TB Küchenparty-2016.indd - Staub

14.11.2017 - Veranstalter des Gewinnspiels ist die ZWILLING J.A. Henckels AG, Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen. 2. Das STAUB Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. 3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ...
439KB Größe 5 Downloads 36 Ansichten
STAUB GEWINNSPIEL DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL SOWIE DESSEN DURCHFÜHRUNG RICHTET SICH NACH DEN FOLGENDEN BESTIMMUNGEN: 1.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die ZWILLING J.A. Henckels AG, Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen.

2.

Das STAUB Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist auf volljährige Teilnehmer beschränkt, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZWILLING Gruppe sowie deren Angehörige.

4.

Das STAUB Gewinnspiel beginnt am 23.10.2017. Teinahmeschluss ist am 30.10.2017 um 09:00 Uhr.

5.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss man Fan der „STAUB Deutschland“ Facebook Seite sein. Die Gewinn-Frage lautet: Wie heissen die beiden Gastgeberinnen des Abends? Posten Sie unter unseren Beitrag die richtige Antwort. Zu gewinnen gibt es eine Übernachtung im Doppelzimmer für 2 Personen vom 13.11.2017 -14.11.2017 im Hotel Reuter (Rheda-Wiedenbrück) und die Teilnahme an der Küchenparty. Anreise erfolgt auf eigene Kosten. Die Küchenparty beginnt am 13.11.2017 um 19.00 Uhr im Hotel Restaurant Reuter, Rheda-Wiedenbrück.

5.

Kommentar, die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und die guten Sitten verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Autor ist damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Ebenfalls untersagt sind etwaige Links auf andere Webseiten oder sonstige werbliche Hinweise. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

6.

Der Gewinner wird am 30.10.2017 auf der STAUB Deutschland Facebook Seite bekannt gegeben. Dabei wird der Facebook-Name des Gewinners genannt. Der Gewinner muss sich bis zum 02.11.2017 09:00 Uhr über eine private Nachricht an die STAUB Deutschland Facebook Seite mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern ausgelost und am 02.11.2017 um 14:00 Uhr auf der STAUB Deutschland Facebook Seite bekannt gegeben. Dabei wird der Facebook-Name des Gewinners genannt. Der Gewinner muss sich bis zum 04.11.2017, 09:00 Uhr über eine private Nachricht an die Staub Deutschland Facebook Seite mit seinem richtigen Namen melden.

8.

STAUB behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Anlass im eigenen Ermessen zu ändern oder vorzeitig abzubrechen. Dem Teilnehmer stehen im Falle einer Modifizierung, Aussetzung oder Beendigung des Wettbewerbs durch Staub keinerlei Ersatzansprüche gegen Staub zu.

9.

Die vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Angaben werden unter Einhaltung der gesetzlichen Daten- schutzbestimmungen von Staub nur für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung gespeichert. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

10.

Es gilt deutsches Recht.

www.staub.fr