Vom Trainer auszufüllen

Das max. Körpergewicht darf 120kg nicht überschreiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre müssen von einem mitkletternden Erwachsenen begleitet werden.
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Vom Trainer auszufüllen Trainer: Uhrzeit Ausgabe:

Anerkennung der Benutzungsregeln durch den Teilnehmer: Teilnehmer/Verantwortlicher Name Vorname Straße PLZ, Ort Geburtsdatum

Weitere Teilnehmer (Name, Vorname)

Geburtsdatum

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Kletterwald Söllereck - Benutzungsregeln Der Kletterwald ist mit größtmöglicher Sorgfalt eingerichtet worden und wird jeden Tag kontrolliert. Die Gurte und Karabiner sind von namhaften Herstellern und entsprechen strengen Sicherheitsnormen. Es liegt jedoch in Ihren Händen, diese richtig einzusetzen. Darum ist es sehr wichtig, dass Sie die Sicherungen konzentriert und verantwortungsvoll anwenden. Bitte schützen Sie sich und andere und beachten Sie unsere Sicherheitshinweise sowie die nachfolgenden Benutzerregeln. Erklären Sie diese Regeln auch Ihren Kindern. 1. Anerkennung der Benutzungsregeln durch Teilnehmer, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten oder die erwachsene Begleitperson Vor Benutzung des Kletterwald Söllereck muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis mit Unterschrift bestätigen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Erziehungsberechtigte oder die den Minderjährigen begleitende erwachsene Person die Benutzungsregeln dem Teilnehmer zur Kenntnis geben und dies mit seiner Unterschrift bestätigen (die Namensangabe des Erziehungsberechtigten bzw. der erwachsenen Begleitperson und Teilnehmer ist erforderlich). 2. Eigenverantwortung Die Benutzung des Kletterwald Söllereck ist mit Risiken verbunden. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat der Teilnehmer sein etwaiges Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Für die Haftung der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf gilt im Übrigen Ziffer 8. 3. Zugelassene Benutzer (Altersmindestgrenzen, körperliche Verfassung) Der Kletterwald Söllereck ist für Teilnehmer ab dem 5. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Benutzung des Kletterwald Söllereck eine Gefahr für sich selbst und/oder eine andere Person darstellen könnte. Fragen sie im Zweifelsfall bitte unser Sicherheitspersonal und informieren sie uns über evtl. Beeinträchtigungen Das max. Körpergewicht darf 120kg nicht überschreiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre müssen von einem mitkletternden Erwachsenen begleitet werden. Ein Erwachsener kann max. 3 Kinder betreuen. Die Parcours haben aufsteigende Schwierigkeiten und die Altersfreigaben sind entsprechend angepasst. Der braune und schwarze Parcours dürfen nur von Teilnehmern begangen werden, die das 14.Lebensjahr vollendet haben.

4. Mitführung von Gegenständen Im Besitz des Teilnehmers befindliche lose Gegenstände (wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) dürfen bei Benutzung des Klettergartens nicht in einer Weise mitgeführt werden, dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können. Auf etwaige Anweisung des Trainers bzw. Veranstalters hat der Teilnehmer mitgeführte Gegenstände an der Kasse zur Verwahrung abzugeben. Für Verluste wird nicht gehaftet.

5. Sicherheitsanweisungen

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Benutzung des Kletterwald Söllereck an der praktischen und theoretischen Sicherheitsanweisung teilnehmen. Alle Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters sind bindend und ihnen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Kletterwald Söllereck ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß oder Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsweisungen des Trainers bzw. Veranstalters, trägt der Teilnehmer für hierdurch eintretende Schäden die Verantwortung. Vor- und während des Kletterns ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Das Gleiche gilt für die Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Ebenso ist das Rauchen im Wald und nachdem der Gurt angelegt wurde untersagt. Jede Aufgabe darf zeitgleich nur von jeweils einem Teilnehmer begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich höchstens 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

6. Ausrüstung

Die von der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf ausgegebene Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmittel, darf während der Benutzung des Kletterwald Söllereck nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters benutzt werden. Beide Sicherheitskarabiner müssen immer am Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umsichern muss immer mindestens einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt sein. Im Zweifelsfall muss ein Trainer bzw. Betreuer herbeigerufen werden.

7. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung für die Begehung des Parcours erfolgt vor dem Besuch. Es gelten die Eintrittspreise des an der Kasse befindlichen Aushangs. Die maximale Kletterzeit beträgt 3 Stunden.

8. Haftungsbegrenzung

Die Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Ausschluss des Teilnehmers, Hausrecht, Schließung bei höherer Gewalt, Nichtrückerstattung des Eintrittspreis

Die Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Benutzungsregeln halten, vom Kletterwald Söllereck auszuschließen. Die Firma übt das Hausrecht aus und ist jederzeit berechtigt, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. In den vorgenannten Fällen erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterwald Söllereck frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

10.Foto- und Filmaufnahmen

Der Kletterwald Söllereck behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film-, und Webcam Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies beim Kassenpersonal des Kletterwaldes ausdrücklich mitteilen

Ich habe von den vorstehenden Benutzungsbedingungen Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an:

Datum, Unterschrift (Teilnehmer) (Erziehungsberechtigter/erwachsene Begleitperson)

Kletterwald Söllereck ist eine Einrichtung der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, Kornau/ Wanne 7, 87561 Oberstdorf, Vorstand: Henrik Volpert, HRB- Nr. 1018; Steuer-Nr. 127/120/40007, Ust-IdNr. DE128785100