VAO

Fassung vom 19. Mai 2014. Nach § 3 der Satzung wird nachfolgend in diesem Anhang geregelt, wie Guides als „Unterstützer der Vereinsziele“ als Mitglieder ...
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Anhang zur Satzung vom Verband Allgäuer Outdoorunternehmen e. V. (VAO)

Fassung vom 19. Mai 2014

Nach § 3 der Satzung wird nachfolgend in diesem Anhang geregelt, wie Guides als „Unterstützer der Vereinsziele“ als Mitglieder zugelassen werden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

§ 1 Rechte •

Alle innerhalb des VAO angebotenen Aus- und Weiterbildungen erhalten VAO Guides zu einem vergünstigten Tarif



VAO Guides erhalten im Krisenfall rechtlichen Beistand und Unterstützung durch den Verein



Die VAO Mitglieder verpflichten sich Guides mit VAO Ausbildung bei der Auftragsvergabe zu bevorzugen



VAO Guides haben die Möglichkeit, die Verbandsversicherung für die Berufshaftpflicht für Guides in Anspruch zu nehmen



Da VAO Guides als Unterstützer der Vereinsziele „außerordentliche Mitglieder“ sind haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung

§ 2 Pflichten •

Der

Mitgliedsbeitrag

von



50,-

ist

jährlich

mittels

Bankeinzug

zu

bezahlen.

Eine

Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben •

VAO Guides müssen sich in vollem Umfang an die aktuell geltenden Qualitätskriterien halten

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§ 3 Mitgliedschaft Bei einem VAO Mitgliedsunternehmen festangestellte Guides gelten als Mitglieder, ohne dass Sie einen Beitrag entrichten müssen. Weiterhin gelten alle Bestimmungen wie Sie in der Satzung dargelegt sind. Ein Guide wird dann zum Unternehmer wenn er eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt: •

Er einen endkundenorientierten Marktauftritt besitzt (z. B. Website um Aufträge zu generieren)



Er zur eigenen Auftragsabwicklung weitere Mitarbeiter hinzuzieht (freiberuflich oder angestellt)

Ein Guide der VAO Mitglied ist und eines der obigen Kriterien erfüllt wird durch den Vorstand bzw. Geschäftsführer diesbezüglich befragt und dann evtl. als Unternehmen bewertet und eingestuft.

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