und Lizenzvertrag (der „Vertrag“) - Zumba Fitness

... ausschließlich der allgemeinen Unterrichtung dienen und eine medizinische oder gesundheitliche Beratung nicht ersetzen. Ferner erkennt der Trainer an, ...
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ZIN™ Mitgliedschafts- und Lizenzvertrag Dieser Mitgliedschafts- und Lizenzvertrag (der „Vertrag“) wird zwischen Zumba Fitness, LLC („Zumba“) und Ihnen (dem „Trainer“) vereinbart und geschlossen und tritt am Datum der Einschreibung des Trainers in das Zumba®Trainernetzwerk (ZIN) (dem „Gültigkeitsdatum“) an oder am 15. Dezember 2011, wenn der Trainer vor diesem Datum ein ZIN-Mitglied war, in Kraft. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, dass das Durchklicken des Vertrags, das zur Annahme dieses Vertrags erforderlich ist, als Originalunterschrift gilt und bestätigt, dass er/sie diesen Vertrag vollständig gelesen und verstanden hat. Zumba ist Inhaber der folgenden eingetragenen Wort-Warenzeichen: Zumba®, Zumba Fitness®, Ditch the 1 Workout - Join the Party™ , Feel The Music™, ZIN™, und den folgenden Logos, die mit ihrem Basic-Zumba®Fitnessprogramm und den Bekleidungs- und Accessoirekollektionen verbunden sind, deren Wort-Warenzeichen und Logos hier als „die Zumba-Marken“ bezeichnet werden:

Zumba ist ebenfalls Inhaber der folgenden speziellen Wort-Warenzeichen und Handelsnamen: Zumbatomic®, Zumba Gold®, Zumba® Toning, Aqua Zumba®, Zumba® Gold-Toning, Zumba Sentao™, Zumba® in the Circuit und der folgenden Speziallogos, deren spezielle Wort-Warenzeichen und Logos hier als „die ZumbaSpezialmarken“ bezeichnet werden:

Zumba verwendet die Zumba-Marken und Zumba-Spezialmarken (gemeinsam die „Marken“), in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Materialien, die mit den Marken zusammenhängen – diese urheberrechtlich geschützten Materialien sind über das ZIN-Portal verfügbar und ebenfalls durch diesen Vertrag lizenziert – oder in Verbindung mit Schulungsleistungen im Bereich Tanz-Fitness (die „Dienstleistungen“). Mitgliedsmarken, darunter „ZIN“ oder „Zumba-Trainernetzwerk“ (die „ZIN-Marken“) werden verwendet, um die Mitgliedschaft im ZumbaTrainernetzwerk („ZIN“) anzuzeigen. Der Trainer hat eine offiziellen Basic Zumba® Trainerschulung absolviert und möchte ein ZIN-Mitglied werden und die Zumba-Marken zur Bewerbung und Durchführung seiner Kurse entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags verwenden. Der Trainer ist ZIN-Mitglied und hat eine Trainerschulung für ein oder mehrere Spezialprogramme absolviert, die durch Spezialmarken bezeichnet werden und möchte die Spezialmarken

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Diese Marke wird in Australien, den Handelsmarkengebieten der Europäischen Gemeinschaft, Island, Indien, Neuseeland und Norwegen durch ® ausgewiesen.

entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags verwenden. Der Trainer wünscht die Zumba-Marken und Spezialmarken nur wie durch Zumba erlaubt zu verwenden, nachdem er die entsprechende Schulung absolviert hat, und nur zum Zwecke der Durchführung von Kursen im Programm, mit dem solche Marken verbunden sind oder zum Zwecke des Verkaufs von Zumba-Produkten wie gemäß diesem Vertrag gestattet, wobei der Verkauf dieser Produkte der Durchführung von Kursen unter Verwendung der zugelassenen Marken durch den Trainer untergeordnet sein muss. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorbemerkungen, der im Folgenden festgelegten gegenseitigen Zusicherungen und der Einschreibung im ZIN-Netzwerk und den damit verbundenen Vorteilen vereinbaren die Parteien folgendes: 1. Gewährung der Lizenz. 1.1. Zumba-Marken. Hiermit gewährt Zumba dem Trainer ohne Gewähr eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (die „Lizenz“), die Zumba-Marken zur Bewerbung und Durchführung der vom Trainer angebotenen Kurse sowie dazu zu verwenden, den Trainer als ZIN-Mitglied auszuweisen. Der Trainer nimmt die Lizenz für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags an, wobei die hier festgelegten Bedingungen gelten. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags kann der Begriff Zumba-Marken auch andere eingetragene Warenzeichen von Zumba umfassen, die Zumba zu gegebener Zeit benennen kann. 1.2. Spezialmarken. NACHDEM der Trainer mit Erfolg an einer VOLLSTÄNDIGEN Spezialschulung (Zumbatomic®, Zumba Gold®, Zumba® Toning, Aqua Zumba®, Zumba® in the Circuit, Zumba® Gold-Toning) teilgenommen hat und solange er ein aktives ZIN-Mitglied bleibt, gewährt Zumba dem Trainer eine Lizenz für die ausschließliche Nutzung der Spezialmarke der Spezialschulung („Spezialmarken-Lizenz“) nach Maßgabe der in Absatz 1.1 festgelegten Einschränkungen. Wenn ein Trainer zum Beispiel die Zumbatomic®-Schulung absolviert, erhält er die Zumbatomic® -Lizenz zur Bewerbung und Durchführung seiner Zumbatomic®-Kurse. 1.3. Gebiet. Die gewährte Lizenz ist NICHT in China oder einem Land GÜLTIG, für das die USA Handelsbeschränkungen erlassen hat oder in anderen Ländern, in denen die Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz lokale Gesetze oder Bestimmungen verletzen würde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der ZIN License & Legal Support-Seite unter www.zumba.com. Wählen Sie „Legal Compliance“, oder melden Sie sich auf der ZIN™-Startseite an und besuchen Sie die ZIN License & Legal Support-Seite. 2. Mitgliedsgebühr. 2.1. Mitgliedsgebühr. Der Trainer zahlt Zumba eine Mitgliedsgebühr (die „ZIN-Mitgliedsgebühr“) in Höhe von 30,00 USD monatlich, welche während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags nach Maßgabe der in Unterabsatz 2.2 unten festgelegten Bedingungen monatlich zahlbar ist. Die ZIN-Mitgliedsgebühr unterliegt Änderungen, die Zumba jederzeit nach alleinigem Ermessen vornehmen kann. Zumba behält sich das Recht vor, jederzeit seine Rechnungsvorgänge, -verfahren und -gebühren, unter anderem seine Zahlungsbeitreibungspraktiken, Zahlungspraktiken, ergänzenden Gebühren und gesonderten Gebühren für den auf der/den Webseite(n) von Zumba bereitgestellten Inhalt einzurichten, zu überprüfen, abzuändern oder zu ergänzen. Der Trainer erklärt sich bereit, die Mitteilung über Änderungen durch Zumba durch Veröffentlichung der Änderung auf der Website von Zumba an einem dem Trainer regelmäßig zugänglichen Ort zu akzeptieren. Alle so veröffentlichten Änderungen werden spezifisch in diesen Vertrag aufgenommen. Falls der Trainer etwaigen Gebühren- oder anderen Änderungen widerspricht, besteht die einzige Abhilfe- und Rückhaltmöglichkeit für den Trainer darin, seine ZINMitgliedschaft freiwillig zu beenden und diesen Vertrag zu kündigen. 2.2. Kündigung. Zumba kann diesen Vertrag jederzeit aus beliebigem Grund kündigen, darunter aufgrund der Nichtbefolgung von Anweisungen des ZIN-License-Support-Teams oder der Rechtsabteilung von Zumba. Wenn der Trainer seinen im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag und Zumba kann in diesem Fall jegliche oder alle der durch die ZIN-Mitgliedschaft für den Trainer bestehenden Vorteile und Vorrechte verweigern oder

einstellen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Trainer kann diesen Vertrag aus beliebigem Grund unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündigen. 3. Inhaberschaft der Marken. Der Trainer erkennt an, dass Zumba Inhaber der Marken ist. Der Trainer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu treffen, die im Widerstreit zu dieser Inhaberschaft stehen. Der Trainer willigt ein, dass jegliche Verwendung der Marken durch den Trainer Zumba zugute kommt und in Zumbas Namen erfolgt. Der Trainer stimmt zu, dass nichts in diesem Vertrag dem Trainer Rechte, Rechtstitel oder Beteiligungen an den Marken verleiht, die über die hier erlaubte Verwendung der Marken hinausgeht. Der Trainer verpflichtet sich, Zumbas Rechtstitel an den Marken oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Marken oder dieses Vertrags nicht anzufechten. 4. Qualitätsstandards. Der Trainer stimmt zu, dass die Art und Qualität aller Bewerbungen und Dienstleistungen, die der Trainer unter Anwendung der Marken erbringt, den von Zumba definierten Standards entspricht, welche in (a) den offiziellen Zumba Trainer-Schulungs-Workshops erläutert, (b) im Zumba-Handbuch (c) unter www.zumba.com, (d) in Markenrichtlinien von Zumba, (e) in diesem Vertrag und (f) anderweitig zu gegebener Zeit auf andere Weise von Zumba vorgegeben werden können. 5. Wahrung der Qualität. Der Trainer verpflichtet sich, mit Zumba zusammenzuarbeiten, um Zumbas Kontrolle der Art und Qualität der vom Trainer unter Anwendung der Marken bereitgestellten Werbung und Dienstleistungen, zu erleichtern, eine Kontrolle der vom Trainer gegebenen Kurse zuzulassen, alle Anweisungen des ZIN-LicenseSupport-Teams oder der Rechtsabteilung von Zumba umgehend zu befolgen und Zumba auf Anfrage Nachweise über die Einhaltung des vorliegenden Vertrags bereitzustellen. Der Trainer befolgt alle geltenden Gesetze und Vorschriften und holt die bezüglich der Bereitstellung der Dienstleistungen und deren Bewerbung notwendigen behördlichen Genehmigungen ein. 6. Zulässige Nutzung der Marken. Der Trainer verpflichtet sich, die Marken, für die er eine Lizenz hat, nur auf die Art und Weise zu verwenden, die oben in diesem Vertrag beschrieben ist. Der Trainer darf die Form und Art der oben angezeigten Marken NICHT ändern. Der Trainer muss den Leitfaden zur Nutzung eingetragener Marken und die Markenleitlinien des ZIN-License-Support-Teams oder der Rechtsabteilung befolgen. Ohne die Allgemeingültigkeit der vorstehenden Einschränkungen begrenzen zu wollen, wird die Nutzung der Marken durch den Trainer wie folgt eingeschränkt: 6.1. Gedruckte Materialien und E-Mail. (a) Werbematerialien. Der Trainer darf die Marken auf Flyern, Postern, in elektronischer Post und gedruckten Werbematerialien verwenden, deren alleiniger Zweck darin besteht, die Zumba®- oder Spezialkurse des Trainers zu bewerben; eine Verwendung der Marken auf anderen Werbematerialien ist nicht zulässig. Jegliche Verwendung der Marken auf derartigen Materialien hat in der in diesem Vertrag festgelegten Form zu erfolgen und muss gegebenenfalls einen Hinweis auf eingetragene Warenzeichen (® oder ™) umfassen. Die Werbematerialien müssen eine Legende in der folgenden Form enthalten, die alle verwendeten Marken aufführt (z. B., Zumbatomic®, Zumba Gold®, Aqua Zumba®, Zumba® Toning, Zumba ® Gold-Toning, Zumba Sentao™, Zumba® in the Circuit usw.): ZUMBA® [andere Marken einfügen] und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und werden unter Lizenz verwendet. Bei Verwendung der Marken in elektronischer Post muss der Trainer alle geltenden Gesetze zu Werbung und Marketing über E-Mail einhalten. (b) Beschreibung oder Bewerbung Ihres Zumba-Kurses. Der Trainer darf die Marken nicht in Kombination mit Warenzeichen, Dienstleistungszeichen oder anderen Handelsnamen oder abgeänderten Beschreibungen einer

anderen Rechtsperson oder Einheit verwenden, es sei denn, dies wurde von Zumba ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Trainer darf beispielsweise nicht mit den Ausdrücken „Zumba-Abs“ oder „Anfänger-Zumba“ oder „Zumba Kids“ oder „Zumba für Senioren“ oder ähnlichem oder durch Verweis auf verschiedene Schwierigkeitsgrade auf einen Zumba®-Kurs Bezug nehmen. Der Trainer darf in den gleichen Werbematerialien keine anderen Handelsmarken aufnehmen mit Ausnahme des Namens oder der Marke des Veranstaltungsorts des Kurses, die als den Marken untergeordnet identifiziert werden können, wenn der Trainer dazu durch den Veranstaltungsort autorisiert ist. Der Trainer darf das Format der zur Beschreibung eines Kurses verwendeten Marke nicht verändern. Der Trainer darf zum Beispiel das Erscheinungsbild oder die Größe der oben gezeigten Marken nicht verändern. Wenn der Trainer eine andere Marke zu einem anderen Zweck verwenden möchte (z. B. Sponsoring), muss der Trainer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Genehmigung für diese Verwendung einholen. (c) Keine Newsletter oder Veröffentlichungen. Der Trainer darf die Marken ganz oder zu Teilen nicht als Titel eines Newsletters oder in anderen gedruckten oder online erscheinenden Veröffentlichungen verwenden. 6.2. Domainname und Social Media- und Networking-Seiten Vorbehaltlich des Wunsches oder Bedarfs von Zumba, einen bestimmten Domainnamen zu verwenden, darf der Trainer „Zumba“ als Teil des Domainnamens für eine Website des Trainers verwenden, auf der der Trainer NUR die Zumba-Fitnesskurse und den verbundenen, aber untergeordneten Verkauf von Zumba®-Kleidung und Accessoires gemäß den vorliegenden Richtlinien sowie Absatz 6.3 unten bewirbt: (a) Produkte von Wettbewerbern und Verbot der Verunglimpfung. Der Trainer darf auf der Website des Trainers keine Dienstleistungen oder Waren verkaufen, zum Verkauf anbieten oder bewerben, die keine Dienstleistungen oder Waren von Zumba® sind. Der Trainer darf auf seiner Website keine Aussagen oder Informationen aufnehmen, die die Marken oder die Zumba-Marke oder den Unternehmenswert verwässern, verunglimpfen oder auf andere Weise schädigen. Es liegt im alleinigen Ermessen von Zumba, festzulegen, ob die Website des Trainers solche Aussagen oder Informationen enthält. (b) Übertragung an Zumba. Falls Zumba nach alleinigem Ermessen feststellt, dass es den Wunsch oder den Bedarf hat, einen bestimmten Domainnamen zu verwenden, den der Trainer angemeldet hat und der eine Zumba-Marke ganz oder zu Teilen enthält, überträgt der Trainer auf Aufforderung Zumbas diesen Domainnamen an Zumba und erhält hierfür von Seiten Zumbas eine Entschädigung für alle angemessenen Aufwendungen, die ihm durch die Anmeldung dieses Domainnamens bei einem Registrar entstanden sind. Zumba muss dem Trainer keine Kosten erstatten, die dem Trainer durch die Gestaltung seiner Website, Erstellung von MarketingMaterialien oder andere Auslagen für Zahlungen an eine Drittpartei entstanden sind, die kein DomainnamenRegistrar ist. (c) Kenntlichmachung der Website und der Social Media-Seite des ZIN-Mitglieds. Der Rechtsname des Trainers muss klar auf jeder Website oder Social Media-Seite, die vom Trainer betrieben oder kontrolliert wird, erscheinen, damit der Trainer als Besitzer oder Inhaber der Kontrolle über den Domainnamen oder die Social Media-Seite deutlich kenntlich gemacht wird, indem sein Name und ein Link zu seinem ZIN-Profil auf www.zumba.com eingestellt wird. Der Link wird auf der Startseite eingebunden und enthält Folgendes: Diese Website [Website einfügen] ist Eigentum von [Trainername einfügen], einem lizenzierten Mitglied des Zumba Instructor Network, und wird von diesem betrieben. Bitte besuchen Sie mein Profil unter: [Link zu Profilseite einfügen]. (d) Übernehmen von Ländernamen. Ein Trainer, der Domains, die eine Kombination einer Marke und eines Ländernamens enthalten (z. B. www.zumbaaustralia.com, www.zumbaswitzerland.com; www.zumba-brazil.co.br; www.russia-zumba.net etc.) oder eine Top-Level-Domain nutzen möchte, muss die Genehmigung von Zumba einholen. Auch wenn diese Genehmigung erteilt wird, erklärt sich der Trainer, der eine solche Domain registriert

oder deren Registrierung aufrecht erhält, ausdrücklich bereit, diese Domain auf Anforderung sofort auf Zumba zu übertragen. (e) Keine Domainnamen als Handelsnamen. Der Trainer darf keinen Domain-Namen verwenden, die eine Marke als Geschäftsnamen enthält. Der Trainer darf zum Beispiel den Domain-Namen www.zumbacrew.com nicht verwenden und dann ZUMBA CREW nutzen, um den Trainer oder eine Gruppe von Trainern zu identifizieren. (f) Titel von Social Media- und Networking-Seiten. Der Trainer muss alle Anforderungen an Domain-, Websiteund Handelsnamen für Social Media und Networking-Seiten befolgen (darunter Facebook, YouTube und ähnliche Seiten) und die Social Media-Seiten mit dem Namen des Trainers im Titel betiteln. Im Fall einer Social MediaSeite einer Gruppe, müssen alle Trainer ZIN-Mitglieder sein, und alle ZIN-Mitglieder müssen identifiziert sein. Dieser Abschnitt findet ebenfalls auf Social Media- und Netzwerkseiten für Veranstaltungen Anwendung. 6.3. Website. Der Trainer darf entsprechend dieses Vertrages und gemäß folgender Richtlinien die Marken auf einer Website (einschließlich sozialer Medien und Netzwerkseiten) verwenden, die er zur Bewerbung der Zumba®-Fitnesskurse des Trainers verwendet: (a) Hinweis auf eingetragene Warenzeichen. Jegliche Verwendung der Marken auf der Website des Trainers hat in der in diesem Vertrag festgelegten Form und auf die in diesem Vertrag festgelegte Art und Weise zu erfolgen. Die Website des Trainers muss bei jeder Verwendung einer Marke gegebenenfalls einen Hinweis auf eingetragene Warenzeichen (® oder ™) umfassen. Eine Legende in der folgenden Form ist auf allen Seiten der Website aufzunehmen, auf der eine der Marken erscheint (wobei alle verwendeten Zumba-Marken aufzuführen sind): „ZUMBA® und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und werden unter Lizenz verwendet.“ Falls auf der Website eine Spezialmarke verwendet wird, muss der Trainer die Spezialmarke in diesen Hinweis aufnehmen. Zum Beispiel: Zumba®, Zumbatomic®, Zumba® Toning und die Zumba Fitness-Logos sind eingetragene Warenzeichen von Zumba Fitness, LLC, und werden unter Lizenz verwendet. (b) Link zu www.zumba.com. Die Website des Trainers muss auf der Startseite einen deutlich erkennbaren Hyperlink zur offiziellen Website von Zumba, www.zumba.com, enthalten. (c) Verwendung von eingetragenen Warenzeichen. Über die Einhaltung von Abschnitt 6.2(b) hinaus darf der Trainer die Marken nicht in Kombination mit Warenzeichen, Dienstleistungszeichen, Geschäftsnamen, Produkten und Programmnamen oder anderen Begriffen einer anderen Person oder Einheit verwenden, es sei denn, dies wurde von Zumba ausdrücklich schriftlich genehmigt. (d) Musik. Der Trainer darf Zumbas Originalkompositionen (erhältlich als Zumba Fitness Original Soundtrack, Cardio Party, Party Nation, Vibe Tribe, Best of Exhilarate und auf der Zumbatomic-CD (Boxset für Verbraucher) und in anderen Originalsoundtracks, die gegebenenfalls in Zukunft veröffentlicht werden) als Hintergrundmusik auf einer Website verwenden, die den Anforderungen des vorliegenden Vertrags entspricht. Der Trainer darf auf einer solchen Website keine andere Musik verwenden, sofern er keine entsprechende Lizenz dafür hat. (e) Verunglimpfung. Wie in Abschnitt 6.2(a) darf der Trainer auf seiner Website keine anstößigen Inhalte oder solche Inhalte aufnehmen, von denen Zumba nach alleinigem Ermessen bestimmt, dass sie die Marken oder die Zumba-Marke verwässern, verunglimpfen oder anderweitig schädigen. Zumba behält sich das Recht vor, vom Trainer zu verlangen, derartigen Inhalt von seiner Website zu entfernen und der Trainer erklärt sich einverstanden, dies zu tun, wenn er dazu durch das ZIN-License-Support-Team oder die Rechtsabteilung von Zumba aufgefordert wird.

(f) Inhaberschaft. Der Trainer muss den Inhaber der Website bzw. der sozialen Netzwerk-Seite deutlich kenntlich machen (insbesondere muss klar sein, dass der Trainer oder das Unternehmen Eigentümer der Seite ist, und nicht Zumba Fitness, LLC). Wie in Abschnitt 6.2(c) gefordert, sind ein Link und eine Erklärung, die den Trainer identifiziert, erforderlich. (g) Adwords und Schlüsselworte. Der Trainer darf keine Marke als AdWord oder Schlüsselwort (oder ähnliches) ohne die schriftliche Genehmigung von Zumba zur Suchmaschinen-Optimierung oder zur Erstellung von „gesponserten Links“ verwenden. 6.4. Internetvideos. Der Trainer kann ein oder mehrere Werbevideos von bis zu 2:30 Minuten je Video erstellen („Werbevideo“). Ein Werbevideo muss den Trainer zeigen, während er einen Zumba®-Kurs gibt oder Zumba®Trainingsvorgänge demonstriert und darf NUR der Bewerbung der Zumba®-Kurse des Trainers dienen. Ein Werbevideo muss den folgenden Bedingungen entsprechen: (a) Erlaubnis. In einem solchen Video darf der Trainer keinen Kurs und keinen Kursteilnehmer zeigen, sofern er keine vorherige schriftliche Erlaubnis dieses Teilnehmers eingeholt hat. (b) Titel. Falls der Trainer für ein solches Video einen Titel verwendet, sollte dieser Titel „ZUMBA®-Kurs(e) mit [Name des Trainers]“ sehr ähnlich sein. Der Name des Trainers muss im Titel enthalten sein, und alle Marken müssen entsprechend dieses Vertrags verwendet werden. (c) Musik. Ein Werbevideo darf nur Zumbas Originalkompositionen (erhältlich als Zumba Fitness Original Soundtrack, Cardio Party, Party Nation, The Vibe Tribe, Best of Exhilarate, Zumbatomic-Boxset für Verbraucher und andere Originalsoundtracks, die gegebenenfalls in Zukunft veröffentlicht werden) enthalten. Der Trainer erkennt an, dass die überwiegende Mehrzahl der in den ZIN-Materialien des Trainers enthaltenen Musikkompositionen keine Originalkompositionen von Zumba sind und nicht in Videos oder zu einem anderen Zweck verwendet werden dürfen, wenn die lokalen Lizenzbedingungen für die Musik nicht erfüllt sind. Der Trainer darf ZIN-Musik nicht im Internet oder anderweitig weitergeben. Weitere Informationen finden Sie auf der ZINLicense & Legal Support-Seite (oder gehen Sie zur ZIN-Startseite und klicken Sie auf „Ermäßigungen und Ressourcen“, unter „Unternehmertum“, und dort auf „Musikressourcen“). (d) Streaming. Die gemäß diesem Absatz erstellten Werbevideos dürfen nur auf der eigenen Website oder Social Media- oder Netzwerk-Seite des Trainers, welche den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags entspricht, wiedergegeben werden. Der Trainer darf Videos, in denen ein Zumba®-Kurs gezeigt bzw. Zumba oder die Marken anderweitig erwähnt werden, nicht über ein anderes Medium wiedergeben, veröffentlichen oder verbreiten. (e) Keine Verwässerung oder Verunglimpfung. Der Trainer darf keine Inhalte in Internetvideos aufnehmen, die geschmacklos sind oder die Marken oder die Zumba-Marke oder den Firmenwert verwässern, verunglimpfen oder auf andere Weise schädigen. Zumba behält sich das Recht vor, Werbevideos oder andere Videos, die die Marken enthalten oder erwähnen, nach alleinigem Ermessen entfernen zu lassen oder den Trainer zu deren Entfernung zu veranlassen und der Trainer verpflichtet sich, solche Videos umgehend zu entfernen. 6.5. Radio und Fernsehen. Der Trainer darf die Marken nur dann in Radio- oder Fernsehwerbung verwenden, wenn er die vorherige schriftliche Einwilligung von Zumba eingeholt hat, wobei Zumba die Einwilligung nach alleinigem Ermessen verweigern kann. 6.6. Nachrichtenberichterstattung. Der Trainer darf die Zumba Fitness-Kurse des Trainers mittels einer Liveberichterstattung oder in gedruckten Nachrichtenmedien, wie Zeitungen und Zeitschriften, Fernsehen, Radio und Zeitschriften, welche von einem Mainstream-Nachrichtenunternehmen oder Verleger veröffentlicht werden, bewerben. Wenn der Trainer auf diese Art wirbt, muss der Trainer das Nachrichtenunternehmen oder den

Verleger über Zumbas Richtlinien zur ordnungsgemäßen Verwendung seiner eingetragenen Warenzeichen informieren. In Bezug auf die Liveberichterstattung darf eine solche Berichterstattung ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung Zumbas nicht mehr als zehn (10) Minuten der Zumba Fitness-Routinen umfassen. Wenn der Trainer im Voraus über eine solche Berichterstattung informiert ist, setzt der Trainer Zumba per E-Mail an [email protected] darüber in Kenntnis. Wenn der Trainer nicht im Voraus über eine solche Berichterstattung informiert ist, setzt der Trainer Zumba unverzüglich nach der Berichterstattung darüber in Kenntnis und stellt Zumba, soweit möglich, eine Kopie des Artikels bzw. der Aufzeichnung einer solchen Berichterstattung zur Verfügung. 6.7. Verkauf echter Zumba®-Produkte. Trainer, die echte Zumba-Produkte direkt von Zumba oder einem für den Weiterverkauf autorisierten Vertriebspartner beziehen, dürfen die Marken im Einklang mit diesem Vertrag verwenden, um den Verkauf dieser Produkte an den Endverbraucher kenntlich zu machen oder zu bewerben. Die Verwendung der Marken zum Wiederverkauf der Produkte von Zumba® müssen der Durchführung von Zumba®Kursen durch den Trainer untergeordnet sein, mit der Ausnahme, dass der Trainer Originalprodukte auf OnlineHandelsseiten verkaufen darf, wenn der Trainer sich auf solchen Veröffentlichungen identifiziert. Wenn immer möglich, verpflichtet sich der Trainer, Produkte NICHT außerhalb der geographischen Region zu verkaufen, in der diese Produkte gekauft wurden. So müssen zum Beispiel Produkte, die der Trainer in den USA gekauft hat, in den USA weiterverkauft werden und dürfen nicht außerhalb der USA zum Verkauf angeboten werden. 6.8. ZIN-Marken. Während der Laufzeit dieses Vertrags darf der Trainer die ZIN-Marken ausschließlich dazu verwenden, den Trainer als ein ZIN-Mitglied oder ZIN-Trainer auszuweisen. 6.9. Dienstleistungen für die Beschaffung gemeinnütziger Mittel. Sofern der Trainer mindestens dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Genehmigung von Zumba einholt, darf er Zumba Fitness-Kurse in Verbindung mit Maßnahmen für die Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige oder andere angemessene Zwecke unter dem Namen und der Marke Zumbathon® (mit einem ® in den USA und einem ™ außerhalb der USA) durchführen, unter Verwendung dieses Designs:

dessen Marke und Design dann im Rahmen dieses Vertrages als Marke für diese eingeschränkte, mit dem gemeinnützigen Ereignis verbundene Nutzung angesehen wird. Alle Maßnahmen, die die Marke oder das Design Zumbathon® nutzen, sind im Einklang mit geltenden Gesetzen durchzuführen und der Trainer ist für die Handhabung und die ordnungsgemäße Verteilung der beschafften Mittel verantwortlich. Zumba behält sich das Recht vor, dem Trainer die Verwendung von Zumbathon® oder der Designs oder Marken in Verbindung mit Maßnahmen zur Beschaffung gemeinnütziger Mittel zu untersagen, von denen Zumba nach alleinigem Ermessen bestimmt, dass sie die Marken oder die Zumba-Marke verwässern, verunglimpfen oder auf andere Weise schädigen, oder mit den Geschäftszielen bzw. -interessen von Zumba nicht im Einklang stehen. Wenn Sie eine Genehmigung zur Verwendung der Marke Zumbathon® einholen möchten, besuchen Sie bitte www.zumba.com, melden Sie sich an, gehen Sie zu „Community“ und wählen Sie dort die Rubrik „Bewerbung um die Ausrichtung einer Zumbathon-Wohltätigkeitsveranstaltung“. 6.10 Veranstaltungen, Messen und Kurse an Universitäten. Nach Maßgabe von Sonderbestimmungen und nur nach Einholung einer vorherigen schriftlichen Genehmigung von Zumba mindestens dreißig (30) Tage im Voraus darf der Trainer Zumba®-Kurse bei Community-Veranstaltungen (Messen, Festivals usw.), Handelsmessen (Fitness oder andere Branche) oder als Kurs an einer Hochschule (d. h. als Sportkurs) durchführen. Wenn Sie eine Genehmigung zur Verwendung der Marke für Veranstaltungen oder Kurse einholen möchten, besuchen Sie bitte die Kontakt-Seite auf www.zumba.com und wählen Sie dort die Rubrik „Legal Compliance“ oder befolgen Sie

die anderen Anweisungen für Veranstaltungen. Eine „Veranstaltung“ ist eine Aktivität, die kein Zumba®-Kurs oder Master-Kurs ist, wie im Rahmen dieses Vertrags erlaubt. Immer, wenn der Trainer anlässlich einer Veranstaltung an einem Kurs teilnimmt oder diesen durchführt, muss der Name des Trainers in Verbindung mit den Werbematerialien der Veranstaltung erwähnt werden. Der Trainer darf an keiner Veranstaltung teilnehmen oder Kurse durchführen, die Grundschritte aufbrechen oder die dazu dienen, andere Trainer oder die Öffentlichkeit über die Grundlagen einer Tätigkeit als Zumba®-Trainer zu schulen, und der Trainer darf wissentlich nicht an einer Veranstaltung oder einem Kurs teilnehmen, die/der die Marken verwendet und bei der/dem alle anderen Kurse durchführenden Teilnehmer nicht ebenfalls ZIN-Mitglieder sind. 7. Eingeschränkte Verwendung der Marken und andere untersagte Maßnahmen. Ohne die Einschränkungen, die ansonsten für die Verwendung der Marken durch den Trainer gelten, begrenzen zu wollen, darf der Trainer die Marken nicht verwenden oder sich an folgenden Maßnahmen beteiligen: 7.1. Nutzung der Zumba-Logos und stilisierter Schriftzüge. Der Trainer darf die Form oder das Erscheinungsbild aller Zumba-Logos oder stilisierter Marken nicht verändern, unabhängig davon, wo diese eingesetzt werden, wozu unter anderem Proportionen, Farbe und Schriftart gehören. 7.2. Merchandise-Artikel. Der Trainer darf keine Merchandise-Artikel (einschließlich Bekleidung) oder andere Werbeartikel herstellen, erzeugen oder verbreiten, welche die Marken tragen oder auf denen etwas zu sehen ist, das den Marken ähnlich ist oder Bezug zu den Marken hat. 7.3. ZIN-Materialien. Der Trainer erklärt sich einverstanden, dass ZIN-Materialien, die der Trainer aufgrund der Anmeldung am ZIN-Programm erhalten hat, nur zur Nutzung und zum Vorteil des Trainers dienen. Der Trainer darf Materialien, die er dadurch erhält, dass er ZIN-Mitglied wird, wie beispielsweise das ZIN-MitgliedsBegrüßungs-Kit, dessen Inhalt, Schulungshandbücher, CDs und DVDs mit der ZIN-Choreographie sowie die ZINMegamix-CDs nicht kopieren, vervielfältigen, verkaufen, vertreiben oder auf andere Weise in Umlauf bringen. Es ist dem Trainer nicht erlaubt, die ZIN DVDs als Teil eines Kurses abzuspielen oder ein Zumba®-Video öffentlich aufzuführen, einschließlich der eigenen Kurse des Trainers, mit Ausnahme des in Abschnitt 6.4 Beschriebenen. Wenn dieser Vertrag aus beliebigem Grund gekündigt wird, erklärt der Trainer sich einverstanden, die ZINMaterialien zurückzubehalten, zu zerstören oder sie an Zumba zurückzugeben und diese nicht zu verkaufen, weiterzugeben oder zu einem nicht persönlichen und nicht kommerziellen Zweck zu verwenden. 7.4. Verwendung der Marken zu anderen Zwecken als zur Bewerbung von Zumba®-Kursen. Der Trainer erkennt an, dass Zumba die Marken (und andere eingetragene Warenzeichen) in Verbindung mit anderen Waren und Dienstleistungen als den genannten Dienstleistungen verwenden kann (oder anderen die Lizenz zu dieser Verwendung geben kann). Der Trainer erhält jedoch NICHT das Recht, die Marken zu Zwecken der Bewerbung von Workshop-, Schulungs-, Anleitungs- oder Choreographie-Sitzungen oder einer anderen Maßnahme außer dem/den eigenen Zumba®-Kurs(en) zu verwenden und der Trainer wird die Marken zu diesen Zwecken nicht verwenden. Der Trainer darf die Marken ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung von Zumba nicht zur Kenntlichmachung eines Fitnesscenters, einer Trainingseinrichtung oder einer anderen Einrichtung, eines anderen Programms oder Produkts verwenden, außer in dem hier ausdrücklich genehmigten Rahmen. Die Marken dürfen zum Beispiel nicht verwendet werden, um ein Geschäft oder ein Unternehmen zu bewerben oder andere Geschäftstätigkeiten durchzuführen als die Bewerbung der Dienstleistungen des Trainers. 7.5. Videos/Aufnahmen. Außer in dem oben ausdrücklich dargelegten Umfang darf der Trainer unter anderem Videos oder DVDs eines Zumba-Kurses nicht filmen, aufnehmen oder Aufnahmen erstellen oder wiedergeben, in denen die Zumba/ZIN-Choreographie oder -Musik dargestellt oder auf andere Weise imitiert wird. Die Zumba Fitness-Videos und -DVDs unterliegen dem vollumfänglichen Schutz durch Urheberrechte und jede unerlaubte Vervielfältigung, Präsentation, Verbreitung oder andere Verwendung, die ohne die ausdrückliche vorherige

schriftliche Einwilligung von Zumba erfolgt, ist streng untersagt. Dies stellt nicht nur einen Grund für die Kündigung dieses Vertrags dar, sondern Verstöße gegen das Urheberrecht werden auch im weitesten gesetzlich möglichen Umfang juristisch geahndet. Der Trainer verpflichtet sich, mit der Durchsetzung und der Bekämpfung von Raubkopien durch Zumba zu kooperieren, darunter auch die schnelle Antwort auf Aufforderungen des ZINLicense-Support-Teams oder der Rechtsabteilung von ZIN. 7.6 Der Trainer verpflichtet sich, sofort alle auf der Seite ZIN-License & Legal Support unter „Lizenzbedingungen“ veröffentlichten Lizenzbedingungen oder alle Anweisungen des ZIN-License-Support-Teams oder der Rechtsabteilung von Zumba zu erfüllen. 7.7 Alle Genehmigungsanforderungen im Rahmen dieses Vertrags müssen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus an das ZIN License Support Team (in der Abteilung Legal Compliance) gerichtet werden, mit Ausnahme von Zumbathon®-Veranstaltungen, für die das oben beschriebene Verfahren gilt. Der Trainer muss sich über neue Genehmigungsverfahren für 2012 informieren; die Informationen werden im ZIN-Newsletter und auf der ZIN-License & Legal Support-Seite veröffentlicht werden. 7.8 Alle hier nicht spezifisch gewährten Rechte sind Zumba vorbehalten. 7.9 Kursveröffentlichung. Der Trainer verpflichtet sich, sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang zu bemühen, seine Kurse in der Kurssuche unter www.zumba.com zu veröffentlichen. Der Trainer bestätigt, dass es für die Bemühungen von Zumba, ZIN-Mitglieder durch Identifikation nicht autorisierter Kurse zu schützen, wichtig ist, legitime Kurse auf dieser Plattform zu identifizieren. 8. Benachrichtigung über Verstöße und Verfahren. Der Trainer willigt ein, Zumba unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis einer unerlaubten Verwendung der Marken durch Dritte erlangt. Zumba ist berechtigt, aufgrund von Verstößen oder unlauterem Wettbewerb in Verbindung mit den Marken nach alleinigem Ermessen Verfahren anzustrengen und den Erlös aus einem Vergleich oder einer Wiedergutmachung aus einem solchen Verfahren zu behalten. Der Trainer willigt ein, mit Zumba zusammenzuwirken, um die Marken durchzusetzen und zu schützen. 9. Laufzeit. Die Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt sechs (6) Monate vom Gültigkeitsdatum an (die „Anfangslaufzeit“) und erneuert sich automatisch und unbegrenzt um weitere aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem Monat, sofern der Trainer nicht gegen diesen Vertrag verstößt bzw. bis er seine Mitgliedschaft gemäß diesem Vertrag kündigt (die „Laufzeit“). Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen kann Zumba diesen Vertrag und die ZIN-Mitgliedschaft des Trainers jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen werden die bereits gezahlten, aber noch nicht verwendeten ZINMitgliedschaftsgebühren an den Trainer zurückgezahlt. 10. Kündigung unter Angabe von Gründen. Zumba ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, falls der Trainer gegen eine der hier enthaltenen Bestimmungen verstößt oder unrechtmäßige Handlungen vornimmt oder ein anderes Verhalten zeigt, welches Zumba als für die Zumba®-Marke schädigend hält. Zumba kann dem Trainer nach alleinigem Ermessen vor der Kündigung die Gelegenheit geben, einem etwaigen Verstoß gegen diesen Vertrag abzuhelfen. 11. Inkrafttreten der Kündigung. Nach erfolgter Kündigung dieses Vertrags stellt der Trainer sofort jegliche Verwendung der Marken (darunter auch als Teil eines Domainnamens) sowie jeglicher anderer Namen und Marken ein, die so ähnlich sind, dass sie mit den Namen und Marken von Zumba verwechselt werden könnten. Falls der Trainer nicht genehmigte Druckmaterialien erzeugt hat, welche die Zumba-Marke enthalten, wird er solche gedruckten Materialien sofort vernichten. Falls der Trainer einen Domainnamen registriert hat, der die

Zumba-Marke enthält, überträgt er einen solchen Domainnamen auf Aufforderung Zumbas hin auf Zumba. Alle Rechte an den Marken und der damit verbundene Firmenwert bleiben Eigentum von Zumba. 12. Kündigung („ZIN verlassen“). •Der Trainer kann diesen Vertrag und seine ZIN-Mitgliedschaft nach der Anfangslaufzeit jederzeit kündigen. Falls der Trainer seine ZIN-Mitgliedschaft vor Ablauf der Anfangslaufzeit kündigt, zahlt er für jeden Monat, der von der Anfangslaufzeit von sechs (6) Monaten übrig bleibt, eine Kündigungsgebühr in Höhe von 10,00 USD. Falls die ZIN-Mitgliedschaft beispielsweise nach zwei (2) Monaten gekündigt wird, zahlt der Trainer eine Kündigungsgebühr von 40,00 USD an Zumba. Neben der monatlichen Kündigungsgebühr gelten für den Trainer außerdem die unten festgelegten Kündigungsgebühren. • Die Kündigung durch den Trainer wird am letzten Tag des Monats wirksam, an dem die Kündigung erfolgt, vorausgesetzt, dass die Kündigung mindestens zwei Werktage vor dem letzten Tag des Monats erfolgt und bei Zumba eingeht. Falls der Trainer seine ZIN-Mitgliedschaft zum Beispiel am 30. Januar kündigt, wird ihm der Februar in Rechnung gestellt, und die Mitgliedschaft bleibt bis zum letzten Tag des Februars aktiv. Die Mitgliedschaft und das Onlinekonto des Trainers werden am letzten Tag des Monats automatisch gekündigt, in dem die Kündigung wirksam wird. • Durch die Kündigung erlöschen die gemäß diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte mit sofortiger Wirkung, unter anderem die Nutzung von Marken (einschließlich von Spezialmarken), Urheberrechten, Logos, Domainnahmen sowie anderen Marketingmaterialien von Zumba. Die Kündigung beendet nicht die Rechte von Zumba im Rahmen dieses Vertrags oder andere Vorteile für Zumba durch diesen Vertrag. Falls der Trainer sich noch im ersten Jahr nach seiner Zumba B1- oder B2-Trainerschulung befindet, verfügt er noch über eine eingeschränkte Basislizenz als Zumba-Trainer, wie der Rückseite des B1-Zertifikats zu entnehmen ist (beschränkte Lizenz für ein Jahr zur Verwendung von „ZUMBA®-Kurs“ auf dem Kursplan, vorbehaltlich der anderen Bedingungen auf der Rückseite des Originaldiploms des Trainers). •Vom Datum der Kündigung der ZIN-Mitgliedschaft an hat der Trainer ein Jahr lang Zeit, in das ZIN zurückzukehren; während dieses Zeitraums können alle Lizenzen (Zumba-Marken und Spezialmarken) automatisch reaktiviert werden, ohne dass dafür eine erneute Trainer-Schulung notwendig wäre. 13. Auslegung des Vertrags; Durchsetzung. Dieser Vertrag wird im Einklang mit den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und des US-Bundesstaats Florida ausgelegt. Die Parteien kommen überein, dass Gerichtsverfahren, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, vor einem Gericht in Broward County, Florida, verhandelt werden. Jede der Vertragsparteien verzichtet ausdrücklich darauf, die personenbezogene Zuständigkeit oder den Gerichtsstand anzufechten. Der Partei, die in einem solchen Verfahren Recht erhält, steht eine Erstattung ihrer angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten zu. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das Recht, in einem auf diesen Vertrag bezogenen Verfahren auf ein Schwurgerichtsverfahren zurückzugreifen. Der Trainer erklärt sich einverstanden, dass jedes Gerichtsurteil im Rahmen dieses Abschnitts im Wohnsitzland des Trainers voll durchsetzbar sein wird. 14. Änderungen an den Vertragsbestimmungen. Der Trainer erkennt an, dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags von Zeit zu Zeit und nach alleinigem Ermessen Zumbas aktualisiert und geändert werden können. Solche Änderungen werden dadurch wirksam, dass Zumba eine Ankündigung dieser Änderung oder eines neuen Vertrags auf seiner Website einstellt. Solche geänderten Bestimmungen gelten als hierin aufgenommen und sind Bestandteil dieses Vertrags. Zumba unternimmt alle geschäftlich angemessenen Anstrengungen, um den Trainer über solche Änderungen vor deren Umsetzung in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Durchsetzbarkeit solcher Änderungen nicht als abhängig von der tatsächlichen Benachrichtigung gilt, vorausgesetzt, dass Zumba diese Änderungen auf der ZIN-License & Legal Support-Seite auf der ZIN-Startseite veröffentlicht hat. Falls der Trainer nicht einwilligt, die Bestimmungen dieses Vertrags in

ihrer geänderten Form einzuhalten, besteht die einzige Abhilfe- und Rückhaltmöglichkeit des Trainers darin, den vorliegenden Vertrag zu kündigen. 15. Beziehung unter den Vertragsparteien. Die rechtliche Beziehung zwischen Zumba und dem Trainer ist die zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer. Nichts in diesem Vertrag soll so ausgelegt werden, dass es eine Beziehung im Sinne von Partnerschaft, Joint Venture, Agentur, Franchise, Verkaufsvertretung oder Beschäftigung zwischen den Vertragsparteien begründet, und es soll auch nicht so ausgelegt werden, als ob Zumba in einer treuhänderischen Eigenschaft für den Trainer auftritt. Der Trainer ist nicht befugt, Angebote oder Zusicherungen für Zumba zu machen oder anzunehmen oder anderweitig für Zumba tätig zu werden oder Zumba auf andere Art und Weise zu binden. Es ist dem Trainer nicht gestattet, in irgendeiner Medienform, darunter uneingeschränkt elektronische Medien, Druckmedien, Funkmedien oder das Internet, Aussagen zu machen oder Maßnahmen zu treffen, die der in diesem Abschnitt festgelegten Beziehung vernünftigerweise widersprechen und die Dritte bezüglich der Beziehung zwischen Zumba und dem Trainer - der Beziehung von Lizenzgeber und Lizenznehmer - verwirren oder irreführen könnten. 16. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und nach keiner Rechts- oder Billigkeitsauffassung sind Zumba oder seine Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Anbieter oder Zulieferer, sei es nach Schadenersatz-, Vertrags-, Direkthaftungs- oder anderen Gesetzen, dem Trainer oder einer anderen Person gegenüber haftbar für indirekte, Sonder-, beiläufige oder Folgeschäden bzw. -verluste jedweder Art, welche aus oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag entstehen, wozu unter anderem Schadenersatz für entgangene Gewinne, Verlust an Firmenwert, Datenverlust, Arbeitsunterbrechungen, Genauigkeit von Ergebnissen oder Computerausfälle oder -fehlfunktionen gehören, auch wenn ein befugter Vertreter von Zumba über die Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde oder davon Kenntnis hätte haben sollen. Keinesfalls ist Zumba für Schäden haftbar, welche über die Gebühren hinausgehen, die der Trainer gemäß diesem Vertrag in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Datum, an dem der Anspruch erhoben wurde, gezahlt hat. 17. Entschädigung. Der Trainer wird Zumba und jede seiner Tochtergesellschaften sowie deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Bevollmächtigten in Bezug auf jegliche und alle Verluste, Haftungsansprüche, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die ihnen infolge von Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder sonstigen Verfahren entstehen, welche von Dritten gegen sie vorgebracht oder angestrengt werden und welche aus einem Verstoß des Trainers gegen eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags oder aus einer anderen Handlung oder Unterlassung von Seiten des Trainers entstehen. 18. Ausschlussklauseln. Zumba macht gegenüber dem Trainer keine Zusicherungen oder Garantien, explizit oder implizit, mit Bezug auf das ZIN, die Zumba-Dienstleistungen oder andere Produkte, die über ZIN verkauft werden, (darunter unter anderem Garantien über Eignung, Vermarktungsfähigkeit, Nicht-Verstoß) oder implizite Garantien, die aus Leistungen, Verhandlungen oder der kommerziellen Nutzung entstehen. Darüber hinaus macht Zumba keine Zusicherungen dazu, dass der Betrieb der Website von Zumba unterbrechungslos und fehlerfrei erfolgt. Somit ist Zumba für die Folgen von Unterbrechungen oder Fehlern nicht haftbar, auch wenn Zumba einwilligt, geschäftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler oder Unterbrechungen zu beheben. 19. Art der ZUMBA-Dienstleistungen. Der Trainer erkennt an und willigt ein, dass Zumba Fitness infolge der physischen Natur der Zumba® Fitness-Kurse möglicherweise nicht für jeden sicher oder angemessen ist. Ferner erkennt der Trainer an und willigt ein, dass alle Informationen, die Zumba dem Trainer über die Zumba-Website oder auf andere Weise über Gesundheit und Fitness bereitstellt, ausschließlich der allgemeinen Unterrichtung dienen und eine medizinische oder gesundheitliche Beratung nicht ersetzen. Ferner erkennt der Trainer an, dass

ihm nahegelegt wurde, den Rat eines Arztes oder sonstigen qualifizierten Heilberuflers einzuholen, falls der Trainer einen medizinischen Zustand erlebt hat, der die Fähigkeit des Trainers, die Dienstleistungen bereitzustellen, einschränken könnte. Zumba und seine Tochtergesellschaften und Bevollmächtigten übernehmen keine Verantwortung für etwaige Folgen, die sich direkt oder indirekt aus Handlungen oder Unterlassungen ergeben, welche von Seiten des Trainers auf der Grundlage der Informationen, Dienstleistungen oder anderer Materialien erfolgen, die von Zumba oder auf einer Zumba-Website bereitgestellt werden. Zumba wird sich zwar bemühen, auf seiner Webseite vollständige, aktuelle und genaue Informationen bereitzustellen, aber Zumba und seine Tochtergesellschaften und Bevollmächtigten geben keine Garantie bezüglich Schäden oder Verlusten ab, die sich auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit dieser Informationen beziehen, noch sind sie dafür verantwortlich oder haftbar. 20. Mitteilungen. Mitteilungen, Aufforderungen, Anordnungen oder sonstige Kommunikationen, die vertragsgemäß erforderlich oder zulässig sind, werden an die unten angegebenen Adressen der jeweiligen Parteien oder an eine Adresse gerichtet, die nachfolgend in einer als Adressänderung im Sinne dieses Absatzes gekennzeichneten Mitteilung angegeben wurde. Jegliche vertragsgemäß erfolgenden Mitteilungen oder Aufforderungen werden per Einschreiben mit Rückschein, persönlicher Übergabe, Übernachtzustellung, E-Mail oder Fax (mit Bestätigung per Post) zugestellt. Mitteilungen und Aufforderungen gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Übergabe, wenn sie der Partei, an die sie adressiert sind, übergeben wurden (gestützt durch einen Lieferbeleg), (ii) bei Zustellung per Einschreiben drei (3) Werktage nach dem Datum, an dem das Einschreiben aufgegeben wurde (innerhalb der USA) oder zehn (10) Werktagen (außerhalb der USA) nach dem Datum, an dem das Einschreiben aufgegeben wurde, (iii) bei Übernachtzustellung einen (1) Werktag (innerhalb der USA) oder fünf (5) Werktage (außerhalb der USA) nach Übergabe an den Übernachtzusteller und (iv) bei E-Mail oder Fax bei Bestätigung durch Zumba. Wenn an Zumba: General Counsel & Vice President, Business Affairs Zumba Fitness, LLC 800 Silks Run, Suite 2310, Hallandale, FL 33009, USA Tel.: +1-954-925-3755 E-Mail: [email protected] Wenn an den Trainer: An die im ZIN-Anmeldeformular des Trainers angegebene E-Mail-Adresse. 21. Kein Verzicht. Falls Zumba die genaue Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags in einem bestimmten Fall nicht durchsetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf Zumbas Recht, eine solche Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieses Vertrags später durchzusetzen. 22. Annahme der Bestimmungen. Mit Zahlung der vertragsgemäßen Gebühren oder dem Durchklicken dieses Vertrags als Unterzeichnung auf der Website von Zumba oder der Startseite von ZIN nimmt der Trainer die Vertragsbestimmungen an. 23. Vollständige Vereinbarung. Dieser Vertrag ersetzt alle anderen zuvor oder gleichzeitig erstellten Dokumente, Gespräche oder Zusagen, mit denen er möglicherweise in Widerstreit steht, einschließlich früherer ZINMitgliedschaften oder Lizenzvereinbarungen zwischen dem Trainer und Zumba. Dieser Vertrag kann von Zumba auf der ZIN-License & Legal Support-Seite geändert werden, deren Inhalt aufgenommen und zum Datum der dortigen Veröffentlichung durch Zumba wirksam ist. Der Trainer verpflichtet sich, diese Seite regelmäßig zu besuchen und auf Änderungen dieses Vertrags zu achten. Bei Fragen oder Anforderungen bezüglich dieses Mitgliedschafts- und Lizenzvertrags besuchen Sie bitte die

Kontakt-Seite auf www.zumba.com und wählen Sie dort die Rubrik „Legal Compliance“ um das ZIN-LicenseSupport-Team zu kontaktieren.