Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV Datum der Einzahlung, der Überweisung oder des Lastschrifteinzugs
Wenn Sie Dynamo für alle Kinder e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Es genügt, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für Zuwendungen über 200 Euro ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung erforderlich, die wir Ihnen automatisch im Folgejahr zusenden.
Dynamo für alle Kinder e.V. gehört nach der letzten uns zugegangenen, vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes DresdenSüd (AZ: 203/141/16667K04) zu den in §5 Abs.1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff AO. Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Im Namen von Dynamo für alle Kinder e.V. möchten wir uns herzlich für Ihre Spende bedanken! Ohne die Unterstützung unserer Freunde und Förderer wären wir nicht in der Lage, Kindern aus einkommensschwächeren Familien das Erlebnis „ Dynamo“ zu ermöglichen. Bleiben Sie uns bitte auch in Zukunft gewogen. Mit besten Grüßen
Sven Jänchen Vorstand
Martin Kuntzsch Vorstand
Klaus Schräpler Vorstand
Kontonummer 0225703882 BLZ 850 503 00 (Ostsächsische Sparkasse Dresden) www.DynamofueralleKinder.de