Anmeldeformular_Musikschule mit SEPA

... bzw. die Kurbetriebe Oberstdorf, wiederkehrend Zahlung von meinem Konto ... Besuch der musikalischen Grundausbildung ist verpflichtend und kostenfrei.
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PK-Nr________________________ wird vom Markt Oberstdorf ausgefüllt

Anmeldung bitte leserlich schreiben

Vorname des Musikschülers

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Nachname des Musikschülers

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geboren am

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Straße

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PLZ und Wohnort

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Telefon

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Beruf (Schüler, Student, Azubi…)

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Schule ______________

Klasse ______________ Arbeitgeber ______________

Name des Erziehungsberichtigten (bei Minderjährigen)

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Der oben genannte Musikschüler wird zum Unterricht an der Kommunalen Musikschule Oberstdorf zum Schuljahresbeginn _________ bzw. zum ____________ angemeldet. Früherziehung Instrument _________________

Einzelunterricht

25 Minuten

2er Gruppe

30 Minuten

3er Gruppe

45 Minuten

4er Gruppe

____________

Zusätzlich wird folgendes Nebenfach/Zusatzfach belegt: ____________________ (Bitte extra Anmeldeformular)

Namen weiterer Familienmitglieder in der Musikschule ______________________ Unterrichtsfach/Dauer ______________________/____________Minuten

Die derzeitige Schulordnung sowie die Gebührenordnung sind mir bekannt und werden von mir akzeptiert.

Ort und Datum _____________________________ Unterschrift _________________________

Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Markt Oberstdorf und die Kurbetriebe Oberstdorf Markt Oberstdorf, Marktkasse, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 09 MGO 000 001 029 18 Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt Das Mandat gilt für das Personenkonto Nr.: Für alle Forderungen des Marktes Oberstdorf oder folgende Forderungen: Grundsteuer

Hundesteuer

Sondernutzung

Zweitwohnungssteuer

Musikschulgebühr

Abwasserabgabe

Gewerbesteuer

Kindergartengebühr/ Verpflegung

Herstellungsbeitrag

Fremdenverkehrsbeitrag Kurbeitrag/ Allgäu-Walser-Card

Miete

Schülerbetreuung/ Verpflegung

Pacht

Fahrgenehmigung Sonstiges

Kurbetriebe Oberstdorf, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf Gläubiger-Identifikationsnummer : DE 09 KVO 000 001 029 18 Mandatsreferenz-Nr. = Betriebs-Nr. Das Lastschriftmandat gilt für alle Forderungen der Kurbetriebe Oberstdorf

Ich ermächtige den Markt Oberstdorf bzw. die Kurbetriebe Oberstdorf, wiederkehrend Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die gezogenen Lastschriften auf meinem Konto einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber); Name: Straße: PLZ/Ort: Kreditinstitut:

BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

IBAN: DE_ _|_ _ _ _ _ _ _ _| _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Ort, Datum

Unterschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)

Bitte original unterschrieben an uns zurück - kein Email oder Fax!! Interner Vermerk f. d. Marktkasse: Kopie an Kurbetriebe am: …………………. Daten erfasst am: …………… Original gescannt und abgelegt am: ………………… …………………gez.:………………

Interner Vermerk f. d. Kurbetriebe: Buchhaltung: Daten erfasst am …………………gez.:…………….. EDV-Abteilung: Daten erfasst am

Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60

S A T Z U N G Kommunale Musikschule Oberstdorf Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung und des Beschlusses des Marktgemeinderates Oberstdorf vom 16.07.2009 (lfd. Nr. 2 – TOP 2) folgende Gebührensatzung für die kommunale Musikschule Oberstdorf.

§ 1 Höhe der Gebühren ab 01.09.2009 a) Gruppenunterricht

45 Minuten

jährlich

monatlich

2er 3er 4er 5er 6er

648,00 432,00 324,00 264,00 228,00

54,00 36,00 27,00 22,00 19,00

648,00 1.008,00

54,00 84,00

Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe

b) Einzelunterricht 25 Minuten 45 Minuten c) Früherziehung 60 Min. Chor 216,00 Musik. Früherziehung

18,00

45 Min. 216,00 Grundkurs ohne Instrument

18,00

§ 2 Gehörbildung, Kontrapunkt, Komposition siehe Gruppen- bzw. Einzelunterricht § 3 Musiktherapie siehe Gruppen- bzw. Einzelunterricht § 4 Ermäßigung a) Familienermäßigung

1. Mitglied voller Beitrag 2. Mitglied 10 % Ermäßigung 3. Mitglied 20 % Ermäßigung

b) Mehrfächerermäßigung beim 1. Instrument voller Beitrag beim 2. Instrument 10 % Ermäßigung beim 3. Instrument 20 % Ermäßigung

Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60

c) Sozialermäßigung

können auf schriftlichen Antrag vom Schulträger gewährt werden.

d) Sondervereinbarungen können auf schriftlichen Antrag vom Schulträger gewährt werden. e) Einzelunterricht 45 Min. wird grundsätzlich nur noch Schülern erteilt, die mit erstem Wohnsitz in Oberstdorf gemeldet sind; auswärtige Schüler können im Ausnahmefall Berücksichtigung finden, wenn Unterrichtskapazitäten zur Verfügung stehen. § 5 Schulordnung a) die Schule übernimmt den regelmäßigen Unterricht. b) Der Besuch der musikalischen Grundausbildung ist verpflichtend und kostenfrei. Er kann bei entsprechender Vorbildung erlassen werden. c) Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit. d) Der Unterricht kann nur zum Schuljahresschluss gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen. Eine Entlassung vor Schuljahresschluss bzw. eine Gebührenaussetzung werden bei Umzug oder Krankheit eines Schülers (Krankheitsdauer mindestens 4 Wochen unter Vorlage eines ärztlichen Attests) gewährt. e) Der Unterricht bzw. die Ferien richten sich nach den allgemeinbildenden Schulen. § 6 Gebühren, Beginn der Gebührenpflicht, Fälligkeit Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, werden also jährlich (12 Monate, vom 01.09. bis 31.08.) erhoben und entstehen mit Beginn des jeweiligen Musikschuljahres (01.09.). Sie sind in 12 gleichen Monatsraten jeweils im Voraus bis spätestens zum 10. eines jeden Monats fällig und werden im Bankeinzugsverfahren vom Träger eingeholt. § 7 Sondervereinbarung Für Gastschüler aus umliegenden Gemeinden soll der Unterricht an der Musikschule in Oberstdorf möglich bleiben. Um dies zu gewährleisten, ist jedoch ein Zuschlag auf die jeweilige Unterrichtsgebühr von 50 % zu erheben.

§ 8 Gebührenordnung Diese Gebührensatzung tritt am 01.09.2009 in Kraft; gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Marktes Oberstdorf vom 01.09.2003 außer Kraft. MARKT OBERSTDORF

gez. Laurent O. Mies 1. Bürgermeister Musikschule Oberstdorf – Alpgaustraße 28 – 87561 Oberstdorf Tel: 08322 – 940 63 60