Amtsblatt - Stadt Northeim

17.01.2017 - Januar 2017. 9. Wahlbekanntmachung der Stadt Northeim. 10. Herausgeber: Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim. Redaktion ...
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Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2017

Northeim, 09.01.2017

Nr. 1/2017

Inhalt

Seite

Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Hammenstedt

2

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschaft u. Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am Dienstag, den 24. Januar 2017

3

2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Hillerse am Mittwoch, den 18. Januar 2017

4

2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Stöckheim am Montag, den 16. Januar 2017

5

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 123 der Stadt Northeim „Hillerser Str./Lange Lage

6

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales am Dienstag, den 17. Januar 2017

8

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am Mittwoch, den 25. Januar 2017

9

Wahlbekanntmachung der Stadt Northeim

10

Herausgeber: Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim Redaktion und Auskunft: Dagmar Gloth-Lüer Tel. 05551/966-154, Fax 05551/966-444, E-Mail: [email protected] Veröffentlichung im Internet: www.amtsblatt.northeim.de Interessierte können sich unter der Adresse in einen Verteiler aufnehmen lassen, dann werden Sie nach dem Erscheinen jedes Amtsblattes per E-Mail kostenlos informiert. Erscheint grundsätzlich jeden Montag und liegt zur Selbstabholung im Eingangsbereich des Rathauses, Scharnhorstplatz 1 und im Bürgerbüro, Am Münster 30, bereit.

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschaft u. Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Northeim (WP 2016/2021) findet am Dienstag, den 24. Januar 2017, um 17:00 Uhr im Sitzungsraum 7 statt.

Vorab der Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.

Tagesordnung:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23-12; Schreiben des Stadtbrandmeisters vom 29.11.2016 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Beschlussfassung Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 4000 für die Stützpunktfeuerwehr Höckelheim; Sachstandsinformation Entlassung eines stv. Ortsbrandmeisters Verkehrsschau 2016; Ortschaften Beteiligung der Stadt Northeim am Welcome Centre für den Göttingen Campus und die Region Südniedersachsen Anfragen und Anregungen

Stadt Northeim, den 02.01.2017 Der Bürgermeister gez. Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Hillerse der Stadt Northeim (WP 2016/2021) findet am Mittwoch, den 18. Januar 2017, um 19:00 Uhr in der Altenbegegnungsstätte "Remise" statt.

Tagesordnung:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung Pflichtenbelehrung und Verpflichtung Genehmigung über das Protokoll der 1. öffentlichen Sitzung des Ortsrates Hillerse vom 16.11.2016 (WP 2016/2021) Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters Mittelanmeldungen für den Haushalt 2017 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Anhörung der Ortsräte Verwendung von Verfügungsmitteln Anfragen und Anregungen

Im Anschluss an die Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Stadt Northeim, den 03.01.2017 Der Bürgermeister gez. Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 2. öffentliche Sitzung des Ortsrates Stöckheim der Stadt Northeim (WP 2016/2021) findet am Montag, den 16. Januar 2017, um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum Stöckheim statt.

Tagesordnung:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung Genehmigung über das Protokoll der 1. öffentlichen Sitzung des Ortsrates Stöckheim am 14.11.2016 (WP 2016/2021) Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Anhörung der Ortsräte Verkehrsschau 2016; Ortschaften Baumschauprotokoll 2016 Sachstand Tempo 30-Zone Verwendung von Verfügungsmitteln Anfragen und Anregungen

Im Anschluss an die Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Stadt Northeim, den 04.01.2017 Der Bürgermeister gez. Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 123 der Stadt Northeim „Hillerser Str./Lange Lage“ Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Bebauungsplan Northeim Nr. 123 „Hillerser Str./Lange Lage“ als Satzung beschlossen. Die Begründung hierzu wurde anerkannt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Northeim Nr. 123 „Hillerser Str./Lange Lage“ in Kraft. Der rechtskräftige Bebauungsplan Northeim Nr. 123 „Hillerser Str./Lange Lage“ wird mit der Begründung nach § 10 Absatz 4 BauGB bei der Stadt Northeim, Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, Zimmer 132 während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird dort Auskunft gegeben. Hinweis auf § 215 Baugesetzbuch: Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes gegenüber der Stadt Northeim geltend gemacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind (Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a aufgestellt worden sind). Hinweis auf § 44 Baugesetzbuch: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichten (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ferner wird auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen dieser Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, hingewiesen. Das Gebiet des Bebauungsplanes Northeim Nr. 123 „Hillerser Str./Lange Lage“ wird wie folgt umgrenzt:

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK 5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Katasterverwaltung 2013, im Maßstab verändert.)

Stadt Northeim, den 19.12.216 Der Bürgermeister gez. Hans-Erich Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales der Stadt Northeim (WP 2016/2021) findet am Dienstag, den 17. Januar 2017, um 18:00 Uhr im Sitzungsraum 307 (Dachgeschoss), Scharnhorstplatz 1 statt.

Vor der Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.

Tagesordnung:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters Finanzierung der pro familia Beratungsstelle Göttingen/ Northeim Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Beschlussfassung 1. Änderung zur Benutzungsordnung für den Northeimer Freizeitsee Bericht aus der Zukunftswerkstatt - Partizipation von Jugendlichen Anfragen und Anregungen

Stadt Northeim, den 03.01.2017 Der Bürgermeister gez. Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur der Stadt Northeim (WP 2016/2021) findet am Mittwoch, den 25. Januar 2017, um 18:30 Uhr im Sitzungsraum 307 (Dachgeschoss), Scharnhorstplatz 1 statt.

Vorab der Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.

Tagesordnung:

1. 2. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung Mitteilung der Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Versunkene Stadt“ des Theaters der Nacht e.V. Gewährung eines Zuschusses für die 2. Figurentheaterkonferenz des Theaters der Nacht e.V. Berufung der Eltern-und Lehrervertreter der Grundschulen in den Ausschuss für Schule, Bildung Kultur Überlegungen und Vorschläge zur Benennung von Straßen nach verdienten Persönlichkeiten Straßenbenennung der Kreisel "Berliner-Allee" und "Höckelheimer-Kreisel" Reiseberichte Partnerstädte Gallneukirchen und Tourlaville Gewährung eines Zuschusses für eine Studienfreizeit des NNO Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017; Beschlussfassung Anfragen und Anregungen

Stadt Northeim, den 03.01.2017 Der Bürgermeister gez. Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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Wahlbekanntmachung der Stadt Northeim Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner 1. Sitzung am 10.11.2016 die Wahl zum Stadtrat der Stadt Northeim für die Ortschaft Schnedinghausen vom 11. September 2016 im Wahlbezirk 316 für ungültig erklärt. Gem. § 42 Abs. 1 NKWG wird in Schnedinghausen eine Wiederholungswahl für den Stadtrat durchgeführt. 1.

Die Wiederholungswahl zur Wahl des Stadtrates findet am Sonntag, den 19. Februar 2017, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, statt.

2.

Die Wahl erfolgt auf Grund der eingereichten Wahlvorschläge der Hauptwahl zum Stadtrat am 11. September 2016.

3.

Maßgeblich ist das Wählerverzeichnis der Hauptwahl zum Stadtrat am 11. September 2016. Wahlberechtigte, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht verloren haben, werden im Wählerverzeichnis gestrichen.

4.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis zum 20. Januar 2017 zugestellt.

5.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, beantragen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, bis zum 17. Februar 2017, 13.00 Uhr. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Internet steht unter www.northeim.de ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Die Briefwahlunterlagen stehen ab dem 30. Januar 2017 zur Verfügung.

6.

Die Abgrenzung des Wahlbereiches I Süd und des Wahlbezirkes 316 wird gegenüber der Hauptwahl nicht verändert. Wahllokal ist das Dorfgemeinschaftshaus in Schnedinghausen.

7.

Da die Wiederholungswahl nur in einem Teil des Wahlgebietes stattfindet, so wird entsprechend ihrem Ergebnis das Wahlergebnis für das ganze Wahlgebiet nach den bei der Hauptwahl anzuwendenden Grundsätzen neu festgestellt.

8.

Für die Wiederholungswahl gelten im Übrigen die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Niedersachsen.

Northeim, den 9. Januar 2017 Der Gemeindewahlleiter

gez. Tannhäuser Hans-Erich Tannhäuser

Amtsblatt für die Stadt Northeim 1/2017 vom 09.01.2017

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