Nutzung Wohnen/Arbeiten. — Zudem sind für die Referenzprojekte die folgenden Kriterien zu beachten: – Die Planung des Projektes im Rahmen eines Auftrages/einer Mehrfachbeauftragung erfolgte innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraum zwischen 1.12.2004 und heute) oder – es handelt sich um einen Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) innerhalb der letzten 10 Jahre (im Zeitraum zwischen 1.12.2004 und heute). Die Referenzprojekte müssen durch den Part der Stadtplanung der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Es sind max. 3 Referenzprojekte auf insgesamt 3 DINA 3-Seiten darzustellen. Das Bewerbungsformular umfasst eine Projektbeschreibung. Die Teilnehmer werden durch ein qualifiziertes Gremium ausgewählt. 3. Quantitative Kriterien: a. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Büroerfahrung darzustellen, mind. 5 Jahre nach Gründung; bei Arbeitsgemeinschaften von mindestens einem Büro des Bewerberteams. b. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Leistungsfähigkeit darzustellen. Angabe zur Anzahl und zur Qualifikation der Mitarbeiter ist im Bewerbungsformular erforderlich. c. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben zu bestätigen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden besteht oder im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird. Um gemäß VOF § 2 (4) auch Berufsanfänger und kleineren Büroorganisationen angemessen zu beteiligen, behält die Ausloberin sich vor, auch solche Bewerber der Fachrichtung Stadtplanung zum Auswahlverfahren zuzulassen, die die oben genannten Nachweise zur Qualität und zur Quantität nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Projekten geringerer Größe oder anderer Art, durch Wettbewerbserfolge in den letzten 5 Jahren oder Auszeichnungen erwarten lassen, dass sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind. Als Berufsanfänger gelten jene Bewerber, deren Eintrag in eine entsprechende Liste einer Architektenkammer nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder jene Büros, deren Inhaber unter 40 Jahre alt sind (Stichtag

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Einsendeschluss Bewerbung). Als kleinere Büroorganisation gelten jene Büros, die maximal 8 technische Mitarbeiter (einschließlich der Büroinhaber) beschäftigen. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen des/der Beteiligten zur Folge. Fehlende Unterlagen oder Angaben führen zum Ausschluss. Weitere Angaben sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. III.2)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplanerinnen/Stadtplaner in Kooperation mit Landschaftsarchitektinnen/ Landschaftsarchitekten. Die Kooperation zwischen Stadtplanerinnen/ Stadtplaner und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten ist zwingend. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Stadtplanerinnen/Stadtplanern mit und/oder Landschaftsarchitektinnen/ Landschaftsarchitekten ist im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bereits möglich. Die Mindestvoraussetzung für den Part der Landschaftsarchitektur ist: — Nachweis zur Führung der Titels Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, — Nachweis in der Erfahrung von Flächenplanungen von mind. 5 ha, — Nachweis des Tätigkeitsbereichs Ausführungsplanung im stadtgestalterischen Sinn, z. B. Umsetzung von Stadtplätzen, öffentlichen Frei-/Parkanlagen. Die Prüfung der oben genannten Mindestvoraussetzungen erfolgt als erfüllt oder nicht erfüllt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, einen weiteren Kooperationspartner aus dem Bereich Stadtplanung zu benennen. Alle Kooperationspartner sind spätestens nach der Auswahl zu benennen. Ausschlaggebend für Auswahl sind die Bewerbung und die Angaben des federführenden Parts Stadtplanerin/Stadtplaner. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Disziplin Stadtplanung und Landschaftsarchitektur abdecken (Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Stadtplanungsbüro/ Landschaftsarchitekturbüro oder Erfüllung der genannten Anforderungen im selben Büro). Als Bewerber oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerinnen/Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Stadtplanerinnen/Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, einen Ausbildungsnachweis oder einen sonstigen Nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und der oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten Anforderungen erfüllen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsbeitrag teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitgliedern von Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen und Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Federführung obliegt dem Part der Stadtplanung. Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.

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Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Art des Wettbewerbs Nichtoffen Geplante Teilnehmerzahl: 25 IV.2)

Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

IV.3)

Kriterien für die Bewertung der Projekte: Kriterien für die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte zur Auswahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften in dieser Projektphase: — Qualität der Konzeption der städtebaulichen Planung. — Vergleichbarkeit der Aufgabe.

IV.4)

Verwaltungsangaben

IV.4.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

IV.4.2)

Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.12.2014 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.4.3)

Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge Tag: 15.12.2014

IV.4.4)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 12.1.2015

IV.4.5)

Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.5)

Preise und Preisgericht

IV.5.1)

Angaben zu Preisen: Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: In der ersten Phase werden keine Preise ausgeschüttet. Die Arbeiten der engeren Wahl werden zur Überarbeitung und Detaillierung des Entwurfs der ersten Phase aufgefordert. Für Preise und Anerkennungen stellen die Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 120 000 EUR zur Verfügung, die nach der zweiten Phase ausgeschüttet wird. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 40 000 EUR, 2. Preis: 30 000 EUR, 3. Preis: 25 000 EUR, zwei Anerkennungen je 12 500 EUR. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen enthalten. Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme beschließen. Die Auslobergemeinschaft beabsichtigt, den 1. Preis direkt mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Eine weitere Beauftragung umfasst nicht die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das Areal, diese Leistung wird durch die Stadt Mainz erbracht. Vorgesehene weitere Beauftragungen sind:

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— Überarbeitung bzw. Vertiefungen des städtebaulichen Wettbewerbsentwurfes nach den Vorgaben des Preisgerichtes und nach den Anforderungen der Auslober durch die Entwurfsverfasser. — Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches für den Bereich des Wohnungsbaus. — Realisierung der öffentlichen Grünflächen und Plätze durch den Landschaftsarchitekten, sofern sie durch die Auslobergemeinschaft hergestellt werden. IV.5.2)

Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

IV.5.3)

Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.5.4)

Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

IV.5.5)

Namen der ausgewählten Preisrichter 1. Mitglieder des Fachpreigerichtes 2. Prof. Thomas Meurer, Architekt/Stadtplaner Frankfurt 3. Prof. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München 4. Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg 5. Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg 6. Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Architekt/Stadtplaner, Herdecke 7. Dr. Michael Denkel, Architekt/Stadtplaner, Frankfurt (stellv. Fachpreisrichter) 8. Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf (stellv. Fachpreisrichter) 9. Günther Ingenthron, Stadtverwaltung Mainz, Amtsleitung Stadtplanungsamt (stellv. Fachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)

Zusätzliche Angaben: Terminkette (voraussichtlich): Ende Bewerbungszeit 15.12.2014.; Auswahl 19.12.2014; Versand der Auslobung 12.1.2015; Auftaktkolloquium 22.1.2015; Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 1: 13.3.2015; Preisgerichtssitzung Phase 1: 27.4.2015; Versand Protokoll Phase 1: 4.5.2015; Start Bearbeitungszeit Phase 2 mit Versand Protokoll Phase 1; Abgabe Wettbewerbsbeitrag Phase 2: 8.6.2015; Abgabe Wettbewerbsmodell Phase 2: 15.6.2015; Preisgerichtssitzung Phase 2: 26.6.2015.

VI.3)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Vergabekammern Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9 55116 Mainz DEUTSCHLAND

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Telefon: +49 6131162234 Fax: +49 6131162113 VI.3.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Übermittelte Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche schriftliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. Der späteste Termin für Anfragen oder Einwendungen zu den Unterlagen und zum Verfahren ist der 05. Dezember 2014 (für Bewerbungszeit); spätere werden nicht berücksichtigt. Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. § 108 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.3.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadtwerke Mainz AG Rheinallee 41 55118 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 6131127172 Fax: +49 6131126023

VI.4)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.11.2014

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