der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO ... - Oberstdorf

20.07.2016 - Gebühren für Kinderbetreuunq (Kinder ab 3 Jahren) ... des Bezugs einer staatlichen Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch IL Die Höhe der.
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Gebührensatzung

für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Oberstdorf

Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 und 24

der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie Art. 2 u. Art. 8 des Bayer. Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen.

§1

Gebührenpflicht

Der Markt Oberstdorf erhebt für die Benutzung seiner Kindertageseinrichtungen, das „Kinderhaus St. Nikolaus" (Färberstraße 6 (Haupthaus), Schülerbetreuung in der Grundschule Oberstdorf, Ludwigstraße 8 und Nordi-Betreuung im Oberstdorf Haus, Prinzregent-Platz 1) sowie den „Kindergarten St. Barbara" (Wasachstraße 16) ab 01.09.2016 ein Entgelt nach Maßgabe dieser Satzung. §2

Benutzungsgebühren

(Gebührenarten und Gebührenhöhen)

1. Gebühren für Kleinkindbetreuuna fKinder unter 3 Jahren) bei Buchung von:

3-4 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 145,00) 4-5 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 160,00) 5-6 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 175,00) 6-7 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 190,00) 7-8 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 205,00) 8-9 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 220,00) 9-10 Stunden tgl. Kleinkindbetreuung (monatlicher Preis EUR 235,00) 2. Gebühren für Kinderbetreuunq (Kinder ab 3 Jahren) bei Buchung von:

3-4 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 72,00) 4-5 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 77,00) 5-6 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 80,00) 6-7 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 84,00) 7-8 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 88,00) 8-9 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 92,00) 9-10 Stunden tgl. Kinderbetreuung (monatlicher Preis EUR 96,00)

3. Gebühren für Schülerbetreuuna (Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grundschule Oberstdorf) a) während der Schulzeiten bei Buchung von: 1-2 Stunden tgl. Schülerbetreuung (monatlicher Preis EUR 28,00)

2-3 Stunden tgl. Schülerbetreuung 3-4 Stunden tgl. Schülerbetreuung 4-5 Stunden tgl. Schülerbetreuung 5-6 Stunden tgl. Schülerbetreuung

(monatlicher Preis (monatlicher Preis (monatlicher Preis (monatlicher Preis

EUR 41,00) EUR 72,00) EUR 77,00) EUR 80,00)

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Oberstdorf Seite 1 von 4

in Kombination mit

b) während der Ferienzeiten bei Buchung von:

3-4 Stunden tgl. Ferienbetreuung (monatlich Preis EUR 72,00) 4-5 Stunden tgl. Ferienbetreuung (monatlich Preis EUR 77,00) 5-6 Stunden tgl. Ferienbetreuung (monatlich Preis EUR 80,00) 6-7 Stunden tgl. Ferienbetreuung (monatlich Preis EUR 84,00) 7-8 Stunden tgl. Ferienbetreuung (monatlich Preis EUR 88,00)

Die Gebühren des §2 Nr. 3b werden gemäß § 19 Abs. 2der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) wie folgt erhoben: 15 bis 29 Tage 30 bis 44 Tage über 45 Tage

= 1 Monat entspricht 1 Monat der gebuchten Stunden = 2 Monate *** 2 Monate der gebuchten Stunden = 3 Monate *** 3 Monate der gebuchten Stunden

4. Materialgeld in Höhe von Euro 4,40 ist in den Gebühren der Ziffern 1 bis 3jeweils enthalten.

5. Die Kosten für Verpflegung (Essensgeld pro Mahlzeit und Getränkegeld pro Monat) werden separat erhoben. Sie richten sich nach den jeweils geltenden Preisen des externen Dienstleisters. Die Preise sind in den Einrichtungen „Kinderhaus St. Nikolaus" und „Schülerbetreuung" in der Grundschule Oberstdorf einsehbar.

6. Gebühren für Ferienkindbetreuuna (Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grundschule

Oberstdorf, die nicht in der Schülerbetreuung (§2 Nrn. 3a und b) angemeldet sind)

ausschließlich während der Ferienzeiten bei Buchung von:

3-4 Stunden tgl. Ferienbetreuung (wöchentlicher Preis EUR 18,00) 4-5 Stunden tgl. Ferienbetreuung (wöchentlicher Preis EUR 19,25) 5-6 Stunden tgl. Ferienbetreuung (wöchentlicher Preis EUR 20,00) 6-7 Stunden tgl. Ferienbetreuung (wöchentlicher Preis EUR 21,00) 7-8 Stunden tgl. Ferienbetreuung (wöchentlicher Preis EUR 22,00)

7. Gebühren für „Nordi"-Betreuung (Gastkinder der Oberstdorfer Übernachtungsgäste) Pro angefangener Stunde EUR 5,00 (Mindestbuchung 1Stunde, maximale Buchung

8 Stunden pro Tag

§3

Gebührenermäßigungen 1. Mehrkindreqelunq:

Auf die in § 2 Nrn. 1 und 2 festgesetzten Gebühren bestehen folgende Ermäßigungsmöglichkeiten:

Familien mit mehr als einem Kind in derselben Kindertageseinrichtung und gleicher Betreuungsart erhalten 50 % Ermäßigung auf den gebuchten Tarif für das zweite Kind.

Für das dritte und jedes weitere Kind in derselben Kindertageseinrichtung und gleicher Betreuungsart wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Oberstdorf Seite 2 von 4

2. Sozialermäßiqunq:

Auf die in §2Nrn. 1bis 3festgesetzten Gebühren können in sozialen Härtefällen auf Antraq die Gebuhren um höchstens bis zu 25 %ermäßigt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis des Bezugs einer staatlichen Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch IL Die Höhe der

Ermäßigung liegt im Ermessen des Trägers.

3 Beitraqsentlastunq der Bayerischen Sraatsreoierung für Kinder im Ipf^n Kinderaartenjahr:

Die von der Bayerischen Staatsregierung am 27.03.2012 beschlossene und zum 01 09 2012

(Beginn des Kindergartenjahres 2012/13) in Kraft tretende, pauschale Beitragsentlastung für Eltern mit Kindern im letzten, der Vollzeitschulpflicht vorausgehenden Kindergartenjahr kommt

zur Anwendung. Das heißt, dass die jeweilige monatliche Gebühr des §2Nr. 2um den Betraq in Hohe der staatlichen Zuwendung an die Eltern mit Kindern im letzten Kindergarteniahr reduziert wird. Diese Regelung besteht so lange, wie der Freistaat Bayern die '

Beitragsentlastung für Kinder im letzten Kindergartenjahr gewährt. 4 AHqäu-Walser-Card (Oherstdorfer Übernachtsgäste);

^nofl lr\? 2, Nr-7JfeStgesetzten Gebuhren G,Nordi"-Betreuung) erfolgt ein Ermäßigung von 10 %bei Vorlage der gültigen Allgäu-Walser-Card (Typ Oberstdorf). §4 Gebührenschuldner

Schuldner der Gebühr sind die jeweiligen Personensorgeberechtigten. §5

Beginn der Gebührenpflicht und Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebührenpflicht nach §1entsteht mit Beginn des Kindergarten- bzw. Schuljahres zum 01. September.

2.

Die Gebühren nach § 2 Nr. 1, 2und 3a werden in 12 gleichen Monatsraten erhoben und sind

jeweils zum 10. eines jeden Monats fällig.

Die Gebühren nach §2Nr. 3b für die Inanspruchnahme von Ferienbetreuungszeiten werden

nach Ablauf des jeweiligen Schuljahres fällig und zusätzlich im anschließenden Monat

September erhoben.

Die Gebühren nach §2Nr. 6(Ferienkindbetreuung) sind zum 10. März des Schuljahres bzw

zum 10. September des darauffolgenden Schuljahres fällig.

3. Die Kosten für Verpflegung (Essen) werden im Folgemonat mit der Erhebung der jeweiligen Monatsgebühr zum 10. jeden Monats fällig.

4. Die Kosten für Verpflegung (Getränke) werden monatlich fällig und zusätzlich zur Benutzungsgebühr mit dieser eingezogen.

5. Die Gebühren nach §2Nr. 7(,,Nordi"-Betreuung) sind jeweils am Betreuungstag in der Einrichtung bar zu entrichten.

6. Bei Abwesenheit des Kindes von der Kindertageseinrichtung (z. B. wegen Krankheit oder Teilnahme an der Urlaubsreise der Eltern) sind die Monatsraten nach § 2 Nrn 1 2und 3 sowie die Wochenraten nach § 2 Nr. 6 zu entrichten.

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7. Wird ein Kind bei der Leitung der Kindertageseinrichtung schriftlich abgemeldet endet die 8. Der Zahlungsweg ist grundsätzlich Bankeinzug durch den Markt Oberstdorf. §6 Inkrafttreten

S SS SS « «*•*• * * Gebührensatzung vom 27.04.2012, gültig ^ ab 01.09.2012 außer Kraft. Oberstdorf, 20.07.2016

LaWefirK). Mies 4.' 1. Bürgermeister

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Oberstdorf Seite 4 von 4