Unterlagen Anmeldung Sterbefall - Oberstdorf

Die Gebühr für pro Sterbeurkunde beträgt € 10,00. Sterbeurkunden für die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung sind ebenfalls ...
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Unterlagen zur Anmeldung und Beurkundung des Sterbefalls In der Regel übernehmen Bestattungsinstitute im Auftrag der Angehörigen die Formalitäten zur Organisation einer Beerdigung. Hierfür sollten folgende Urkunden bereitgehalten werden: Die/der Verstorbene war ledig: • •

Geburtsurkunde bzw. Abschrift aus dem Geburtseintrag wenn vorhanden, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Die/der Verstorbene war verheiratet oder lebte in einer Lebenspartnerschaft (LP): • •

Auszug aus dem Eheregister (LP-Register) mit Hinweisen oder Geburtsurkunde + Eheurkunde (LP-Urkunde) wenn vorhanden, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Die/der Verstorbene war verwitwet: • • •

Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Geburtsurkunde + Eheurkunde Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn der Sterbefall nicht bereits in die Eheurkunde eingetragen ist wenn vorhanden, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Die/der Verstorbene war geschieden: • • •

Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisen oder Geburtsurkunde + Eheurkunde Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, wenn die Scheidung nicht bereits in die Eheurkunde eingetragen ist wenn vorhanden, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Bei Verstorbenen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Reisepass vorzulegen.

Anzeigepflicht und Anzeigefrist Der Sterbefall ist, sofern sich dieser im Standesamtsbezirk Oberstdorf ereignet, beim Standesamt Oberstdorf (Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Fällt das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Frist auf den folgenden Werktag. Zur schriftlichen Anzeige sind alle Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen verpflichtet. Zur Anzeige aller anderen Sterbefälle sind verpflichtet • • •

jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Gebühren im Standesamt Oberstdorf Die Anzeige und die Beurkundung eines Sterbefalls sind gebührenfrei. Die Gebühr für pro Sterbeurkunde beträgt € 10,00. Sterbeurkunden für die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung sind ebenfalls gebührenfrei.