Spielautomatensteuer - ETL ADHOGA

6/2014 | TOPHOTEL 53. David Weinberger übernimmt bei Pacific. Direct im Zuge der Erweiterung des Teams in. Europa um General Manager Bernd Drechsel ... IFH Gruppe übernommen hat. Für die Markenstrategie der. IFH zeichnet André Wiringa,. Chief Xperience Officer (CXO) bei Performance Solutions, verantwortlich.
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PERSONALIEN / STEUERTIPP MANAGEMENT

FIRMEN David Weinberger übernimmt bei Pacific Direct im Zuge der Erweiterung des Teams in Europa um General Manager Bernd Drechsel (Foto) den Bereich Skandinavien und Deutschland. Jeremy Gaudin ist ab sofort für Frankreich und die BeneluxLänder zuständig. Delaine Walker zeichnet für die Betreuung von Key Accounts in den Niederlanden verantwortlich. Der Personalaufbau wird dank des Gruppengewinns von Park Plaza und Ritz-Carlton möglich. Barbara van Beek ist Geschäftsführerin der IFH mit Sitz in Frankfurt und zudem Chief Operating Officer (COO) bei Performance Solutions aus Amsterdam, welche die IFH Gruppe übernommen hat. Für die Markenstrategie der IFH zeichnet André Wiringa, Chief Xperience Officer (CXO) bei Performance Solutions, verantwortlich. Die Niederländerin Barbara van Beek löst Susanne Hazenberg ab, die seit Januar 2012 die Geschicke bei IFH geleitet hatte. Bernd Anton (Foto) leitet seit Juni den Vertrieb Kaffeemaschinen Inland bei WMF. Er folgt auf Marcus Gansloser, der zu Jahresbeginn als Geschäftsführer zur Vertriebstochtergesellschaft WMF UK nach London wechselte. Anton trat 1995 bei WMF als Länderreferent im Export der Sparte Tisch und Küche ein. 2006 wurde ihm die Leitung des Bereichs Controlling Vertrieb übertragen. Zuletzt führte er das Controlling der Geschäftsbereiche Filialen und Kaffeemaschinen. Rainer Döge verstärkt das Team von Quadriga Deutschland im Vertrieb als Senior Account Manager. Während früherer Tätigkeiten u.a. bei Modulex und Macnetix eignete er sich umfangreiche Kenntnisse zum Hotelsektor an. TH

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Nicht vergessen:

Spielautomatensteuer Gaststätten und Hotels versuchen mit Spielautomaten die Verweildauer ihrer Gäste zu erhöhen und ihre Umsätze zu steigern. Dabei muss jedoch die regelmäßig anfallende Vergnügungssteuer berücksichtigt werden Auch Tanzveranstaltungen, Bingo oder Preisausschreiben sind beliebt, denn damit werden mehr Gäste angelockt, deren Geselligkeit wird gefördert und der Umsatz gesteigert. Jedoch dürfen behördliche Genehmigungen nicht vergessen werden. Nicht jedes Glücksspiel ist zulässig und nicht jeder Unternehmer darf einfach eine Tombola veranstalten. Nach allgemeinem Gaststättenrecht dürfen Gaststätten maximal drei Glücksspielautomaten betreiben, Spielhallen bedürfen besonderer Genehmigungen. Die Umsätze aus den Spielautomaten – mit oder ohne Gewinnmöglichkeit betrieben – sind umsatzsteuerpflichtig. Auch ein automatisch einbehaltenes Trinkgeld und die Spielautomatensteuer gehören zur Bemessungsgrundlage der 19-prozentigen Umsatzsteuer. Zusätzlich ist Vergnügungs- bzw. Spielautomatensteuer zu entrichten. In welcher Form und Höhe sie diese einfordert, kann jede Gemeinde selbst festlegen. Von den meisten Gemeinden wird die Spielgerätesteuer nach dem Einspielergebnis erhoben, zum Beispiel in Höhe von 15 Prozent des Umsatzes. Aber auch 20 Prozent wie in Berlin sind zulässig. Unzulässig ist eine Spielautomatensteuer, die von der Zahl der Spielautomaten abhängt und davon, ob diese in einer Gaststätte oder einer Spielhalle aufgestellt sind. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Hamburger Spielvergnügungsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Zahlreiche Gemeinden sehen die Vergnügungssteuer als zusätzliche Einnahmequelle. Sie wollen aber auch durch eine Steuererhöhung die Zahl der Spielautomaten eindämmen. In den vergangenen Jahren haben daher viele Gemeinden ihre Vergnügungssteuersätze kräftig angehoben. Vergnügungssteuer fällt meist auch für das Aufstellen und den Betrieb von Unterhaltungsgeräten wie Musik-, Schau-, Scherz- oder Geschicklichkeitsapparaten in Gaststätten und öffentlichen Bereichen von Hotels an. Vergnügungssteuerfrei sind Familien- und Betriebsfeiern, nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine und Schulabschlussfeiern, an denen die Schüler und deren Angehörige teilnehmen. Hinweis: Damit die Umsatzsteigerung durch Veranstaltungsangebote keinen faden Beigeschmack erhält, sollte es kein Gastronom und Hotelier versäumen, einen Blick in die Vergnügungssteuersatzung seiner jeweiligen Gemeinde zu werfen. Fehlen Genehmigungen für Spielautomaten und wurde Vergnügungssteuer nicht abgeführt, drohen nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Geldbußen. Hagen Lippke, Steuerberater im ETL ADHOGA Verbund aus Hamburg, ist spezialisiert auf die Beratung von Hotels und Gaststätten. Kontakt ETL ADHOGA Hamburg: Tel. 040-2294500 [email protected] • www.etl-adhoga.de

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