der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstdorf

1) Wie konnte es zu dieser auch künftig für den Wald verheerenden Situation. (substanzielle Waldschädigung für die nächsten Jahre in diesem Bereich) kommen? 2) Wer hat die Hiebsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt (Juli/ Aug.- Aufzuchtszeit) veranlasst und wie ist diese unter Würdigung der Einschlägigen ...
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Antrag Gemäß § 24 (1) der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstdorf beantragen wir hiermit, zum nächstmöglichen Sitzungstermin des Gemeinderates, folgendes Thema zur Beratung, als Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln und hierzu vorweg einen Ortstermin anzuberaumen: a) Holzfäll- bzw. Kahlhiebarbeiten im Gemeindewald entlang der Breitach, Gemarkung Tiefenbach: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8)

Wie konnte es zu dieser auch künftig für den Wald verheerenden Situation (substanzielle Waldschädigung für die nächsten Jahre in diesem Bereich) kommen? Wer hat die Hiebsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt (Juli/ Aug.- Aufzuchtszeit) veranlasst und wie ist diese unter Würdigung der Einschlägigen Gesetzesvorgaben zu werten? Warum wurde auch fast alle standsicheren und nicht gefährdeten Laubholzbäume (Altbestand von Bergahorn, Buchen, Bergulmen etc.) entnommen? Wer wusste in der Gemeinde- Verwaltung von dieser Maßnahme (EingriffsartLichthauung- Kahlschlagähnlicher Eingriff mit völliger Zerstörung des Bestandes, Wegesperrung während der Hauptwandersaison…)? Welche Angebote von Forstunternehmern zur Hiebsmaßnahme (Hiebs- Preise, Konditionen im Hiebsablauf, in der Nachsorge etc.) wurden wann, von wem eingeholt und lagen wann vor? Wie, wann und von wem wurden die evtl. waldgesetzlichen, naturschutzrechtlichen Vorgaben etc. für diese Hiebs- Flächen berücksichtigt? Mit welchen staatlichen Stellen und weiteren dritten wurde der Hieb abgesprochen? Welche Position in dem Geschehen nimmt die FBG Oberallgäu ein?

b) Wegesanierung- u. Erweiterung im Gemeindewald entlang der Breitach, Gemarkung Tiefenbach: 1) Wer hat die Entscheidung getroffen, eine Wegeerweiterung (Verbreiterung) vorzunehmen? 2) Warum wurde diese Maßnahme nicht im Gemeinderat (Bauausschuss) besprochen (sensibler Naturbereich im Außenbereich, angrenzendes Biotop A8527-0109-001) 3) Welchen tatsächlichen Nutzen hat diese Maßnahme? 4) Kostenaufschlüsselung der Sanierungs- u. Erweiterungsmaßnahmen (mit Angebotsvorlagen) Die geplanten Maßnahmen zur baulichen Umsetzung des Weges sind bis zum Abschluss der Beratungen auszusetzen! Tiefenbach, 31.08.2017 gezeichnet: Josef Dornach, UOL | Ortssprecher Tiefenbach, Öffentliche Sicherheit Siegmund Rohrmoser, B90 Grüne | Referent Umwelt Rudolf Götzberger, FW | Öffentliche Ordnung

Sollte es nötig sein, den Antrag mit Originalunterschriften zu versehen, so können diese beigebracht werden. Bitte bestätigen Sie den Eingang des Antrags.