amtsblatt - Landratsamt Ostalbkreis

03.11.2017 - der Anteil der Mädchen mit sieben Prozent deut- lich höher sei als der der Jungen mit drei Prozent. .... Spendenübergabe von 1.500 EUR an. Günter Schneider, den Pflegedirek- tor des Ostalb-. Klinikums sowie. Ines Mangold,. Kulturbeauftragte des Landkreises. 5. Einbringung des Wirtschaftsplans 2018 ...
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DES OSTALBKREISES

3. November 2017 45. Jahrgang, Nr. 43,44 www.ostalbkreis.de Foto: Landratsamt Ostalbkreis Zu sehen sind die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion.

ZOCKEN, SURFEN & VERNE T ZEN - ERSAT Z FÜR DIREK TE SOZIALE KONTAK TE Gesundheitskonferenz des Ostalbkreises gibt interessante und wichtige Einblicke ins Thema Was ist, wenn der Gebrauch von WhatsApp, Facebook und Co. so intensiv wird, dass es einer Sucht gleichkommt? Diese Frage interessierte am 18. Oktober 2017 im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Aalen nicht nur viele Eltern und Personen, die im Bereich Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis aktiv sind. Unter den gut 100 Teilnehmenden der Gesundheitskonferenz fanden sich auch Jugendliche, denn um sie und ihren Umgang mit neuen Medien ging es in erster Linie an diesem Abend.

In seiner Begrüßung betonte Landrat Klaus Pavel den wichtigen Stellenwert der Gesundheitskonferenzen im Ostalbkreis, die seit 13 Jahren aktuelle, gesundheitspolitische Inhalte aufgreifen und vertiefen. Für die diesjährige Konferenz war er sich sicher: „Wir haben uns nicht verzockt mit dem Thema.“ Dr. Gottfried Barth, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Tübingen, erkannte bereits im Jahr 2008 den exzessiven Einstieg in die Medienwelt als Suchtthema. In seinem Beitrag berichtete er von seinen alltäglichen Erfahrungen, schilderte Abläufe vom Missbrauch zur Sucht und nahm die Eltern in die Pflicht. „Da kriege ich Wut im Bauch“ war seine deutliche Position zu Kindern, die schon im Kinderwagen mit einem Smartphone hantieren. Es 117

war ihm wichtig festzustellen: „Unsere Jugend ist großartig, aber es gibt Probleme.“ Dies belegte er anhand von Zahlen aus seinem Alltag in der Suchtberatung und Therapie. Aktuell nehme die Suchtproblematik in Bezug auf Alkohol ab, während die Mediensucht zunehme. Zwischen vier und fünf Prozent der 16- bis 18-jährigen Jugendlichen sei süchtig nach Medien, wobei europaweit der Anteil der Mädchen mit sieben Prozent deutlich höher sei als der der Jungen mit drei Prozent. Ein großes Rätsel sei, warum jedoch deutlich mehr Jungen als Mädchen zur Suchtberatung kommen. Fast 100 Prozent der 12- bis 13-Jährigen hätten Internetzugang. An erster Stelle des Themeninteresses stehe „Freunde / Freundschaft“ und somit auch eine neue Qualität von Kontakten. Barth stellte fest, dass Jugendliche sich zum Teil bis zum Identitätsverlust den Medien ausliefern, „es ist ein Problem, dass alles frei zugänglich ist“. Eine Intervention sei nötig, wenn die Entwicklung gefährdet und, im Extremfall, keine andere Aktivität mehr möglich ist. Barth weiß aus seiner professionellen Erfahrung: „Die Problematik kann dazu führen, dass Familien kaputt gehen.“ Kontrolle der Internetnutzung durch die Eltern sei wichtig, allerdings würden die Flatrates auf den Smartphones dies in der Zwischenzeit fast unmöglich machen. Umso wichtiger sei es, dass Eltern ihren Kindern nicht die Orientierung entziehen, Vorbild sind und Interesse an ihren Kindern zeigen. „Es gibt eine Welt von Werten außerhalb der Medienwelt“, so Barth. Auch gewisse Regeln seien nötig. Bei den Hausaufgaben und beim Essen habe das Smartphone nichts zu suchen. Barth wurde deutlich: „Da muss man auch die Eltern mit ins Boot holen.“ Wichtig war ihm, auf die Vorteile der neuen Medienwelt hinzuweisen. Musik und Filme aktiv im Netz auszuwählen, sei besser als Radio- oder Fernsehberieselung, auch seien Jugendliche bereit, sich bei Spielen im Netz anzustrengen. In Bezug auf Mobbing relativierte er: „Es ist kein neues Problem, hat aber eine neue Qualität.“ Schließlich beruhigte Dr. Gottfried Barth noch alle Eltern: „Die überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen ist nicht so süchtig, wie wir denken.“ Und er projizierte doch einen letzten Satz: „Den verschwommenen Rand um das Smartphone nennt man übrigens Leben.“ Zur anschließenden Podiumsdiskussion wurde die Runde der Fachleute ergänzt durch Dr. Maike Preiß, Chefärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen, Mario Schmid, den stellvertretenden Leiter des Kreismedienzentrums beim Landratsamt Ostalbkreis, Dipl.-Psychologe Markus Hirsch von den Canisius-Beratungsstellen / Erziehungsberatung und Frühförderung, und Dipl. Pädagoge Alexander Weller, Lehrer und Medienpädagogischer Referent des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg. Unter der Moderation von Landrat Klaus Pavel wurde schnell deutlich, dass in Bezug auf die Mediensucht der Ostalbkreis kein geschützter ländlichen Raum ist. Markus Hirsch fügte an, den Medienkonsum bei den Canisius-Beratungstellen zukünftig bereits in der vorschulischen Suchtberatung aktiv nachzufragen. Dr. Maike Preiß betonte, 118

dass kreisweit die Hilfsangebote fachlich sehr gut sind. Eine Publikumsfrage kritisierte die Tatsache, dass Schulen und Vereine viel über Smartphones agieren und fand in Dr. Barth einen Unterstützer. Er lehnte es ab, dass Schulen Aufgaben über Netzwerke stellen. Infos in geschützten Bereichen seien ab der weiterführenden Schule tolerierbar. Mario Schmid ergänzte, dass es den Schulen rechtlich untersagt ist, über soziale Netzwerke zu agieren. Kritisch wurde in einer weiteren Publikumsfrage die Notwendigkeit von iPads in der Schule gesehen. Auch wenn, laut Schmid, die Schule keine Tablets vorschreiben darf, kritisierte Alexander Weller, dass die Welt zum Geschäftsmodell wird. Datenschutz sei dabei langsam völlig egal. Feste Richtlinien für Eltern bezüglich einer zeitlichen Reglementierung im Umgang mit den neuen Medien hielt allerdings keiner der Fachleute für sinnvoll. Eine weitere Frage aus dem Publikum galt der Verwendung von Smartphones bei der Suchttherapie. Barth betont, dass dies nun einmal das Medium sei, über welches man die Jugendlichen erreicht. Josef Mischko, IG-Metall / Aalen, stellte ein Fallbeispiel eines Auszubildenden in die Runde. In der Diskussion verdeutlichte sich, dass exzessive Handynutzung am Arbeitsplatz als behandlungsbedürftige Sucht anzusehen ist und der Ausbildungsvertrag in diesem Fall vorerst nicht kündbar sei. Abschließend waren sich aber alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion darüber einig, dass man im Ostalbkreis zum Thema „Mediensucht“ alle maßgeblichen Stellen noch stärker zusammenbringen muss.

Als Ergebnis der Gesundheitskonferenz lässt sich festhalten: Es wird Gespräche am Runden Tisch mit den Medienexperten im Ostalbkreis geben, um den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die vorhandenen Anlaufstellen sowie Bewertungs- und Handlungsoptionen an die Hand zu geben. Der Beitrag von Dr. Gottfried Barth wird im Internet unter www.gesundheitsnetz-ostalbkreis.de zum Download eingestellt.

KREISSENIORENBL ASORCHESTER UNTERSTÜT Z T WACHKOM A AK TIVPFLEGE BOPFINGEN Über eine Spende von 1.500 EUR konnte sich die Wachkoma AktivPflege Bopfingen freuen. Zustande gekommen war der Spendenbetrag im Rahmen des Benefizkonzerts des Kreisseniorenblasorchesters, das am 22. Oktober 2017 bereits zum fünften Mal im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes stattgefunden hatte. Dank der großzügigen Spen-

denbereitschaft der Besucher war der Erlös von 1.500 EUR an dem Abend zusammengekommen.

Die Spende kommt der Wachkoma AktivPflege Bopfingen zugute. Diese hat sich dem Schicksal von Menschen verschrieben, die mitten aus dem Leben herausgerissen wurden. Über Musiktherapie, die Märchenzeit, Auftritte von Klinikclowns sowie Kunst und Kultur in vielfältiger Form erhalten die Patienten ergänzende Angebote zur Lebensgestaltung, die alle über Spenden finanziert werden. Das Foto zeigt Landrat Klaus Pavel bei der Spendenübergabe von 1.500 EUR an Günter Schneider, den Pflegedirektor des OstalbKlinikums sowie Ines Mangold, Kulturbeauftragte des Landkreises.

A MTLICHE BEK ANNTM ACHUNGEN Sitzung des Kreistags am 7. November 2017 Am Dienstag, 7. November 2017, findet um 15:00 Uhr im Kreishaus in Aalen, Großer Sitzungssaal, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, die nächste öffentliche Sitzung des Kreistags statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bürgerfragestunde 3. Einbringung des Kreishaushaltsplans 2018 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2018 4. Einbringung des Wirtschaftsplans der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2018

5. Einbringung des Wirtschaftsplans 2018 der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) 6. Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 01.01.2017 7. Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses 8. Beteiligungsbericht 2016 9. Neuvergabe der Kfz-Schilderprägestellen 10. Annahme von Spenden und Sponsoring 11. Sonstiges / Bekanntgaben 12. Anfragen der Kreistagsmitglieder 13. Frageviertelstunde 119

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs.2 UVPG Das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Straße 85, 73557 Mutlangen hat die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Umbau der dortigen Energiezentrale beantragt. Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung eines mit Erdgas befeuerten Blockheizkraftwerkes (MotorBHKW) mit zugehörigen Nebenanlagen (Wärmetauscher, Schalldämpfer, Schornsteinanlagen, Lüftungsanlage, Schmierölversorgung usw.), die Errichtung eines Wärmespeichers und die Einbindung des BHKW in vorhandene Systeme (Erdgasversorgung, Warmwasser-Heizsystem, Elektrotechnik, Leittechnik usw.) Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage i.S.v. Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) in

Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Be zugspreis jährlich 14,80 € einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Presse stelle des Ostalb kreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags 16.00 Uhr. Herstellung und Vertrieb: Medien- Centrum Ellwangen GmbH, Aalener Str. 10, 73479 Ellwangen. Verant wortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. 120

Verbindung mit Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG anhand einer standortbezogenen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese überschlägige Vorprüfung hat ergeben, das keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, so dass keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen des Vorhabens sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, Stuttgarter Straße 41, Zimmer 304, in Aalen während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Diese Bekanntgabe ist auch auf der Internetseite des Landratsamts Ostalbkreis (www.ostalbkreis. de) unter der Kategorie „Aktuelles - Amtsblatt vom 03.11.2017“ abrufbar. Aalen, 20.10.2017 Landratsamt Ostalbkreis Umwelt und Gewerbeaufsicht Az.: IV/42-106.111