2006, Anhang II

30.05.2012 - Allgemeine Hinweise. : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Hautkontakt. : Mit Wasser und Seife abwaschen und ggf.
22KB Größe 1 Downloads 42 Ansichten
Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II Druckdatum: 30.05.2012

1.

geändert am: 30.05.2012

Seite 1 / 4

Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: bio.x Reiniger/Entfetter (Art.Nr. 130032, 130030, 161524) Empfohlener Verwendungszweck: Reinigungsmittel für bio.x Pinselwaschtisch DENIOS AG Dehmer Str. 58-66 D-32549 Bad Oeynhausen Tel. 0800-753000-2 Fax: 05731/753-197 www.denios.com [email protected] Kontaktstelle für technische Informationen: Tel.: ++49 (0) 5731/753-123 E-Mail: [email protected] Notfallauskunft: ++49 (0) 6131/ 19240, Giftinformationszentrum Mainz (24-Stunden-Dienst)

2.

Mögliche Gefahren Nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne der EG-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG.

3.

Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Wässeriges Reinigungsmittel. Enthält Mikroorganismen. Inhaltsstoffangaben gem. EG-VO 648/2004: Unter 5 %: nichtionische Tenside; enthält Duftstoff Gefährliche Inhaltsstoffe: Name Alkoholalkoxylat

Gew. % 1 – 90 % biologisch abbaubar. Enthält keine Phosphate. Gemäß der Rezeptur keine AOX enthalten.

Hinweise zur Entsorgung Empfehlung

: Restflüssigkeiten können unter Beachtung der örtlichen behördlichen Einleitungsbestimmungen einer Kläranlage zugeführt werden.

Abfallschlüsselnummer für das ungebrauchte Produkt (EWC) : 200130 Reinigungsmittel, mit der Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen Verunreinigtes Verpackungsmaterial : 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 14.

Angaben zum Transport Landtransport Seeschifftransport Lufttransport

| 15.

: Kein gefährliches Transportgut gem. ADR/RID und GGVS/E : Kein gefährliches Transportgut gem. IMDG/GGVSee : Kein gefährliches Transportgut gem. ICAO/IATA-DGR

Vorschriften Kennzeichnung gem. Gefahrstoffverordnung und EG-Richtlinien (67/548/EWG und 1999/45/EG) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V) Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnungen Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse

: entfällt : --

: 1 schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung nach VwVws – nur Deutschland) Jugendarbeitsschutzgesetz (Deutsche Vorschrift): -Jugendarbeitsschutzverordnung (Schweizer Verordnung): -Klassifizierung nach BetriebsSicherheitsverordnung (BetrSichV - Deutschland): -VOC 1999/13/EC :0% VOC (CH) :0% VbF (A) : n.a.

Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II Handelsname: bio.x Reiniger/Entfetter

Seite 4 / 4

Dieses Produkt erfüllt die Kriterien der EG-VO 648/2004 über Detergenzien. Schweiz: Chemikalienverordnung (ChemV) und Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Chem RRV) sind zu beachten.

16.

Sonstige Angaben Wortlaut der in Kapitel 3 angegebenen R-Sätze (nicht Einstufung der Zubereitung!) R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 38: Reizt die Haut R 41: Gefahr ernster Augenschäden | Abschnitt wurde bearbeitet.

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Erfahrungen und Kenntnisse. Sie sollen unsere Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern.