Anhang 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen ClubCollect ...

ClubCollect ein automatisches SEPA-Lastschriftverfahren von dem angegebenen Bankkonto des. Nutzers einstellen. Hierfür benötigt ClubCollect das separate ...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine

Anhang 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen ClubCollect (Basispaket) 1. Nutzerkonto, Zugangsdaten 1.1 ClubCollect erstellt für den Nutzer ein Nutzerkonto, das über die ClubCollect-Webseite (www.clubcollect.de) zugänglich ist. Der Nutzer erhält die Zugangsdaten für das Nutzerkonto von ClubCollect. Der Nutzer bedient die Software als Administrator. Der Nutzer kann dort eine Vielzahl von Funktionen rund um die Verwaltung der Mitglieder und deren Zahlungen verwenden. Ferner kann der Nutzer dort auch selbst weitere Unterkonten für die Verwaltung der Zahlungen, der Mitarbeiter und zur Betreuung der Mitglieder anlegen. 1.2 Für den Nutzer ist zu beachten, dass die Geheimhaltung der Nutzerdaten wichtig ist, um zu verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von Nutzer- und Mitgliederdaten erhalten. Hierfür ist auch die Mitwirkung des Nutzers notwendig: •

er Nutzer wählt ein möglichst sicheres Passwort, z.B. gemischt aus Zahlen, Buchstaben und D Sonderzeichen.



er Nutzer ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um das Passwort gegen den unbefugten D Gebrauch zu schützen.



er Nutzer verrät niemandem das Passwort und gibt die Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. D Die ClubCollect-Mitarbeiter werden den Nutzer nie nach dem Passwort fragen.

1.3 Der Nutzer informiert den ClubCollect-Kundenservice ([email protected]) unverzüglich, wenn der Nutzer den Eindruck hat, dass Dritte Ihre Zugangsdaten unberechtigt nutzen. 1.4 Der Nutzer informiert die Mitglieder und etwaige Mitarbeiter entsprechend. 1.5 Bei begründetem Verdacht einer Fremdnutzung der Zugangsdaten des Nutzers darf ClubCollect die notwendigen Maßnahmen ergreifen und insbesondere den Zugang vorübergehend sperren oder schließen. Falls Dritte die Zugangsdaten des Nutzers aufgrund des Verschuldens des Nutzers unberechtigt verwenden, hat der Nutzer die dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. 2. Leistungen von ClubCollect, Mitwirkung des Nutzers 2.1 Mit Vertragsabschluss erbringt ClubCollect seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Inhalt der Leistungen von ClubCollect ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu den vom Nutzer gewählten Produkten. 2.2 Damit ClubCollect die Leistungen für den Nutzer erbringen kann, benötigt ClubCollect laufend die hierfür notwendigen Informationen vom Nutzer, insbesondere die Liste der Mitglieder die Beiträge bezahlen müssen. Einschließlich der zu zahlenden Beiträge sind Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Handy-Nummern der Mitglieder von enormer Bedeutung. Der Nutzer stellt sicher, dass diese Daten stets vollständig und inhaltlich korrekt sind. 2.3 ClubCollect ist nur der Dienstleister des Nutzers, der dem Nutzer die Verarbeitung seiner Mitgliederdaten vereinfachen und die Abrechnung erleichtern soll. Das heißt, nicht eingezogene

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Zahlungen (einschließlich Rückbuchungen von Zahlungen) bleiben in der Verantwortung und Haftung des Nutzers. ClubCollect übernimmt keine Zahlungsgarantie bzw. erstattet dem Nutzer keine Zahlungsausfälle. 2.4 ClubCollect kann, auf Wunsch des Nutzers, den Mitgliedern eine Zahlung in beliebigen Raten/ Intervallen ermöglichen. Die genaue Anzahl der Raten/Intervalle kann der Nutzer gemäß Ziffer 1 des Deckblatts entnehmen. 2.5 Der Nutzer hält auch stets die eigenen Daten aktuell. Der Nutzer unterrichtet ClubCollect bei wichtigen Veränderungen, wie zum Beispiel •

Personelle Veränderungen im Vorstand,



Änderungen der Kontoverbindung(en),



Zusammenschlüsse und/oder Aufspaltungen der Institution.

3. Gebühren 3.1 Die vom Nutzer zu zahlenden Preise für die Leistung von ClubCollect ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Für den Nutzer zu beachten ist, dass die Leistungen nicht erfolgsabhängig sind, d.h. der Nutzer zahlt z.B. für den versuchten Zahlungseinzug auch dann, wenn dieser aus Gründen, die ClubCollect nicht zu verantworten hat, fehlschlägt. Die Gebühren von ClubCollect verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. 3.2 Die für die Erbringung der Dienstleistung anfallenden Gebühren, werden mit den von ClubCollect eingesammelten Zahlungsbeträgen nicht verrechnet. Aus diesem Grund, wird ClubCollect ein automatisches SEPA-Lastschriftverfahren von dem angegebenen Bankkonto des Nutzers einstellen. Hierfür benötigt ClubCollect das separate SEPA-Lastschriftmandatsdokument ausgefüllt und unterschrieben zurück. 3.3 ClubCollect behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit anzupassen, jedoch nicht öfter als zwei (2) Mal pro Kalenderjahr, wenn sich in Bezug auf die Kostenbasis für diese Dienstleistungen wesentliche Änderungen ergeben und diese Preisänderungen das Ergebnis von Faktoren sind, die außerhalb der Kontrolle von ClubCollect liegen. Alle Änderungen der Gebühren werden dem Nutzer mindestens drei (3) Monate im Voraus mitgeteilt. ClubCollect weist den Nutzer im Rahmen der Mitteilung über die Preisänderungen auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin. 3.4 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 15% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Gebühren für die Erbringung der Dienstleistung, ist der Nutzer berechtigt, die Dienstleistungsvereinbarung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Kündigt der Nutzer nicht oder nicht fristgemäß, wird die Dienstleistung zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit den neuen Gebühren fortgesetzt.

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4. Haftungsbeschränkung 4.1 ClubCollect haftet für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt ist. 4.2 In allen anderen Fällen haftet ClubCollect nur, soweit der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. 4.3 Abweichend von Ziffer 4.1 gilt für Dienste, die ClubCollect unentgeltlich bereitstellt, ein Haftungsausschluss für Schäden, die ClubCollect leicht fahrlässig verursacht. 4.4 Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt. 5. Auftragsdatenverarbeitung 5.1 ClubCollect verarbeitet die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Nutzers und ggf. deren Mitarbeiter und Vorstände ausschließlich im Auftrag des Nutzers. 5.2 Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Abrechnung von Mitgliedschaften und das Einziehen von Beiträgen für den Nutzer. Die personenbezogenen Daten bestehen daher im Wesentlichen aus Namen, Anschriften, Laufzeiten von Mitgliedschaften, Bank- und Zahlungsmittelinformationen, Zahlungsverläufe und Forderungsbestände. Die Einzelheiten der Beauftragung von ClubCollect und der Laufzeit sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, gemäß Ziffer 1 Deckblatt, der vom Nutzer gewählten Leistung enthalten. ClubCollect stellt sicher, dass die für den Nutzer verarbeiteten personenbezogenen Daten in geeigneter Weise von anderen Nutzern getrennt gespeichert, verarbeitet und gesichert werden. 5.3 Der Nutzer hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Mündliche Weisungen oder Weisungen in Textform (z.B. E-Mail) sind unverzüglich von ClubCollect schriftlich zu bestätigen. 5.4 Die Sicherheit der Daten des Nutzers sind uns sehr wichtig. ClubCollect hat deshalb technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die in einem Datenschutz- und Datensicherheitskonzept festgehalten wurden. Der Nutzer hat, vor der Beauftragung von ClubCollect, die Möglichkeit diese Maßnahmen auf der Internetseite von ClubCollect (https:// clubcollect.com/de/legal/privacy_statement) einzusehen und auf Angemessenheit zu prüfen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen wird ClubCollect laufend dem technischen Fortschritt anpassen. Dabei darf das Sicherheitsniveau bei Vertragsschluss nicht unterschritten werden. 5.5 ClubCollect ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Weisungen des Nutzers gebunden. ClubCollect berichtigt, löscht oder sperrt Daten, soweit der Nutzer dies wünscht. Sofern sich ein Betroffener unmittelbar an ClubCollect wenden sollte, aufgrund der Berichtigung oder Löschung der persönlichen Daten des Betroffenen, wird ClubCollect dieses Ersuchen unverzüglich an den Nutzer weiterleiten.

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5.6 ClubCollect gegenüber weisungsberechtigt sind die gemäß Satzung oder Geschäftsordnung zur Vertretung und Geschäftsführung berechtigten Organe des Nutzers. Weisungsempfänger auf Seiten von ClubCollect ist der Geschäftsführer oder eine von diesem dem Nutzer benannte Person. 5.7 Die Durchführung und die Wirksamkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen wird ClubCollect regelmäßig überprüfen und dem Nutzer gegenüber durch schriftliche Erklärung nachweisen. Sollte der Nutzer darüber hinaus weitere aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSIGrundschutz; EuroPrise, ISO 27000) verlangen, wird sich ClubCollect die Kosten für diese Zertifizierung mit dem Nutzer gleichmäßig teilen. Das Gebührenverzeichnis kann der Nutzer auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik einsehen. 6. Kontrollrechte 6.1 Der Nutzer hat das Recht, die Einhaltung der zwischen ClubCollect und dem Nutzer getroffenen vertraglichen Regelungen zum Datenschutz und seiner Weisungen jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. ClubCollect ist dem Nutzer gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle erforderlich ist. 6.2 Der Nutzer kann Einsichtnahme in die von ClubCollect für den Nutzer verarbeiteten Daten sowie in die verwendeten Datenverarbeitungssysteme und -programme verlangen. 6.3 Der Nutzer kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne der Ziffer 6.1 zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten bei ClubCollect vornehmen. Der Nutzer muss allerdings darauf achten, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden und die Betriebsabläufe von ClubCollect durch die Kontrollen nicht gestört werden. 7. Mitteilungspflichten 7.1 ClubCollect wird dem Nutzer jeden erheblichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen unverzüglich mitteilen. Gleiches gilt im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder strafrechtlichen Untersuchungen, die den Datenbestand des Nutzers betreffen. 7.2 Falls es zu Kontrollhandlungen, Maßnahmen oder Ermittlungen von Aufsichtsbehörden nach §§ 38 bzw. 43, 44 BDSG kommt, wird ClubCollect den Nutzer unverzüglich unterrichten. 7.3 Soweit der Nutzer Pflichten nach § 42a BDSG (Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten) trifft, wird ClubCollect den Nutzer hierbei unterstützen und sich auf eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten mit dem Nutzer verständigen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen durch ClubCollect, hält ClubCollect den Nutzer von den hieraus resultierenden Kosten frei.

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8. Datengeheimnis, Einsatz von Subunternehmern 8.1 Alle Personen von ClubCollect, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten vom Nutzer zugreifen können, werden von ClubCollect auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt. 8.2 ClubCollect ist zur Beauftragung von Subunternehmen nur mit der schriftlichen Zustimmung des Nutzers berechtigt. Vor der Beauftragung wird ClubCollect dem Nutzer den Namen sowie die Anschrift des Subunternehmers mitteilen. Für den Fall, dass ClubCollect einen Subunternehmer beauftragen muss, wird dieser - vor der Beauftragung durch ClubCollect - einer sorgfältigen Auswahl und Prüfung unterzogen, sodass die mit dem Nutzer bestehende Dienstleistung eingehalten werden kann. Im Vertrag mit dem beauftragten Subunternehmer ist ClubCollect dazu verpflichtet, die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Nutzers, weiterzugeben und somit vertraglich festzuhalten. 8.3 Für den Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, kontrolliert ClubCollect diesen während der gesamten Vertragsdauer, um sicherzustellen, dass dieser die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle wird von ClubCollect dokumentiert und dem Nutzer, auf Anfrage, übermittelt. 8.4 Zum Zwecke der Softwarebereitstellung ist die Muttergesellschaft von ClubCollect, NLCollect B.V. (Weesperstraat 61, 1018 VN Amsterdam) als Partnerunternehmen erforderlich, da diese Rechteinhaber der Software ist. Mit Zustimmung zu dieser Dienstleistungsvereinbarung willigt der Nutzer der Partnerschaft mit der Muttergesellschaft - ausschließlich zum Zwecke der Softwarebereitstellung - ein. 9. Vertraulichkeit Zwischen dem Nutzer und ClubCollect wird Vertraulichkeit vereinbart. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. 10. Laufzeit und Beendigung 10.1 Diese Dienstleistungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, geschlossen und ist frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen, kündbar. 10.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Bei Preiserhöhungen durch ClubCollect gemäß Ziffer 3.3 dieser AGB, besteht für den Nutzer ein etwaiges Sonderkündigungsrecht. 10.3 Sämtliche, bis zur Beendigung des Vertrages, bestimmungsgemäß eingeleiteten Zahlungsvorgänge werden von ClubCollect zu Ende geführt. ClubCollect wird diese

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Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß abrechnen und etwaige Guthaben an den Nutzer auszahlen. Etwaige nachlaufende Kosten für Rückbuchungen und Zahlungsausfälle aus diesen Zahlungsvorgängen sind vom Nutzer zu tragen. 10.4 Die durch ClubCollect gespeicherten Daten des Nutzers werden, nach Beendigung des Vertrages und Abwicklung aller noch laufenden Zahlungsvorgänge, komplett gelöscht. Vom Nutzer ggf. übergebene Datenträger werden an den Nutzer zurückgegeben. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen Vertragsunterlagen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt folgende Prioritätenfolge: (1.) die jeweilige Leistungsbeschreibung für das Produkt des Nutzers, (2.) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 11.2 Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wird Berlin als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von ClubCollect vereinbart. 11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung greifen. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden oder auf den Vertrag nicht anwendbar ist, soll eine Bestimmung greifen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

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Anhang 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen ClubCollect (Vorfinanzierung) 1. Geltungsbereich 1.1 Der Nutzer kann sich dazu entscheiden, die in Anhang 1 beschriebenen Dienstleistungen von ClubCollect zu erweitern, indem er die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch eine Partnerbank von ClubCollect nutzt. Der Nutzer kann in diesem Fall im Vorfeld über die gesamten Beiträge der Mitglieder (inkl. ggf. säumige Mitglieder), in Abhängigkeit vom bestimmten Zahlintervall durch den Nutzer, verfügen und/oder seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, die Beiträge in Raten/Intervallen zu zahlen. 1.2 Im Falle einer Vorfinanzierung gelten folgende Bedingungen und Bestimmungen. Die Definition von „Dienstleistungen“ gemäß Anhang 1 wird ausgeweitet, so dass diese nun die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf Ratenzahlung und Vorfinanzierung umfassen. 1.3 Um Zweifel auszuschließen, wird auf Folgendes hingewiesen. Der jeweilige Vorfinanzierungskredit wird über eine Partnerbank von ClubCollect zur Verfügung gestellt und es gelten dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und etwaige zusätzliche Geschäftsbedingungen der Bank. 1.4 Ob ein Vorfinanzierungskredit gewährt wird, liegt im alleinigen Ermessen der Bank. Die Gebühren für eine Vorfinanzierung kann der Nutzer, gemäß Ziffer 2 des Deckblatts, entnehmen. Bei einem Vorfinanzierungskredit fallen für den Nutzer keine Zinsen an. Die Laufzeit des Vorfinanzierungskredits wird vom Nutzer bestimmt. 1.5 Soweit ein Vorfinanzierungskredit gewährt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Bank. 2. Abtretung 2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzer mit der Inanspruchnahme eines Vorfinanzierungskredites seine bereits vorhandenen und fälligen Beitragsansprüche, in Höhe des vorfinanzierten Betrages, an die Bank abtreten muss.Allein die Bank entscheidet, ob und in welcher Höhe die Abtretung akzeptiert wird.   2.2 Der Nutzer versichert gegenüber ClubCollect und der vorfinanzierenden Bank, dass die vorzufinanzierenden Beitragszahlungen fehlerfrei, frei verfügbar und abtretbar sind und das Rechte Dritter an den Beitragszahlungen nicht bestehen. 3. Bevollmächtigung 3.1 Der Nutzer ermächtigt ClubCollect bei den in diesem Anhang bestimmten Dienstleistungen als Bevollmächtigter des Nutzers zu handeln. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass ClubCollect der Bank alle erforderlichen Informationen, einschließlich personenbezogener

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Daten des Nutzers und seiner Mitglieder (im erforderlichen Umfang) zur Verfügung stellt, damit die Bank den Antrag eines Nutzers auf einen Vorfinanzierungskredit prüfen und soweit alle Voraussetzungen gegeben sind, ihre Dienstleistung erbringen kann. 3.2 ClubCollect wird den Antrag des Nutzers bearbeiten und bei allen Kommunikationen als Vermittler zwischen dem Nutzer und der Bank fungieren. 3.3 Der Nutzer gewährt ClubCollect eine beschränkte Vollmacht, damit ClubCollect im Namen des Nutzers die Dokumente, die die Bank für die Gewährung des Vorfinanzierungskredit benötigt, erstellen, ausfertigen und bereitstellen kann. 4. Vorfinanzierung und Verrechnung 4.1 Soweit die Bank den Vorfinanzierungskredit gewährt, wird dem Nutzer der vereinbarte Nominalwert durch die Bank im Voraus ausgezahlt. 4.2 ClubCollect zieht im Auftrag des Nutzers die Beiträge der Mitglieder (durch Ratenzahlung) ein und leitet die erhaltenen Beträge im Auftrag des Nutzers und mit Genehmigung der vorfinanzierenden Bank an diese zur Tilgung des Vorfinanzierungskredites weiter. 4.3 ClubCollect wird den Nutzer regelmäßig über den Saldo des Vorfinanzierungskredites unterrichten und auf etwaige Zahlungsausfälle hinweisen. 4.4 Falls die durch ClubCollect eingezogenen Beitragszahlungen nicht ausreichen, um den erhaltenen Vorfinanzierungskredit abzudecken, wird ClubCollect den Nutzer rechtzeitig über die Höhe des Fehlbetrages benachrichtigen. 5. Haftung für Zahlungsausfälle 5.1 Die Risiken, in Verbindung mit der etwaigen Nichteinlösung von SEPA-Lastschriften und/oder SEPA-Überweisungen oder die Nichtzahlung der Beiträge zur Tilgung des Vorfinanzierungskredites und jegliche Streitigkeiten, die sich daraus zwischen dem Nutzer und dem Mitglied ergeben, bleiben in der Verantwortung und Haftung des Nutzers. 5.2 Soweit nach Eingang aller vereinbarten Beiträge und Verrechnung von Guthaben ein Fehlbetrag zur vollständigen Tilgung des Vorfinanzierungskredites verbleibt, ist der Nutzer nach Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch die Bank verpflichtet, den Fehlbetrag an die Bank zu überweisen. 5.3 Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und seinem Mitglied / seinen Mitgliedern oder Gerichtsverfahren, die das Mitglied / die Mitglieder gegen den Nutzer eingeleitet hat bzw. haben, bedingt nicht den Aufschub der Rückzahlung des Vorfinanzierungskredites durch den Nutzer.

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