TBs/TB PublicViewing 2016


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Teilnahmebedingungen „Public Viewing Königsplatz Kassel“

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme an dem von RADIO BOB GmbH & Co. KG (im folgenden RADIO BOB! genannt) veranstalteten Gewinnspiel "Public Viewing Königsplatz Kassel" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 2. Teilnahme- und Gewinnberechtigung Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: •

alle Mitarbeiter der RADIO BOB GmbH & Co. KG sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und



Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft zu den vorgenannten Personen.

3. Spielzeitraum RADIO BOB! veranstaltet zusammen mit dem Kooperationspartner FAC Events & Verleih GmbH vom 09.06.2016 bis voraussichtlich 21.06.2012 das Gewinnspiel „Public Viewing Königsplatz Kassel“. RADIO BOB! ist jederzeit berechtigt, die Aktion ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu verlängern.

4. Spielmodus Im Spielzeitraum können sich Hörer für das Gewinnspiel über das entsprechende Kontaktformular auf www.radiobob.de unter Angaben eines Namens und einer Telefonnummer bewerben. Außerdem muss er ein Datum angeben, an dem er beim Public Viewing dabei sein möchte. Die jeweiligen Spielrunden beginnen mit entsprechendem Aufruf durch den Moderator und enden mit der Auflösung durch den Moderator. Der diensthabende Redakteur wählt unter allen Bewerbern montags bis freitags jeweils in der Zeit von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach eigenem Ermessen einen Teilnehmer aus und ruft ihn auf der angegebenen Rufnummer an. Ist der Teilnehmer nicht erreichbar oder meldet sich lediglich ein Anrufbeantworter, versucht der Redakteur es bei einem anderen Teilnehmer, kann es jedoch auch bei dem verpassten Teilnehmer erneut versuchen. Der Bewerber gewinnt, sobald der ausdrückliche Hinweis vom Moderator dazu gegeben wird.

5. Gewinn Jeder Gewinner erhält für sich und seine Begleitperson freien Eintritt für das Public Viewing auf dem Königsplatz + 5 Freigetränke.

6. Gewinnübergabe und Promotion RADIO BOB! erklärt den kompletten Ablauf dem Gewinner persönlich. Jeder Bewerber erklärt mit seiner Teilnahme ausdrücklich das Einverständnis damit, Fotos Film- sowie Tonmitschnitte online und über das Programm von RADIO BOB! veröffentlicht, des Weiteren auch zu Zwecken journalistischer Berichterstattung durch andere Medien jeglicher Art (Print, TV, Hörfunk, Internet etc.) genutzt werden. Jeder Bewerber erklärt sich weiter bereit, nach Beendigung des Spiels

zu Zwecken der Presseberichterstattung sowie für Eigenwerbezwecke von RADIO BOB! zur Verfügung zu stehen.

7. Datenschutz Die vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an RADIO BOB! übermittelten Daten behandelt Radio BOB! ausschließlich unter Beachtung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Grundsätze. Eine Nutzung erfolgt, soweit nicht eine gesonderte Einwilligung vorliegt, ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels.

8. Haftungsausschluss RADIO BOB! haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder verbreitet werden und die mit RADIO BOB! und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem vom Nutzenden verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet RADIO BOB! nicht bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. RADIO BOB! übernimmt weiterhin keine Gewähr dafür, dass das Gewinnspiel und die Registrierung jederzeit abrufbar sind und fehlerfrei funktionieren.

8. Sonstiges Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Schriftformerfordernis/ Salvatorische Klausel Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.