Bewertung des Positionspapiers der Union für eine Präventionsstrategie

27.04.2012 - Gesundheitsförderung und Prävention werden im Unionspapier als gesamtgesellschaftliche. Querschnittsaufgabe angesehen. Die Bündelung ...
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Bewertung des Positionspapiers der Union für eine Präventionsstrategie Aus dem Schütze-Brief vom 26.04.2012 geht hervor, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Entwurf von Eckpunkten für eine nationale Präventionsstrategie zugestimmt hat. Das Papier muss noch von weiteren beteiligten Arbeitsgruppen der Union beschlossen werden, bevor sich die Koalition verständigen muss. Gesundheitsförderung und Prävention werden im Unionspapier als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe angesehen. Die Bündelung vorhandener Ressourcen und finanzielle Anreize sind Kernpunkte des Papiers. Zunächst konstatiert die Arbeitsgruppe, dass es bereits eine erfolgreiche Entwicklung gebe und es nun gelte, mit Zielen mehr Verbindlichkeit und Durchdringungsqualität zu erreichen. Dabei bleibt das Papier an vielen Stellen halbherzig und ohne soziale Ambition. 1. Festlegung von Präventionszielen durch den Deutschen Bundestag Der Deutsche Bundestag und idealerweise auch der Bundesrat sollen nach den Vorstellungen der Union aufbauend auf Empfehlungen von ExpertInnengremien wie z.B. „gesundheitsziele.de“ konkrete Präventionsziele für die Zeit von 2012-2020 beschließen. Die Ziele sollen sich an vier Kriterien orientieren:    

Die Krankheit, gegen die angegangen wird, ist häufig und schwer Die Krankheit ist mit Präventionsmaßnahmen beeinflussbar Die Krankheit ist volkswirtschaftlich bedeutsam Die Präventionsmaßnahmen sollen evidenzbasiert sein und eine positive KostenNutzen-Relation vorweisen

Exemplarisch nennt die Union vier Ziele:    

Senkung der lebensstilbedingten Diabetis mellitus-Erkrankung bis 2020 um 10 Prozent Senkung der psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz bis 2020 um 20 Prozent Senkung der Reinfarktquote beim Herzinfarkt bis 2020 um 10 Prozent Teilnahmesteigerung an Krebsfrühuntersuchungen um 20 Prozent

Bewertung Nationale Strategien zur Prävention von Volkskrankheiten funktionieren nur mit einem handlungsfähigen Unterbau. Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Rahmen, der gesamtgesellschaftlich die Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern festlegt und finanziell unterlegt. 2. Gründung eines Nationalen Rates für Prävention und Gesundheitsförderung Der Startpunkt des nationalen Rates soll eine nationale Präventionskonferenz sein. Der Rat soll vom Deutschen Bundestag eingesetzt werden und aus den AkteurInnen bestehen, die heute an gesundheitsziele.de beteiligt sind. Aufgabe des Rates soll es sein, weitere Ziele zu entwickeln und die Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle zu erarbeiten.

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Bewertung Der Präventionsrat wird genauso wie die Präventionsziele blutleer bleiben, wenn er nicht mit klar definierten und finanziell unterlegten Rahmenbedingungen und Vereinbarungen verbunden wird. 3. Gesetzlich festgelegter Orientierungsrahmen und finanzielle Beteiligung der Länder Gesetzliche Krankenkassen und andere PräventionsträgerInnen sollen weiterhin zur KoFinanzierung verpflichtet werden. Der gesetzlich festgelegte Orientierungsrahmen in § 20 SGB V soll in angemessener Form angehoben werden. Vorgeschlagen sind 6 Euro je Versicherten. Die Mittel sollen vor allem zur Erreichung der vom Bundestag beschlossenen Präventionsziele verausgabt werden. Außerdem erwartet die Union von den Ländern, dass sie für Prävention in ihrem Zuständigkeitsbereich adäquate Mittel bereitstellen. Bewertung 2010 gaben die Kassen 300 Millionen Euro und somit ca. 4,33 € pro Versichertem aus, die Steigerung auf 6 € würde eine Steigerung auf etwa 420 Millionen bedeuten. Die grüne Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag 500 Millionen Euro (bei ca. 70 Millionen Versicherten wären das ca. 7,14 € je Versicherten). Zudem fordern wir eine Steigerung von 10 Prozent in den Folgejahren und eine regionale Bündelung und Verausgabung der Mittel. Eine Anhebung der Mittel ist dringend erforderlich. Die Unionspläne bleiben aber halbherzig. Was ihnen fehlt, ist vor allem Zielgenauigkeit, Verbindlichkeit und Kontinuität. Wer entscheidet, welche Mittel zur Erreichung welches Zieles anhand von welchen Kriterien bereitgestellt werden, bleibt unklar. Bei einer starken Anhebung des gesetzlichen Orientierungswertes in § 20 SGB V ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Steigerung der Mittel nicht in die wettbewerbsorientierten Präventionskurse der Krankenkassen fließen. Wir brauchen keine wirkungslosen Kampagnen und noch mehr Individualprävention für die, die sich die Zuzahlungen leisten können und wollen, sondern Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen vor Ort. Der Verweis der Union auf adäquate Finanzierung durch die Länder zeigt: die Union verschiebt die Verantwortung auf die Kommunen und die Länder ohne zu sagen wie diese das finanzieren sollen. Die Finanznot der Kommunen sollte der Union aus eigener Anschauung ausreichend bewusst sein. 4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung Seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen soll aus den in § 20 SGB V vorgesehenen Mitteln ein Betrag von 2 Euro je Versicherten als Mindestwert zur Verfügung gestellt werden. Die Union denkt zudem über finanzielle Anreize für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen nach. Die Krankenkassen sollen dafür Gruppentarife für MitarbeiterInnen von Unternehmen anbieten können. Die Verbreiterung von betrieblicher Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen könnte nach Ansicht der Union durch den Aufbau von Netzwerkstrukturen verbessert werden. Außerdem sei eine bessere Einbindung der Betriebsärzte zu prüfen. Bewertung Einen Mindestausgabewert für betriebliche Gesundheitsförderung fordert die grüne Bundestagsfraktion ebenfalls. Richtig ist auch, dass die betriebliche Gesundheitsförderung in Seite 2

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kleinen und mittleren Betrieben verbessert werden muss. Netzwerke können einen Beitrag leisten. Aber auch die betriebliche Gesundheitsförderung braucht klare Strukturen und Verantwortlichkeiten und regionale verbindliche Kooperationen. 5. Prävention bei Menschen mit Migrationshintergrund oder niedrigem Bildungsstand Die Union stellt eine erhebliche Schwierigkeit bei der Erreichbarkeit von Menschen mit niedrigem Bildungsstand und eine unzureichende Datenlage zur Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund fest. Die GKV soll einen Teil der vorgesehenen Mittel für die Prävention bei Menschen mit Migrationshintergrund oder niedrigem Bildungsstand vorsehen. Die Haupt-, Real-, Förder- und Berufsschulen sollen bei der Förderung in Settings verstärkt berücksichtigt werden. Bewertung Studien zeigen immer wieder, dass sich die Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und Jugendlichen auf die 20 Prozent konzentrieren, die aus sozial benachteiligten Familien oder Familien mit Migrationshintergrund kommen. Sie haben eine deutlich verkürzte Lebenserwartung und auch weniger gesunde Lebensjahre zu erwarten, gehen seltener zum Arzt und haben mehr unter zunehmenden Kosten oder Leistungskürzungen zu leiden. Wir benötigen einen Mindestausgabenwert für lebensweltbezogene Gesundheitsförderung in Settings. Die Union nennt keine klare Vorstellung zur Größe des Teils der Ausgaben. Damit bleibt es eine blutleere Willensbekundung ohne Verbindlichkeit. Gerade sozial Benachteiligte können wir nur durch Prävention und Gesundheitsförderung in ihrem direkten Lebensumfeld, ihren Settings besser erreichen, in der Kita, der Schule, im Betrieb, in ihrem Stadtteil. Auch von Arbeitslosigkeit bedrohte und arbeitslose Menschen müssen in einem Gesamtkonzept mitgedacht werden. Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung müssen besser miteinander verzahnt werden. Dafür brauchen wir eine verbindliche regionale Steuerung sowie eine regionale Bündelung und Verausgabung der Mittel. 6. Bereichsübergreifende Kooperationen Die Union will Kooperationsmöglichkeiten mit staatlichen Stellen und Akteuren aus dem Bereich der Wirtschaft sowie dem Kultur-, Bildungs- und Freizeitbereich eröffnen. Ein Schwerpunkt soll auf der Verhältnisprävention liegen. Bewertung Eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die vorhandenen Kooperations-, Beratungs- und Entscheidungsstrukturen in Bund, Ländern, Kreisen und Städten gemeinsam an einem Strang ziehen und es einen Ort für Steuerung und Koordination der einzelnen Projekte gibt. Durch den Aufbau von Planungsund Beteiligungsstrukturen auf kommunaler Ebene wollen wir die Prävention und Gesundheitsförderung auf eine verlässliche Grundlage stellen. Nur dann kann die Einbindung weiterer KooperationspartnerInnen verbindlich gelingen. Auch für die Verankerung von Prävention und Gesundheitsförderung direkt in den Regelsystemen braucht es eine koordinierte Abstimmung und Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Bereits im Curriculum der Kindertagesstätten und Schulen kann Gesundheitsförderung dann fester Bestandteil werden und Gesundheitsförderung von

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Anfang an sicherstellen. Die Union äußert hier nur Wunschvorstellungen, die sie nicht mit konkreten Vorschlägen oder gar Plänen unterfüttert. 7. Stärkung der Eigenverantwortung durch finanzielle Anreize Finanzielle Anreize wie Boni und Beitragsrückerstattung für Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung in Anspruch nehmen, will die Union gegebenenfalls erweitern. Bewertung Bonusprogramme und Beitragsrückerstattung bleiben die einzig konkret benannten finanziellen Instrumente im Unionspapier, obwohl fachlich nachgewiesen ist, dass von ihnen nur die ohnehin Gesundheitsbewussten profitieren. 8. Impfungen Der derzeit diskutierte Nationale Impfplan soll Bestandteil der Präventionsstrategie und der koordinierenden Arbeit des Nationalen Rates für Prävention werden. Arztbesuche sollen dabei im Zuge einer zugehenden Beratung dazu genutzt werden, den Impfschutz zu vervollständigen. Entsprechende Anreize für ÄrztInnen und PatientInnen sollen geprüft werden. Bewertung Bereits Minister Rösler preschte 2010 mit der Ankündigung vor, die Regierung wolle die Prävention durch die Mediziner stärken und die sprechende Medizin und Beratung der Ärzte solle dafür besser honoriert werden. Wenn die Union hierauf eingeht, ist die Koalition sich in diesem Punkt bereits einig. Gesundheitsexperten wie Prof. Dr. Rolf Rosenbrock halten dies nicht nur für „fachlich verfehlt“ sondern auch für „katastrophal“. Auch von eventuellen finanziellen Anreizen für PatientInnen würden wiederum nur die ohnehin Gesundheitsbewussten profitieren. 9. Kur- und Rehamaßnahmen Auch für Kur- und Rehamaßnahmen sollen Anreize erwägt werden, die auf eine verstärkte Inanspruchnahme abzielen. Bewertung Die Union bleibt dabei im Ungefähren und verweist nur auf die Kassen, die ihre Genehmigungspraxis verbessern sollen. 10. Qualitätssicherung in der Prävention Die Intensivierung von Prävention und Gesundheitsförderung soll nach Wunsch der Union als fester inhaltlicher Bestandteil in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Heil- und Pflegeberufe sowie Physiotherapie aufgenommen werden. Die Krankenkassen sollen durch Begleitforschung die Wirksamkeit der von ihnen geförderten Maßnahmen belegen. Grundsätzlich sollten nur qualitätsgesicherte Maßnahmen vorrangig zur Erreichung der

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Gesundheitsziele eingesetzt werden. Bewertung Auch hier bleibt das Unionspapier im Ungefähren und benennt nicht klar, wie sie etwa die Begleitforschung stärken und Verantwortlichkeiten verbindlich regeln will. Wir fordern ein Nationales Kompetenzzentrum für Qualität und Qualitätssicherung für nichtmedizinische Prävention und Gesundheitsförderung einzurichten, das Kriterien für Qualitätsentwicklung und Evaluation festlegt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollte für den Aufbau genutzt werden und regelmäßige bundesweite und repräsentative Erhebungen durchführen, die evaluieren, mit welchen Programmen und Kooperationspartnern welche Zielgruppen am besten erreicht werden 11. Verbesserung der Information über Präventionsangebote Das Thema soll dauerhaft in den Medien etabliert werden. Die Union wünscht sich eine hohe und kontinuierliche TV-Präsenz von Gesundheitsförderung. Vorbild könne der „7. Sinn“ sein. Bewertung Wenn wir verhindern wollen, dass die Frage eines langen gesunden Lebens nicht zuletzt eine Frage des Geldes ist, dann dürfen wir nicht bequem darauf verweisen, ein paar motivierende Kampagnen und der Wettbewerb der guten Ideen werde es schon richten. GesundheitsexpertInnen verweisen zurecht darauf, dass Menschen ihr Gesundheitsverhalten durch ein paar Broschüren hier oder einen TV-Spot da nicht dauerhaft ändern. Durch die Konzentration auf wirkungslose mediale Kampagnen wird die Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung auf die Schultern jeder und jedes Einzelnen verlagert ohne Berücksichtigung der gesundheitlichen Chancengleicheit.

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