Winterausrüstungspflicht in SÜDTIROL ... - Autonome Provinz Bozen

April besteht Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen, d. h. die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder entsprechende für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutsch- vorrichtungen mitführen. In Bozen gilt zusätzlich Fahrverbot für Motorräder und Mopeds.
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Winterausrüstungspflicht in SÜDTIROL Auf Staats- und Landesstraßen: Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen ALLE Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten (bzw. mit einer gleichwertigen, homologierten Ausstattung) fahren. Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit und wird der Öffentlichkeit mittels Anbringung der entsprechenden Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht und gilt als aufgehoben mit der Entfernung bzw. Verdeckung derselben.

A22 Brennerautobahn (Abschnitt Brenner – Affi) sowie Stadtgemeinde Bozen: Vom 15. November bis zum 15. April besteht Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen, d. h. die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder entsprechende für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen mitführen. In Bozen gilt zusätzlich Fahrverbot für Motorräder und Mopeds bei winterlichen Verhältnissen.

Winterausrüstungspflicht in ÖSTERREICH Für PKW und LKW bis 3,5 t besteht vom 1. November bis zum 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht, d. h diese Fahrzeuge dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur mit Winterreifen an allen Rädern oder Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern verkehren. Für LKW über 3,5 t gilt vom 1. November bis zum 15. April die Winterausrüstungspflicht unabhängig von der Witterungslage und der Fahrbahnbeschaffenheit, d. h. diese dürfen nur fahren, wenn an den Rädern mindestens einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Zusätzlich müssen Schneeketten mitgeführt werden. Für Busse über 3,5 t gilt dieselbe Regelung wie für LKW über 3,5 t, allerdings im Zeitraum 1. November bis 15. März.

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