Vorgehensweisen für den Abschluss von

Vorgehensweisen für den Abschluss von Orgelmaßnahmen im Bistum Passau. Bei sämtlichen Orgelmaßnahmen (Neuanschaffung, Renovierung, Umbau, ...
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Passau, 21. März 2018

Vorgehensweisen für den Abschluss von Orgelmaßnahmen im Bistum Passau Bei sämtlichen Orgelmaßnahmen (Neuanschaffung, Renovierung, Umbau, Änderung, Wartungsverträge, Reinigung etc.) über 1.000,00 EUR ist der Orgelsachverständige zu informieren, der die Maßnahme begleitet. Hierfür ist folgende Verfahrensweise vorgesehen: 1.

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Meldung aller vorhersehbaren, erforderlichen, gewünschten Vorhaben durch die Kirchenstiftungen beim Kirchenmusikreferat und Baureferat mittels Formblatt, das im Internet (pdf) heruntergeladen werden kann, bis 30. April des Vorjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll. Informeller Ortstermin mit dem Orgelsachverständigen. Hierzu ist ein kurzes formloses Schreiben an den Diözesankirchenmusikdirektor ([email protected]) zu richten, indem formuliert wird, dass ein Orgelsachverständiger des Bistums für einen Termin vor Ort benötigt wird. Der danach beauftragte Orgelsachverständige wird sich zur Terminvereinbarung zeitnah mit der Pfarrei in Verbindung setzen. Eintrag der Maßnahmen in eine Warteliste durch das Sekretariat Orgelberatung. Erstellung einer Prioritätenliste. Besprechung der Prioritätenliste mit dem Baureferat/Finanzkammer. Aktualisierung der Warteliste entsprechend dem Ergebnis der Auswertung. Erstellung einer ersten Projektliste für den Orgelsachverständigen, der daraufhin ein Planungsgutachten erstellt. Zweite Besprechung und Auswertung der aktualisierten Warteliste Ende Juli in Abstimmung mit der Bischöflichen Finanzkammer.

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Letzte entscheidende Sitzung im Herbst und Auswahl der Maßnahmen, die für den Haushalt vorgeschlagen werden, in Abstimmung mit der Bischöflichen Finanzkammer (Haushaltsvorlage und Beschluss des Diözesansteuerausschusses). Die Pfarrei setzt sich dann mit dem Orgelsachverständigen des Bistums Passau in Verbindung, dieser holt in Zusammenarbeit mit dem Kirchenmusikreferat die Angebote ein. Aufgrund der eingegangenen Angebote erstellt der Orgelsachverständige ein Vergabegutachten, das in Kopie an das Baureferat geht.

Dieses Gutachten ist nur für die Pfarrei, Kirchenverwaltung und Referat Kirchenmusik vorgesehen. Die Weiterleitung an Dritte (mitbewerbende Orgelbauer oder andere Personen) ist nicht zulässig. 12. 13. 14.

Danach erfolgt der Beschluss der Kirchenverwaltung. Liegt dieser vor, wird im Bischöflichen Ordinariat/Baureferat der Vertrag vorbereitet. Die Einholung von stiftungsaufsichtlichen oder denkmalpflichtigen Genehmigungen erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Baureferat und Pfarrei.

Eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung muss ab einen Betrag von 2.500,00 Euro eingeholt werden. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung muss generell bei denkmalgeschützen Objekten eingeholt werden. 15. 16. 17.

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Liegt die stiftungs- bzw. staatsaufsichtliche Genehmigung vor, kann die Auftragserteilung durch die Kirchenverwaltung erfolgen. Die fachliche Begleitung der Baumaßnahmen erfolgt durch den Orgelsachverständigen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gebietsreferenten. Sämtliche Rechnungen, die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme stehen, sind an den Orgelsachverständigen weiterzuleiten, von diesem nach Prüfung an das Baureferat und nach dortiger Prüfung zurück an die Pfarrei zur Überweisung. Nach Abschluss der Vertragsarbeiten erstellt der Orgelsachverständige darüber ein Abnahmegutachten.

Der Schriftverkehr von Seiten der Orgelbauer und auch der staatlichen Stellen ist ausschließlich über das Referat Kirchenmusik zu führen. E-mail: [email protected] Die Sekretärin des Referats Kirchenmusik Frau Kuhn wird den eingehenden Schriftverkehr an den zuständigen Orgelsachverständigen weiterleiten. Frau Kuhn wird Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr auch als Telefonkontaktstelle unter 0851 393-5127 zwischen Orgelbauern, den Kirchenverwaltungen und den Orgelsachverständigen fungieren. Das Baureferat ist unter 0851 393-3301 telefonisch zu erreichen. KMD Marius Schwemmer Diözesanmusikdirektor von Passau