Stefan Krause Stipendium der EBS Universität

(Zutreffendes bitte ankreuzen.) Wenn ja: Das monatliche Kindergeld beträgt ______ Euro. 5. Haben Sie regelmäßige Einkünfte aus Sparguthaben, Aktiendepots ...
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Stefan Krause Stipendium der EBS Universität Bewerbungsformular

Die Geschichte des Stefan Krause Stipendiums In Gedanken an unseren langjährigen Freund Stefan wird dieses Stipendium mit finanzieller Unterstützung seiner Familie und von Freunden ins Leben gerufen. Für Stefan Krause war die EBS etwas Besonderes und keinesfalls Selbstverständliches, da seine Familie erhebliche Anstrengungen aufbringen musste, um ihm diese Chance zu ermöglichen. Er begann sein Studium 1986 und hat sofort die vielfältigen Möglichkeiten zum Netzwerk- und Kontaktaufbau mit seiner positiven Lebensfreude genutzt und einen breiten Freundeskreis aufgebaut. Bereits im Grundstudium entdeckte er seine Liebe für Brasilien und China und hat sein Studium an der EBS in vollen Zügen mit Praktika und Auslandssemestern in allen Teilen der Welt genossen und im Jahr 1990 erfolgreich abgeschlossen. Durch die wunderbare Gelegenheit eines Berufseinstiegs bei Schott Glas im Werk in Rio de Janeiro gelangte er auch, und das unmittelbar nach dem Studium, direkt nach Brasilien und in seine Traumstadt, wo er sehr intensiv sein Leben lebte, das Land lieben lernte und seine Karriere sehr vielseitig und zielstrebig voranbrachte. Trotz der großen Entfernung hielt er weiterhin intensiven Kontakt zu seiner Familie und den weitverstreuten Freunden und lebte damit im Geiste der EBS als echter Weltbürger mit einem Netz aus persönlichen Beziehungen das keine nationalen oder kulturellen Grenzen kannte. Es gelang Stefan mit seiner sehr charmanten und einfühlsamen Art, eine ganz unterschiedliche Gruppe von Menschen anzusprechen und in gewisser Weise in seinen Bann zu schlagen. Ob alt oder jung, arm oder reich, weiß oder schwarz, er fand zu fast allen Menschen einen persönlichen und herzlichen Zugang. Viel zu früh wurde er auf dem Höhepunkt seines Lebens im Alter von 49 Jahren tragisch ermordet und hinterließ eine fassungslose Familie und unzählige sehr enge Freunde, besonders aus seiner interessanten Zeit an der EBS. So spielt leider manchmal das Leben. Zum Gedenken an Stefan Krause hat die EBS das Stefan Krause Stipendium eingerichtet. Dieses Stipendienprogramm wurde erstmals dem Bachelor-Jahrgang 2016 angeboten. Das Stefan Krause Stipendium umfasst ein 50%-Stipendium im Bachelor-Studienprogramm (Vollzeit) und hat einen Gegenwert von 20.850 Euro. Das Stipendium wird einmal jährlich mindestens einem/einer Bachelor-Studenten/Studentin verliehen.

Stipendienantrag Familienname

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Vorname

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Geburtsdatum

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Anschrift

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Telefonnummer

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Email

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Studienfach

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Datum des Aufnahmeverfahrens

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Mit diesem Antrag bewerbe ich mich um das Stefan-Krause-EBS-Stipendium der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Mir ist bekannt, dass ein Stipendium nur im Hinblick auf die Studiengebühren gewährt werden kann und eine Auszahlung des Stipendiums nicht erfolgt. Mit dieser Bewerbung erkläre ich, dass ich bzw. mir unterhaltspflichtige Dritte, die Studiengebühren in voller Höhe nicht zu tragen vermögen. §1

Grundsätzliches

(1)

Die vorliegenden Kriterien stellen die Grundlage dar, auf der die EBS Business School bereit ist, ausgewählten Studierenden der EBS Business School Stipendien zu gewähren.

(2)

Über Auswahl der Studierenden und Vergabe der Stipendien entscheidet die EBS nach freiem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der vorliegenden Kriterien.

(3)

Ein Anspruch auf eine Entscheidung über ein Stipendium besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Verteilung, die Gesamtsumme oder die Anzahl der Stipendiaten.

§2

Umfang des Stefan Krause Stipendiums

(1)

Das Stefan Krause Stipendium erstreckt sich auf den Erlass der Studiengebühren in Höhe von 50% im Rahmen der Regelstudienzeit des Bachelor-Vollzeit-Studiengangs an der EBS Business School. Es umfasst keine weiteren EBS-Gebühren.

(2)

Das Stipendium umfasst als Leistungen den Erlass der Studiengebühren des Stipendiaten durch die EBS Business School entsprechend der Höhe, welche sich aus dem Zusagebescheid der EBS Business School ergibt.

(3)

Im Falle einer Beurlaubung bleibt die Entscheidung über das Stipendium bestehen, die Gewährung wird aber für den Beurlaubungszeitraum ausgesetzt.

(4)

Kündigt der Studierende den Studienvertrag ohne wichtigen Grund, oder kündigt die Universität den Studienvertrag aus wichtigem Grund, so sind die bis zum Zeitpunkt der darauf beruhenden Exmatrikulation gewährten Stipendienleistungen mit diesem Zeitpunkt zur Rückzahlung fällig. Sollte dies für den Studierenden aus persönlichen oder finanziellen Gründen eine unzumutbare Härte bedeuten, wird die Universität nach billigem Ermessen

einen Rückzahlungsplan für die gewährten Stipendienleistungen festlegen, der die persönliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Studierenden sowie die zur Exmatrikulation führenden Gründe insbesondere auch danach, aus wessen Sphäre diese stammen, vernünftig abwägt und insbesondere einen Teilerlass für persönliche Härtefälle oder mit der absolvierten Studiendauer korrespondierende Ratenzahlungen einbezieht. (5)

Mit der Zusage des Stipendiums wird eine Vereinbarung zwischen dem Stipendiaten und der Stefan-Krause-Bildungsstiftung geschlossen, in dem sich der Stipendiums-Empfänger dazu bereit erklärt, nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit (d.h. nach erfolgreichem Studienabschluss) einen Teil seines Einkommens für eine gewisse Zeit der Stiftung gegen entsprechende Spendenquittungen zukommen zu lassen. Diese Rückflüsse an die Stiftung werden für zukünftige und zusätzliche Stipendiaten verwendet, die damit eine vergleichbare Förderung erhalten, wie der Studierende/heutige Stipendiat.

§3

Kriterien für die Vergabe des Stefan Krause Stipendiums

(1)

Der Antragsteller, seine Eltern und dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtige Dritte sind aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage, ein Bachelor-Studium des Antragstellers an der EBS Business School aus eigener Kraft zu bezahlen. Für die Entscheidung darüber wird die EBS unter anderem folgende Kriterien heranziehen:

(2)

(3)

(a)

Das Einkommen des Antragsstellers, seiner Eltern und/oder dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtige Dritte auf Grundlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie der eingereichten Steuerbescheide der beiden Kalenderjahre vor Antragsstellung. Sofern diese noch nicht vorliegen, ist eine Kopie der Einkommenssteuererklärung einzureichen. Diese tritt an die Stelle der Steuerbescheide.

(b)

Anderweitige Förderungen zu Gunsten des Antragsstellers, unabhängig von deren Herkunft. Hierzu zählen insbesondere alle Stipendien und jegliche geldwerten Förderungen, welche dem Antragssteller zu Gute kommen.

Der Antragssteller ist für das Bachelor-Studium an der EBS Business School in besonderem Maße geeignet. Für die Entscheidung darüber wird die EBS unter anderem folgende Kriterien heranziehen: (a)

Die Eignung des Bewerbers auf Basis seines Abschneidens im mündlichen und schriftlichen Teil des für den jeweiligen Studiengang geltenden Aufnahmeverfahrens der EBS Universität für Wirtschaft und Recht.

(b)

Besonderes Engagement im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich.

(c)

Der Antragssteller legt in einem Motivationsschreiben detailliert dar, warum die Förderung in der entsprechenden Höhe notwendig ist und begründet seine Eignung für ein Stipendium. Insbesondere ist die Höhe des gewünschten Stipendiums zu erläutern und entsprechend zu begründen.

Der Antragsteller hat alle notwendigen Unterlagen vollständig mit seinen Bewerbungsunterlagen für die Zulassung zum allgemeinen Auswahlverfahren bis zur Bewerbungsfrist – die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das allgemeine Zulassungsverfahren – einzureichen. Ein Nachreichen ist nur mit besonderer schriftlicher Begründung, welche das unverschuldete Versäumen der Frist begründet, möglich.

(4)

(5)

Notwendige Unterlagen sind: (a)

Dieses Bewerbungsformular mit der eigenhändigen Unterschrift des Antragsstellers (bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich).

(b)

Die Steuerbescheide der beiden Kalenderjahre vor Antragsstellung des Antragstellers (sofern eine solche abgegeben wurde), seiner Eltern und dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtiger Dritter. Sofern diese noch nicht vorliegen, ist eine Kopie der Einkommenssteuererklärung einzureichen.

(c)

Die letzten drei Gehaltsabrechnungen vor Antragsstellung des Antragsstellers (falls vorhanden), seiner Eltern und dem Antragssteller gegenüber unterhaltspflichtiger Dritter.

(d)

Ein Motivationsschreiben, welches von dem Antragssteller selbst verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Der Antragsteller legt in dem Schreiben detailliert dar, warum die Förderung in der entsprechenden Höhe notwendig ist und begründet seine Eignung für das Stipendium. Insbesondere ist die Höhe des gewünschten Stipendiums zu erläutern sowie mit einem zugrunde liegendem Finanzierungsplan entsprechend zu begründen.

Folgende Unterlagen können mit eingereicht werden und werden bei der Vergabe in besonderem Maße berücksichtigt: (a)

Nachweise über die Bemühung um eine Studienförderung außerhalb der von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und deren Partner angebotenen Programme.

(b)

Nachweise, welche geeignet sind das besondere Engagement im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich nachzuweisen.

(c)

Empfehlungsschreiben der Schule, einer karitativen Einrichtung oder einer vergleichbaren Institution, aus welchem das besondere Engagement des Antragsstellers, außerhalb der gewöhnlichen schulischen Aktivitäten, hervorgeht

Anderweitige Unterlagen können keine Berücksichtigung finden und werden vernichtet. Alle entscheidungsrelevanten Informationen müssen der Antragsteller, die Eltern und ggf. dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtige Dritte wahrheitsgemäß und vollumfänglich offenlegen und dies bestätigen. Die EBS Business School behält sich das Nachfordern von Informationen für den Fall, dass die Notwendigkeit einer Förderung nicht ausreichend begründet wurde, vor. §4

Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung

(1)

Antragsteller und Studierende mit dem Stefan-Krause-EBS-Stipendium sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft bezüglich der für Stipendienvergabe entscheidungsrelevanten Informationen, insbesondere über Vermögens- und Einkommensverhältnisse, verpflichtet. Die EBS ist jederzeit berechtigt, vom Antragsteller und von Studierenden mit dem Stefan Krause Stipendium zusätzliche Auskünfte, die die EBS für erforderlich halten darf, anzufordern. Mit seiner Unterschrift versichert der Antragsteller, dass er selbst, seine Eltern und dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtige Dritte die Einkommens- und Vermögenskriterien nach § 3 Absatz 1 vollumfänglich dargelegt haben.

(2)

Antragsteller und Studierende mit dem Stefan Krause Stipendium müssen den Wegfall der Voraussetzung für die Stipendienvergabe bzw. Gründe, die einer weiteren Stipendienvergabe im Wege stehen, der EBS unverzüglich mitteilen. Insbesondere besteht hier die Verpflichtung

weitere Förderungen offen zu legen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Förderung nach der Vergabe des Stefan Krause Stipendiums beginnt. §5

Wahrheitspflicht

(1)

Der Antragsteller, die Eltern und ggf. dem Antragsteller gegenüber unterhaltspflichtige Dritte versichern gegenüber der EBS Business School, dass alle der EBS Business School gegenüber gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, und verpflichten sich, jede Änderung der den gemachten Angaben zu Grunde liegenden Tatsachen unverzüglich der EBS mitzuteilen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass die EBS finanzielle Entscheidungen auf Grundlage der gemachten Angaben trifft, und verpflichtet sich, der EBS Nachteile, die der EBS Business School aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen, zu ersetzen.

(2)

Die EBS Business School ist berechtigt, bei Angaben, die nicht oder nicht § 5 Absatz 1 entsprechend gemacht wurden, die Gewährung des Stipendiums ganz oder teilweise zu widerrufen, als Stipendium geleistete Beträge nachzufordern sowie im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig gemachter Angaben den Studienvertrag zu kündigen.

§6

Beendigung des Stefan Krause Stipendiums

(1)

Die EBS darf in begründeten Fällen, z. B. aufgrund persönlicher Verfehlungen, die weitere Stipendienvergabe beenden.

(2)

Der betroffene Studierende ist in einem solchen Fall anzuhören. Eine Anhörung ist bei Verstoß gegen §§ 3, 4 und 5 diese Antrages nicht notwendig.

§7

Verpflichtungserklärung Ich (als Antragsteller für das Stefan Krause Stipendiums) erkläre hiermit, dass ich und meine Eltern bzw. mir gegenüber unterhaltspflichtige Dritte nicht über die finanziellen Mittel verfügen um die Studiengebühren zu tragen. Ich bestätige zudem, dass ich mich zugleich um folgende Stipendien und/oder Möglichkeiten der Studienfinanzierung beworben habe: ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Des Weiteren verpflichte ich mich dazu, die EBS über weitere Stipendienzusagen zu informieren sowie meine finanziellen Verhältnisse bei Aufforderung durch die EBS offenzulegen und entsprechende Nachweise der EBS zur Verfügung zu stellen. Die Vergabekriterien des Stefan Krause Stipendiums habe ich durchgelesen und zur Kenntnis genommen. Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben und übermittelten Unterlagen in allen Belangen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

______________________ __________________________________________________________ (Ort, Datum)

(Unterschrift Antragsteller) - Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich –

Fragebogen zur Stipendienbewerbung Die EBS Business School behält sich vor, weitere Unterlagen zum Nachweis der Angaben anzufordern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vorsätzlich falsche Angaben zur gesamten oder teilweisen Aberkennung des Stipendiums für die Zukunft und/oder Vergangenheit führen können. Zu Unrecht erhaltene Stipendienleistungen können in diesen Fällen zurückgefordert werden. 1. Wie hoch ist das Bruttojahreseinkommen Ihrer Eltern/Unterhaltverpflichteten? a. Vater bzw. unterhaltspflichtige Person:

_____________________ Euro

b. Mutter bzw. unterhaltspflichtige Person:

_____________________ Euro

2. Wie hoch ist das Nettoeinkommen Ihrer Eltern/Unterhaltverpflichteten? 3. a. Vater bzw. unterhaltspflichtige Person: _____________________ Euro b. Mutter bzw. unterhaltspflichtige Person: 4. Beziehen Sie Kindergeld?

Ja ( ) Nein ( )

_____________________ Euro (Zutreffendes bitte ankreuzen.)

Wenn ja: Das monatliche Kindergeld beträgt _____________ Euro. 5. Haben Sie regelmäßige Einkünfte aus Sparguthaben, Aktiendepots, Fonds o.ä.? Ja ( ) Nein ( )

(Zutreffendes bitte ankreuzen.)

Wenn ja: Ich beziehe in monatlichen ( ) quartalsmäßigen ( ) jährlichen ( ) Abständen Einkünfte aus __________________________________________________________. Die Höhe dieser Einkünfte betrug bei der letzten Auszahlung _____________ Euro und wird zum nächsten Termin voraussichtlich _____________ Euro betragen. 6. Unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen habe ich ein monatliches Budget von ______________ Euro.

Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben und übermittelten Unterlagen in allen Belangen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

_________________________ ________________________________________________________ (Ort, Datum)

(Unterschrift Antragsteller) - Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich –

Auswahlprozess // Kontakt Bitte beachten Sie, dass Sie sich gleichzeitig zur Stipendienbewerbung an der EBS, auch um den gewünschten Studienplatz bewerben müssen. Die Bewerbung erfolgt bis spätestens 15. Juni 2017 (Posteingang an der EBS) an EBS Universität für Wirtschaft und Recht, z. Hd. Students Office, Rheingaustraße 1, 65375 Oestrich-Winkel oder digital an [email protected] (Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.)