PK-Nr________________________ wird vom Markt Oberstdorf ausgefüllt
Anmeldung bitte leserlich schreiben
Vorname des Musikschülers
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Nachname des Musikschülers
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geboren am
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Straße
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PLZ und Wohnort
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Telefon
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Beruf (Schüler, Student, Azubi…)
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Schule ______________
Klasse ______________ Arbeitgeber ______________
Name des Erziehungsberichtigten (bei Minderjährigen)
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Der oben genannte Musikschüler wird zum Unterricht an der Kommunalen Musikschule Oberstdorf zum Schuljahresbeginn _________ bzw. zum ____________ angemeldet. Früherziehung Instrument _________________
Einzelunterricht
25 Minuten
2er Gruppe
30 Minuten
3er Gruppe
45 Minuten
4er Gruppe
____________
Zusätzlich wird folgendes Nebenfach/Zusatzfach belegt: ____________________ (Bitte extra Anmeldeformular)
Namen weiterer Familienmitglieder in der Musikschule ______________________ Unterrichtsfach/Dauer ______________________/____________Minuten
Die derzeitige Schulordnung sowie die Gebührenordnung sind mir bekannt und werden von mir akzeptiert.
Ort und Datum _____________________________ Unterschrift _________________________
Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Markt Oberstdorf und die Kurbetriebe Oberstdorf Markt Oberstdorf, Marktkasse, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 09 MGO 000 001 029 18 Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt Das Mandat gilt für das Personenkonto Nr.: Für alle Forderungen des Marktes Oberstdorf oder folgende Forderungen: Grundsteuer
Hundesteuer
Sondernutzung
Zweitwohnungssteuer
Musikschulgebühr
Abwasserabgabe
Gewerbesteuer
Kindergartengebühr/ Verpflegung
Herstellungsbeitrag
Fremdenverkehrsbeitrag Kurbeitrag/ Allgäu-Walser-Card
Miete
Schülerbetreuung/ Verpflegung
Pacht
Fahrgenehmigung Sonstiges
Kurbetriebe Oberstdorf, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf Gläubiger-Identifikationsnummer : DE 09 KVO 000 001 029 18 Mandatsreferenz-Nr. = Betriebs-Nr. Das Lastschriftmandat gilt für alle Forderungen der Kurbetriebe Oberstdorf
Ich ermächtige den Markt Oberstdorf bzw. die Kurbetriebe Oberstdorf, wiederkehrend Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die gezogenen Lastschriften auf meinem Konto einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber); Name: Straße: PLZ/Ort: Kreditinstitut:
BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
IBAN: DE_ _|_ _ _ _ _ _ _ _| _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum
Unterschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
Bitte original unterschrieben an uns zurück - kein Email oder Fax!! Interner Vermerk f. d. Marktkasse: Kopie an Kurbetriebe am: …………………. Daten erfasst am: …………… Original gescannt und abgelegt am: ………………… …………………gez.:………………
Interner Vermerk f. d. Kurbetriebe: Buchhaltung: Daten erfasst am …………………gez.:…………….. EDV-Abteilung: Daten erfasst am
Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60
S A T Z U N G Kommunale Musikschule Oberstdorf Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung und des Beschlusses des Marktgemeinderates Oberstdorf vom 16.07.2009 (lfd. Nr. 2 – TOP 2) folgende Gebührensatzung für die kommunale Musikschule Oberstdorf.
§ 1 Höhe der Gebühren ab 01.09.2009 a) Gruppenunterricht
45 Minuten
jährlich
monatlich
2er 3er 4er 5er 6er
648,00 432,00 324,00 264,00 228,00
54,00 36,00 27,00 22,00 19,00
648,00 1.008,00
54,00 84,00
Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe
b) Einzelunterricht 25 Minuten 45 Minuten c) Früherziehung 60 Min. Chor 216,00 Musik. Früherziehung
18,00
45 Min. 216,00 Grundkurs ohne Instrument
18,00
§ 2 Gehörbildung, Kontrapunkt, Komposition siehe Gruppen- bzw. Einzelunterricht § 3 Musiktherapie siehe Gruppen- bzw. Einzelunterricht § 4 Ermäßigung a) Familienermäßigung
1. Mitglied voller Beitrag 2. Mitglied 10 % Ermäßigung 3. Mitglied 20 % Ermäßigung
b) Mehrfächerermäßigung beim 1. Instrument voller Beitrag beim 2. Instrument 10 % Ermäßigung beim 3. Instrument 20 % Ermäßigung
Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60
c) Sozialermäßigung
können auf schriftlichen Antrag vom Schulträger gewährt werden.
d) Sondervereinbarungen können auf schriftlichen Antrag vom Schulträger gewährt werden. e) Einzelunterricht 45 Min. wird grundsätzlich nur noch Schülern erteilt, die mit erstem Wohnsitz in Oberstdorf gemeldet sind; auswärtige Schüler können im Ausnahmefall Berücksichtigung finden, wenn Unterrichtskapazitäten zur Verfügung stehen. § 5 Schulordnung a) die Schule übernimmt den regelmäßigen Unterricht. b) Der Besuch der musikalischen Grundausbildung ist verpflichtend und kostenfrei. Er kann bei entsprechender Vorbildung erlassen werden. c) Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit. d) Der Unterricht kann nur zum Schuljahresschluss gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen. Eine Entlassung vor Schuljahresschluss bzw. eine Gebührenaussetzung werden bei Umzug oder Krankheit eines Schülers (Krankheitsdauer mindestens 4 Wochen unter Vorlage eines ärztlichen Attests) gewährt. e) Der Unterricht bzw. die Ferien richten sich nach den allgemeinbildenden Schulen. § 6 Gebühren, Beginn der Gebührenpflicht, Fälligkeit Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, werden also jährlich (12 Monate, vom 01.09. bis 31.08.) erhoben und entstehen mit Beginn des jeweiligen Musikschuljahres (01.09.). Sie sind in 12 gleichen Monatsraten jeweils im Voraus bis spätestens zum 10. eines jeden Monats fällig und werden im Bankeinzugsverfahren vom Träger eingeholt. § 7 Sondervereinbarung Für Gastschüler aus umliegenden Gemeinden soll der Unterricht an der Musikschule in Oberstdorf möglich bleiben. Um dies zu gewährleisten, ist jedoch ein Zuschlag auf die jeweilige Unterrichtsgebühr von 50 % zu erheben.
§ 8 Gebührenordnung Diese Gebührensatzung tritt am 01.09.2009 in Kraft; gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Marktes Oberstdorf vom 01.09.2003 außer Kraft. MARKT OBERSTDORF
gez. Laurent O. Mies 1. Bürgermeister Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60