Abrechnung über die Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und

Abrechnung über die Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und Referenten mit Wohnsitz im Ausland. Register-Nr. Firma/Name. Adresse. Sachbearbeiter ... 3 Höhere Gewinnungskosten sind zu belegen. 4 Der Steuersatz beträgt bei durchschnittlichen Tageseinkünften: von Fr. 1.– bis Fr. 200.–. 10,8 %; von Fr. 201.–.
43KB Größe 20 Downloads 71 Ansichten
Hinweis zum Ausfüllen

Abrechnung über die Quellensteuern von Künstlern, Sportlern und Referenten mit Wohnsitz im Ausland

Register-Nr. Firma/Name Adresse

Sachbearbeiter Telefon

Abrechnungsperiode vom

Name und Vorname des Künstlers, Sportlers oder Referenten bzw. Künstler- oder Gruppenname

Anzahl Personen

Auftrittsort: Gemeinde

Kanton

Tage1

Bruttoentschädigung inkl. aller Zulagen2 Fr.

Abzüglich 20 % Gewinnungskosten3 Fr.

bis

Steuerbare Leistung netto Fr.

Durchschnittliche Tageseinkünfte Fr.

Steuersatz4 %

Quellensteuer Fr.

Total oder Übertrag abzüglich 3% Bezugsprovision 1

Anzahl Probe- und Auftrittstage

2

Als Bruttoentschädigung gelten z.B.: – Lohn, Preisgelder, Honorar, Gage, Trinkgelder (vor Abzug allfälliger Vermittlungsprovisionen); – Sämtliche Zulagen; – Naturalleistungen (Unterkunft, Verpflegung etc.); – Spesenvergütungen (Reisekosten, Auslagen).

3

Höhere Gewinnungskosten sind zu belegen.

4

Der Steuersatz beträgt bei durchschnittlichen Tageseinkünften: von Fr. 1.– bis Fr. 200.– 10,8 %; von Fr. 201.– bis Fr. 1’000.– 12,4 %; von Fr. 1’001.– bis Fr. 3’000.– 15,0 %; von Fr. 3’001.– 17,0 %.

Ort und Datum

ablieferungspflichtiger Betrag Die Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt:

Diese Abrechnung ist bis Ende des Auszahlungsmonats der Entschädigung dem Gemeindesteueramt des Auftrittsortes einzureichen und bis Ende des darauffolgenden Monats zu bezahlen. (Stempel und Unterschrift)

StA eForm. Q 3

4.03

www.steueramt.zh.ch

Alle Eingaben zurücksetzen

Drucken