Checklisten Hausmeistervertretung - Stadt Helmstedt

soziale Trennung der Schülerschaft verändert, wodurch besonders der Lernerfolg aller Schüler – insbesondere benachteiligter Schüler – vermindert würde.
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Merkblatt zur Elternbefragung für die Ermittlung des Interesses an der Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die Grundschulen in der Stadt Helmstedt (Kernstadt Helmstedt ohne Ortsteile)

1.

Vorhandene Grundschulen im Stadtgebiet Helmstedt

Die Stadt Helmstedt ist Trägerin der Grundschulen im Stadtbereich. Hierzu gehören die      

Grundschule Friedrichstraße (in der Kernstadt), Grundschule Lessingstraße (in der Kernstadt), Grundschule Pestalozzistraße (in der Kernstadt), Grundschule St. Ludgeri als katholische Konfessionsschule (in der Kernstadt), Grundschule Offleben in der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt und die Grundschulaußenstelle Emmerstedt (im Ortsteil Emmerstedt, zur „Stammschule“ Grundschule Pestalozzistraße gehörig).

Mit Ausnahme der Grundschule St. Ludgeri besteht für sämtliche Grundschulen bzw. die Grundschulaußenstelle Emmerstedt ein sog. Schulbezirk, der je nach Wohnsitz der Eltern den Besuch einer der vorstehenden Grundschulen festlegt. Lediglich die Grundschule St. Ludgeri hat als katholische Konfessionsschule einen stadtweiten Schulbezirk, d.h. für den Besuch der Grundschule St. Ludgeri gibt es keine wohnsitzbezogenen Festlegungen. Die HELMSTEDT Stadt der Einheit

aktuelle Schulbezirkssatzung der Stadt Helmstedt können Sie unter http://www.stadthelmstedt.de/rathaus/satzungen.html nachlesen. Die im Rahmen der erfolgten Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt in die Trägerschaft der Stadt Helmstedt gelangte Grundschule Offleben hat als Schulbezirk das Gebiet der gesamten ehemaligen Gemeinde Büddenstedt (also für die jetzigen Ortsteile Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf).

2. Was bedeutet die Schulbezirkssatzung für unseren späteren Beschulungswunsch?

Aufgrund der bestehenden Satzungsregelung sind Sie als Eltern(teil) derzeit verpflichtet, Ihr Kind an der aufgrund Ihres Wohnsitzes zuständigen Grundschule anzumelden. Die einzige Ausnahme bildet dabei die Grundschule St. Ludgeri, die stadtweit katholische Kinder und zusätzlich noch einen Anteil von 40 % andersgläubiger Kindern aufnehmen darf. Wenn Sie für Ihr Kind eine Beschulung an einer anderen Grundschule wünschen, können Sie nach den schulgesetzlichen Regelungen derzeit einen zu begründenden Antrag auf eine sog. Ausnahmegenehmigung bei der nach Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule stellen. Das ist die Grundschule in Ihrem Schulbezirk. Diese Schule prüft und entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine besondere Härte vorliegt oder besondere pädagogische Gründe den abweichenden Schulbesuchswunsch rechtfertigen. Dies kann einzelfallbedingt sowohl in das Zulassen Ihres Elternwunsches als auch in dessen Ablehnung münden.

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Bereits im Jahr 2012 hat der Stadtelternrat Helmstedt vorgeschlagen, für den Bereich der Stadt Helmstedt einen gemeinsamen Schulbezirk festzulegen, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen. Aus unterschiedlichen schulorganisatorischen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. die zwischenzeitlich erfolgte Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt wurde eine Entscheidung hierzu bislang noch nicht getroffen. Dieses Thema soll aber nun aufgegriffen und abschließend politisch beraten werden. Um eine Grundlage für seine Entscheidung zu haben, wünscht der Schulausschuss der Stadt Helmstedt die Durchführung einer Befragung aller Eltern in Helmstedt, die in der Kernstadt (also nicht in einem Ortsteil) wohnen und Kinder im Alter bis 5 Jahren haben.

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3. Wie wird die etwaige Schaffung eines gemeinsamen Schulbezirks in der Kernstadt derzeit politisch diskutiert?

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4.

Was soll erfragt werden?

Sämtliche Eltern in der Kernstadt Helmstedt mit Kindern im Alter bis 5 Jahre sollen auf Wunsch des Schulausschusses befragt werden, ob sie die bisherige Situation  nämlich die Festlegung von Schulbezirken (verbunden mit einem Antragsverfahren bei einem etwaigen Schulwechselwunsch) oder  die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die freie Wahl einer Grundschule in der Stadt Helmstedt (Kernstadt Helmstedt ohne Ortsteile) für sich und ihr Kind / ihre Kinder wünschen. Das Elternvotum wird in die danach anstehenden politischen Beratungen einbezogen. Wenngleich dieses Votum für den Schulausschuss und anschließend für den Rat bei seiner abschließenden Entscheidung über die Festsetzungen in einer Schulbezirkssatzung zwar nicht bindend ist, stellt die Elternbefragung dennoch eine wichtige und wertvolle Entscheidungshilfe für den Rat der Stadt Helmstedt dar.

5. Warum soll ein gemeinsamer Schulbezirk auf die Kernstadt Helmstedt beschränkt und nicht auch die Ortsteile einbezogen werden?

Bei allen Überlegungen zu einem gemeinsamen Schulbezirk ist es dem Schulausschuss wichtig, für die Grundschulkinder nach wie vor den Grundsatz „Kurze Beine – Kurze Wege“ zu gewährleisten. Deshalb sollen die Kinder aus den jeweiligen Ortsteilen auch in den Grundschulen (Grundschule Offleben und Grundschulaußenstelle Emmerstedt) vor Ort beschult werden. Sollten besondere Gründe eine Beschulung in der Kernstadt ermöglichen, wäre dies den Eltern auch weiterhin über eine sog. Ausnahmegenehmigung möglich (siehe Ziffer 2).

Mit beiden Regelungsmöglichkeiten („fester“ Schulbezirk bzw. gemeinsamer Schulbezirk) sind – je nach persönlicher Betrachtungsweise – Vorteile und/oder Nachteile verbunden. Sie müssen also für sich und Ihr(e) Kind(er) persönlich entscheiden, bei welcher „Variante“ Sie die meisten Vorteile sehen. HELMSTEDT Stadt der Einheit

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Welche Vor- oder Nachteile hätten diese Regelungen für uns als Eltern?

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6.

Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet ausschließlich die Schulleitung. Die Stadt Helmstedt als Schulträgerin darf keinerlei Vorgaben zur Aufnahme machen. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und lediglich beispielhaft – dargestellt, welche Vor- bzw. Nachteile von einem gemeinsamen Schulbezirk in der Kernstadt für Sie als Eltern und für Ihr(e) Kind(er) zu erwarten sind:

Vorteile eines einheitlichen Schulbezirks für die Grundschulen in der Kernstadt: 

Die Eltern hätten die Wahlmöglichkeit zwischen den einzelnen Grundschulen in der Kernstadt (ohne Ortsteile) mit ihren unterschiedlichen Angeboten.



Die Beantragung und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wären in der Kernstadt nicht mehr nötig.



Es könnte ohne Ausnahmeantrag die Grundschule z.B. am Arbeitsort der Eltern oder am Wohnort der Großeltern bzw. der Tagesmutter gewählt werden.



Eltern können aus unterschiedlichen pädagogischen Konzepten auswählen.

Nachteile eines einheitlichen Schulbezirks für die Grundschulen in der Kernstadt: 

Durch die freie Grundschulwahl könnte es zu Aufnahmeanträgen kommen, die die zur Verfügung stehenden Plätze einer Grundschule überschreiten. Dann müsste gelost werden. Nicht berücksichtigte Kinder hätten eine andere – weiter entfernte – Grundschule zu besuchen.



Vollere Klassenverbände könnten nicht ausgeschlossen werden, weil alle Grundschulen zweizügig sein sollen und der dritte Zug an der Grundschule Lessingstraße erst eröffnet würde, wenn die anderen Grundschulen ausgelastet sind.



Durch eine freie Schulwahl innerhalb eines gemeinsamen Schulbezirks würde die soziale Trennung der Schülerschaft verändert, wodurch besonders der Lernerfolg aller Schüler – insbesondere benachteiligter Schüler – vermindert würde.



Kurze Schulwege würden entfallen, wenn die Eltern nicht mehr die nächstgelegene Grundschule für ihr Kind wünschen. Es würde möglicherweise mehr „Eltern-Taxis“ geben.

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Nein! Maßgeblich ist die letztendliche Beschlussfassung durch den Rat im Lichte der Erkenntnisse aus der durchgeführten Elternbefragung, und zwar ob es einen gemeinsamen Schulbezirk geben oder die bisherige Regelung fester Schulbezirke in der Kernstadt

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7. Wenn ich mich/wir uns für eine Variante aussprechen, bin ich/sind wir später daran gebunden?

beibehalten wird. Daran wird sich auch das spätere Anmeldeverfahren für Ihr(e) Kind(er) zu richten haben.

Ihre Teilnahme an der Elternbefragung ist deshalb für Sie keinesfalls und in irgendeiner Art und Weise bindend. Mit Ihrer Beteiligung an dieser Elternbefragung leisten Sie aber einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf das künftige Grundschulangebot im Bereich der Stadt Helmstedt.

8.

Was geschieht mit meinen/unseren Daten?

Alle erhobenen Daten dienen ausschließlich der Ermittlung des Elterninteresses an der Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die Grundschulen in der Stadt Helmstedt (Kernstadt). Die in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nach der Auswertung der Bögen vernichtet.

9. Wo kann ich mich/können wir uns über die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks informieren?

Es ist folgende Informationsveranstaltung geplant: Mittwoch, der 23.08.2017 um 18.00 Uhr, im Schützenhaus Helmstedt, Maschweg 9 in Helmstedt Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung werden neben dem Stadtelternrat auch Vertreter der Ratsfraktionen und der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. Unabhängig davon geben Ihnen bei der Stadtverwaltung  Herr Carsten Leppin, Neumärker Straße 1, Zimmer-Nr. N105, Tel. 05351/17-2100 oder  Frau Birgit Langer, Neumärker Straße 1, Zimmer-Nr. N102, Tel. 05351/17-2110

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gern weitere Auskünfte.

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10.

Wann und wo soll der Erhebungsbogen abgegeben werden?

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen spätestens bis zum 05.09.2017 verschlossen in dem beigefügten Freiumschlag zurück an die

Stadt Helmstedt Fachbereich Schulen, Soziales und Jugend sowie Sport Markt 1, 38350 Helmstedt www.stadt-helmstedt.de

Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte Erhebungsbögen können gewertet werden.

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zweifelsfrei

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Um aussagekräftige Ergebnisse erarbeiten zu können, die den Elternwunsch deutlich widerspiegeln, ist eine große Beteiligung an dieser Umfrage wünschenswert.

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