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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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09.07.2014

Kronenzustandserhebung 2014 in Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung werden in der Zeit vom 14. Juli bis 01. August 2014 bayernweit die jährliche Kronenzustandserhebung durchführen. Dazu werden dieses Jahr Waldbäume an insgesamt 97 Inventurpunkten begutachtet. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Durchführung der Waldschadensinventur vom 12. Juni 1984 (GVBl 1984, S. 248, zuletzt geändert am 16.06.2005). Danach sind die mit der Erhebung befassten Bediensteten der Bayerischen Forstverwaltung befugt, die Waldflächen zum Zweck der Zustandserfassung zu betreten sowie die notwendigen Maßnahmen (z. B. Messungen, Markierungen) durchzuführen. Die Waldbesitzer sind verpflichtet, im Bedarfsfall Auskünfte über ihren Wald (beispielsweise über Herkunft des Saat- und Pflanzgutes, bisherige Schadereignisse, forstliche Maßnahmen in den Waldbeständen) zu erteilen. Das Aufnahmepersonal ist zur Geheimhaltung dieser Auskünfte und der Er-

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hebungsergebnisse einzelner Aufnahmeflächen gegenüber Unbefugten verpflichtet. Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder über die Durchführung der Kronenzustandserhebung 2014 zu informieren. Unser Haus wird zeitnah zu Beginn der Erhebungen eine Pressemitteilung herausgeben. Die bayernweiten Ergebnisse werden spätestens bis zum Ende des Jahres ausgewertet sein und bekanntgegeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Tretter Forstdirektor

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