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Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (GUV-V A5) sollte durch den/die Klinikdirektor/-in bzw. Institutsleiter/-in und die Abteilungsleiter der Zentralverwaltung die Ersthelfer bestimmt werden. Nach den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften sollten ungefähr 5% der Beschäftigten in Erster Hilfe ...
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