amtsblatt - Landratsamt Ostalbkreis

03.02.2017 - für sozialhilfe stark angestiegen waren. damals habe der Ostalbkreis die GOb gegründet, der es mit innovativen konzepten gelang gut 1.500 ar ...
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des Ostalbkreises

3. Februar 2017 45. Jahrgang, Nr. 5 www.ostalbkreis.de V. l.: Landrat Klaus Pavel, Susanne Dietterle (Pressesprecherin Landratsamt Ostalbkreis), Andrea Hahn (Stv. Leiterin Wirtschaftsförderung Tourismus Europabüro, Landratsamt Ostalbkreis), Martin Grath MdL, Alexander Schoch MdL, Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried, Martina Braun MdL, Ralf Wagenknecht (Strategische Steuerung, Landratsamt Ostalbkreis), Bea Böhlen MdL und Josef Rettenmaier (Sozialdezernent, Landratsamt Ostalbkreis).

Arbeitskreis L ändlicher Raum und Verbr aucherschut z der L andtagsfr ak tion Grüne zu Gast im A alener L andr atsa mt Abgeordnete der Landtagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen, die sich im Arbeitskreis Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der Fraktion engagieren, informieren sich derzeit im Ostalbkreis über die Entwicklung der Ländlichen Räume und besuchten am Mittwochmorgen (1. Februar 2017) Landrat Klaus Pavel im Landratsamt Aalen. Neben der Vorsitzenden des Arbeitskreises, Martina Braun, konnte der Landrat den Heidenheimer Landtagsabgeordneten Martin Grath, Bea Böhlen, Alexander Schoch und die Beraterin der Fraktion für den Ausschuss, Melanie Amrhein begrüßen. Pavel stellte eingangs die positive wirtschaftliche Entwicklung des Ostalbkreises in den vergangenen Jahren heraus und betonte, die Unternehmen seien sehr gut aufgestellt. Dies sei nicht zuletzt auch den Impulsen zu verdanken,

die aus der Zukunftsinitiative Ostwürttemberg entstanden seien. Er erinnerte an die Jahre 1995 und 1996, als im Ostalbkreis eine Arbeitslosigkeit von rund 9,5 Prozent herrschte und die Kosten für Sozialhilfe stark angestiegen waren. Damals habe der Ostalbkreis die GOB gegründet, der es mit innovativen Konzepten gelang gut 1.500 Arbeitsgelegenheiten sowohl im ersten als auch im zweiten Arbeitsmarkt zu organisieren. Pavel erinnerte insbesondere an das Beschäftigungsprojekt zur Sanierung des Untergröninger Schlosses und bedauerte, dass mit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 derartiges nicht mehr möglich sei. „Seit Mitte der 1990er-Jahre hat sich die Landkreisverwaltung intensiv mit der Kreis- und Regionalentwicklung sowie EU-Strukturförderung befasst“, erläuterte der Kreischef und nannte bei19

spielhaft die Standort- und Kreisentwicklungsanalyse sowie die Konzepte RegioWIN und NIO und die Hochschulstrategie, die auf die Erkenntnisse aus der Analyse folgten. „Für die bisherige und künftige landespolitische Unterstützung unserer Konzepte und Projekte danke ich Ihnen herzlich!“, so Pavel weiter. Als Sprecher und im Auftrag aller RegioWIN-Regionen im Land will er nun das Gespräch mit der Wirtschaftsministerin suchen und dafür werben, dass für innovative Projekte im Einzelfall auch über die in RegioWIN definierten Rahmenbedingungen hinaus eine Förderung möglich gemacht wird. Eines der wichtigsten Förderinstrumente des Ländlichen Raumes sei nach wie vor das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. An die Abgeordneten gewandt plädierte der Landrat eindringlich dafür, das Programm zu halten, weiterzuentwickeln und auszubauen. „Vier Mal erhielt der Ostalbkreis bereits die höchste Förderung von allen 35 Kreisen im Land“, informierte Pavel. „In den vergangenen zehn Jahren flossen rund 47 Mio. Euro an Fördergeldern, die einen Invest von 438 Mio. Euro ausgelöst und so rund 1.400 Arbeits- und rund 200 Ausbildungsplätze geschaffen bzw. gesichert haben.“ Das Programm setze gewaltige strukturelle Impulse, weshalb die Federführung bei der Priorisierung der Förderung den regionalen Akteure überlassen werden solle. Anhand der Hochschulstudie des Ostalbkreises erläuterte der Landrat u. a. die Überlegungen für einen Gesundheitscampus Pflege und Gesundheit und für eine Gesundheitsakademie des Kreises in Ellwangen, wo alle Berufsbilder, für deren Ausbildung der Kreis verantwortlich zeichnet, zusammengefasst werden könnten. Pavel erinnerte hier auch an die Hebammenproblematik, die sich zunehmend verschärfe. Die Neustrukturierung der Kliniken in den vergangenen 20 Jahren und die jüngst erst vollzogene Gründung der Kliniken Ostalb stellte er ebenfalls vor und betonte, dass eine Privatisierung der Kliniken keinesfalls in Betracht gezogen würde. Problematisch ist aus Sicht des Landkreises die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung. Angesichts von 200 praktizierenden niedergelassenen Ärzten, von denen knapp die Hälfte bereits älter als 55 Jahre sei, stelle sich die hausärztliche Versorgung zunehmend schwieriger dar. Zunehmend finde eine Konzentration in den Mittelzentren dar und der klassische Ländliche Raum sei unterversorgt. „Schon seit 2009 befassen wir als Landkreis uns

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mit diesem Thema, haben ein Facharztprogramm an unseren Kliniken initiiert, ein Sonderkreditprogramm für niederlassungswillige Ärzte mit der Sparkasse aufgelegt und inzwischen gemeinsam mit dem Landkreistag auch eine kleinräumigere Bedarfsplanung für den Ostalbkreis erreichen können“, so Pavel. „Dadurch ist der ursprünglich als ein Bereich betrachtete Landkreis in fünf kleinere Bereiche aufgeteilt worden.“ Als denkbaren Lösungsansatz für den Hausärztemangel nannte der Landrat die Einrichtung von Praxisräumen vor Ort in den Gemeinden, wobei die Ärzte über die Kliniken des Kreises angestellt werden könnten. Auf diese Weise könnte möglicherweise auch eine Vielzahl von Frauen angesprochen werden, die den Arztberuf gerne mit ihrer familiären Situation vereinbaren möchten. Diese Variante sei allerdings, so Pavel, rechtlich derzeit noch nicht zulässig. Ein weiteres Problem, das bei der Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts oft angesprochen wurde, sei der Apothekenbereitschaftsdienst. Abschließend informierte der Landrat über den Bau eines Breitband-Backbone-Netzes durch den Landkreis sowie die Entwicklung des Schienenverkehrs. Anfang dieser Woche habe im Verkehrsministerium des Landes ein Gespräch in Sachen Schienenkorridor Stuttgart - Nürnberg stattgefunden. Ziel sei es, den Ostalbkreis besser an Nürnberg und damit an die künftige Schnellbahntrasse Richtung Berlin anzubinden. Im neuen Bundesverkehrswegeplan sei die Beseitigung des Engpasses zwischen Stuttgart und Nürnberg im sogenannten potenziellen Bedarf eingestuft mit den Alternativstrecken über die Rems- und Jagstbahn oder über die Murrbahn. Die Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg werde sich für eine bessere Anknüpfung des Ostalbkreises durch eine Ausweitung der Verkehrstage bei der IC-Linie 61 Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg einsetzen, so Pavel, der auch Sprecher der Interessengemeinschaft ist. Martina Braun, Vorsitzende des Arbeitskreises, bedankte sich für die ausführliche Darstellung der aktuellen Entwicklungen und nahm die Impulse für die Arbeit im Arbeitskreis und in der Fraktion auf. Anschließend besuchte der Arbeitskreis noch die Fachschule für Landwirtschaft am Beruflichen Schulzentrum in Aalen, wo ein Austausch mit der Schulleitung und Lehrkräften auf der Agenda stand.

A MTLICHE BEK ANNTM ACHUNGEN Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostalbkreis zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken. Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpest-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), des § 4 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203) und § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 19. November 1987 (GBl. S. 525) erlässt das Landratsamt Ostalbkreis folgende

Allg eme i n v e r f ü g u ng 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung, d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden, im Gebiet des Ostalbkreises halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet

a) in geschlossenen Ställen oder



b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

2. Vom Tierhalter für den eigenen Bestand eingesetzte Transportfahrzeuge und -behältnisse für Geflügel und Tauben sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung nach jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren. 3. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel außer Tauben verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind in den Gebieten nach Nr. 1 verboten. Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten außer Tauben dürfen aus den unter Nr. 1 genannten Gebieten zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht verbracht werden. 4. Die sofortige Vollziehung der in den voranstehenden Nummern 1 bis 3 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 5. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie endet mit Ablauf des 15. März 2017, solan-

ge keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt. 6. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann während der üblichen Geschäftszeiten bei folgenden Dienststellen eingesehen werden: Landratsamt Ostalbkreis, Julius-BauschStraße 12, 73430 Aalen sowie jederzeit unter www.ostalbkreis.de. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, gewahrt. Hinweise 1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 2. Auf die Verordnung des BMEL vom 18. November 2016 wird verwiesen. 3. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vor der Bestellung von Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die Liste der zugelassenen Handelsbetriebe im Internet abrufbar unter: https://tsis.fli.bund.de/Home/BMEL/_fserve.aspx?f=wPc1cSMtJVajbGs2KwSoJQ%3d% 3d 4. Nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, die Art der Tätigkeit der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tieren, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. 5. Ordnungswidrig i. S. d. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung und des § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. 6. Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung im Einzelfall Ausnahmen von der in dieser Verfügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden, soweit

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Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Be zugspreis jährlich 14,80 € einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Presse stelle des Ostalb kreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags 16.00 Uhr. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblatt verlag, Lerchenweg 3, 73491 Neuler. Verant wortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt.



1. eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist,



2. sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird, und



3. sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

7. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr.1 der Geflügelpest-Verordnung sowie die virologischen Untersuchungen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht in Risikogebieten, die an den Landesuntersuchungseinrichtungen durchgeführt werden, sind für Geflügelhaltungen in Baden-Württemberg kostenfrei. 8. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann in Baden-Württemberg, der als Betroffener der Verfügung in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude des Landratsamtes Ostalbkreis, Julius-Bausch-Straße 12 in 73430 Aalen, sowie jederzeit unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden. Aalen, 01.02.2017 Landratsamt Ostalbkreis Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung AZ.: VII/72.-9122.20

G e s a m t b e r ic h t g e m ä ß Ar t. 7 A b s . 1 Ve r o r d n u ng (EG ) N r. 1 3 7 0 /2 0 0 7 Das Landratsamt Ostalbkreis als zuständige Behörde i.s.d. Art. 2 c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat im Jahr 2016 im Busverkehr den aufgeführten ausgewählten Betreibern eines öffentlichen Dienstes folgende Ausgleichsleistungen zur Abgeltung der Erbringung von Verkehrsleistungen, die die Betreiber unter Berücksichtigung des eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen ohne Gegenleistung übernommen hätten, gewährt: Abt GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd

170.645 €

Beck + Schubert GmbH & Co. KG, Aalen

197.560 €

Heidenheimer Verkehrsgesellschaft mbH, Heidenheim Firma Karl Jakob, Göggingen Kolb Omnibus-Verkehr GmbH, Schwäbisch Gmünd Siegfried Krieger GmbH, Schechingen 22

53.602 € 252.010 € 9.925 € 58.820 €

Firma Omnibusverkehr Theodor Lang GmbH, Abtsgmünd Omnibus-MACK Kurz GmbH, Ellwangen

381.843 € 446.288 €

Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall

531.322 €

OVA-Omnibus-Verkehr Aalen Dipl.-Ing. Rau GmbH & Co. KG, Aalen

335.747 €

Omnibus-Verkehr Göppingen Bliederhäuser GmbH & Co. KG, Göppingen

36.300 €

Regional Bus Stuttgart GmbH RBS, Stuttgart

156.575 €

Omnibus-Verkehr Rühle-Gold GbR, Bartholomä

27.500 €

Omnibus Schuster GmbH & Co. KG, 148.822 € Durlangen Firma Weis Reisen GmbH,  Neuler Aalen, 30.01.2017 Landratsamt Ostalbkreis Nahverkehr Az.: VII/73

77.994 €