Resolution der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer ...

23.06.2011 - Die Abgeltung der Kosten durch entsprechende Hygienezuschläge muss deshalb auf alle Bereiche der Zahnmedizin ausgedehnt werden.
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Resolution der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg am 23.06.2011

Ausdehnung der Zuschläge zur Abgeltung der Hygienekosten in der GOZ auf alle Bereiche der Zahnheilkunde

Wortlaut: Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg möge beschließen: Die Delegierten der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg begrüßen, dass im Referentenentwurf zur neuen GOZ Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen zur Abgeltung von Hygienekosten in der zahnärztlichen Praxis aufgenommen wurden. Sie halten jedoch die Beschränkung auf den zahnärztlich-chirurgischen Bereich für völlig unzureichend und fordern die Erweiterung auf alle zahnärztlichen Leistungen. Im Verordnungstext sind somit die Worte „bestimmte zahnärztlich-chirurgische Leistungen“ durch „zahnärztliche Leistungen“ zu ersetzen und der Bezug zu den Leistungsnummern entsprechend anzupassen. Begründung: Der zeitliche und materielle Aufwand für Hygienemaßnahmen ist in den letzten Jahren exorbitant gestiegen. Darüber hinaus erhöhen sich die Anforderungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in allen Bereichen durch zusätzliche, kostenintensive Auflagen des Gesetzgebers. Im Sinne des Patientenschutzes sind Hygienemaßnahmen nicht nur im zahnärztlich-chirurgischen Bereich, sondern auch in allen anderen zahnärztlichen Leistungsbereichen durchzuführen. Die Abgeltung der Kosten durch entsprechende Hygienezuschläge muss deshalb auf alle Bereiche der Zahnmedizin ausgedehnt werden.