Wir fahren 2017 nun schon das 29. Mal nach ... - TSG Bergedorf

Überweisung. Auf das Konto: TSG Bergedorf, Hamburger Sparkasse .... Unterkunft (ohne Heizung und Warmwasser; bei Eigenheimen die tatsächlichen Kosten,.
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Allgemeine Informationen Reisetermin

03.03. - 19.03.2017 - Hamburger Frühjahrsferien

Ski-Ort

Leukerbad im Wallis / Schweiz

Unterbringung

Touristenlager im Hotel Torrenthorn mitten im Skigebiet auf 2.450 m Höhe

Preis

€ 699,-- für TSG-Mitglieder € 759,-- für Nichtmitglieder (Teilzeitmitglieder) Darin inbegriffen: Unterkunft (Matratzenlager), Verpflegung (wir kochen selbst), Versicherungen, Busfahrt Bergedorf Leukerbad und zurück, Skiunterricht (alpin), Snowboard Unterricht und umfangreiches Freizeitangebot (u.a. Fackelabfahrt, Skitouren, Rallye, Bergfest, Disco, Skirennen)

Altersgruppe

8 - 20 Jahre (Anfänger, Fortgeschrittene und Ski-Cracks können mitfahren)

Betreuung

Erfolgt durch Jugendgruppenleiter, erfahrene Skiläufer und Snowboardfahrer, Ski- und Snowboard Fachübungsleiter und Skilehrer

Anmeldung

TSG-Service-Büro, Billwerder Billdeich 607, 21033 HH TSG Bootshaus, Sophie-Schoop-Weg 90, 21035 HH

Information

Tel.: 040 / 735 07-686 oder Fax: 040 / 735 076-87 Sprechzeiten: Mo-Sa: 12.00-16.00 Uhr, Mittwoch 12.0018.00Uhr [email protected] / www.tsg-bergedorf.de

Sonstige Kosten

Skipass 8-16 Jahre CHF 231,-- , 17-20 Jahre CHF 299,-Taschengeld

Überweisung

Auf das Konto: TSG Bergedorf, Hamburger Sparkasse BIC HASPDEHHXXX IBAN DE65 2005 0550 1040 2450 01 Stichwort: Jugendskireise Leukerbad 2017 + Name des Kindes

Zuschüsse

Bei Fragen rund um das Thema Zuschüsse wenden Sie sich bitte an Frau Biller-Danat, Tel. 040 / 725 495-206.

Wir fahren 2017 nun schon das 29. Mal nach Leukerbad. Das alpine Ski- bzw. Snowboard fahren steht bei dieser Reise im Vordergrund. Wir bieten in diesem Jahr zum 21. Mal auch die Möglichkeit, das Snowboard fahren zu erlernen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass diejenigen, welche hieran interessiert sind, ihr eigenes Snowboard mitbringen. In Leukerbad gibt es auch ein sehr schönes Langlauf-Skigebiet. Hier werden wir interessierten Teilnehmern an einem Tag auch diese Sportart anbieten. Die Langlaufski werden auf Kosten der TSG Bergedorf ausgeliehen. Sollte jemand im Besitz von Langlaufskiern sein, so kann er diese ebenfalls mitnehmen. Für kleinere Gruppen werden, je nach Schnee- und Wetterlage, Touren mit Fellen auf das Torrenthorn angeboten. Die Tourenausrüstung (Steigfelle, Tourenski, Lawinensuchgeräte, etc.) stellt die TSG Bergedorf. Die Unterbringung erfolgt mit 8 bis 12 Personen in einem Zimmer. Uns stehen mehrere Speise- und Aufenthaltsräume zur Verfügung, wo abends eine Reihe von Aktivitäten angeboten werden. In den Waschräumen steht fließend warm und kalt Wasser zur Verfügung. Die Möglichkeit im Haus zu duschen besteht so gut wie gar nicht, da nur eine funktionsfähige Dusche vorhanden ist. Somit würden sich lange Wartezeiten ergeben. Jedoch besteht die Möglichkeit im Thermalbad in Leukerbad (größtes Thermalbad Europas) zu duschen. Wir organisieren hier vergünstigte Eintrittspreise über unsere Gruppe. Aufgrund der Höhe (2.450m) sitzen wir mitten im Skigebiet fest. Das Gepäck wird zuerst mit der Luftseilbahn zur Bergstation und anschließend mit Pistenraupen zum Hotel Torrenthorn gebracht. Den Speiseplan, nach welchem wir kochen, stellen wir in Hamburg selbst auf. Lebensmittel werden größtenteils vorher in Hamburg bestellt und vor Ort angeliefert. Mittags besteht die Möglichkeit, sich an unserer selbstgebauten Schneebar vor dem Haus zu stärken. Weitere Fragen beantworten wir gerne oder fragt einfach mal jemanden, der schon mal mitgefahren ist.

Weitere Erläuterungen Teilnahmeberechtigt sind Personen der ausgeschriebenen Altersgruppe. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Reiseleiter möglich. Die bestehende Mitgliedschaft in der TSG Bergedorf ist auf dem Anmeldeformular anzugeben. Die Anmeldung erfolgt nur auf dem Anmeldeformular der TSG Bergedorf. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der erziehungsberechtigten Person erforderlich. Mit der Abgabe der Anmeldung, ist eine Anzahlung von € 200,-- auf das angegebene Konto unter dem Stichwort "Jugendskireise 2017" zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens zum 31. Januar 2017 zu zahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Gesamtbetrag sofort anzuweisen. Termine, Preise und Leistungen entsprechen dem Stand bei Erstellung des Prospektes. Änderungen sind vorbehalten. Der Betrag für den Skipass ist in Schweizer Franken zur Abreise mitzubringen und wird im Bus eingesammelt. Die Einladung zum Informationsnachmittag erfolgt im Januar 2017 und gilt gleichzeitig als Reisebestätigung. Der Rücktritt von der Reise kann nur schriftlich erfolgen. Erfolgt die Abmeldung bis zum 31.01.2017, so wird die Anzahlung von € 200,-- einbehalten. Erfolgt die Abmeldung nach dem 31.01.2017 oder wird die Reise nicht angetreten, so sind 75% der Reisekosten zu entrichten. Die Erstattungspflicht besteht auch dann, wenn der Rücktritt oder Nichtantritt aus Gründen erfolgt, die der/die Teilnehmer/in nicht zu vertreten hat. Die TSG Bergedorf kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Reiseteilnehmer/in erheblich das Gruppengefüge stört, so dass eine weitere Teilnahme für die TSG Bergedorf und/oder andere Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Wenn gegen die aufgestellten Regeln bezogen auf Alkohol und andere Drogen verstoßen wird, erfolgt dieses grundsätzlich ohne Abmahnung. Dies gilt auch, wenn sachlich begründete Hinweise der Gruppenleiter mehrmals nicht beachtet werden. Der TSG Bergedorf steht in jedem Fall der Reisepreis weiter zu. Die Verantwortung sowie die Kosten für die Rückreise obliegen dem/der Teilnehmer/in bzw. der erziehungsberechtigten Person. Die TSG Bergedorf schließt für den Zeitraum der Reise vom 03.03.-19.03.2017 eine kombinierte Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung ab. Nähere Informationen gibt es auf dem Informationsnachmittag.

Zuschüsse Auszug aus dem Landesjugendplan: Antragsberechtigt über die Hamburger Sportjugend sind die dem Hamburger Sportbund angehörenden Sportvereine und -verbände. Zur Sicherung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien an den Freizeiten der Vereine und Verbände, können Zuschüsse bei Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt werden:  Es muss sich um Ferienfreizeiten (in der Regel in den Ferien) mit einer Dauer von 2 bis 21 Tagen (einschl. An- und Abreisetag) handeln  Anspruchsberechtigt sind Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen hat und das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze nicht übersteigt. Berechnungsgrundlage für den Zuschuss: Das Familien-Nettoeinkommen darf nach Abzug von 15% für besondere Belastungen (wie zusätzliche Versicherungen, Fahrgeld usw.) und abzüglich der Kosten für die Unterkunft (ohne Heizung und Warmwasser; bei Eigenheimen die tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 25% des Nettoeinkommens) die folgenden zu errechnenden Bemessungsgrenzen nicht überschreiten. Bei Beamten, deren Bruttoeinkommen (analog zum Bereich der Angestellten gesehen) die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, kann zur Ermittlung ihres Nettoeinkommens, der Betrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Tagesgeldversicherung) in Abzug gebracht werden. Errechnung der Bemessungsgrenze: Für alleinstehende junge Menschen gilt die Bemessungsgrenze

€ 604,00

Alleinerziehende werden in der Berechnung Elternpaare gleichgestellt Elternpaare und alleinerziehende Personen

€ 1.080,00

zzgl. der im Haushalt lebenden Kinder: - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres x € 351,00



- Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres x € 400,50



- Kinder vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres x € 453,00



- Volljährige junge Menschen im Familienhaushalt x € 540,00



Bemessungsgrenze:

€ ===========

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, so kreuzen Sie dieses bitte auf der Anmeldung an.

Fortsetzung Zuschüsse Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten haben einen Eigenbeitrag zu den anerkannten Gesamtkosten für Ferienfreizeiten zu leisten. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht - mit Kürzungen muss gerechnet werden. Hinweise zu den Einzelnachweisen der TeilnehmerInnen: Bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungsgesetz oder wenn die/der TeilnehmerIn in einer Pflegefamilie oder in öffentlichen Erziehung lebt. Hier den aktuellen Bescheid mit dem unterschriebenen Einzelnachweis im Original einreichen. Oder bei Einkommensprüfung: Ebenfalls den unterschriebenen Einzelnachweis im Original einreichen mit: -Nettoeinkommen des Haushaltsvorstandes - Nettoeinkommen Ehepartner/in bzw. Lebensgefährte/in - Kindergeld - Erziehungsbeihilfen nach §27 BundesVerG - Ausbildungsvergütung, Bafög, BAB - Pflegegeld (nur Sozialversicherungsträger) - Arbeitslosengeld I - Elterngeld (abzgl. des nicht anrechenbaren Betrages von €300,-) - Einkünfte aus Unterhaltsleistungen - Renten und Rentenzuschüsse - Mietnachweis Zur Prüfung müssen folgende aktuell gültige Unterlagen vor Beginn der Reise vorgelegt werden: (von Nov. oder Dez. 2016 oder Januar 2017)  Kopie Gehalts-/Lohnbescheinigung/en  Kindergeld (Kopie Kontoauszug)  Kopie Erziehungsbeihilfe  Kopie Ausbildungsvergütung, Bafög  Kopie Pflegegeldbescheid  Kopie Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld I  Kopie Elterngeld  Kopie Nachweis über Unterhaltsleistungen (Kontoauszug)  Kopie Rentenbescheid  Kopie Mietnachweis (Kaltmiete + Betriebskosten)(Heizkosten werden nicht mit eingerechnet) kein Kontoauszug. Bei Eigenheim (z.B. Grundstückssteuer) Nachweis hierüber. Die Angaben auf den Einzelnachweisen müssen unbedingt vom Verein, Verband oder der Sportjugend geprüft und durch Unterschrift, Datum und Stempel des Vereins, Verbandes oder Sportjugend bestätigt werden.

Anmeldung Jugendski- u. Snowboardreise nach Leukerbad/Schweiz 2017 Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Vor- und Zuname:

Geburtsdatum:

Geschlecht:

Anschrift des Kindes:

für die Jugendski- u. Snowboardreise nach Leukerbad/Schweiz für die Zeit vom 03.03. - 19.03.2017 verbindlich an. Vor- und Zuname der Personensorgeberechtigten:

Nottelefon der Personensorgeberechtigten (immer erreichbar):

Anschrift der Personensorgeberechtigten während der Reise (wenn nicht mit oben identisch)

Email der Personensorgeberechtigten:

Angaben zur Bestimmung der Teilnahmekosten: Unser/mein Kind ist Mitglied in der TSG Bergedorf (bitte ankreuzen): O Ja

O Nein

Wir/ich sind/bin informiert über die Zuschussmöglichkeiten und Voraussetzungen und stelle/n den Antrag auf einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan 2016 (angehängtes Formblatt) und reiche/n die zusätzlich erforderlichen Unterlagen zusammen mit dieser Anmeldung ein (bitte ankreuzen): O Ja

O Nein

Kosten / Zahlung:

€ 699,-- für Mitglieder € 759,-- für Nichtmitglieder (Teilzeitmitglieder) Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von € 200,-- zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bis zum 31.01.2017 zu zahlen.

Rücktritt und Zahlung:

Bei Rücktritt von der Reise bis zum 31.01.2017 verfällt die Anzahlung in Höhe von € 200,--. Bei Rücktritt nach dem 31.01.2017 sind 75% der Reisekosten zu entrichten.

Überweisung

:

Bitte auf das Konto: TSG Bergedorf, Hamburger Sparkasse BIC HASPDEHHXXX IBAN DE65 2005 0550 1040 2450 01 Stichwort: Jugendskireise 2017 + Name des Kindes

Sonstige Angaben:

O Skifahrer

O Snowboardfahrer

O Angänger

O Fortgeschrittener

O „Könner/Profi“

Schwimmbefähigung:

O Nichtschwimmer

O Freischwimmer

Allergien/Unverträglichkeiten:

Letzte Tetanusimpfung:

Besonderheiten:

Einverständniserklärung/Bestätigung: Wir/ich bestätige/n, dass unser/mein Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ist unser/mein Kind auf Medikamente eingestellt bzw. angewiesen, sind wir/ bin ich verantwortlich, die TSG Bergedorf mit dieser Anmeldung schriftlich über die Art und Weise der Verabreichung anhand einer ärztlichen Bescheinigung (Gesundheitskarte) zu informieren und erteile/n den zuständigem Betreuerteam vor Ort eine schriftliche Erlaubnis zur Umsetzung. Im Falle einer Erkrankung unseres/meines Kindes sind wir/bin ich einverstanden, dass es in ein Krankenhaus gebracht wird, falls dies erforderlich ist. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass ich / meine Tochter / mein Sohn den Anordnungen der Betreuer Folge zu leisten habe / hat. Sollte dagegen verstoßen werden, kann der Reiseleiter mich / meine Tochter / meinen Sohn auf meine Kosten nach Hause schicken. Die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten wie Schwimmen, Bergtouren usw. wird hiermit erlaubt. Ich bin damit einverstanden, dass ich / meine Tochter / mein Sohn während des Aufenthaltes in der Schweiz in einem privaten PKW oder TSG-Kleinbus durch Mitarbeiter der TSG Bergedorf transportiert werden darf (Fahrten zum Arzt, Krankenhaus etc.). Ich bin damit einverstanden, dass Foto- und Video- Material, welches auf der Skireise gemacht wird, zur Veröffentlichung im Internet und /oder zu Werbezwecken für Flyer, Plakate genutzt werden kann. Ich bin *nicht damit einverstanden, dass ich mich / meine Tochter / mein Sohn während der üblichen Freizeit (das sind Zeiten, in denen keine gemeinsamen Veranstaltungen der Gruppe stattfinden) nach der jeweiligen Überprüfung durch den und im Einverständnis mit dem jeweiligen Betreuer von der Gruppe entfernen darf. * Bitte Entsprechendes unterstreichen bzw. streichen!

Hamburg, den__________________

__________________________________ Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

_______________________________ Unterschrift d. Teilnehmer/in