und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Es erfolgt eine Umplanung und Neuorientierung der Belegung, entsprechend den ... nach § 7 (3) VOF mit den Namen und berufliche Qualifikation der Personen.
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:106826-2010:TEXT:DE:HTML

D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2010/S 71-106826 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen AöR Schlachte 32 z. H. Herrn J. Meyer 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax +49 42149616748 Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: Verdingung z. H. Herren Matthias Foit, Pascal Strixner oder Bernd Panzer 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: Verdingung z. H. Herrn Matthias Foit/ (V0366/2010) 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immbobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: 5.OG Verdingung, Raum 5.06 z. H. Herrn Matthias Foit/ (V0366/2010) 28195 Bremen 13/04/2010 S71 http://ted.europa.eu/TED

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DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de I.2)

ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Einrichtung des öffentlichen Rechts Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstiges Immobilienverwaltung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Planungsleistungen gem. §33 HOAI 2009 - Leistungsphase 3–9, zur energetischen Gesamtsanierung für das Bürgerhaus Vegesack.

II.1.2)

Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Bremen Vegesack. NUTS-Code DE501

II.1.3)

Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Bürgerhaus Vegesack wurde Anfang der 80er Jahre errichtet. Mit einem Veranstaltungssaal, einer Cafeteria und einer Kegelbahn im UG dient es seitdem einer vielschichtigen Zahl von Nutzern als zentrale Anlaufstelle im Stadtteil Vegesack. Der höhenversetzt angeordnete 2-geschossige Bau, mit Technikzentrale auf dem Flachdach, ist bis auf eine geringe Fläche im Seitentrakt in voller Geschosshöhe unterkellert. BGF 6 982 m², NGF 6 010 m². Die zu realisierenden Sanierungsmaßnahmen betreffen die Bereiche: Sanierung Wärmeschutz: Mit der energetischen Sanierung wird das Ziel verfolgt, bei weitestgehendem Erhalt der Verblendfassade, einen Neubaustandard nach EnEV 2007 und bei Erneuerung und Ersatz von Bauteilen, die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der EnEV 2009, einzuhalten. Es werden im Wesentlichen ca. 1 080 m² Fensterflächenflächen und Verblendbereiche (ca. 300 m²), erneuert und entsprechend der Dämmung in der ebenfalls erneuerten Dachfläche (ca. 1 660 qm) energetisch verbessert. Bis auf die Nordseite werden sämtliche Fester mit einem elektrischen Sonnenschutz versehen. Sanierung Brandschutz: Es wird das mit dem Bauordnungsamt und der Feuerwehr abgestimmte Brandschutzkonzept umgesetzt. Das betrifft u. a. die Herstellung definierter Brandabschnitte, den Einbau von zusätzlichen Brandabschnittstüren, Austausch vorhandener RS-Türen und die Überarbeitung und Sicherstellung der Fluchtwege. Sanierung Schadstoffe: Die Maßnahmen bezüglich Asbest und KMF betreffen verschiedene Maßnahmen. Sonstige Sanierungen und Maßnahmen: Es erfolgt eine Umplanung und Neuorientierung der Belegung, entsprechend den Bedarfsanalysen.

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Der Aufzug wird nach behindertengerechten Anforderungen ausgeführt. Es werden im Wesentlichen die Oberflächen in den Innenräumen erneuert. Weiterhin sind der Einbau eines Lastenaufzuges, sowie diverse Umbauten vorgesehen. Besondere Fachkenntnisse: — Energetische Sanierungen insbesondere Niedrigenergiestandard, — Sanierungen von Gebäuden bei laufendem Betrieb, — Schadstoffsanierungen, — Planerische Integrierung mehrschichtiger Funktionsbereiche. II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000

II.1.7)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja

II.1.8)

Aufteilung in Lose Nein

II.1.9)

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

II.2)

MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang Planungsleistungen nach §33 HOAI 2009, Leistungsphase 3–9 (Leistungsbild gem. Anlage 11).

II.2.2)

Optionen Nein

II.3)

VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Beginn: 1.9.2010. Ende: 31.8.2013

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und·1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes Bremen, jeweils aktuelle Fassung.

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Ja Der Auftraggeber erarbeitet mit dem Auftragnehmer eine Zielvereinbarung hinsichtlich der Kosten und der Termine, da ein Kostendeckel vorhanden ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in einer Stufe, Leistungsphase 3 - 9.

III.2)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.1 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. 1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach VOF § 7, Vordruck siehe anzufordernde Bewerbungsmappe. 2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 4 (4) VOF. 3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 7 (2) VOF. 4. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (4) a) bis e) VOF. 5. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (1) a) bis g) VOF. 6. Eigenerklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird, siehe auch § 13 (2) h) VOF. 7. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 7 (3) VOF mit den Namen und berufliche Qualifikation der Personen (Leistungserbringer), die die Leistung tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für den Leistungsbereich „Objektplaner nach § 33 HOAI 2009, Leistungsphasen 3-9 (Leistungsbild gemäß Anlage 11)“. 8. Eignungsnachweise betreffend der fachliche Befähigung nach § 13 (2) a) VOF (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der Leistungserbringer (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 7), z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen. 9. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des. Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet. 10. Für Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. § 15 HOAI 2002): Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2007, 2008 und 2009 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für vorstehende Leistungen. 11. Für Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. § 15 HOAI 2002): Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2007, 2008 und 2009 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für vorstehende Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.

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Erläuterung zu 10 (Gewichtung 10 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002) zuständig ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz kleiner 55.000 € ergibt 0 Punkte; Gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 55 000 EUR bis 110 000 EUR ergibt 1 Punkt; Gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 110 000 EUR bis 165 000 EUR ergibt 2 Punkte; Gemittelter Jahresnettohonorarumsatz ab 165 000 EUR ergibt 3 Punkte. Erläuterung zu 11 (Gewichtung 10 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002) zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl kleiner 2 ergibt 0 Punkte; Gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 ergibt 1 Punkt; Gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 4 ergibt 2 Punkte; Gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 4 oder größer ergibt 3 Punkte. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise 12 bis 14 zu der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet. 12. Für Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002): Referenzliste des Büros (Architekturbüro/ Ingenieurbüro) zur „Energetischen Sanierung“ für die Jahre 2007, 2008 und 2009 für vergleichbare Leistungen. 13. Für Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002): Referenzliste des Büros (Architekturbüro/ Ingenieurbüro), inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 für vergleichbare Leistungen. 14. Für Objektplanung nach § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002): Referenzliste der(des) vorgesehenen Leistungserbringer(-s) aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 für vergleichbare Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt: Die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit der geforderten Leistungsphasen des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine Unterschiede wegen Berechnungsmethode (Kostenermittlungsarten) gemacht, die anrechenbaren Kosten werden jeweils gleich behandelt.

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Die wie vor beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2007, 2008 und 2009 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten Bearbeitungsjahre 2007, 2008 und 2009 entfallen. Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. Erläuterung zu 12 (Gewichtung 20 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Architekturbüro, Ingenieurbüro), für die Leistungen zur „Energetischen Sanierung“. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen. Die geforderte Referenzliste „Energetische Sanierung“ für maximal 2 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: Die Bauaufgabe „Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens Honorarzone III der HOAI“, die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002), die Projektlaufzeit, sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 2 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 2 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit der maximalen Punktzahl gewertet. Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte; Mindestens 1 Referenz für das „Unterschreiten des jeweiliges gültigen Bauteil U-Wert gemäß der EnEV“ in Form einer Eigenerklärung, dass der bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt; Mindestens 1 Referenz für das „Einhalten des Neubaustandards bei energetischen Gesamtsanierungen“ in Form einer Eigenerklärung, dass der Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergibt 2 Punkte; Mindestens 1 Referenz für die „Einhaltung des Passivhausstandards bei Sanierungen“ in Form einer Eigenerklärung, dass die Sanierung nach den Passivhausgrundsätzen von Dr. Feist (Institut Darmstadt, berechnet nach PHPP) eingehalten wurde ergibt 3 Punkte. Erläuterung zu 13 (Gewichtung 30 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Architekturbüro, Ingenieurbüro). Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002) mit Bescheinigung“ für maximal 5 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: Die Bauaufgabe „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“, die Leistungsphasen 3-8, die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9), die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers 13/04/2010 S71 http://ted.europa.eu/TED

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mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 4 500 000 EUR ergibt 0 Punkte; Anrechenbare Nettokosten von 4 500 000 EUR bis 7 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; Anrechenbare Nettokosten von 7 000 000 EUR bis 9 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; Anrechenbare Nettokosten ab 9 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. Erläuterung zu 14 (Gewichtung 30 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die in Ziff. III.2.1. Nr. 7 als Leistungserbringer genannt wird/werden. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 33 HOAI 2009, Leistungsbild gem. Anl. 11 (bzw. §15 HOAI 2002)“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: Die Bauaufgabe „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“, die Leistungsphasen 3-8, die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9), die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 1 800 000 EUR ergibt 0 Punkte; Anrechenbare Nettokosten 1 800 000 EUR bis 2 700 000 EUR ergibt 1 Punkt; Anrechenbare Nettokosten 2 700 000 EUR bis 3 700 000 EUR ergibt 2 Punkte; Anrechenbare Nettokosten ab 3 700 000 EUR ergibt 3 Punkte. III.2.4)

Vorbehaltene Aufträge Nein

III.3)

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1)

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Ja Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige, Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/ Architekt“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Ingenieur/ Architekt“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist, Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerbergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

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III.3.2)

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Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3.. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3.). Fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 (Punkt 1-9) führen zum Ausschluss. Die Nachweise/ Erklärungen nach III.2.2 (Punkt 10 und 11) und III.2.3 (Punkt 12 bis 14) werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.

IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja

IV.2)

ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1)

Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien 1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung 10 2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung 30 3. Projektmanagement. Gewichtung 25 4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung 30 5. Nebenkosten. Gewichtung 5

IV.2.2)

Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein

IV.3)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber

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V0366/2010. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0366/2010) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen ist diese Nummer anzugeben. IV.3.2)

Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2010/S 064-095957 vom 1.4.2010

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 27.5.2010 - 10:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 27.5.2010 - 23:59

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots

IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2)

AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein

VI.3)

SONSTIGE INFORMATIONEN 1. Gemäß § 4 Abs. 6 VOF sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an. 2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 4 Abs. 8 Satz 2 VOF als solche mit dem Hinweis „VOFTeilnahmeantrag“ sowie dem Aktenzeichen zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist. 3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb. 4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig. 5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.

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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen. 7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. 8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“. 9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt nicht die ausgefüllte „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht. VI.4)

NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Ansgaritorstrasse 2 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Tel. +49 421361-6704 Internet: www.bauumwelt.bremen.de Fax +49 421496-6704

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gem. § 107ff. GWB bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Vergabeverstöße müssen unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Die betroffenen Bieter, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, werden vom Auftraggeber per Informationsschreiben gem. § 101a GWB in Kenntnis gesetzt.

VI.4.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Ansgaritorstrasse 2 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Tel. +49 421361-6704 Internet: www.bauumwelt.bremen.de Fax +49 421496-6704

VI.5)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.4.2010

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