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STORCK AUGUST STORCK KG
Europabüro NRW Herrn Sven Giegold Jahnstr. 52 40215 Düsseldorf
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Vorschlag einer Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung Abstimmung im Europaparlament 14.-16. Juni 2010
Datum Halle 28.05.2010
(KOM (2008) 40) I
Sehr geehrter Herr Giegold, voraussichtlich im Zeitraum zwischen 14.-16. Juni 2010 werden Sie im Plenum des Europäischen Parlaments über die Verordnung zur Lebensmittelinformation entscheiden. Der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission berührt unser Unternehmen wie auch die gesamte Süßwarenbranche stark. Wir begrüßen, dass sich die Mehrheit der Mitglieder des federführenden ENVI-Ausschusses bereits für eine Vielzahl von wichtigen Ausnahmeregelungen für die Praxis ausgesprochen hat und auch eine farbliehe Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Ampelkennzeichnung) sowie das Konzept der sogenannten Nährwertprofile abgelehnt hat. Wir möchten Sie bitten, dieser Empfehlung des ENVI-Ausschusses bei der Abstimmung im Plenum zu folgen. Die August Storck KG stellt Süßwaren (u.a. Nimm 2, Merci, Toffifee, Werthers Original) her und beschäftigt über 4.500 Mitarbeiter in HallelWestf., Berlin, und Ohrdruf (Thüringen). Als familiengeführtes Unternehmen ist Storck seit über 100 Jahren erfolgreich und wir haben eine starke Verantwortung unseren Mitarbeitern und Kunden gegenüber. Unser Unternehmen unterstützt Verbraucherschutz und transparente Verbraucherinformation wo immer dies möglich ist. Der Verordnungsvorschlag zur Lebensmittelinformation enthält wichtige insbesondere für unser mittelständisches Unternehmen existenziell sind. AUGUST
Regelungen,
die
STORCK KG
Sitz: Berlin
Amtsgericht
CharloHenburg
Persönlich haftende Axel Oberwelland AUGUST
Charlottenburg
Landesbank,
Düsseldorf BLZ 300 500 00 Geschäftsführer:
STORCK Verwaltungsgesellschaft
Amtsgericht
Westdeutsche
HRA 22 321
Gesellschafter:
HRB 30 978
mbH
Thomas Albrecht, Alwin Maaskant,
Konto-Nr. Jan Hendricks Robert Mähler,
371 732
SWIFT Code WELADEDD Michael Zink
IBAN DE08 3005 0000 0000 3717 32
Wir bitten Sie daher, folgende Änderungsanträge 1. Änderungsanträge
125 (+), 219 (+):
Praxistaugliche Ausnahmeregelungen und Kleinstverpackungen 2.
Änderungsantrag
zu unterstützen:
für die vorgeschriebenen
Informationen auf Klein-
191 (+)
Keine Nährwertprofile für Lebensmittel. 3.
Änderungsanträge
159 (+), 218 (+)
Keine verpflichtende Nährwertdeklarationen Schokolade- und Zuckerwaren. Bitte lehnen Sie folgende Änderungsanträge 1. Änderungsantrag 2. Änderungsantrag 3. Änderungsantrag 4. Änderungsantrag
auf Geschenkverpackungen
und figürlichen
ab:
80 (-) Zucker- und Fettreduzierung 87 (-) Rücknahme von Lebensmitteln 131 (-) Angabe der Halteform bei Verwendung von Eiprodukten 180 H Nationale Nährwertkennzeichnungssysteme
als Zutat
Wir würden uns freuen, Ihnen unsere Anliegen in einem persönlichen Gespräch erläutern zu dürfen. Wir möchten Sie daher zu uns einladen, um unser Unternehmen persönlich vorzustellen und führen Sie gerne auch durch unseren Betrieb. Wir, der Gesamtbetriebsrat der August Storck KG, bitten Sie darum, unsere Anliegen zu berücksichtigen und in der Abstimmung im Europäischen Parlament zu unterstützen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gesamtbetriebsrat AUGUST STORCK KG