Turn- und Sportgemeinde 1893 eV Leihgestern

Falls mein Konto die erforderliche Deckung ... nachweislich um Schüler oder Studenten handelt, die in der häuslichen Gemeinschaft wohnen. Durch meine ...
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Turn- und Sportgemeinde 1893 e.V. Leihgestern Postfach 1212, 35437 Linden

Beitrittserklärung Bankeinzug Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den für mich / meine(n) Tochter / Sohn zu entrichtenden Beitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines neben angegebenen Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Falls mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Durch Unterschrift erkläre ich mich zum Beitritt in den Verein und zur Beitragszahlung über Bankeinzug bereit. Den umseitig abgedruckten Auszug aus der Satzung der TSG Leihgestern (§ 9 und § 6 Nr. 1-4) habe ich zur Kenntnis genommen.

Ein Verein lebt durch seine Mitglieder. Wenn auch Sie uns unterstützen möchten, kreuzen Sie bitte an:

Name Vorname Straße PLZ

Vorstandsarbeit Jugendarbeit

Wohnort

Geb. Datum

Email

Pressearbeit Homepage

Tel

Abteilung

Sonstiges

Handy Kontonummer

Bankleitzahl

Hilfe bei Veranstaltungen

Aufbau/Abbau Kontoführendes Institut

Ausschank Zahler: Vorname, Name (nur wenn anders als Mitglied)

Kuchen backen Sonstiges

Familienmitglied ist im Verein

Eintrittsdatum:

(Ja/Nein) Datum, Unterschrift des Mitgliedes oder des Erziehungsberechtigten

Wird vom Verein ausgefüllt Mitgliedsnummer Familienmitgliedsnr. Eingabedatum/NZ

Auszug aus der Satzung der TSG 1893 Leihgestern e. V. § 6 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet: 1. durch Tod; 2. durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres bzw. Kalendervierteljahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist; 3. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied a) 2 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt hat oder b) sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat; 4. durch Ausschluss. § 9 Mitgliedsbeitrag 1. Die Mitglieder haben monatlich die von der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) bzw. außerordentlichen Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu zahlen. 2. Sonderbeiträge können als Umlage nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung erhoben werden, und zwar nur für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen Vereinsaufgabe dienen. 3. Jugendliche Mitglieder bis zum 14. Lebensjahr entrichten von dem festgesetzten Monatsbeitrag die Hälfte.

4. 5. 6. 7. 8.

Der maximale Beitrag pro Familie beträgt das Doppelte des monatlichen Beitrages. Mitglieder nach 50-jähriger Vereinszugehörigkeit sind beitragsfrei. Die Beitragszahlung für Bundeswehrangehörige ruht während des Grundwehrdienstes. Das gleiche gilt für Mitglieder die längere Zeit krank oder unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Über die in Absatz 7 genannten Fälle entscheidet der Vorstand.

Beitragshöhe Unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Bestimmungen hat die Jahreshauptversammlung am 12.03.2010 folgende monatliche Beiträge festgesetzt: Erwachsene 5,00 EURO Jugendliche bis 14 Jahre 2,50 EURO Familienbeitrag * 7,50 EURO * In den Familienbeitrag werden auch Kinder bis zum 27. Lebensjahr erfasst, wenn es sich nachweislich um Schüler oder Studenten handelt, die in der häuslichen Gemeinschaft wohnen. Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültigen Satzungen, Ordnungen, Beiträge der TSG Leihgestern als verbindlich an. Die Satzung kann jederzeit eingesehen und abgeholt werden. Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten. (Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter unter dem nächsten Absatz erforderlich)

Aufnahme Minderjähriger: Wir geben unsere Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in den Verein und haften diesem gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt diese ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberechtigung besteht. Unterschrift(en)_____________________________________________________________