AGBs der Skisport- und Veranstaltungs GmbH Oberstdorf ...

schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell, d.h. mit. Gewinn, zu veräußern. cc.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, ...
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AGBs der Skisport- und Veranstaltungs GmbH Oberstdorf (Veranstalter) 1. Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. 2. Die Eintrittskarte ist vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit der Übergabe der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über. a) Der Eintrittskarteninhaber verpflichtet sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. b) Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen und nicht ersetzt. Dies gilt für den Fall abhanden gekommener oder zerstörter Eintrittskarten. c) Für den Erwerb und die Nutzung der Eintrittskarten gilt ein geschlossenes Vertriebssystem. aa.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters via Internetauktionen, z.B. über „ebay“ zum Verkauf anzubieten. bb.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell, d.h. mit Gewinn, zu veräußern. cc.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte zu einem höheren Preis, als den, der in der Eintrittskarte angegeben ist, zu verkaufen. dd.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Sportstadien ausgeschlossen wurden. ee.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden. d)Wiederverkäufer verstoßen gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn sie Eintrittskarten weiterveräußern, die im unlauteren Schleichbezug erworben wurden. e) Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell unzulässig. f) Alle Verstöße gegen das geschlossene Vertriebssystem werden vom Veranstalter zur Anzeige gebracht. 3. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig.

4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. 5. Im Falle der Absage der Veranstaltung bis zum Vortag des Veranstaltungstermins aufgrund höherer Gewalt, schlechtem Wetter oder mangels genügend Besucher (weniger als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Besucherplätze) werden die Eintrittskarten nicht zurückgenommen, noch ersetzt. 6. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, einschließlich bei Vorverlegung des Veranstaltungsbeginnes, vor. Hieraus erwächst dem Erwerber kein Rücktrittsrecht. Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie und auch keine Haftung. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes, folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen. 7. Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, Styroporplatten, sperrigen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Messern oder ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Erwerber in diesem Fall den Eintritt der Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern, falls der Erwerber diese Gegenstände nicht abgibt oder den Anweisungen des Sicherheitspersonals keine Folge leistet. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 8. Alkoholisierte Personen werden am Stadioneingang durch den Sicherheitsdienst entschädigungslos abgewiesen. 9. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. 10. Der Veranstalter ist berechtigt, Bild- und Filmaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. 11. Der Besucher parkt sein Kraftfahrzeug gegebenenfalls auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden. 12. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände. 13. Die Eintrittspreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.