41. Fachgespräch - DDIV

29.10.2015 - en, Bau- und Bauträgerverträge abschließen und überwachen und sich in ... haftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht- ..... wie von Teilen des WEG im Beck'schen Online-Großkommentar.
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41. Fachgespräch

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Wohnungseigentumsrecht

Formelle Beschlussmängel als Haftungsgrund für den Verwalter

Programm und Ausstellungsverzeichnis

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Liebe Leserinnen und Leser,

zum 41sten Mal lädt das ESWiD zu den WEG-Fachgesprächen nach Fischen im Allgäu ein. Die Fachgespräche sind im Jahresverlauf vieler Verwalter und Juristen ein fest eingeplanter Termin und nicht mehr wegzudenken. Wir freuen uns, dass auch nach 40 Jahren das Interesse an den Fachgesprächen groß ist und über 500 Verwalterinnen und Verwalter, Juristinnen und Juristen nach Fischen im Allgäu aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, um sich an drei Tagen intensiv mit wohnungseigentumsrechtlichen Fragen zu befassen. Vor 40 Jahren ging es in Fischen darum, überhaupt ein Forum zu schaffen, bei dem wohnungseigentumsrechtliche Fragen einen Platz finden. Das gab es damals noch nicht. Reine Verwalterverbände waren z.T. noch nicht gegründet bzw. noch relativ jung, und vieles befand sich in den „Kinderschuhen“. Rechtliche Feinheiten des Wohnungseigentumsrechtes waren noch nicht ausgebildet und die wirtschaftliche sowie volkswirtschaftliche Bedeutung des Wohnungseigentums gering. Vieles hat sich in den letzten 40 Jahren geändert. Die Zählung des Zensus 2011 ergab 9 Million Eigentumswohnungen. Die Bedeutung des Wohnungseigentums ist damit – auch in der Politik – transparent geworden. Und damit einher geht auch die wachsende Bedeutung und Anerkennung des Verwalter­ Anmeldung über das Evangelische Siedlungswerk ESWiD: www.esw-deutschland.de Veranstaltunsgzeit: Mittwoch, 28. Oktober 2015, 14.00 Uhr Bis Freitag, 30. Oktober 2015, 12.30 Uhr Veranstaltungsort: Kurhaus Fiskina Am Anger 15, 87538 Fischen Tagungsgebühr € 495,00 pro Person (inkl. Dokumentation und Tagungsunterlagen, Snacks, Getränken und Abendveranstaltung)

be­rufes. Es wird zunehmend deutlich, dass an die Verwalterin und den Verwalter heute hohe Anforderungen gestellt werden bezüglich deren ­Fach-, Sach- und Rechtskompetenz sowie deren kommunikative Fähigkeiten. Mit diesem veränderten Verwalterbild ist auch eine „Verrechtlichung“ des Verwalterhandelns verbunden. Der Verwalter steht dabei im Spannungsfeld zwischen Eigentümergemeinschaft und Eigentümer. Sein Handeln wird bestimmt von Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung und Gesetz. Fehlerhaftes Handeln führt zu Haftungsansprüchen und eventuell wirtschaftlichen Schäden, die die Existenz des Verwalters bedrohen können. Daher ist neben Vielem, was der Verwalter beherrschen muss, ein solides rechtliches Wissen von existenzieller Bedeutung. Mit dem Besuch der WEG-Fachgespräche in Fischen und dem regelmäßigen „Update“ des Wissens sorgen die Verwalterinnen und Verwalter unmittelbar dafür, das Haftungsrisiko zu verringern. Auch im Jahr 2015 geht es um die Frage, wie formelle Beschlussmängel minimiert werden können, um Haftungsfolgen auszuschließen. Nutzen Sie die Gelegenheit, in Fischen nicht nur Ihr Wissen zu aktualisieren, sondern suchen Sie – ganz dem Motto unseres Fachgespräches „Partner im Gespräch“ folgend – auch das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt mit den Referentinnen und Referenten. Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen. Mit herzlichen Grüßen Dagmar Reiß-Fechter Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

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Über das ESWiD

Das ESWiD (Evangelisches Siedlungswerk in Deutschland e.V.) wurde 1952 als Verband der evangelischen Wohnungsunternehmen in Westdeutschland gegründet. Heute ist das ESWiD der gesamtdeutsche Evangelische Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis. Wohnungsunternehmen, kirchliche Organisationen und Stiftungen sowie Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben tragen den Verband. Das ESWiD versteht sich als Vertreter evangelischer Interessen in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik sowie als Kompetenzpartner für Kirche, Politik und Wirtschaft in allen Immobilienfragen. Den Mitgliedern und ihren Führungskräften bieten wir ein Netzwerk der nachhaltig orientierten Immobilienwirtschaft. Das zentrale Anliegen ist die soziale Dimension der Wohnungswirtschaft. Die Bestimmung des Menschen zu Freiheit und Verantwortung als Ausdruck des christlichen Menschenbildes prägt das Handeln. Das ESWiD arbeitet an der Weiterentwicklung des Wohnungs­ eigentums-, des Miet- sowie des Bau- und Bauträgerrechtes mit.

Dazu bietet es jährlich unterschiedliche Premium-Fachforen sowie die juristische Schriftenreihe „Partner im Gespräch“, die „Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht“ und weitere Publikationen an. Im Immobilienmanagement von Kirche und Diakonie erarbeitete das ESWiD neue Managementkonzepte. Die als Ecclesiastic Real Estate Management (EREM) und Welfare Real Estate Management (WeREM) benannten Managementmethoden sind zwischenzeitlich in der Immobilienfachwelt etabliert. Das ESWiD unterstützt das Schaffen von Wohn- und Lebensräumen in einer möglichst intakten Umwelt. Dies ist ein wesentlicher Rahmen, damit sich soziale und individuelle, geistige und materielle Bedürfnisse von Menschen entfalten können. Das ESWiD nimmt gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig auf. Es fördert den Austausch unter den Mitgliedern und anderen Akteuren des Immobilienbereichs und sucht mit ihnen gemeinsam nach neuen Antworten. Professionelles und erfolgreiches wirtschaftliches Handeln gehen beim ESWiD einher mit nachhaltiger Verbands- und Unternehmenspolitik.

Ankündigung 15. Weimarer Baurechtstage 2016

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Wir laden Sie herzlich ein zu den 15. Weimarer Baurechts­ tagen am 3. und 4. März 2016, die sich mit dem Thema Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauvorhaben befassen. Die Errichtung eines Gebäudes ist auch in Zeiten der Hochtechnisierung ein Individualprodukt und quasi „handgefertigt“. Mit der Folge, dass es nur wenige bis keine standardisierten Planungs- und Produktionsabläufe gibt, obwohl dies die Komplexität der Bauprojekte eigentlich erfordern würde. Um Haftungsansprüche zu vermeiden, ist daher sicher zu stellen, dass das, was vereinbart wurde, z.B. im Bauträgervertrag, am Schluss auch gebaut wird. Das heißt, die Leistungskette von der Planung zur Baufertigstellung in Rückkopplung zum Kauf- oder Bauvertrag muss durchgehend und lückenlos sein. Dies ist eine erhebliche Herausforderung bei der Vielzahl der am Bau beteiligten Gewerke und Unternehmen mit Haupt- und Subunternehmen.

• Bedeutung der Baubeschreibung in der Leistungskette; • „Durchstellen“ von Leistungsketten; • Haftung und Haftungsbeschränkung in der Leistungskette und prozessuale Besonderheiten.

Die 15. Weimarer Baurechtstage widmen sich daher insbesondere den Problemen: • Risiken von Leistungsketten; • Ermittlung von Leistungspflichten und Risiken der Vertragsauslegung;

Mehr Informationen und Anmeldung über www.esw-deutschland.de/Fachforen

Und wie in jedem Jahr, steht am Freitag die aktuelle Recht­ sprechung und Rechtsentwicklung zum öffentlichen und privaten Baurecht, zum Bauträgerrecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht im Mittelpunkt des Programms. Interessant ist die Veranstaltung für all diejenigen, die aktiv bauen, Bau- und Bauträgerverträge abschließen und überwachen und sich in angenehmer, individueller Atmosphäre mit den Referenten und engagierten Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet austauschen möchten. Für die Teilnahme wird auch ein Zertifikat über 10 Zeitstunden gem. FAO ausgestellt.

Formelle Beschlussmängel als Haftungsgrund für den Verwalter Die Willensbildung in einer Eigentümergemeinschaft erfolgt durch Beschlussfassung, regelmäßig in der Eigentümerversammlung. Dabei kann diese nur über die Angelegenheiten beschließen, für die sie zuständig ist. Der Verwalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Beschlüsse herbeigeführt werden. Wenn ihm dabei Fehler unterlaufen und Beschlüsse gefasst werden, über die die Eigentümerversammlung nicht hätte beschließen dürfen, oder Beschlüsse auf sonstige Weise fehlerhaft sind, drohen dem Verwalter Haftungsansprüche. Bis es zur Beschlussfassung kommt, durchläuft die Vorbereitung verschiedene Phasen. Sie beginnt mit der Einberufung der Versammlung und Nennung der Tagesordnung, wird dann gefolgt von der Durchführung der Versammlung, der tatsächlichen Beschlussfassung bis hin zur Verkündung und Eintragung in der Beschlusssammlung. Das diesjährige Fachgespräch konzentriert sich auf formelle Beschlussmängel. Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist bereits zu klären, wer einzuladen ist. Wer hat dabei Stimmrecht zu welchen Punkten und wer „nur“ ein Teilnahmerecht? Ist es sinnvoll, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten auszuarbeiten?

Bei Durchführung der Versammlung muss der Verwalter klären: wer darf an der Versammlung teilnehmen, wer ist unter Umständen auszuschließen? Wer ist durch welche Vollmacht vertreten und ist die Vollmacht rechtsgültig? Und ist die Beschlussfähigkeit gegeben? Während der Versammlung hat der Verwalter zu reagieren, wenn Teilnehmer diese verlassen oder neue hinzukommen. Hier ist der Verwalter nicht nur rechtlich gefordert, sondern auch praktisch. Wie bekommt er dieses Problem in den Griff? Vor allem bei großen Eigentümerversammlungen ist das eine echte Herausforderung. Daher werden die Themen nicht nur theoretisch behandelt, son­dern auch aus praktischer Perspektive. Die Diskussion all dieser Fragen soll dabei auch einen kritischen Blick auf die rechtlichen Anforderungen werfen. Denn vielfach wird bemängelt, dass gerade die formellen Anforderungen an die Beschlussfassung so komplex und lebens­fremd sind, dass Beschlüsse kaum ordnungsgemäß herbeizuführen sind. Mit Spannung wird die Diskussion erwartet, in der Hoffnung, dass gerade die vielen Verwalter ihre Erfahrungen in diese einbringen. Denn es sind Vertreter aus Justiz und Ministerien anwesend, die für Rechtsetzung und Rechtsprechung die Weichen stellen und die Rückkopplung zur Praxis benötigen.

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Verwalter benötigen Berufszulassung Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienverwalter ab 2016 erforderlich

Jahrelang hat die Branche der Haus- und Immobilienverwalter darauf gedrängt, jetzt soll es zum Anfang des kommenden Jahres Realität werden: ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler. Es sieht vor, dass im Rahmen der Gewerbeanmeldung Verwalter von Wohnungseigentum künftig einen Fach- und Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Das Gleiche soll auch für Immobilienmakler gelten. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung des Verbraucherschutzes und der Qualifikation in der Wohnungsverwaltung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bereits einen ersten Referentenentwurf vorlegt, zu dem Verbände und beteiligte Ministerien Stellung nehmen konnten. Für die Haus- und Immobilienverwalter hat der Berufsverband DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) Position bezogen. Wer ist von der neuen Pflicht betroffen? Die vorgesehene Regelung ist derzeit ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter und Makler vorgesehen. Sie müssen künftig einen Fach- und Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter sollen nicht darunter fallen. Der DDIV sieht diese Beschränkung kritisch: Denn Mietverwalter tragen dieselbe wirtschaftlich hohe Verantwortung wie WEG-Verwalter. Mit der Miet- und Sondereigentumsverwaltung betraute Verwalter sind ebenso treuhänderisch tätig. Sie übernehmen auch Aufgaben bei der Instandhaltung und -setzung und müssen Mieteinnahmen und -ausgaben verbuchen. Erforderlich ist daher aus Sicht der Branche die Anerkennung eines einheitlichen Berufsbildes „Immobilienverwalter“, für den dann einheitlich der neue §34c der Gewerbeordnung gilt. Welche Änderungen wird es geben? Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen WEG-Verwalter bei Beantragung eines Gewerbescheins ihre Fach- und Sachkunde nachweisen. Mindestens die Ausbildungsberufe Immobilienkaufmann/-frau (IHK) und Immobilienfachwirt/in (IHK) sollen dem Fachkundenachweis gleichgestellt werden. Für die Anerkennung der Abschlusszeugnisse „von Hochschulen oder gleichwertige Abschlüsse“ spricht sich der Berufsverband DDIV ausdrücklich aus, genauso wie für IHK-Zertifikate und DIN-Zertifizierung, wenn ein bestimmter Lernumfang gegeben ist.

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Zudem müssen Verwalter künftig den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Um bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden aus deliktischen Handlungen ausreichend geschützt zu sein und einen umfassenden Schutz für Verbraucher und Verwaltungsunternehmen zu garantieren, fordert der DDIV, die Versicherungspflicht um die Betriebshaftpflichtund Vertrauensschadenversicherung zu erweitern. Ausnahmeregelung für „alte Hasen“ soll kommen Für Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren erfolgreich und ununterbrochen selbstständig am Markt tätig sind und dies gegenüber der prüfenden Behörde (innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes) nachweisen können, ist eine „AlteHasen-Regelung“ vorgesehen. Sie sind von der Sachkundeprüfung befreit. Versäumt ein Unternehmer, rechtzeitig den Antrag auf neue Gewerbeerlaubnis zu stellen, ist er gezwungen eine Fachkundeprüfung abzulegen. Da meist erst nach zehn und mehr Jahren erkennbar ist, ob der Verwalter seine Tätigkeit zuverlässig ausgeführt und die ihm anvertrauten Immobilien ordnungs- und sachgemäß verwaltet hat, spricht sich der DDIV für eine Verschärfung der Ausnahmeregelung auf zehn Jahre aus. Was ist noch nicht ausreichend geregelt? Um die in der Praxis erforderlichen Mindeststandards auch im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, wie Energiewende und demografischer Wandel, gewährleisten zu können, setzt sich der DDIV zudem für eine Weiterbildungspflicht ein. Nur so kann garantiert werden, dass Fachwissen, Qualifikation und Sachkenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung kontinuierlich vorhanden sind. Damit wird auch die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern dauerhaft besser geschützt. Wann kommt das Gesetz? Derzeit erarbeitet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dieser wird voraussichtlich im späten Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit einer finalen Abstimmung durch den Bundesrat wird Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres gerechnet. Nach der Zustimmung zum Gesetz und der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten, könnte das Gesetz im 1. Quartal 2016 verkündet werden. Im Anschluss daran räumt der Gesetzgeber eine neunmonatige Übergangsfrist ein, in der die Rechtsverordnung erlassen wird, die die Details der Fachkundeprüfung regelt. Dadurch erhalten die Unternehmen sechs Monate Zeit, eine neue Gewerbezulassung zu beantragen. Bereits tätige Verwalter können in dieser Zeit von der „Alte-Hasen-Regelung“ Gebrauch machen.

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Programm Formelle Beschlussmängel als Haftungsgrund für den Verwalter Moderation: Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein, Innsbruck

Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Verbinden Sie Ihre Pause mit einem Besuch der Fachausstellung und informieren Sie sich über neueste Produkte!

Mittwoch, 28. Oktober 2015 12.00 –14.00 Uhr

Empfang und Eröffnung der Fachausstellung

14.00 –14.15 Uhr

Begrüßung Hans-Christian Biallas, Präsident ESWiD, Hannover Edgar Rölz, Bürgermeister der Gemeinde Fischen im Allgäu

14.15 – 14.45 Uhr

Einberufung der Versammlung und Bezeichnung der Beschlussgegenstände – Wann muss eine Versammlung einberufen werden? Wer ist zu laden? – Unterscheidung Teilnahmerecht/Stimmrecht Prof. Dr. Dominik Skauradszun, Hochschule Fulda

14.45 –15.00 Uhr Diskussion 15.00 –15.30 Uhr Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung – wen muss, wen darf man zulassen? – Fundierung des Grundsatzes – schützt er auch das Geheimhaltungsinteresse? – Zulässigkeit von Vertreterklauseln und deren Auslegung – für welche Personen gelten sie (nicht)? Prof. Dr. Christian Armbrüster, Freie Universität Berlin 15.30 –15.45 Uhr Diskussion 15.45 –16.15 Uhr Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche 16.15 –16.45 Uhr Prüfung von Stimmrechtsvollmachten – Formelle Anforderungen an Vollmachten, Gestaltung und AGB-Kontrolle – Zurückweisung nach § 174 BGB Dr. Dr. Andrik Abramenko, Richter am Landgericht, Idstein 16.45 –17.00 Uhr Diskussion 17.00 –17.30 Uhr

Beschlussfähigkeit der Versammlung – Wann ist diese festzustellen? – Beschlussfähigkeit und qualifizierte Mehrheiten – wie ist das Quorum zu ermitteln? Dr. Georg Jennißen, Rechtsanwalt, Köln

17.30 –17.45 Uhr

Diskussion

Im Anschluss

Ausklang bei Dämmerschoppen

Donnerstag, 29. Oktober 2015 09.00 – 09.15 Uhr

Biblisches Wort zum Tag in der evangelischen Kirche Fischen Pfarrerin Daniela Ditz-Sievers, Oberstdorf

09.45 – 10.15 Uhr

Geschäftsordnungsbeschlüsse – Abgrenzung, Inhalte, Beantragung – Mehrheit, Ausschlüsse und Besonderheiten Dr. David Greiner, Rechtsanwalt, Tübingen

10.15 –10.30 Uhr Diskussion 10.30 –11.00 Uhr Verkündung rechtswidriger Beschlüsse – Wann liegt eine Verkündung vor? Gibt es ein Ermessen? – Nichtige Beschlüsse und Prüfungspflicht des Verwalters Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Rechtsanwalt, Hamburg 11.00 –11.15 Uhr 11.15 –11.45 Uhr

Diskussion Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche

11.45 –12.15 Uhr

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Niederschrift über die Versammlung – Funktion, Inhalt, Form Prof. Dr. Matthias Becker, Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel

12.15 –12.30 Uhr Diskussion 12.30 –13.00 Uhr Beschlüsse in der Mehrhausanlage – Inhalte, Stimmrecht und Ausschluss – Anfechtung der Beschlüsse Dr. Andreas Ott, Rechtsanwalt, Berlin 13.00 –13.15 Uhr Diskussion 13.15 –14.30 Uhr Mittagspause 14.30 –15.00 Uhr Durchführung der Wohnungseigentumsversammlung – praktische Herausforderungen insbesondere bei großen Wohnanlagen Astrid Schultheis, FOCUS Immobilienverwaltung, Brühl 15.00 –15.15 Uhr Diskussion 15.15 –15.45 Uhr Haftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin 15.45 –16.00 Uhr Diskussion 16.00 –16.30 Uhr Gerichtliche Beschlussersetzung – Voraussetzungen und Ermessensspielraum – Entscheidungsgrundlagen und Anfechtung Sabine Kuhla, Vors.Richterin LG, Berlin 16.30 –16.45 Uhr Diskussion mit dem Plenum ab 17.15 Uhr

Abendveranstaltung

Der Veranstalter lädt zum gemeinsamen Abendessen ein, zu dem Kai Eikermann mit seiner „Physical Comedy“ die Gäste überraschen wird.

Begleitendes Programm zur Fach­ausstellung der DDIVservice GmbH Donnerstagnachmittag 14.30 – 15.00 Uhr

Erweiterte Dienstleistungen eines Energie­versorgers für Verwalter Christian Maier, DIG Deutsche Industriegas GmbH

15.00 – 15.30 Uhr

Elementarschäden – das Risiko der Zukunft? Peter Höfner, VDIV-Incon GmbH

15.30 – 16.00 Uhr

Die Homepage als Kommunikationsplattform Bernhard Preißer, etg24 GmbH

16.00 – 16.30 Uhr

Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas Michael Hirsch, goldgas SL GmbH

Freitag, 30. Oktober 2015 Recht aktuell 09.00 – 10.15 Uhr

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am BGH, Karlsruhe,

10.15 –10.30 Uhr Diskussion 10.30 –11.00 Uhr Kaffeepause – Gespräche 11.00 –11.30 Uhr Ermächtigung der Gemeinschaft zur Ausübung von Individualrechten der Wohnungseigentümer – Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und Individualansprüche – Bedeutung des Ansichziehens Wolfgang Dötsch, Richter am OLG, Brühl 11.30 –11.45 Uhr Diskussion 11.45 –12.15 Uhr

Verbraucherschutz – Widerrufsrecht bei Verwalterverträgen – Anwendbarkeit des Verbraucherwiderrufsrechts – Verhältnis zur Bestellung Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld

12.15 –12.30 Uhr

Diskussion

12.30 Uhr

Verabschiedung der Teilnehmer Prof. Dr. Martin Häublein, Stellvertretender Präsident des ESWiD

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Referenten Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko Prüfung von Stimmrechtsvollmachten

Dr. Dr. Andrik Abramenko ist 1965 geboren und schloss 1991 das Studium der Alten Geschichte sowie der lateinischen und griechischen Philologie in Mainz, Frankfurt und Pavia mit Promotion ab. Anschließend studierte er von 1991 bis 1995 in Mainz Rechts­wissen­ schaften. 1999 wurde er zum Richter ernannt und 2000 promoviert. Dr. Dr. Abramenko hat über 350 historische und rechtswissenschaftliche Publikationen insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungs­ eigentums-, Verfahrens-, Gesellschafts- und Mietrechts verfasst.

Prof. Dr. Christian Armbrüster Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung – wen muss, wen darf man zulassen? Prof. Dr. Christian Armbrüster, Jahrgang 1964, ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Seinen ersten Lehrstuhl hatte er an der Bucerius Law School in Hamburg inne. Zudem war Dr. Armbrüster von 2007 bis 2013 Richter am Kammergericht im zweiten Hauptamt. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen neben dem Bürgerlichen Recht (insbesondere Allgemeiner Teil), dem Privatversicherungs- und dem Gesellschaftsrecht auch das Wohnungseigentumsrecht.

Prof. Dr. Matthias Becker Niederschrift über die Versammlung – Funktion, Inhalt, Form Dr. Matthias Becker ist seit 2011 Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel. Er lehrt dort Bürgerliches Recht sowie Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Prof. Dr. Becker ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätig, davon mehrere Jahre als Rechtsanwalt. Er ist Mitautor des „Bärmann“, dem Standardkommentar zum Wohnungseigentumsgesetz, und Verfasser zahlreicher Fachbeiträge zum Wohnungseigentumsrecht.

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Wolfgang Dötsch Ermächtigung der Gemeinschaft zur Ausübung von Individualrechten der Wohnungseigentümer Wolfgang Dötsch ist Richter am Oberlandesgericht in Köln. ­Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 kontinuierlich in Fachzeitschriften und Fach­ büchern, u.a. ist er Mitautor im BeckOK-WEG sowie Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR). Daneben ist er fortlaufend in der Referendarausbildung sowie Richter- bzw. Anwaltsfortbildung tätig.

Dr. David Greiner Geschäftsordnungsbeschlüsse

Dr. David Greiner wurde 1966 geboren. Seit 1997 ist Dr. Greiner als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilien (vor allem Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht) tätig, seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2012 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er schreibt regelmäßig zu aktuellen Fragen des Immobilienrechts in juristischen Fachzeitschriften und ist als Referent auf immobilienrechtlichen Seminaren im Einsatz. Nähere Informationen zur Person und zu seinen Veröffentlichungen unter www.ragreiner.de

Dr. Georg Jennißen Beschlussfähigkeit der Versammlung

Dr. Georg Jennißen, Jahrgang 1955, ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1984 ist er selbstständiger Rechtsanwalt und Gründer der Sozietät. Zudem arbeitet Dr. Jennißen als Dozent an der Universität Münster im Master-Studiengang Real ­Estate Law. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften, ist zudem Herausgeber eines WEG-Kommentars und ­Autor zahlreicher Fachbücher, u.a. „Die Eigentumswohnung“, „Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz“ und „Der WEG-Verwalter“.

Referenten Prof. Dr. Florian Jacoby Verbraucherschutz – Widerrufsrecht bei Verwalterverträgen Prof. Dr. Florian Jacoby, Jahrgang 1971, stammt aus Hamburg. Seit 2006 lehrt er an der Universität Bielefeld, wo er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ist. In 2009 hat er dort gemeinsam mit Markus Artz die Forschungsstelle für Immobilienrecht gegründet, die u.a. 2011 eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Mietnomadentum im Auftrag von BMJ und BMVBS vorgelegt hat. Jacoby ist Mitglied des Redak­ tionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR). Zum ­Wohnungseigentumsrecht referiert und publiziert er umfangreich.

Dr. Jan-Hendrik Schmidt Verkündung rechtswidriger Beschlüsse

Dr. Jan-Hendrik Schmidt ist seit 2007 Partner der Immobilienrechtskanzlei W.I.R Breiholdt Nierhaus Schmidt in Hamburg, die als solche Teil der W.I.R-Kooperation mit Kanzleien in Köln und Berlin ist. Schmidts langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Redak­ tionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Mitautor mehrerer Bücher zum WEG, Referent auf Fortbildungsveranstaltungen und Schiedsrichter am Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum.

Sabine Kuhla Gerichtliche Beschlussersetzung

Sabine Kuhla wurde im Jahr 1982 zur Richterin auf Probe am Landgericht Berlin ernannt. Seit 1989 ist sie dort schwerpunktmäßig mit zweitinstanzlichen Entscheidungen zum WEG befasst. Nach der Erprobung 1997/98 am Kammergericht setzte sie diese Tätigkeit fort. In 2003 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Seitdem saß sie zunächst der WEG-Kammer vor, die für ganz Berlin zuständig war. Seit 2007 ist sie Vorsitzende Richterin einer Kammer für allgemeine Berufungen und WEG-­ Berufungen. Von 2002 bis 2012 moderierte sie jährlich die Potsdamer Tage zum WEG und referierte dort auch. Seit 2007 nimmt sie regelmäßig an den Fachgesprächen zum WEG in Fischen teil, mitunter als Referentin oder Moderatorin.

Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Haftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Dr. Arnold Lehmann-Richter, 1974 geboren in Bonn, ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Zuvor war er zehn Jahre als Anwalt für Mietrecht tätig. Sein Studium absolvierte er in Bonn und anschließend in Berlin. Dort arbeitete er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte im Jahr 2006. Er ist durch diverse mietrechtliche Vorträgen und Veröffentlichungen ausge­wiesen.

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Referenten

Rechtssicher mehr Mieterträge.

Dr. Andreas Ott Beschlüsse in der Mehrhausanlage

Mit MietNovG

2015

Dr. Andreas Ott ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Kanzlei Müller/Radack und Notar in Berlin. Er ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das private Immobilienrecht, insbesondere das Wohnungseigentumsrecht, das Bauträgerrecht, das Bau- und Architektenrecht. Dr. Andreas Ott ist u.a. Referent für das ESWiD, den DDIV, den Deutschen Anwaltsverein (DAV) und die Deutsche Richterakademie. Er ist Autor und Co-Autor vieler wissenschaftlicher Veröffentlichungen zum Grundstücks-, Bau-, Bauträger-, Mietund Wohnungseigentumsrecht. Zudem tritt er durch die Publikation zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften in Erscheinung.

Von Jürgen Herrlein 2. Auflage. 2015. 353 Seiten. Kartoniert € 24,90 ISBN 978-3-406-68367-1

Richtig vermieten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, zu der dieses Buch kompetenten juristischen Rat bietet: ■■

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Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht Prof . Dr. Johanna Schmidt-Räntsch studierte in Bonn und Genf von 1976 bis 1981 Rechte. Im Juli 1981 absolvierte sie das Erste juristische Staatsexamen und promovierte 1983 zum Doktor. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen 1984 wurde sie zur Richterin auf Probe beim Landgericht Aachen ernannt. 1987 folgte die Ernennung zur Richterin am Landgericht Bonn. Von 1989 bis 2002 bekleidete sie Ämter als Regierungsdirektorin und Ministerialrätin beim Bundesministerium der Justiz mit den Themenschwerpunkten Sachenrecht der neuen Länder, Schuld- und Verbraucherrecht. Seit ihrer Wahl und der Ernennung 2002 ist sie Mitglied des für das Immobilienkauf- und Immobiliensachenrecht, insbesondere Wohnungseigentumsrecht, sowie das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes. Seit 2011 ist Frau Schmidt-Räntsch Honorarprofessorin an der Humboldt Universität zu Berlin.

Astrid Schultheis Durchführung der Wohnungseigentums­ versammlung – Praktische Herausforderungen insbesondere bei großen Wohnanlagen Astrid Schultheis ist als Immobilienkauffrau seit 1986 in der Verwalterbranche tätig. Seit 1993 ist sie geschäftsführende Gesellschafterin der FOCUS Immobilienverwaltung GmbH in Brühl, welche sich insbesondere auf die Verwaltung von größeren Wohnungs-

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Referenten

Der neue Star im WEG.

eigentumsanlagen spezialisiert hat. 2011 wurde sie als Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung der IHK Köln bestellt. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Rechnungs- und Abrechnungswesen. Dort sich verändernde Rechtsprechung wendet sie auf die Abrechnungserstellung an. Gemeinsam mit Dr. Michael Casser ist sie Verfasserin der Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften des Verbands der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI). Im Rahmen ihrer Seminartätigkeit unterrichtet Astrid Schultheis seit mehreren Jahren zum Thema Rechnungswesen im Wohnungs­eigentum sowie der Organisation in Verwaltungsunternehmen. Seit 2005 ist sie Mitglied im Vorstand des VNWI.

Prof. Dr. Dominik Skauradszun Einberufung der Versammlung und Bezeichnung der Beschlussgegenstände Prof. Dr. Dominik Skauradszun ist Inhaber der Professur für ­Privat­recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere Unternehmensrecht an der Hochschule Fulda. Seit Ende 2014 ist er zudem Of Counsel bei Gleiss Lutz, Praxisgruppe Restrukturierungen. Zuvor war er als Richter bei erst- und zweitinstanzlichen Gerichten in BadenWürttemberg tätig und dort u.a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständig. Davor arbeitete er als Rechtsanwalt bei einer der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Prof. Skauradszun ist Mitherausgeber der Reihe „Schriften zum Unternehmensrecht mitsamt seinen ökonomischen Bezügen“ und hat wissenschaftliche Großkommentierungen des deutschen Bankeninsolvenzrechts sowie von Teilen des WEG im Beck‘schen Online-Großkommentar zum Zivilrecht vorgelegt. Er publiziert ­regelmäßig im In- und Ausland, insbesondere zum WEG.

Referenten der DDIV-Service GmbH Michael Hirsch Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas Michael Hirsch wurde 1980 in München geboren. Nach seiner Ausbildung zum Handelsfachwirt war er mehrere Jahre als (Key) Account Manager für den Vertrieb beschäftigt. Seit 2010 ist er als Key Account Manager bei der Firma goldgas SL GmbH / VNG Gruppe für den Vertrieb von Erdgas- und Stromprodukten angestellt. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Haus- und Immo­ bilienwirtschaft, Filialisten, Verbände, Industrie- sowie dem produzierenden Gewerbe.

Von Prof. Dr. Stefan Hügel, Notar, und Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht. 2015. XLI, 1146 Seiten. In Leinen € 89,– ISBN 978-3-406-66519-6 | Neu im Juni 2015

WEG jetzt als Beck’scher Kurz-Kommentar mit einer praxisorientierten und kompakten Kommentierung zum Wohnungseigentumsgesetz einschließlich seiner Bezüge zu anderen Gebieten wie etwa Grundbuchrecht, Mietrecht und privatem Baurecht. Der Nutzer findet eine wissenschaftlich fundierte, gleichwohl allgemein verständliche Erläuterung mit vielen Hinweisen für die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen und gezielten Zugriff.

Auf aktuellem Stand findet sich die gesamte Rechtsprechung übersichtlich aufbereitet – etwa zu hochaktuellen Themen wie der Mobilfunkanlage auf dem Dach der gemeinschaftlichen Immobilie. Die neuesten Gesetzesänderungen – wie das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs – sind erläutert und ihre praktischen Konsequenzen nachgezeichnet. Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de | Verlag C.H.BECK oHG · 80791 München | [email protected] | Preise inkl. MwSt. | 164078

Referenten der DDIV-Service GmbH Peter Höfner Elementarschäden – das Risiko der Zukunft? Was der Verwalter wissen muss, wofür er haftbar gemacht werden kann und ob er dafür überhaupt versichert ist Peter Höfner ist gelernter Versicherungskaufmann und bereits seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Seit 2008 ist er als Sach- und Haftpflichtspezialist für die INCON GmbH & Co.KG tätig und wurde zum 2015 zum Geschäftsführer berufen. Die ­INCON GmbH & Co.KG ist seit 25 Jahren auf die Versicherungen von Immobilienverwaltungen spezialisiert und betreut deutschlandweit über 1.500 Verwaltungsunternehmen.

Christian Maier Erweiterte Dienstleistungen eines Energieversorgers für Verwalter Christian Maier wurde 1963 in Stuttgart geboren. Der Betriebswirt (VWA) ist seit Oktober 2014 bei der DIG Deutsche Industriegas GmbH als Leiter des Vertriebs tätig. Er verantwortet zudem die bundesweite Vertriebspartnerorganisation. Im Mai 2015 wurde ihm Prokura erteilt. Bis zu seinem Wechsel zur DIG war er 16 Jahre in unterschiedlichen Vertriebs- und Führungspositionen bei führenden Unternehmen in der Energiekostenabrechnung, u.a. Minol, tätig. Dazu war er 2007 Mitbegründer eines Unternehmens für bundesweite webbasierte Verbrauchsdatenauslesung und Energieabrechnung. Er war dort bis zu seinem Einstieg bei der DIG als geschäftsführender Gesellschafter tätig.

Bernhard Preißer Die Homepage als Kommunikationsplattform – aktuelle Fallbeispiele zur praxisnahen Anwendung Bernhard Preißer ist Geschäftsführer der etg24 GmbH und seit ­vielen Jahren selbst erfolgreicher Immobilienverwalter. In der Industrie betreute er viele Projekte im Bereich Supply Chain ­Management und SAP-Einführungen. Als Senior Consultant beriet er internationale Klienten im Prozessmanagement. Aktuell beschäftigt er sich mit der Transformation zum digitalen Unternehmen und der Immobilienverwaltung 4.0.

Aktuelle Produkte der DDIVservice GmbH Bestellungen unter: [email protected]

Verwalterverträge*: Sind Sie auf dem neuesten Stand? Nutzen Sie die im März 2015 erneut geprüften DDIV-Verwalterverträge um rechtssicher und kompetent aufzutreten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen – für Sie!  Vertrag über die Verwaltung von Sondereigentum 59,00 Euro  Vertrag über die Verwaltung von Mietwohnanlagen 59,00 Euro  Vertrag über die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen (Lang- und Kurzfassung) 89,00 Euro Die Verträge stehen allen DDIV-Mitgliedsunternehmen im internen Bereich unter www.ddiv.de kostenfrei zur Verfügung. Dort finden die Mitgliedsunternehmen außerdem die aktuellen Konditionen zu Rahmenabkommen mit Premium- und ­Kooperationspartnern. Der Zugang ist erhältlich über die Landesverbände oder die Geschäftsstelle des DDIV.

DDIV-Praxishilfen*:  3. DDIV Branchenbarometer – Ergebnisse der Jahresumfrage 2015 kostenfrei  ZMR Sonderheft 2011/Musterabrechnung für Wohnungseigentümer­gemeinschaften 15,00 Euro  BSI Studie: Verwaltervergütungen in Deutschland (2010) 42,00 Euro  Kompendium Energetische Sanierung kostenfrei  Flyer „Energieeffizient Sanieren – Barrieren reduzieren“ Informationen zu KfW-Förderprogrammen kostenfrei

DDIVnewsletter: Sie möchten den 14-tägigen DDIVnewsletter mit Tipps und Neuigkeiten aus der Immobilien- und Verwalterbranche kostenfrei abonnieren? Bereits 12.500 Abonnenten nutzen diesen Service. Senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Website www.ddiv.de. Dort finden Sie auch stets aktuell unsere deutschlandweiten Weiterbildungsangebote. Stand: August 2015

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* Preise zzgl. 19 % Umsatzsteuer

Ausstellungsplan 41. Fachgespräch im Kurhaus Fiskina, Fischen

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BELFOR Deutschland GmbH

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DIG Deutsche Industriegas GmbH

Deutsche Kreditbank AG

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Taubenstr. 7-9

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Rahlstedter Str. 73-75

Straße

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

etg24 GmbH

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Haufe Gruppe

Immoware24 GmbH





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Innovativ Wohnen – Profis für die Wohnungswirtschaft

inteligy GmbH

Ista Deutschland GmbH









ECOSAN GmbH

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Hafenbahnstr. 20a

Zollstockgürtel 57-67

Goldschmidtstr. 16

Willy-Brandt-Str. 85

Munzinger Str. 9

Mergenthalerallee 73-75

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Schelmenwasenstr. 15



Lilienthalstr. 10-12

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Stuttgart

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Ludwigshafen

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Ort

Otto-Hahn-Str. 4 85521 Ottobrunn DOMUS Software AG

C.H.BECK Verlag

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Brand- und Wasserschadensanierung

ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH Immobilienverwaltungssoftware

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Unternehmen



Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neuesten Produkte zu informieren und profitieren Sie vom Wissen der ausstellenden Firmen!

Fachausstellung

www.ista.de

www.inteligy.de

www.innovativ-wohnen.de

www.immoware24.de

www.haufe.de/realestate

www.goldgas.de

www.etg24.de

www.enbw.com

www.ecosan-umwelt.de

www.domus-software.de www.domus-blog.de

www.dkb.de/verwalterplattform

www.dig-gas.de

www.beck.de

www.belfor.de

www.alco-immobilien.de

Webadresse

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Ringstr. 18

Pfizerstr. 2 E

Leinfelden- Echterdingen



MVV Energie AG

Pyrexx GmbH

smmove Deutschland GmbH

TECE GmbH

Techem Energy Services GmbH

Tele Columbus AG

Telekom Deutschland GmbH

Unitymedia BW GmbH

VDIV-INCON GmbH

Verivox GmbH



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Am Taubenfeld 10

Karlsplatz 3

Aachener Str. 746-750

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Hollefeldstr. 57

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Berlin

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Südwestpark 15 90449 Nürnberg Vodafone Kabel Deutschland GmbH

MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG

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Ort

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Nikolaus-Otto-Str. 25 70771 Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG



Meibes System-Technik GmbH

Maier Brand & Wasser 82266 Carl-Benz-Str. 1-5 Schadenmanagement GmbH

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LAVA GmbH & Co. KG

Heidenkampsweg 40

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KALORIMETA AG & Co. KG

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Straße

Unternehmen



www.kabeldeutschland.de/ wohnungsunternehmen

www.verivox.de

www.vdiv-incon.de

www.unitymedia.de

www.telekom.de/wohnungswirtschaft

www.telecolumbus.de/partner

www.techem.de

www.tece.de

www.smmove.de

www.pyrexx.com/de

www.mvv-energie.de

www.montana-energie.de

www.minol.de

www.meibes.de

www.mbs-service.de

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Informationen zum ESWiD: Umzug nach Berlin geplant In der Mitgliederversammlung dieses Jahres haben die Mitglieder des ESWiD beschlossen, die Geschäftsstelle des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V. nach Berlin zu verlegen. Seit Mitte Mai sind wir nun auch in Berlin erreichbar. Unsere jetzige Adresse in Berlin lautet: Kirchblick 13, 14129 Berlin Telefon: 030/54711250, Fax: 030/54711255

Wir sind zur Zeit auch noch unter der vertrauten Adresse und ­Telefonnummer in Nürnberg zu erreichen. Erst im Laufe des Jahres 2016 werden wir dann vollständig umgezogen sein. Damit Ihre Korrespondenz schnell bearbeitet wird, nutzen Sie doch schon heute die Berliner Adresse oder schreiben Sie uns wie gewohnt per E-Mail: [email protected].

Allgemeine Informationen Veranstalter ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissen­­schaft und Praxis e.V. Burgstr. 7, 90403 Nürnberg Tel.: 0911/22 35 54, Fax: 0911/2 41 86 00 [email protected], www.esw-deutschland.de Dokumentation der Vorträge Ebenfalls in der Tagungsgebühr enthalten ist ein Jahresabonnement der Zeitschrift für Wohnungseigentum (ZWE) – Abonnementpreis zurzeit € 179,00 inkl. gesetz. MwSt. (Lieferung ab 01/2016). In der ZWE werden alle Vorträge des Fachgespräches veröffentlicht. Zudem wird laufend über aktuelle Themen, sowie die Rechtsprechung zum WEG berichtet. Die Zeitschrift wird den Teilnehmern kostenfrei zugesandt. Teilnahmebestätigung Für alle Teilnehmer werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Für Rechtsanwälte stellen wir außerdem bei Teilnahme am gesamten Programm Teilnahmebestätigungen im Sinne von §§ 4 Abs. 3,15 FAO für 11,00 Zeitstunden aus. Fachausstellung Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Sie haben die Möglichkeit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und sich über neueste Produkte zu informieren. Die Organisation liegt in den Händen der DDIVservice GmbH. Kontakt: [email protected], Tel. 030-30096790. Hotel Zimmerreservierungen bitten wir direkt vorzunehmen. Auskünfte über Zimmer erhalten Sie über den Gästeservice Fischen im Allgäu – Abteilung Tagung ESWiD Am Anger 15, 87538 Fischen Tel. 08326/36460, Fax: 08326/364656, [email protected]

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Anreise mit dem Auto Anfahrt über die A 7 Ulm-Kempten und die B 19 bis Fischen im Allgäu. Ausreichende Parkmöglichkeiten an der B 19 auf Höhe des Kurhauses FISKINA stehen kostenfrei zur Verfügung. Anreise mit dem Zug Fischen ist Bahnstation aller Züge der Strecke Immenstadt - Oberstdorf. Mit dem Kooperationsangebot des ESWiD und der Deutschen Bahn reisen Sie entspannt und sicher zum 41. Fachgespräch zum Wohnungseigentumsrecht des ESWiD. Der Preis für Ihr Ticket zur Hin- und Rückfahrt nach Fischen im Allgäu beträgt für die 2. Klasse 99.- Euro und für die 1. Klasse 159,- Euro. Ihre Fahrkarte gilt zwischen dem 26. und 01. November 2015. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49(0)1806-31 11 53, Stichwort „ESWiD“. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit! Mit Ihrem Umstieg auf die Bahn helfen Sie unserer Umwelt und tragen zum Klimaschutz bei. Anreise mit dem Flugzeug Flüge nach Friedrichshafen am Bodensee finden Sie unter: www.fly-away.de.

Impressum: Herausgeber: DDIVservice GmbH Dorotheenstr. 35 10117 Berlin Tel.: 030 – 300 96 79 0 [email protected] www.ddiv.de Redaktion: Stephanie Benusch, Valerie Dorow, Christopher Krämer Gestaltung: Steeger Media Consult, Hennef Titelbild: © Kurhaus Fiskina, Fischen

Partnerschaft, die Mehrwert schafft.

Steigern Sie den Wohnwert Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit Ihrer Bewohner. Sorgen Sie mit dem Hybridnetz von Vodafone Kabel Deutschland für zufriedene Bewohner und für den Zugang zu innovativen, multimedialen Angeboten. Und das auch in Zukunft – dank der leistungsstarken Kombination aus Glasfaser- und Koaxialkabel. • Digitales Fernsehen – auch in HD-Qualität • Zeitversetzt fernsehen – mit dem Digitalen HD-Video-Recorder1 • Filme und Fernsehen auf Abruf – mit Select Video2 • Internet mit Kabel-Power – mit bis zu 200 Mbit/s im Download bereits in einigen Ausbaugebieten und bis zu 100 Mbit/s im Download in vielen weiteren Ausbaugebieten verfügbar3

Weitere Informationen zu den Produkten und ihrer Verfügbarkeit erhalten Sie unter www.kabeldeutschland.de/ wohnungsunternehmen

• Telefonanschluss – einfach und günstig über das Kabel 3 • Kabel Internet Telemetrie – Bandbreite für Ihre Immobilie4 1 Kopiergeschützte Sendungen (z. B. bestimmte Programme / Select Video) können aufgrund der Zusatzanforderungen einiger Programmveranstalter nicht angehalten, gespult oder aufgenommen werden. 2 Select Video (Video-on-Demand) ist in immer mehr Städten und Regionen der Kabel-Ausbaugebiete von Vodafone verfügbar. Prüfung auf www.selectvideo.de. Voraussetzungen sind ein 862 MHz-Hausnetz, ein mit einem Digitalen HD-Video-Recorder oder einem Digitalen HD-Receiver von Vodafone Kabel Deutschland ausgestatteter, kostenpflichtiger Kabelanschluss sowie ein Internetanschluss. Empfohlene Bandbreite mindestens 6 Mbit/s. 3 Vodafone Kabel Deutschland Internet- und Telefonprodukte sind in immer mehr Ausbaugebieten von Vodafone Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz (862 MHz) verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 100 Mbit/s ist in immer mehr Städten und Regionen der Ausbaugebiete von Vodafone Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 200 Mbit/s ist bereits in Aurich, Bassum, Bendorf, Frankfurt (Oder), Gransee, Koblenz, Mainz, Meppen, München, Papenburg, Saarbrücken und Wilhelmshaven, mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Weitere Städte und Regionen folgen. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Produkte von Kabel Deutschland an Ihrem Wohnort nutzen können. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Vodafone Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-SharingAnwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt. Call-by-Call und Preselection nicht verfügbar. Sonderrufnummern sind von der Festnetz-Flatrate ausgeschlossen. 4 Vodafone Kabel Deutschland Telemetrie ist in immer mehr Ausbaugebieten von Vodafone Kabel Deutschland verfügbar. Stand: September 2015