Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit

Immoscout, Immonet, Immowelt oder einem anderen Immobilienportal automatisch per. Email aufgeklärt worden. Wenn wir vor Ablauf von 14 Tagen für Sie tätig ...
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“. Über Ihr Widerrufsrecht sind Sie bereits über Immoscout, Immonet, Immowelt oder einem anderen Immobilienportal automatisch per Email aufgeklärt worden. Wenn wir vor Ablauf von 14 Tagen für Sie tätig werden sollen, müßten wir Sie bitten auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. (Ein vertragliches Verhältnis beginnt übrigens bereits mit Ihrer Kontaktanfrage per Email oder einem Telefonanruf). Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Hiermit bestätige ich, Name: Vorname: Straße: PLZ Ort: Telefon: dass ich die Widerrufsbelehrung erhalten habe und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB). Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB). Falls Sie hierzu noch Fragen haben, so rufen Sie uns gern an. Ansonsten möchten wir Sie bitten Ihre Kontaktdaten in die von uns gesendete Email einzutragen, um damit auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten und Sie unsere sofortige Maklertätigkeit wünschen.