Anhang zur Satzung vom Verband Allgäuer Outdoorunternehmen e. V. (VAO)
Fassung vom 19. Mai 2014
Nach § 3 der Satzung wird nachfolgend in diesem Anhang geregelt, wie Guides als „Unterstützer der Vereinsziele“ als Mitglieder zugelassen werden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
§ 1 Rechte •
Alle innerhalb des VAO angebotenen Aus- und Weiterbildungen erhalten VAO Guides zu einem vergünstigten Tarif
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VAO Guides erhalten im Krisenfall rechtlichen Beistand und Unterstützung durch den Verein
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Die VAO Mitglieder verpflichten sich Guides mit VAO Ausbildung bei der Auftragsvergabe zu bevorzugen
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VAO Guides haben die Möglichkeit, die Verbandsversicherung für die Berufshaftpflicht für Guides in Anspruch zu nehmen
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Da VAO Guides als Unterstützer der Vereinsziele „außerordentliche Mitglieder“ sind haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
§ 2 Pflichten •
Der
Mitgliedsbeitrag
von
€
50,-
ist
jährlich
mittels
Bankeinzug
zu
bezahlen.
Eine
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben •
VAO Guides müssen sich in vollem Umfang an die aktuell geltenden Qualitätskriterien halten
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§ 3 Mitgliedschaft Bei einem VAO Mitgliedsunternehmen festangestellte Guides gelten als Mitglieder, ohne dass Sie einen Beitrag entrichten müssen. Weiterhin gelten alle Bestimmungen wie Sie in der Satzung dargelegt sind. Ein Guide wird dann zum Unternehmer wenn er eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt: •
Er einen endkundenorientierten Marktauftritt besitzt (z. B. Website um Aufträge zu generieren)
•
Er zur eigenen Auftragsabwicklung weitere Mitarbeiter hinzuzieht (freiberuflich oder angestellt)
Ein Guide der VAO Mitglied ist und eines der obigen Kriterien erfüllt wird durch den Vorstand bzw. Geschäftsführer diesbezüglich befragt und dann evtl. als Unternehmen bewertet und eingestuft.
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