Spendennachweis ohne Quittung - SoVD

Der Sozialverband Deutschland e. V. ist nach dem ... Spenden und Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig.
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Vereinfachter Spendennachweis AUS DEM VERBAND ohne Spendenquittung

Nr. 12 / Dezember 2016

Seite 22

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Spendennachweis ohne Quittung

Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen.

Mitgliedsbeiträge wirkungsvoll einsetzen Weil der SoVD Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden möchte, werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 200 Euro versenden. Denn Spenden über einen Betrag von 200 Euro

Der Sozialverband Deutschmüssen eine vom land e. über V. (SoVD) ist Spenbeim denempfänger auszustellende Finanzamt als gemeinnützige Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgeOrganisation anerkannt und wiesen werden. von der Körperschaftssteuer Ohne amtliche Quittung: befreit. Somit können Sie Spenden bis 200 Euro Spenden an unsere OrganisaSpenden bis zu 200 Euro tion vonhingegen der Steuerohne absetzen. können amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit Mitgliedsbeiträge • Ihrem Einzahlungsbeleg wirkungsvoll einsetzender

Überweisung  oder Weil SoVD Ihre Mit• Ihrerder Buchungsbestätigung (Kontoauszug)so wirkungsgliedsbeiträge

Denn Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Für

den

vereinfachten Wir denken, dass diese Spendennachweis bis zu Vorgehensweise auch in 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Ihrem Interesse ist und die Buchst. b EStDV) an eine so gesparten Kosten in die gemeinnützige Körper- gemeinnützige Arbeit flieschaft ist auch bei Nachweis ßen können. durch PC-Ausdruck zusätz-

lich ein vom Zahlungs-

Ohne amtliche Quittung: empfänger Spenden bis 200 Euro

hergestellter

Einzelne Bescheinigung auch weiterhin möglich

Beleg mit den erforderli- Auf Wunsch stellen wir chen Aufdrucken: selbstverständlich auch weiy s t e u e r b e g ü n s t i g t e r terhin Einzel-SpendebeZweck, für den die scheinigungen aus und sendiese zu. Foto: Michael Möller / fotolia Zuwendung verwendet den Ihnen

Spenden bis zu 200 Euro können hingegen ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) Das Finanzamt erkennt Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro ohne eine amtliche Spendenmit wird bescheinigung an. Den hier abgedruckten Hinweis können Sie Ihrer WirSteuererklärung bedanken unsbeilegen. für Ihre y Ihrem Einzahlungs- y Angaben über die FreiMithilfe und Ihr Verständfür den die Zuwendung ver- teresse ist und die so gesparten terhin Einzel-Spendebescheibeleg der Überweisung Kosten stellung desgemeinnützige Empfängers nigungen aus und senden Ihnen wendet wird, in die nis; ohne diese wäre unsere • Angaben über die Freistel- Arbeit fließen können. oder von der Körperschaft- diese zu. lung des Empfängers von der Wir bedanken uns für Ihre Arbeit nicht möglich. y Körperschaftssteuer, Ihrer BuchungsbestätiSpende Einzelne Bescheinigung Mithilfe und Ihr Verständnis; steuer, Spende oder oder Mitgliedsbeitrag ohne diese wäre unsere Arbeit auch weiterhin möglich gung (Kontoauszug) Mitgliedsbeitrag Ihre möglich. vorzulegen. nicht beim Wir Finanzamt denken, dasseingereicht diese Vor- vorzulegen. Auf Wunsch stellen wir Mitgliederverwaltung

voll möglich einsetbeim wie Finanzamt eingereicht werden. zen und hohe Ausgaben fürFürPorto und Versandden vereinfachten Spendennachweis bis 200 Euro (§ 50 kosten vermeiden möchte, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperwerden wir zukünftig nur schaft ist auch bei Nachweis noch Zuwendungsbzw. durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger Spenden bescheinigungen hergestellter Beleg mit den erab einem Betrag von minforderlichen Aufdrucken • steuerbegünstigter Zweck, gehensweise auch in Ihrem Indestens 200 Euro versenden. werden.

selbstverständlich auch wei-

 Ihre Mitgliederverwaltung

 Sammelbestätigung Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt (gilt bis 200,00 Euro nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/Kontoauszügen) Der Sozialverband Deutschland e. V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 11.01.2016 des Finanzamtes Berlin für Körperschaften I, Steuernummer 27/029/30015 gemäß §5 Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung verwendet werden: Sozialverband Deutschland e. V. | Stralauer Str. 63 | 10179 Berlin

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung satzungsmäßiger Zwecke verwendet wird. Laut Gesetz gilt die Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug bei einer Zuwendung bis zu 200,00 € als Zuwendungsbestätigung. Legen Sie diesen Hinweis Ihrer Steuererklärung bei. Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, das Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen, Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt. (BMF vom 15.12.1994 – BStBl IS.884)