DAS DUBLIN-SYSTEM

06.04.2016 - Daher hat die Kommission nun neue Optionen zur Reform des Dublin-Systems vorgeschlagen. 1. 2. 4. 5. 3. Kriterien für die Entscheidung ...
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DAS DUBLIN-SYSTEM In der Dublin-Verordnung sind die Kriterien und Verfahren festgelegt, nach denen bestimmt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass ein rascher Zugang zum Asylverfahren möglich ist und ein Antrag in einem einzigen, eindeutig bestimmten Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird – ein Ziel, das nach wie vor gültig ist. Das Dublin-System war jedoch nicht dafür konzipiert, eine tragfähige Aufteilung der Verantwortung für die Asylbewerber innerhalb der EU sicherzustellen. Diese Schwachstelle hat die gegenwärtige Krise offengelegt. Das Grundprinzip der derzeitigen Dublin-Regelung besteht darin, dass die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in erster Linie bei dem Mitgliedstaat liegt, der am stärksten an der Einreise des Antragstellers in die EU beteiligt war. Somit ist dies in den meisten Fällen der Mitgliedstaat der ersten Einreise. Es kann auch der Mitgliedstaat sein, der einem Drittstaatsangehörigen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel erteilt hat, sofern der Drittstaatsangehörige bei Ablauf dieser Genehmigung beschließt, in dem betreffenden Staat zu bleiben und Asyl zu beantragen. Die Einheit der Familie und der Schutz unbegleiteter Minderjähriger sind die Hauptgründe, um von diesen Vorschriften abzuweichen. In der Praxis bedeutet das, dass nur wenige Mitgliedstaaten für die weitaus meisten Asylanträge zuständig sind – eine Situation, die die Kapazitäten jedes Mitgliedstaats überstrapazieren würde. Sollten die aktuellen Migrationsmuster fortbestehen, ist dies untragbar. Daher hat die Kommission nun neue Optionen zur Reform des Dublin-Systems vorgeschlagen.

Kriterien für die Entscheidung darüber, welcher Mitgliedstaat für einen Asylantrag zuständig sein sollte

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Grundsatz der Einheit der Familie

Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Visa

Von allen Dublin-Kriterien wird derzeit das der illegalen Einreise in einen Mitgliedstaat bzw. des illegalen Aufenthalts in einem Mitgliedstaat am häufigsten angewandt.

Illegale Einreise in einen Mitgliedstaat oder illegaler Aufenthalt in einem Mitgliedstaat

Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Legale Einreise in einen Mitgliedstaat

4 Migration und Inneres

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HERAUSFORDERUNGEN UND SCHWACHSTELLEN

DIE GELTENDEN EU-VORSCHRIFTEN Bestimmung des EU-Landes, das für den Asylantrag zuständig ist

Druck auf einige wenige Mitgliedstaaten

Die weitaus meisten eintreffenden Migranten werden derzeit in nur wenigen Mitgliedstaaten (z. B. Griechenland und Italien) registriert. Dadurch geraten die Asylsysteme dieser Ersteinreiseländer unter enormen Druck. Dies ist keine gerechte Verteilung der Verantwortung.

Bei Anwendung der Dublin-Vorschriften wird in den meisten Fällen das Ankunftsland als das Land bestimmt, das für den Asylantrag zuständig ist.

Die uneinheitliche Umsetzung von EUVorschriften führt zu Ungleichgewichten und Sekundärmigration

Harmonisierte Aufnahmebedingungen in der gesamten EU

In der EU gibt es gemeinsame Normen, die sicherstellen sollen, dass Asylbewerber in einem offenen und gerechten System gleich behandelt werden – unabhängig davon, wo sie ihren Antrag stellen. Nach dem Dublin-System können sich Asylbewerber nicht aussuchen, in welchem EU-Land ihr Antrag bearbeitet wird. Allerdings haben Ermessensbestimmungen im EU-Recht und eine unzulängliche Umsetzung der Rechtsvorschriften dazu geführt, dass einige EU-Länder attraktivere Aufnahme- und Asylsysteme bieten als andere, was Asylsuchende zum „AsylShopping“ veranlasst.

Einige Migranten versuchen, die Registrierung und die Abgabe von Fingerabdrücken zu vermeiden, und reisen sodann in den Staat weiter, in dem sie sich niederlassen und Asyl erhalten wollen. Diese Sekundärmigration hat zur Folge, dass die Asylbewerber ungleich verteilt werden und die bevorzugten Zielländer einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind.

Die nächsten Schritte Um die Schwachstellen des Dublin-Systems auf längere Sicht zu beseitigen, wird die Kommission einen Vorschlag zur Reform des Systems vorlegen, der entweder die Straffung des Systems und seine Ergänzung um einen korrigierenden Fairness-Mechanismus oder die Umstellung auf ein neues System auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels vorsieht.

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Option 1: Korrigierender Fairness-Mechanismus Bei dieser Option würden die derzeitigen Kriterien für die Zuweisung der Zuständigkeit beibehalten, aber durch einen strukturellen Mechanismus für die Notfall-Umverteilung und -Umsiedlung ergänzt, der unter bestimmten Voraussetzungen ausgelöst würde, wenn ein Mitgliedstaat einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist.

Option 2: Neues System für die Zuweisung der Asylanträge st

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Diese Option sieht die Einführung eines neuen Systems vor, bei dem die Asylbewerber auf der Grundlage eines permanenten Verteilungsschlüssels, der der relativen Größe, dem Wohlstand und der Aufnahmekapazität der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung trägt, diesen zugewiesen würden. Die Zuständigkeit würde nicht mehr mit dem Ort der ersten Einreise verknüpft. Verschiedene Varianten dieser Option sind möglich, wobei der Mitgliedstaat, in dem der Antrag gestellt wird, in mehr oder weniger hohem Maße dafür zuständig wäre zu prüfen, ob die übergeordneten Kriterien Anwendung finden.

Längerfristige Perspektive Auf lange Sicht könnte die Möglichkeit erwogen werden, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen von der nationalen Ebene auf die EU-Ebene zu verlagern. Diese Lösung würde einen weitreichenden institutionellen Umbau und beträchtliche Ressourcen erfordern und ist daher kurz- oder mittelfristig schwer vorstellbar.