AB - Österreichisches Parlament

09.12.2016 - Bundespolizei mit dem vorrangigen Ziel der Zurückschiebung dieser Personen in den. Nachbarstaat, aus dem diese nach Österreich eingereist ...
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10034/AB

vom 09.12.2016 zu 10544/J (XXV.GP)

Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7

Frau

1010 WIEN

Präsidentin des Nationalrates

TEL +43-1 53126-2352

Doris Bures

ministerbü[email protected]

FAX +43-1 53126-2191

Parlament 1017 Wien

GZ: BMI-LR2220/1031-II/3/2016 Wien, am 9. Dezember 2016

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 12. Oktober 2016 unter der Zahl 10544/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „zurückgewiesene Fremde“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Vorweg wird festgehalten, dass die österreichische Rechtsordnung grundsätzlich zwischen Hinderung an der Einreise und Zurückweisung (§ 41 FPG) sowie Zurückschiebung (§ 45 FPG) unterscheidet und diese wie folgt definiert: Zurückweisung ist die Ermächtigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fremde, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen einer Grenzkontrolle an der Einreise zu hindern. Bei einer Zurückschiebung handelt es sich im Wesentlichen darum, dass Fremde innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach nicht rechtmäßiger Einreise oder nicht mehr rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet zur Rückkehr in einen Mitgliedstaat verhalten werden können. Im gegenständlichen Fall beziehen sich die zu Fragen 1 und 2 angeführten Zahlen auf jene Fremden, die von Deutschland nach Österreich zurückgewiesen wurden, die zu Frage 5

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angeführten Zahlen auf jene Fremden, die von Österreich in andere Länder zurückgewiesen wurden. Zu Frage 1: Festzuhalten ist, dass eine Unterscheidung nach Grenzübergängen nicht möglich ist. Es kann jedoch angegeben werden, welche Landespolizeidirektion den jeweiligen Fremden übernommen hat. Vom 1. Jänner 2016 bis 1. November 2016 wurden 12.301 Fremde von Deutschland nach Österreich zurückgewiesen. Diese Zurückweisungen gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Monate und Bundesländer auf:

Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Gesamt

LPD Oberösterreich 2.461 1.113 104 66 98 174 481 259 172 146 5.074

LPD Salzburg 598 245 135 170 183 214 260 349 304 248 2.706

LPD Tirol 947 907 537 695 235 128 188 249 238 177 4.301

LPD Vorarlberg 23 10 8 2 17 12 39 26 35 48 220

Gesamt 4.029 2.275 784 933 533 528 968 883 749 619 12.301

Zu Frage 2: Bei Fremden, die von Deutschland nach Österreich zurückgewiesen werden und hier keinen Asylantrag

stellen,

erfolgt

eine

lückenlose

Übernahme

durch

die

österreichische

Bundespolizei mit dem vorrangigen Ziel der Zurückschiebung dieser Personen in den Nachbarstaat, aus dem diese nach Österreich eingereist sind. Sollte dies nicht möglich sein (§ 45 Abs. 4 FPG), wird seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ein aufenthaltsbeendendes Verfahren (§ 52 FPG) eingeleitet. Im Verlaufe dieses Verfahrens können die Fremden bis zu den in den relevanten Gesetzen genannten Maximalfristen in polizeiliche Anhaltung genommen werden. Sofern diese Personen Asyl beantragen, wird durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein entsprechendes Verfahren nach dem Asylgesetz durchgeführt.

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Zu Frage 3: Von den 12.301 von Deutschland zurückgewiesenen Fremden haben 1.955 Fremde unmittelbar nach der Zurückweisung einen Asylantrag in Österreich eingebracht. Zu Frage 4: Entsprechende Statistiken liegen nicht vor. Zu Frage 5: Vom 1. Jänner 2016 bis 1. November 2016 wurden an den österreichischen Grenzen (Landund Luftweg) 3.723 Fremde zurückgewiesen. Diese Zurückweisungen gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Monate und Zielstaaten auf: Jan Ägypten Albanien Algerien Belarus BosnienHerzegowina Bulgarien China, Volksrepublik Deutschland Indien Irak Iran Irland Italien Jordanien Kanada Katar Kosovo Kroatien Kuwait Libanon Mazedonien Moldau Montenegro Rumänien Russ. Föderation Serbien Slowenien Thailand Tunesien Türkei Ukraine

Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Gesamt 2 2 13 11 9 8 8 7 8 4 20 45 133 1 1 1 1 1 1

1

1

1

2

1

2

2

4

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7 1 3 1

1

1 1 3

1

1

1 1 1 2

1 3

2 3

3

4 1

1 2

1

2 1

1 4 2

1

1 2

4 3 3 2.246 1 5 1

1 1 2 2 775

10 1

1 1 2

3

1

2

68

4 18

24

1 2 20

5 3

2 2

1 3 1

2 1

1 2 21

1 1 17

2

1 1

3 1 2 1 27 1 2 2

2 1 9

9 1

7 1 3 3 2 4 1 1 9 16 2 1 4 4 2 15 3 14 16 3.225 2 1 39 15 3

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Unbekannt Ungarn Arabische Emirate USA Vereinigtes Königreich Zypern Gesamt

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1 2.292

814

102

1 48

41

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2 73

54

1 48

1

1 127 2 8

6

42

119 115

4 3.723

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Mag. Wolfgang Sobotka

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Datum/Zeit

10034/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 2016-12-09T09:19:47+01:00

Aussteller-Zertifikat

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr.

1710479

Prüfinformation

Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at. Eine Verifizierung des Ausdruckes kann bei der ausstellenden Behörde/Dienststelle erfolgen.

Hinweis

Dieses Dokument wurde amtssigniert.

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Unterzeichner

Hinweis

Parlamentsdirektion

Datum/Zeit-UTC

2016-12-09T09:21:46+01:00

Prüfinformation

Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel

Dieses Dokument wurde elektronisch besiegelt.