AiD - Arbeitsschutz im DRK - Arbeitshilfen

Individuelle Beratung und Aufklärung für den/die Helfer/in. Bescheinigung für Verband, dass, wann und aus welchem Anlass eine Vor- sorge stattgefunden hat ...
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Nutzen Sie eine Kopie dieser Vorlage zur Überprüfung des Arbeitsschutzes in einem bestimmten Arbeitsbereich, in Ihrer Organisation oder Einrichtung. Die ausgefüllte Checkliste heften Sie bitte im Arbeitsschutz-Ordner ab. Denken Sie daran, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und den Check regelmäßig zu wiederholen.

Arbeitshilfen

Kurzinformation Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge für Taucher im Rettungsdienst Stand: Mai 2014 Nähere Informationen im AiD-Fachwissen „Eignungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorge für Taucher im Rettungsdienst“ Vor Aufnahme der Tätigkeit als Taucher im Rettungsdienst und danach vor Ablauf von 12 Monaten sind die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig! Folgender Ablauf wird empfohlen: 1. Eignungsuntersuchung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 31 „Überdruck“ Durch einen geeignete/n Arzt/Ärztin mit erforderlicher Fachkenntnis und Ausrüstung: Arzt, Betriebsarzt oder Kreisverbands-/Ortsvereinsarzt mit Zertifikat „Tauchmedizin“ (z.B. der GTÜM) oder Taucherarzt oder Medical examiner of divers oder bisher ermächtigte/r Arzt/Ärztin für G 31 (bis 2008). Ergebnis:

Der/die Helfer/in ist geeignet / (vorübergehend/dauerhaft) nicht geeignet / unter bestimmten Voraussetzungen geeignet.

Vor dem Ablauf von 12 Monaten muss der/die Helfer/in zur Nachuntersuchung. Eine vorzeitige Untersuchung ist erforderlich nach besonderen Vorkommnissen (z.B. Unfälle, Erkrankungen) oder auf Wunsch des/der Helfer/in. 2. Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach DGUV Vorschrift 7 / ArbmedVV Durch Arbeitsmediziner/in oder Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Betriebsarzt) Ergebnisse der Eignungsuntersuchung an Betriebsarzt weitergeben, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden (Einverständnis des/der Helfer/in vorausgesetzt). Ergebnis:

Individuelle Beratung und Aufklärung für den/die Helfer/in Bescheinigung für Verband, dass, wann und aus welchem Anlass eine Vorsorge stattgefunden hat und allgemeine Vorschläge für weitere Schutzmaßnahmen

Wenn Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht getrennt voneinander durchgeführt werden können, dürfen sie nur durch einen Betriebsarzt mit erforderlicher Fachkenntnis und Ausrüstung vorgenommen werden. Er/sie muss über den Unterschied zwischen Eignung und Vorsorge aufklären und unterschiedliche Bescheinigungen ausstellen. Die Kosten für die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der jeweilige Verband, sie dürfen nicht den Helfern auferlegt werden. Redaktion: Björn Vetter, DRK Landesverband Baden-Württemberg e.V. Verantwortlich für den Inhalt: Katy Völker – Beauftragte für den Arbeitsschutz in der Wasserwacht

E-Mail: [email protected] http://facebook.com/AiDArbeitsschutzimDRK http://baden-wuerttemberg.drk.de/arbeitsschutz/ Seite 1 von 1